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Arbeitszeitrechner mit Pause
Mit diesem Arbeitszeitrechner berechnen Sie Ihre Arbeitszeit mit Pause für einen Tag oder eine ganze Woche: Beginn und Ende eintragen, Pausen werden abgezogen, das Ergebnis erscheint in Stunden und Minuten und als Dezimalzahl (Industrieminuten). Der Rechner prüft gesetzliche Pausen, Höchstarbeitszeit und Ruhezeit nach dem Arbeitszeitgesetz und berechnet Überstunden mit Zuschlag. Auch für Österreich, Großbritannien, die EU und die Türkei. Kostenlos, ohne Anmeldung.
Pausen: 30 · 30+15 · 12:00-12:30. Liegt das Ende vor dem Beginn, zählt die Schicht als Nachtschicht bis zum Folgetag.
Gesetzlich: 50 % Überstunden, 25 % Mehrstunden
Beginn und Ende eingeben; das Ergebnis erscheint sofort.
| Tag | Beginn | Ende | Pause | Netto | Dezimal | Status |
|---|
Schätzung, nicht rechtsverbindlich. Tarifvertrag und Arbeitsvertrag können abweichende Regeln enthalten.
Arbeitszeitrechner mit Pause: So funktioniert es
- 1Regelwerk und Modus wählen
Für Deutschland wählen Sie zunächst das ArbZG. Danach nutzen Sie Ein Tag für eine Schicht oder Woche für Wochensumme und Überstunden.
- 2Beginn und Ende eintragen
Tragen Sie ein, wann Sie angefangen und aufgehört haben. Liegt das Ende vor dem Beginn, zählt der Rechner also eine Nachtschicht bis zum Folgetag.
- 3Pause eintragen oder frei lassen
Schreiben Sie Minuten (30), mehrere Pausen (30+15) oder Uhrzeiten (12:00-12:30). Bleibt das Feld leer, zieht der Rechner dann die gesetzliche Mindestpause ab.
- 4Vertragsstunden und Gehalt ergänzen
Mit Wochenstunden, Monatsbrutto und Zuschlag aus Ihrem Vertrag rechnet das Tool Überstunden somit direkt in Euro um.
- 5Prüfung lesen und Woche sichern
Die rechtliche Prüfung nennt jeden Verstoß mit Paragraf. Schließlich laden Sie die Woche als CSV oder drucken sie aus.
So rechnet der Arbeitszeitrechner
Das Tool rechnet intern in ganzen Minuten, denn so bleibt jede Summe exakt. Erst am Ende rechnet es in Stunden um, deshalb summieren sich keine Rundungsfehler.
Ende − Beginn − Ruhepausen. Bei einer Nachtschicht liegt das Ende dann am Folgetag (+24 Stunden).Minuten ÷ 60, auf zwei Stellen (7:45 Stunden = 7,75).Summe der Nettozeiten aller sieben Tage.Wochensumme − vertragliche Wochenstunden (bei negativem Wert 0).Monatsbrutto ÷ (Wochenstunden × 13 ÷ 3).Überstunden × Stundenlohn × (1 + Zuschlag ÷ 100).Der Faktor 13 ÷ 3 steht für 52 Wochen geteilt durch 12 Monate, also rund 4,33 Wochen pro Monat. Für Österreich und die Türkei setzt der Rechner dagegen die gesetzlichen Zuschläge selbst ein.
Beispielrechnungen
Jede Zeile ist ein Beispiel für das Regelwerk Deutschland. Mit denselben Eingaben zeigt der Rechner daher genau diese Werte.
| Fall | Zeiten und Pause | Arbeitszeit | Dezimal | Ergebnis des Rechners |
|---|---|---|---|---|
| Bürotag | 8:00 bis 17:00 Uhr, Pause leer | 8:30 | 8,50 | 30 Minuten gesetzliche Pause abgezogen; Hinweis auf § 3, da über 8 Stunden |
| Kurzer Tag | 8:00 bis 14:00 Uhr, Pause 0 | 6:00 | 6,00 | Keine Pause nötig, weil nicht mehr als 6 Stunden |
| Langer Tag | 8:00 bis 18:00 Uhr, 30 Minuten Pause | 9:30 | 9,50 | Verstoß: über 9 Stunden sind 45 Minuten Pause nötig (§ 4) |
| Nachtschicht | 22:00 bis 6:00 Uhr, 30 Minuten Pause | 7:30 | 7,50 | Nachtarbeit nach § 2 ArbZG; Zuschlag oder freie Tage nach § 6 |
| Woche mit Überstunden | Mo bis Fr 8:00 bis 17:30 Uhr, Pause 12:00 bis 12:45; 3.900 € brutto, 40 Stunden, 25 % Zuschlag | 43:45 | 43,75 | 3:45 Überstunden, 105,47 € |
In der letzten Zeile beträgt der Stundenlohn 3.900 € ÷ (40 × 13 ÷ 3) = 22,50 €. Also ergeben 3,75 Überstunden mit 25 % Zuschlag 105,47 € brutto.
