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Nizza Klassen finden: alle 45 Markenklassen

Die Nizza Klassifikation ordnet Waren und Dienstleistungen 45 Klassen zu: Die Klassen 1 bis 34 sind Waren, die Klassen 35 bis 45 Dienstleistungen. Seit dem 1. Januar 2026 gilt die 13. Ausgabe (NCL 13-2026); das DPMA veröffentlicht dazu die deutsche Fassung.

Mit dem Nizza Klassen Finder sehen Sie alle 45 Markenklassen mit aktuellen Klassenüberschriften, erläuternden Anmerkungen und Beispielbegriffen. Beschreiben Sie Ihre Waren oder Dienstleistungen; das Tool gleicht Ihre Angaben mit der alphabetischen Liste der NCL 13-2026 ab und zeigt passende Klassen mit Begründung. Kostenlos, ohne Anmeldung.

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Die Vorschläge sind Hinweise; über die Klassifizierung entscheidet das Amt, bei dem Sie anmelden. Übernehmen Sie die genaue Formulierung der Waren und Dienstleistungen aus der Liste des Amtes.

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Vorgeschlagene KlassenNCL 13-2026Hinweis

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Häufig gewählte KlassenAlle 45 Klassen

© Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO), 2026. Nizza-Klassifikation NCL 13-2026; Quelle: WIPO, deutsche Fassung: DPMA; umformatiert.

Alle 45 Nizza Klassen: Überschriften, Anmerkungen und Beispiele

Die Klassenüberschriften nennen den Bereich, zu dem eine Ware oder Dienstleistung grundsätzlich gehört; über die Klasse eines einzelnen Begriffs entscheidet die alphabetische Liste. Zu jeder Klasse sehen Sie die Überschrift in der deutschen Fassung des DPMA, die erläuternde Anmerkung (was dazugehört und was nicht), Beispielbegriffe und die von der USPTO koordinierten Klassen.

Klassenart

Klasse 1: Chemische Erzeugnisse für gewerbliche, wissenschaftliche…

Chemische Erzeugnisse für gewerbliche, wissenschaftliche, fotografische, land-, garten- und forstwirtschaftliche Zwecke; Kunstharze im Rohzustand, Kunststoffe im Rohzustand; Feuerlösch- und Brandschutzmittel; Mittel zum Härten und Löten von Metallen; Mittel zum Gerben von Tierhäuten; Klebstoffe für gewerbliche Zwecke; Kompost, Düngemittel, Dünger; biologische Mittel für gewerbliche und wissenschaftliche Zwecke

Waren 723 Begriffe USPTO koordiniert: 5, 17, 35, 42, 44

Erläuternde Anmerkung und Beispielbegriffe

Erläuternde Anmerkung

Klasse 1 enthält im Wesentlichen chemische Erzeugnisse für gewerbliche, wissenschaftliche und landwirtschaftliche Zwecke, einschließlich solcher, die zur Herstellung von Erzeugnissen dienen, die in andere Klassen fallen.

Diese Klasse enthält insbesondere

  • lichtempfindliches Papier
  • Reifenflickmassen
  • Salz zum Konservieren, nicht für Lebensmittel
  • bestimmte Zusatzstoffe für die Lebensmittelindustrie, z. B. Pektin, Lezithin, Enzyme und chemische Konservierungsmittel
  • bestimmte Inhaltsstoffe für die Herstellung von Kosmetika und pharmazeutischen Erzeugnissen, z. B. Vitamine, Konservierungsmittel, ätherische Öle und Antioxidantien
  • bestimmte Filtermaterialien, z. B. partikelförmige mineralische, pflanzliche und keramische Substanzen

Diese Klasse enthält insbesondere nicht

  • Naturharze im Rohzustand (Kl. 2), teilweise bearbeitete Kunstharze (Kl. 17)
  • chemische Präparate für medizinische oder veterinärmedizinische Zwecke (Kl. 5)
  • Fungizide, Herbizide und Ungeziefervertilgungsmittel (Kl. 5)
  • Klebstoffe für Papier- und Schreibwaren oder für Haushaltszwecke (Kl. 16)
  • Abdichtkitt (Kl. 17)
  • Salz zum Frischhalten und Haltbarmachen von Lebensmitteln (Kl. 30)
  • Mulch (Humusabdeckung) (Kl. 31)

