Kundeninhalte reposten: Erlaubnis, Quellenangabe und Urheberrecht

Kurze Antwort
Kundeninhalte reposten: Ist das ohne Erlaubnis erlaubt?
Kundeninhalte reposten heißt, Fotos, Videos oder Texte von Kunden auf dem eigenen Markenkonto erneut zu veröffentlichen. Dafür brauchen Sie die ausdrückliche Zustimmung der Person, die den Inhalt erstellt hat. Eine Markierung allein gibt Ihnen keine Nutzungsrechte. Also gilt: erst fragen, dann Quelle nennen, dann posten.
Haben Sie gerade einen Beitrag vor sich, den Sie teilen möchten? Dann gehen Sie in dieser Reihenfolge vor. So schützen Sie die Beziehung zum Kunden und senken zugleich das Risiko einer Urheberrechtsbeschwerde.
- Klären Sie, wer den Inhalt erstellt hat. Die Person, die postet, und die Person, die fotografiert, sind nicht immer dieselbe.
- Schreiben Sie der Person und nennen Sie klar, wo Sie den Inhalt nutzen wollen.
- Holen Sie die Zustimmung schriftlich ein und speichern Sie einen Screenshot.
- Markieren Sie die Person beim Posten und ergänzen Sie eine Quellenzeile.
- Für Werbung bitten Sie um eine eigene, umfassendere schriftliche Erlaubnis.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Bei Unsicherheit zur kommerziellen Nutzung sprechen Sie bitte mit einer Anwältin oder einem Anwalt.
Dürfen Sie Inhalte nutzen, nur weil ein Kunde Sie markiert hat?
Nein, eine Markierung bedeutet keine Erlaubnis. Markiert Sie ein Kunde, erwähnt er Ihre Marke. Allerdings überträgt er damit keine Rechte an seinem Foto oder Video. Zum Beispiel gehört ein Tellerfoto aus einem Café weiterhin der Person, die es aufgenommen hat, auch wenn sie das Café markiert.
Andererseits funktioniert die Instagram Funktion zum Teilen in der eigenen Story anders. Sie bleibt mit dem Originalbeitrag verbunden und zeigt den Namen der Urheberin oder des Urhebers. Löscht diese Person den Beitrag, verliert auch die geteilte Story ihren Inhalt. Daher tragen die Werkzeuge innerhalb der App deutlich weniger Risiko als Herunterladen und erneutes Hochladen.
Trotzdem zeigt unsere Erfahrung aus der Praxis: Kunden freuen sich meist, wenn eine Marke sie wahrnimmt. Deshalb ist die Frage nach der Erlaubnis kein Hindernis. Sie ist vielmehr eine Chance, eine Beziehung aufzubauen. Eine kurze, freundliche Nachricht reicht in der Regel aus.
Achten Sie außerdem darauf, wo die Markierung steht. Eine Erwähnung in der Bildunterschrift, eine Markierung im Foto und eine Erwähnung in der Story sind verschiedene Fälle. Keiner davon macht den Inhalt allerdings zu Ihrem Eigentum. Wenden Sie deshalb bei allen drei denselben Schritt an; so entfällt jede Diskussion über Ausnahmen.
Wem gehört das Urheberrecht an Kundeninhalten?
Das Urheberrecht liegt bei der Person, die das Werk geschaffen hat. Das heißt, wer das Foto aufnimmt, das Video schneidet oder den Text schreibt, hält die Rechte. Auch die Nutzungsbedingungen von Instagram halten fest, dass Nutzer Eigentümer ihrer Inhalte bleiben. Die Lizenz an die Plattform geht nicht automatisch auf Marken über.
Zudem können weitere Rechteinhaber im Inhalt stecken. Zum Beispiel bringen Musik im Video, ein Gemälde im Hintergrund oder andere Personen im Bild jeweils eigene Rechte mit. Somit deckt die Zustimmung der postenden Person nicht immer alle Ebenen ab.
Beispielszenario: Eine Kundin postet ein Foto, das eine Freundin aufgenommen hat, und markiert Sie. In diesem Fall hält die Freundin die Rechte. Fragen Sie deshalb beim Einholen der Erlaubnis auch, wer das Bild gemacht hat. Nennen Sie bei Bedarf auch diese Person in der Quellenzeile.