Die wichtigsten Grenzen im Vergleich
Die Regelwerke des Rechners nebeneinander:
| Regelwerk | Ruhepause | Tägliche Grenze | Ruhezeit | Wochenstunden | Überstundenzuschlag |
|---|---|---|---|---|---|
| Deutschland (ArbZG) | 30 Min. über 6 Std., 45 Min. über 9 Std. | 8 Std., mit Ausgleich 10 Std. | 11 Std. | im Schnitt 48 Std. | gesetzlich keiner |
| Jugendliche (JArbSchG) | 30 Min. über 4,5 Std., 60 Min. über 6 Std. | 8 Std. | 12 Std. | 40 Std. | gesetzlich keiner |
| Österreich (AZG) | 30 Min. über 6 Std. | 12 Std. | 11 Std. | 60 Std., im Schnitt 48 Std. über 17 Wochen | 50 %, Teilzeit 25 % |
| Großbritannien (WTR 1998) | 20 Min. am Stück über 6 Std. | keine für Erwachsene | 11 Std. | 48 Std. im Schnitt über 17 Wochen, Opt out möglich | gesetzlich keiner |
| EU allgemein (RL 2003/88/EG) | Pause über 6 Std., Dauer national | nicht festgelegt | 11 Std. | im Schnitt 48 Std., Bezugszeitraum bis 4 Monate | nationales Recht |
| Türkei (Gesetz 4857) | 15, 30 oder 60 Min. je nach Dauer | 11 Std. | 12 Std. in 24 Std. | 45 Std., Überstunden höchstens 270 Std. im Jahr | 50 %, Mehrstunden 25 % |
Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung und Arbeitsvertrag können günstigere Regeln enthalten. Gesetze ändern sich; prüfen Sie bei wichtigen Fragen den aktuellen Wortlaut.
Was macht ein Arbeitszeitrechner?
Ein Arbeitszeitrechner macht aus Uhrzeiten Ihre tatsächliche Arbeitszeit. Sie geben Beginn und Ende ein, der Rechner zieht die Pausen ab und zeigt das Ergebnis in Stunden und Minuten sowie als Dezimalzahl. Zählen Sie dann die Woche zusammen, haben Sie den Wert für Stundenzettel, Rechnung oder Überstundenkonto.
Die Rechnung wirkt einfach. Trotzdem passieren immer wieder drei Fehler:
- Pause. Wer die unbezahlte Mittagspause mitzählt, schreibt jeden Tag bis zu einer Stunde zu viel auf.
- Minuten. 7:45 Stunden sind 7,75 Stunden, nicht 7,45. Der Fehler kostet somit jedes Mal 18 Minuten.
- Nachtschicht. Von 22:00 bis 6:00 Uhr ergibt sich ein negativer Wert, denn das Ende liegt am Folgetag.
Dieser Rechner löst deshalb alle drei Punkte. Zudem prüft er das Ergebnis direkt gegen das gewählte Gesetz. Für Zeiträume zwischen zwei Daten, etwa Kündigungsfristen, passt dagegen der Tagerechner besser.
Wie viel Pause steht Ihnen nach § 4 ArbZG zu?
Nach § 4 ArbZG gilt: Bei mehr als sechs Stunden Arbeitszeit brauchen Sie mindestens 30 Minuten Pause, bei mehr als neun Stunden 45 Minuten. Die Pause darf außerdem in Blöcke geteilt sein. Allerdings zählt nur ein Block ab 15 Minuten. Zudem dürfen Sie nicht länger als sechs Stunden am Stück ohne Pause arbeiten.