Beispielbegriffe aus der alphabetischen Liste

  • Alkalimetalle
  • Bierklärmittel
  • Düngemittel
  • Dünger
  • Gerbmittel
  • Kesselsteinlösungsmittel*
  • Klärmittel
  • Kompost
  • Kältemittel
  • Metallbeizen
  • Metalloide
  • Mostklärmittel
  • Nichtmetalle
  • Schlichtmittel
  • Walkmittel
  • Ätzmittel

Klasse 2: Farben, Firnisse, Lacke

Farben, Firnisse, Lacke; Rostschutzmittel, Holzkonservierungsmittel; Färbemittel, Farbstoffe; Tinten zum Drucken, Markieren und Gravieren; Naturharze im Rohzustand; Blattmetalle und Metalle in Pulverform für Mal-, Dekorations- und Druckzwecke sowie für künstlerische Arbeiten

Waren 128 Begriffe USPTO koordiniert: 17, 19, 35, 37, 40, 42

Erläuternde Anmerkung und Beispielbegriffe

Erläuternde Anmerkung

Klasse 2 enthält im Wesentlichen Farbanstrichmittel, Färbemittel und Korrosionsschutzmittel.

Diese Klasse enthält insbesondere

  • Farben, Firnisse und Lacke für gewerbliche Zwecke, Handwerk und Künste
  • Verdünnungsmittel, Verdickungsmittel, Fixiermittel, Sikkative für Farben, Firnisse und Lacke
  • Beizen für Holz und Leder
  • Rostschutzöle und Öle zur Konservierung von Holz
  • Färbemittel für Kleidungsstücke
  • Farben für Lebensmittel und Getränke

Diese Klasse enthält insbesondere nicht

  • Beizen für Metalle (Kl. 1)
  • Kunstharze im Rohzustand (Kl. 1), teilweise bearbeitete Kunstharze (Kl. 17)
  • Aufhell- und Bleichmittel für die Wäsche (Kl. 3)
  • Färbemittel für die Schönheitspflege (Kl. 3)
  • Farbkästen (Schulbedarf) (Kl. 16)
  • Tinten für Bürobedarf (Kl. 16)
  • Isolierfarbanstrichmittel und Isolierlacke (Kl. 17)

Beispielbegriffe aus der alphabetischen Liste

  • Alizarinfarben
  • Anilinfarben
  • Bronzierlacke
  • Druckertinte
  • Farben*
  • Farbstoffe*
  • Firnisse* [Lacke]
  • Färbemittel
  • Färbestoffe*
  • Gravurtinte
  • Keramikfarben
  • Kopalfirnis
  • Lacke*
  • Ledertinten
  • Rostschutzöle
  • Wasserfarben

Klasse 3: Nicht medizinische Kosmetika und Mittel für Körper- und…

Nicht medizinische Kosmetika und Mittel für Körper- und Schönheitspflege; nicht medizinische Zahnputzmittel; Parfüms; Wasch- und Bleichmittel; Putz-, Polier- und Schleifmittel

Waren 243 Begriffe Oft zusammen: 5 · 44 USPTO koordiniert: 5, 21, 35, 42, 44

Erläuternde Anmerkung und Beispielbegriffe

Erläuternde Anmerkung

Klasse 3 enthält im Wesentlichen nicht medizinische Mittel für die Körper- und Schönheitspflege sowie Putzmittel für den Haushalt und andere Bereiche.

Diese Klasse enthält insbesondere

  • Hygienepräparate, soweit es sich um Mittel zur Körper- und Schönheitspflege handelt
  • mit kosmetischen Lotionen getränkte Tücher
  • Deodorants für Menschen oder für Tiere (Parfümeriewaren)
  • Raumbeduftungsmittel
  • Nagelaufkleber
  • Polierwachs
  • Sandpapier