Die Richtlinie von Meta zum geistigen Eigentum erklärt, dass Meta rechtsverletzende Inhalte nach einer Meldung der Rechteinhaber entfernt und Konten bei wiederholten Verstößen sperren kann. Kurz gesagt: Ungefragtes Reposten ist nicht nur ein rechtliches Risiko, sondern gefährdet auch Ihr Konto.
Kundeninhalte reposten: Wie fragen Sie nach der Erlaubnis?
Wenn Sie Kundeninhalte reposten möchten, schreiben Sie eine kurze, klare Nachricht mit festem Umfang. Nennen Sie den Ort der Nutzung, die Dauer und die Quellenangabe. So weiß der Kunde genau, wozu er zustimmt, und später entstehen keine Missverständnisse.
Diese Vorlage können Sie für Ihre Marke anpassen:
- Hallo, vielen Dank für Ihren Beitrag.
- Wir würden das Foto gern auf unserem Instagram Konto teilen und Sie markieren.
- Wenn Sie einverstanden sind, antworten Sie einfach mit "Ich stimme zu".
- Sie können uns jederzeit bitten, den Beitrag zu entfernen.
Ein Friseursalon kann diese Nachricht zum Beispiel als Direktnachricht statt als Kommentar senden. Denn so liegt die Zustimmung in einem einzigen Verlauf. Danach speichern Sie einen Screenshot der Antwort mit Datum in einem Ordner. Für einen lockeren Ton finden Sie Anregungen in unserem Caption Tool.
Reicht ein mündliches Ja oder ein Emoji?
Für organische Beiträge reicht ein klares schriftliches Ja in den meisten Fällen aus. Allerdings zeigt ein Herz oder ein Like nicht, wie weit die Zustimmung reicht. Bitten Sie deshalb bei einer Emoji Antwort freundlich um eine schriftliche Bestätigung.
Ein mündliches Ja lässt sich dagegen am schwersten belegen. Haben Sie im Laden gefragt, ob Sie ein Foto teilen dürfen? Dann stellen Sie dieselbe Frage danach noch einmal per Nachricht. So entsteht ein Nachweis.
In der Praxis bewährt sich eine feste Formulierung für die Zustimmung. Zum Beispiel schafft ein Satz wie "Ich stimme zu" Klarheit für Kunden und Team. Außerdem folgt so das ganze Team derselben Regel.
Ein weiterer Tipp: Drängen Sie Kunden nicht, die nicht antworten. Bleibt die Antwort aus, werten Sie das als Nein und posten nicht. Schweigen ist nämlich keine Zustimmung. Zudem können wiederholte Nachrichten einen freundlichen Anfang in eine lästige Erfahrung verwandeln.
Gibt es einen Unterschied zwischen organischem Repost und Werbung?
Ja, einen großen. Beim organischen Repost zeigen Sie den Inhalt auf Ihrem eigenen Konto. In einer Anzeige tragen Sie ihn dagegen gegen Bezahlung zu einem großen Publikum, um zu verkaufen. Folglich braucht die Nutzung in Werbung eine umfassendere schriftliche Erlaubnis.
| Nutzung | Nötige Erlaubnis | Quellenangabe | Risiko |
|---|---|---|---|
| Teilen in der Story über die App Funktion | Plattformfunktion, trotzdem aus Höflichkeit fragen | Erscheint automatisch | Niedrig |
| Herunterladen und im Feed posten | Klare schriftliche Zustimmung | Markierung und Quellenzeile | Mittel |
| Nutzung auf Website oder Produktseite | Schriftliche Zustimmung mit genanntem Ort | Name oder Nutzername | Mittel |
| Nutzung in bezahlter Werbung | Schriftliche Erlaubnis mit Dauer, Kanälen und Bearbeitungsrecht | Nach Vereinbarung | Hoch |
| Druck, Plakat, Katalog | Eigene schriftliche Lizenz | Nach Vereinbarung | Hoch |
Kurz gesagt: Je weiter unten die Zeile, desto breiter muss die Erlaubnis sein. Werbung und Produktseiten behandeln wir außerdem in unserem Leitfaden zu UGC im E-Commerce.
Was gehört in eine schriftliche Erlaubnis für Werbung?