Für Jugendliche gelten strengere Regeln nach § 11 JArbSchG:
- 30 Minuten bei mehr als 4,5 bis 6 Stunden Arbeitszeit.
- 60 Minuten bei mehr als 6 Stunden.
- Höchstens 4,5 Stunden am Stück ohne Pause.
Ob jemand noch unter 18 ist, klärt übrigens der Altersrechner in Sekunden.
Lassen Sie das Pausenfeld leer, zieht das Tool also die kürzeste Pause ab, die das Gesetz erfüllt. Tragen Sie dagegen 0 ein, rechnet es ohne Pause und meldet den Verstoß. Mit Uhrzeiten wie 12:00-12:45 prüft der Rechner zudem die Grenze von sechs Stunden am Stück.
Arbeitszeitrechner mit Industrieminuten: Wie rechnen Sie in Dezimalstunden um?
Industrieminuten teilen die Stunde in 100 statt in 60 Teile. Sie rechnen um, indem Sie die Minuten durch 60 teilen. Zum Beispiel sind 7 Stunden und 45 Minuten also 7,75 Stunden. Lohnbüros und Zeiterfassungen nutzen diese Schreibweise, weil sie sich direkt mit dem Stundenlohn multiplizieren lässt.
Konkret sehen die häufigsten Werte so aus:
- 15 Minuten = 0,25 Stunden
- 20 Minuten = 0,33 Stunden
- 30 Minuten = 0,50 Stunden
- 40 Minuten = 0,67 Stunden
- 45 Minuten = 0,75 Stunden
Bei 20 und 40 Minuten geht die Teilung allerdings nicht glatt auf. Genau dort weichen Stundenzettel ab, wenn jemand jeden Tag rundet und dann addiert. Der Rechner zählt deshalb erst ganze Minuten zusammen und rechnet die Summe einmal um. Wollen Sie dann prüfen, was ein Zuschlag von 25 % ausmacht, hilft der Prozentrechner.
Wie lange dürfen Sie pro Tag und Woche arbeiten?
Die werktägliche Arbeitszeit beträgt nach § 3 ArbZG höchstens acht Stunden. Bis zu zehn Stunden sind allerdings erlaubt, wenn der Durchschnitt innerhalb von sechs Monaten oder 24 Wochen bei acht Stunden liegt. Weil das Gesetz den Samstag als Werktag zählt, ergibt sich daraus ein Wochenschnitt von 48 Stunden.
Außerdem gelten weitere Grenzen:
- Ruhezeit. Zwischen zwei Arbeitstagen liegen mindestens elf Stunden ohne Unterbrechung (§ 5). In Kliniken, Gastronomie und einigen anderen Branchen darf sie jedoch eine Stunde kürzer sein, wenn danach ein Ausgleich folgt.
- Sonntag. An Sonn und Feiertagen gilt grundsätzlich Arbeitsruhe (§ 9). Wer trotzdem sonntags arbeitet, bekommt binnen zwei Wochen einen Ersatzruhetag (§ 11).
- Nachtarbeit. Mehr als zwei Stunden zwischen 23 und 6 Uhr gelten als Nachtarbeit. Dafür stehen deshalb ein angemessener Zuschlag oder bezahlte freie Tage zu (§ 6).
Der Rechner prüft Tag und Woche also gegen diese Werte. Im Modus Woche kontrolliert er zudem die Ruhezeit zwischen zwei Schichten.
Wie berechnen Sie Überstunden und Zuschlag?
Das Arbeitszeitgesetz schreibt keinen Überstundenzuschlag vor. Ob und wie viel Zuschlag Sie bekommen, regeln Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung. Deshalb tragen Sie den Satz im Rechner selbst ein.
Die Rechnung läuft in drei Schritten:
- Zunächst zieht der Rechner Ihre Vertragsstunden von der Wochensumme ab.
- Danach bestimmt er den Stundenlohn: Monatsbrutto ÷ (Wochenstunden × 13 ÷ 3).
- Schließlich multipliziert er die Überstunden mit Stundenlohn und Zuschlag.
Zum Beispiel liegt der Stundenlohn bei 3.900 € brutto und 40 Wochenstunden bei 22,50 €. Wer 3:45 Stunden länger arbeitet, bekommt mit 25 % Zuschlag somit 105,47 € brutto.