Diese Klasse enthält insbesondere nicht

  • chemische Mittel zum Reinigen von Schornsteinen (Kl. 1)
  • Fettentfernungsmittel zur Verwendung bei Herstellungsverfahren (Kl. 1)
  • bestimmte Inhaltsstoffe für die Herstellung von Kosmetika, z. B. Vitamine, Konservierungsmittel, ätherische Öle und Antioxidantien (Kl. 1)
  • Desodorierungsmittel, außer für Menschen oder für Tiere (Kl. 5)
  • medizinische Shampoos, Seifen, Lotionen und Zahnputzmittel (Kl. 5)
  • Schmirgelfeilen, Sandpapierfeilen, Handschleifsteine oder -scheiben (Kl. 8)
  • kosmetische Geräte und Putzgeräte, z. B. Kosmetikpinsel (Kl. 21), Putztücher, -kissen und -lappen (Kl. 21)

Beispielbegriffe aus der alphabetischen Liste

  • Abbeizmittel
  • Bleichsalze
  • Bleichsoda
  • Bohnermittel
  • Glanzmittel
  • Kosmetika
  • Parfüms
  • Poliercreme
  • Poliermittel
  • Polierpapier
  • Polierrot
  • Polierstein
  • Polierwachs
  • Schleifstoffe*
  • Zahnpasta*
  • Zahnputzmittel*

Klasse 4: Technische Öle und Fette, Wachs

Technische Öle und Fette, Wachs; Schmiermittel; Staubabsorbierungs-, Staubbenetzungs- und Staubbindemittel; Brennstoffe und Leuchtstoffe; Kerzen und Dochte für Beleuchtungszwecke

Waren 113 Begriffe USPTO koordiniert: 1, 35, 37, 42

Erläuternde Anmerkung und Beispielbegriffe

Erläuternde Anmerkung

Klasse 4 enthält im Wesentlichen technische Öle und Fette, Brennstoffe und Leuchtstoffe.

Diese Klasse enthält insbesondere

  • Konservierungsöle für Mauerwerk oder für Leder
  • Rohwachs, Wachs für gewerbliche Zwecke
  • elektrische Energie
  • Kraftstoffe für Motoren, Biokraftstoffe
  • nicht chemische Zusätze für Kraftstoffe
  • Holz als Kraftstoff

Diese Klasse enthält insbesondere nicht

  • bestimmte technische Spezialöle und -fette, z. B. Ledergerböle (Kl. 1), Holzkonservierungsöle, Rostschutzöle und -fette (Kl. 2)
  • bestimmte Spezialwachse, z. B. Baumwachs (Kl. 1), Schneiderwachs, Polierwachs, Enthaarungswachs (Kl. 3), Abdruckmassen für zahnmedizinische Zwecke (Kl. 5), Siegellack (Kl. 16)
  • Massagekerzen für kosmetische Zwecke (Kl. 3) und medizinische Massagekerzen (Kl. 5)
  • Dochte für Ölöfen (Kl. 11) und Dochte für Feuerzeuge (Kl. 34)

Beispielbegriffe aus der alphabetischen Liste

  • Bienenwachs*
  • Brenngas
  • Brennholz
  • Brennstoffe*
  • Brennöle
  • Duftkerzen
  • Kerzen*
  • Lampendochte
  • Lederfette
  • Leuchtgas
  • Leuchtstoffe
  • Riemenwachs
  • Schmieröle
  • Skiwachs
  • Sojakerzen
  • Votivkerzen

Klasse 5: Pharmazeutische Erzeugnisse, medizinische und…

Pharmazeutische Erzeugnisse, medizinische und veterinärmedizinische Präparate; Hygienepräparate für medizinische Zwecke; diätetische Nahrungsmittel und Erzeugnisse für medizinische oder veterinärmedizinische Zwecke, Babynahrungsmittel; Nahrungsergänzungsmittel für Menschen und Tiere; Heftpflaster, Verbandmaterial; Zahnfüllmittel und Abdruckmassen für zahnmedizinische Zwecke; Desinfektionsmittel; Ungeziefervertilgungsmittel; Fungizide, Herbizide

Waren 504 Begriffe Oft zusammen: 3 · 44 USPTO koordiniert: 1, 3, 10, 35, 42, 44

Erläuternde Anmerkung und Beispielbegriffe

Erläuternde Anmerkung

Klasse 5 enthält im Wesentlichen pharmazeutische Erzeugnisse und andere Präparate für medizinische oder veterinärmedizinische Zwecke.