Für Werbung genügt keine kurze Nachricht; Sie brauchen einen Text mit klaren Punkten. Denn in Anzeigen schneiden Sie Inhalte zu, ergänzen Untertitel und zeigen sie auf mehreren Kanälen. Deshalb sollte Ihre Erlaubnis mindestens diese Punkte enthalten:
- Welcher Inhalt genutzt wird, mit Link oder Screenshot.
- Die Kanäle, also Social Media Anzeigen, Website, E-Mail und so weiter.
- Die Nutzungsdauer und ein Enddatum.
- Bearbeitungsrechte wie Zuschnitt, Untertitel und Farbkorrektur.
- Eine Vergütung, ein Gratisprodukt oder ein Rabatt als Gegenleistung.
- Das Recht auf Widerruf und dessen Ablauf.
Zudem brauchen Sie die Zustimmung weiterer Personen, deren Gesicht im Inhalt zu sehen ist. Nutzen Sie zum Beispiel Bilder von Kindern niemals ohne Einwilligung der Eltern in Werbung. Ähnliche Punkte für bezahlte Kooperationen erklären wir in unserem Beitrag zum Influencer Vertrag.
Wie nennen Sie die Quelle, und reicht eine Markierung?
Die Quellenangabe ersetzt keine Erlaubnis, ergänzt sie aber sinnvoll. Am besten nennen Sie die Urheberin oder den Urheber im Bild und in der Bildunterschrift. So wissen Ihre Follower, wem der Inhalt gehört.
Eine praktische Quellenzeile lautet etwa: "Foto: @nutzername, mit freundlicher Erlaubnis." Alternativ passt auch ein wärmerer Satz wie "Danke an @nutzername, dass wir teilen dürfen." Außerdem bleibt die Markierung in den ersten Zeilen der Bildunterschrift auf dem Smartphone sichtbar.
Eine winzige Quellenangabe im Bild hilft dagegen wenig. Sie sollte gut lesbar sein und den Weg zum Profil erleichtern. Kurz gesagt: Die Quellenangabe macht Respekt sichtbar.
Wann reichen die eigenen Instagram Werkzeuge aus?
Die Funktionen zum Teilen und für gemeinsame Beiträge halten den Inhalt mit der Urheberin oder dem Urheber verbunden. Daher sind sie für den Alltag der sicherste Weg. Teilen Sie zum Beispiel die Story Erwähnung eines Kunden in Ihrer eigenen Story, erscheint dessen Name automatisch.
Ein gemeinsamer Beitrag erlaubt zwei Konten, denselben Beitrag zusammen zu veröffentlichen. Dabei stimmt die Person zu, indem sie die Einladung annimmt. Falls die Einladung nicht erscheint, hilft unser Beitrag zur Collab Einladung bei Instagram.
Allerdings decken diese Werkzeuge weder Werbung noch die Nutzung auf anderen Plattformen ab. Zudem ändern sich Menünamen und Funktionen mit der Zeit. Prüfen Sie die aktuellen Schritte deshalb immer in der Instagram Hilfe.
Warum ist Herunterladen und erneutes Hochladen riskant?
Laden Sie einen Inhalt herunter und posten ihn als eigenen Beitrag, reißt die Verbindung zum Original ab. Folglich verschwindet der Name der Urheberin oder des Urhebers, und der Beitrag wirkt auf den ersten Blick wie Ihrer. Die Rechteinhaber können dann eine Urheberrechtsmeldung an die Plattform senden.
Außerdem leidet die Qualität, ein Wasserzeichen geht vielleicht verloren, und Musikrechte können greifen. Gehört die Lizenz für den Song zum Beispiel der postenden Person, gilt sie auf Ihrem Konto womöglich nicht. Ein ähnliches Problem erklären wir im Beitrag TikTok Ton entfernt.
Laden Sie deshalb erst nach schriftlicher Zustimmung herunter und neu hoch. Zudem verbessert die Bitte um die Originaldatei sowohl Qualität als auch Vertrauen.
Was tun, wenn eine Urheberrechtsbeschwerde eingeht?
Bleiben Sie ruhig und prüfen Sie zunächst Ihre Unterlagen. Die Instagram Hilfeseite zum Urheberrecht erklärt Meldung und Einspruch. Der Ablauf kann sich ändern; folgen Sie also den aktuellen Schritten dort.