Beachten Sie außerdem die Steuer, denn Überstundenzuschläge sind voll steuerpflichtig. Steuerfrei sind nach § 3b EStG nur Zuschläge für Sonntags, Feiertags und Nachtarbeit, und zwar in festen Grenzen.
Arbeitszeiterfassung: Was gilt für Arbeitgeber?
Der Europäische Gerichtshof hat 2019 in der Rechtssache C-55/18 entschieden, dass Arbeitgeber ein objektives und verlässliches System zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit brauchen. Das Bundesarbeitsgericht leitet diese Pflicht seit seinem Beschluss vom 13.09.2022 (1 ABR 22/21) aus dem Arbeitsschutzgesetz ab. Zudem verlangt § 16 ArbZG schon lange, Zeiten über acht Stunden aufzuzeichnen und die Nachweise zwei Jahre aufzubewahren.
Für kleine Teams reicht in der Praxis oft eine saubere Tabelle. Der CSV Export des Rechners liefert dafür je Tag Beginn, Ende, Pause, Nettozeit und Hinweise.
Zeitdaten sind allerdings personenbezogene Daten. Wie Sie Speicherung und Zugriff regeln, zeigt mein Leitfaden zur datenschutzkonformen Website. Für die Dienstplanung helfen außerdem gute Formulare für Termine und Anfragen, denn sie zeigen früh, wann Kunden kommen. Terminbuchung, CRM oder ERP Anbindung plane ich dann im Rahmen meiner Leistung Webdesign. Einen Überblick über mögliche Integrationen für Ihre Website finden Sie im Blog.
Österreich, Großbritannien, EU und Türkei: Wo liegen die Unterschiede?
Das Arbeitszeitrecht richtet sich nach dem Ort, an dem Sie arbeiten. Wechseln Sie daher das Regelwerk, wenn Sie außerhalb Deutschlands tätig sind. Die EU Richtlinie setzt dabei nur den Mindeststandard, den jedes Land ausbaut.
- Österreich. Erlaubt sind bis zu zwölf Stunden am Tag und 60 in der Woche, im Schnitt von 17 Wochen jedoch höchstens 48. Überstunden kosten per Gesetz 50 % Zuschlag, Mehrarbeit in Teilzeit 25 %.
- Großbritannien. Ab sechs Stunden stehen 20 Minuten Pause am Stück zu. Die Wochengrenze von 48 Stunden gilt im Schnitt von 17 Wochen, und ein schriftliches Opt out ist möglich.
- EU allgemein. Laut Richtlinie 2003/88/EG gelten elf Stunden Ruhezeit und im Schnitt 48 Wochenstunden. Die Pausendauer überlässt sie dagegen dem nationalen Recht.
- Türkei. Eine normale Woche hat 45 Stunden, und am Tag sind höchstens elf erlaubt. Stunden über 45 kosten 50 % Zuschlag, im Jahr sind höchstens 270 Überstunden zulässig.
Der Rechner wechselt mit dem Regelwerk auch die Währung. Somit vergleichen Sie etwa ein Angebot in Wien oder London mit Ihrer jetzigen Stelle.
Häufige Fehler bei der Arbeitszeit
- ✕FehlerDie Pause mitrechnen✓Besser soRuhepausen gehören nicht zur Arbeitszeit (§ 2 ArbZG). Deshalb sind 8:00 bis 17:00 Uhr mit 45 Minuten Pause genau 8:15 Stunden.
- ✕FehlerMinuten als Dezimalstellen schreiben✓Besser so8:30 Stunden sind 8,50 Stunden, nicht 8,30. Teilen Sie also die Minuten durch 60.
- ✕FehlerDreimal 10 Minuten als Pause zählen✓Besser soNach § 4 zählen nur Blöcke ab 15 Minuten. Drei kurze Pausen erfüllen die 30 Minuten also nicht.
- ✕FehlerZehn Stunden als Normalfall sehen✓Besser soMehr als acht Stunden sind nur mit Ausgleich erlaubt, denn im Schnitt von sechs Monaten gelten acht Stunden je Werktag.
- ✕FehlerDen Zuschlag vom Nettolohn rechnen✓Besser soDer Zuschlag bezieht sich auf den Bruttostundenlohn. Steuern und Sozialabgaben folgen erst danach.
Häufig gestellte Fragen
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