- Notieren Sie den gemeldeten Inhalt und das Datum.
- Suchen Sie Ihre Erlaubnisnachrichten und Screenshots heraus.
- Ohne Erlaubnis entfernen Sie den Inhalt sofort und entschuldigen sich bei den Rechteinhabern.
- Mit Erlaubnis nutzen Sie den offiziellen Einspruchsweg der Plattform.
- Besprechen Sie mit dem Team, was schiefging, und passen Sie die Regel an.
Allerdings gibt es keine Garantie, dass ein Einspruch Erfolg hat. Zudem verstößt jeder Versuch, das Problem mit gefälschten Unterlagen oder einem neuen Konto zu umgehen, gegen die Regeln der Plattform und verschärft die Lage.
Welche Inhalte sollten Sie nie reposten?
Nicht alles eignet sich dafür, Kundeninhalte reposten zu können: Manche Inhalte passen selbst mit Erlaubnis nicht auf ein Markenkonto. Prüfen Sie deshalb vor dem Posten auch diesen Punkt. Halten Sie sich vor allem in diesen Fällen zurück:
- Bilder, auf denen Kindergesichter ohne Einwilligung der Eltern klar zu sehen sind.
- Fotos mit erkennbaren Passanten, die nie zugestimmt haben.
- Inhalte, die Logo oder Produkt einer anderen Marke in den Vordergrund stellen.
- Videos mit bekannter Musik, Filmszenen oder Kunstwerken anderer Urheber.
- Bilder mit persönlichen Angaben wie Adressen oder Kennzeichen.
Zum Beispiel fotografiert eine Kundin vielleicht mit Freunden am Restauranttisch. Ihre Zustimmung deckt allerdings die anderen Personen im Bild nicht ab. Achten Sie außerdem auf den Datenschutz und holen Sie bei Fragen fachlichen Rat ein.
Gilt dieselbe Erlaubnis auch für TikTok, Facebook oder LinkedIn?
Nein, die Erlaubnis gilt nur für den besprochenen Kanal. Stimmt ein Kunde einem Repost auf Instagram zu, ist die Nutzung auf TikTok oder LinkedIn eine eigene Verwendung. Nennen Sie deshalb die Kanäle von Anfang an einzeln in Ihrer Anfrage.
Ein Möbelhaus möchte zum Beispiel das Wohnzimmerfoto eines Kunden auf Instagram und auf Facebook zeigen. Vielleicht soll das Bild zudem in die Galerie der Website. Dann fragen Sie besser in einer Nachricht nach allen drei Kanälen, statt den Kunden mehrfach zu stören.
Andererseits hat jede Plattform eigene Regeln. Eine Musiklizenz begleitet den Inhalt auf einer Plattform, auf einer anderen womöglich nicht. Prüfen Sie daher Ton, Untertitel und Bildformat erneut, wenn Sie Inhalte verschieben. Bestätigen Sie die aktuellen Regeln immer in der offiziellen Hilfe.
Kurz gesagt: "Einmal fragen, überall nutzen" ist der falsche Ansatz. Mit einer klaren Kanalliste wissen beide Seiten, was die Zustimmung umfasst.
Dürfen Sie Kundenbewertungen und Nachrichten als Screenshot teilen?
Wer Kundeninhalte reposten möchte, sollte wissen: Auch Bewertungen als Screenshot zu teilen, zählt als Repost und verlangt dieselbe Sorgfalt. Vor allem Direktnachrichten enthalten Inhalte, die der Kunde nie öffentlich geteilt hat. Veröffentlichen Sie deshalb keine Dankesnachricht aus dem Postfach ohne Erlaubnis.
Auch bei öffentlichen Kommentaren sollten Sie Nutzername und Profilbild bewusst behandeln. Fragen Sie zum Beispiel: "Dürfen wir Ihren schönen Kommentar in unserer Story zeigen?" So zeigen Sie Höflichkeit und lassen den Kunden entscheiden, ob sein Name erscheint.
Außerdem sollten Sie Bewertungen nicht bearbeiten oder so kürzen, dass sich der Sinn ändert. Eine veränderte Bewertung legt dem Kunden Worte in den Mund. Das schadet dem Vertrauen und birgt das Risiko irreführender Werbung.
Schwärzen Sie aus Datenschutzgründen immer Namen, Telefonnummern oder Bestellnummern. Im Zweifel fragen Sie eine Fachperson für Recht.
Dürfen Sie Kundeninhalte bearbeiten, filtern oder beschriften?
Das Bearbeiten ist riskant, solange die Erlaubnis es nicht ausdrücklich abdeckt. Zuschnitt, Farbkorrektur, ein Logo oder ein Preisschild können die Aussage verändern. Erwähnen Sie deshalb jede geplante Bearbeitung schon in Ihrer Anfrage.
Ein kleiner Zuschnitt bei einem organischen Beitrag stört die meisten Kunden zum Beispiel kaum. Schreiben Sie dagegen einen Rabatt auf das Bild, wird der Inhalt zu Werbematerial. Somit gehört diese Art von Bearbeitung in den Rahmen einer Werbeerlaubnis.
Verwenden Sie außerdem nie Filter, die Gesicht oder Körper der Person verändern. Solche Eingriffe verändern das Bild eines Menschen gegen seinen Willen. Dasselbe gilt für Bearbeitung mit KI, und Sie sollten den Kunden offen darüber informieren.
Kurz gesagt: Am sichersten teilen Sie den Inhalt unverändert und ergänzen nur die Quellenzeile. Brauchen Sie Änderungen, fragen Sie zuerst.
Wie sehen Beispielszenarien nach Branchen aus?
Die Regeln zum Reposten gelten in jeder Branche gleich, doch die Risikostellen unterscheiden sich. Die folgenden Beispielszenarien fassen Situationen zusammen, die wir oft sehen.
- Café und Restaurant: Sitzen andere Personen am Tisch, fragen Sie vor dem Zuschnitt.
- Friseur und Kosmetik: Vorher und nachher Bilder zeigen Gesichter, also ist eine schriftliche Zustimmung Pflicht.
- Boutique und Mode: Soll ein Outfit in Werbung erscheinen, holen Sie eine Erlaubnis mit Dauer und Kanälen ein.
- Hotel und Unterkunft: Prüfen Sie die Musikrechte im Urlaubsvideo eines Gastes gesondert.
- Fitnessstudio: Sind andere Mitglieder im Trainingsvideo zu sehen, brauchen Sie auch deren Zustimmung.
Keines dieser Beispiele beschreibt einen echten Kundenfall; wir haben sie nur zur Veranschaulichung formuliert. Trotzdem teilen alle dasselbe Muster: Erlaubnis, Umfang, Quelle und Nachweis. Werden diese vier Schritte zur Gewohnheit, läuft der Prozess in jeder Branche leichter.
Zudem beschleunigt eine branchenspezifische Vorlage die Arbeit. Ein Salon kann zum Beispiel eine eigene Formulierung für Vorher und nachher Bilder schreiben.
Ändern sich die Regeln bei Prominenten oder Influencern?
Die Regeln bleiben gleich, nur steht mehr auf dem Spiel. Teilt eine bekannte Person Ihr Produkt aus eigenem Antrieb, ist das ein wertvoller Moment. Wer diesen Inhalt allerdings in Werbung nutzt, verbindet Namen und Ruf dieser Person mit seiner Marke. Schließen Sie deshalb immer eine schriftliche, ausführliche Vereinbarung.
Lobt eine Creatorin Ihr Produkt zum Beispiel in ihrer Story, passt ein Dank über das Teilen in der Story gut. Schneiden Sie dagegen dasselbe Video zu einer Anzeige, gilt das als bezahlte Kooperation. Gehen Sie diesen Schritt also erst nach Absprache zu Dauer, Kanälen und Honorar. Für die Planung solcher Kooperationen finden Sie Details bei unserem Influencer Marketing.
Was tun, wenn ältere Beiträge Inhalte ohne Erlaubnis enthalten?
Enthält Ihr Konto ältere Beiträge ohne Erlaubnis, gehen Sie diese ruhig durch. Listen Sie zunächst alle Beiträge mit Kundeninhalten auf. Danach kontaktieren Sie jede Person und bitten nachträglich um Zustimmung.
- Tragen Sie bestätigte Inhalte in Ihre Liste ein.
- Archivieren oder entfernen Sie Inhalte ohne Antwort oder mit Absage.
- Stoppen Sie Anzeigen mit ungeklärten Inhalten sofort.
So senken Sie das Risiko aus der Vergangenheit. Außerdem zeigt diese Aufräumaktion Ihrem Team konkret, warum die neue Regel zählt.
Wie dokumentieren Sie Erlaubnisse zum Reposten?
Wer Kundeninhalte reposten will, braucht eine ordentliche Dokumentation; sie ist die einfachste Antwort auf spätere Fragen. Eine einfache Tabelle oder ein gemeinsamer Ordner genügt. Wichtig ist, dass Sie den Status jedes Inhalts auf einen Blick sehen.
Ihre Tabelle sollte diese Spalten enthalten: Link zum Inhalt, Urheber, Datum der Zustimmung, Umfang, Einsatzorte und Enddatum. Dann verknüpfen Sie den Screenshot der Zustimmung mit derselben Zeile. So bleibt das Wissen erhalten, auch wenn jemand das Team verlässt.
Denken Sie außerdem daran, Inhalte nach Ablauf der Frist aus Anzeigengruppen zu nehmen. Eine kurze monatliche Kontrolle verhindert, dass abgelaufene Inhalte online bleiben. Kurz gesagt: Ein wenig Ordnung beseitigt ein großes Risiko.
Ergänzen Sie zum Beispiel eine Spalte "Status" mit vier Werten: angefragt, bestätigt, abgelehnt und abgelaufen. Dann sieht die Person, die den Redaktionsplan erstellt, sofort, welche Beiträge sie nutzen darf. Behalten Sie abgelehnte Einträge zudem in der Liste, damit niemand dieselbe Person erneut fragt.
Was passiert, wenn ein Kunde die Erlaubnis widerruft?
Widerruft ein Kunde seine Erlaubnis, ist das Entfernen in angemessener Zeit der richtige Weg. Die Rechtslage hängt von Ihrer Vereinbarung ab. Ein Streit mit dem Kunden schadet allerdings Ihrer Marke. Deshalb empfehlen wir, das Widerrufsrecht gleich in die Anfrage zu schreiben.
Bei Inhalten in Anzeigen ist es etwas komplizierter. Gewährt die schriftliche Erlaubnis eine feste Frist, können Sie sich daran halten. Trotzdem stärkt es langfristig das Vertrauen, den Wunsch der Person zu respektieren.
Beispielszenario: Eine Boutique darf das Kleidfoto einer Kundin drei Monate in Anzeigen nutzen. Im zweiten Monat bittet die Kundin um Entfernung. Daraufhin stoppt die Boutique die Anzeige, bedankt sich und aktualisiert die Liste. Somit endet die Sache, bevor sie wächst.
Entscheidend ist hier, dass die Boutique keinen Streit beginnt. Auch wenn drei Monate vereinbart waren, zählt eine schnelle Reaktion langfristig mehr. Zudem behält die Boutique die Chance auf eine spätere Zusammenarbeit. Kurz gesagt: Flexibilität bringt mehr als ein paar Wochen Anzeigenertrag.
Wie planen Sie die Erlaubnis in einer UGC Kampagne von Anfang an?
Sammeln Sie gezielt Kundeninhalte, planen Sie die Erlaubnis am besten von Beginn an. Schreiben Sie in die Teilnahmebedingungen klar, auf welchen Kanälen Sie eingereichte Inhalte nutzen dürfen. Allerdings deckt die Teilnahme per Hashtag womöglich trotzdem nicht jede Nutzung ab.
Senden Sie daher für ausgewählte Inhalte zusätzlich eine kurze Bitte um Zustimmung. So haben Sie die Bedingungen und die persönliche Einwilligung. Den Aufbau einer solchen Kampagne erklären wir Schritt für Schritt in unserem Leitfaden zur UGC Kampagne.
Bitten Sie außerdem offen um Inhalte, wenn Sie dafür einen Preis oder Rabatt bieten. Inhalte mit Gegenleistung können nach Werberecht eine Kennzeichnung erfordern. Prüfen Sie die aktuelle Regel bei der zuständigen offiziellen Stelle.
Denken Sie andererseits auch bei der Gewinnerauswahl an die Erlaubnis. Wollen Sie einen Gewinnerbeitrag in Werbung nutzen, fragen Sie getrennt vom Preis danach. So fühlt sich niemand gezwungen, für den Preis einer Werbenutzung zuzustimmen.
Kundeninhalte reposten im Team: Wie schaffen Sie einen Standard?
Hängt der Prozess an einer einzigen Person, sind Fehler unvermeidlich. Schreiben Sie deshalb eine einseitige Regel für Ihr Social Media Team. Legen Sie fest, wer fragt, welche Vorlage gilt und wo die Nachweise liegen.
Wenn wir Konten unserer Kunden betreuen, läuft jeder Repost über einen Freigabeschritt. Das heißt, kein Kundenbeitrag gelangt ohne Nachweis in den Redaktionsplan. Möchten Sie, dass wir diese Arbeit regelmäßig für Sie übernehmen, sehen Sie sich unsere Social Media Betreuung an.
Auch kleine Betriebe können dieselbe Regel einfach umsetzen. Selbst ein Einpersonenbetrieb kann die Vorlage als Notiz im Handy führen und Screenshots in einem Ordner sammeln.
Erklären Sie die Regel außerdem jedem neuen Teammitglied in der ersten Woche. Plant zum Beispiel eine Person den Redaktionsplan und eine andere beantwortet Kommentare, brauchen beide dieselbe Vorlage und denselben Ordner. Damit verschwindet jede Unklarheit über Zuständigkeiten.
Checkliste: Was prüfen Sie, bevor Sie Kundeninhalte reposten?
Bevor Sie auf Teilen tippen, gehen Sie diese Liste durch. Können Sie nicht jeden Punkt mit Ja beantworten, verschieben Sie den Beitrag.
- Wissen Sie, wer den Inhalt erstellt hat?
- Haben Sie eine schriftliche Zustimmung?
- Deckt die Zustimmung den geplanten Einsatzort ab?
- Muss eine weitere Person im Bild zustimmen?
- Können Musik oder ein anderes Werk ein Urheberrechtsproblem auslösen?
- Sind Quellenzeile und Markierung bereit?
- Liegt der Screenshot der Zustimmung im Ordner?
Nehmen Sie diese Liste zudem als festen Schritt in Ihren Redaktionsplan auf. Dann überspringt niemand den Prozess, auch nicht unter Zeitdruck.
Fügen Sie die Liste zum Beispiel als kleines Kontrollkästchen neben jedem Kundenbeitrag in Ihrem Planungstool ein. Dann kann niemand den Beitrag einplanen, ohne alle sieben Punkte abzuhaken. Somit sinken Fehler deutlich, auch in vollen Kampagnenphasen.
Was bringt es Ihrer Marke, Kundeninhalte reposten zu dürfen?
Richtig umgesetzt, zeigt das Reposten Ihre Marke aus der Sicht echter Kunden. Ein Bild, auf dem ein Kunde Ihr Produkt im Alltag nutzt, wirkt zum Beispiel oft echter als ein Studiofoto. Außerdem gewinnt auch die Person Sichtbarkeit, und die Beziehung wird enger.
Allerdings kippt dieser Vorteil schnell ins Risiko, wenn Sie Erlaubnis und Quelle überspringen. Betrachten Sie das Reposten deshalb als Teil der Kundenbeziehung, nicht als Abkürzung. Kurz gesagt: Respektvolles Teilen schützt Konto und Ruf.
Regelmäßiges Reposten motiviert Kunden zudem, mehr Inhalte zu erstellen. Wer merkt, dass eine Marke ihn sieht, fotografiert beim nächsten Besuch oft erneut und markiert Sie. Dieser Kreislauf bleibt allerdings nur gesund, wenn Erlaubnis und Quelle in jedem Schritt gewahrt bleiben. Das heißt, Vertrauen ist hier das eigentliche Kapital.
Suchen Sie ein Team, das Erlaubnisse, Nachweise und Redaktionsplan aus einer Hand steuert? Dann fordern Sie ein Angebot für die Social Media Betreuung an, und wir erstellen einen Arbeitsplan, der zu Ihrem Konto passt.
Grundlagen: Was ist Online Marketing? Arten, Beispiele und Vorgehen auf einer Seite, mit einem interaktiven Film durch das Gehirn.