Diese Klasse enthält insbesondere

  • Hygienepräparate für den persönlichen Gebrauch, ausgenommen Mittel zur Körper- und Schönheitspflege
  • Windeln für Babys und bei Inkontinenz
  • Desodorierungsmittel, außer für Menschen oder für Tiere
  • medizinische Shampoos, Seifen, Lotionen und Zahnputzmittel
  • Nahrungsergänzungsmittel zur Ergänzung der normalen Ernährung oder zur Erzielung eines gesundheitlichen Nutzens
  • Speiseersatz und diätetische Nahrungsmittel und Getränke für medizinische oder veterinärmedizinische Zwecke

Diese Klasse enthält insbesondere nicht

  • Inhaltsstoffe für die Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen, z. B. Vitamine, Konservierungsmittel und Antioxidantien (Kl. 1)
  • Hygienepräparate, soweit es sich um nicht medizinische Mittel zur Körper- und Schönheitspflege handelt (Kl. 3)
  • Deodorants für Menschen oder für Tiere (Parfümeriewaren) (Kl. 3)
  • Stützbandagen, orthopädische Bandagen (Kl. 10)
  • Speiseersatz und diätetische Nahrungsmittel und Getränke, die nicht für medizinische oder veterinärmedizinische Zwecke bestimmt sind, sie sollten in den entsprechenden Nahrungsmittel- oder Getränkeklassen klassifiziert werden, z. B. fettarme Kartoffelchips (Kl. 29), proteinreiche Getreideriegel (Kl. 30), isotonische Getränke (Kl. 32)

Beispielbegriffe aus der alphabetischen Liste

  • Babynahrungsmittel
  • Desinfektionsmittel
  • Fungizide
  • Heftpflaster
  • Herbizide
  • medizinische Getränke
  • medizinische Kräuter
  • medizinische Seifen
  • medizinische Tees
  • Verbandgaze
  • Verbandmaterial
  • Verbandstoffe
  • Verbandwatte
  • Vitaminpräparate*
  • Windeln für Heimtiere
  • Zahnfüllmittel

Klasse 6: Unedle Metalle und deren Legierungen, Erze

Unedle Metalle und deren Legierungen, Erze; Materialien aus Metall für das Bau- und Konstruktionswesen; transportable Bauten aus Metall; Kabel und Drähte aus unedlen Metallen [nicht für elektrische Zwecke]; Kleineisenwaren; Behälter aus Metall für Lagerung und Transport; Safes

Waren 487 Begriffe USPTO koordiniert: 11, 17, 19, 20, 35, 37, 40, 42

Erläuternde Anmerkung und Beispielbegriffe

Erläuternde Anmerkung

Klasse 6 enthält im Wesentlichen rohe und teilweise bearbeitete unedle Metalle, einschließlich Erzen, sowie bestimmte aus unedlen Metallen hergestellte Waren.

Diese Klasse enthält insbesondere

  • Blattmetalle oder Metalle in Pulverform zur weiteren Verarbeitung, z. B. für 3D-Drucker
  • Baumaterialien aus Metall, z. B. Schienenbaumaterial aus Metall, Metallrohre und -leitungen
  • Kleineisenwaren, z. B. Bolzen, Schrauben, Nägel, Möbelrollen, Fensterriegel
  • transportable Bauten aus Metall, z. B. Fertighäuser, Schwimmbecken, Käfige für wilde Tiere, Kunsteisbahnen
  • bestimmte Spender aus Metall, automatisch oder nicht automatisch, z. B. Handtuchspender, Wartenummernspender, Spender für Hundekotbeutel, Toilettenpapierspender
  • bestimmte aus unedlen Metallen hergestellte Waren, die nicht anderweitig entsprechend ihrer Funktion oder Bestimmung klassifiziert sind, z. B. Allzweckbehälter aus unedlem Metall, Statuen, Büsten und Kunstgegenstände aus unedlem Metall

Diese Klasse enthält insbesondere nicht

  • Metalle und Erze, die in der Industrie oder in der wissenschaftlichen Forschung aufgrund ihrer chemischen Eigenschaften als Chemikalien verwendet werden, z. B. Bauxit, Quecksilber, Antimon, Alkalimetalle und Erdalkalimetalle (Kl. 1)
  • Blattmetalle und Metalle in Pulverform für Mal-, Dekorations- und Druckzwecke sowie für künstlerische Arbeiten (Kl. 2)
  • bestimmte Spender, die entsprechend ihrer Funktion oder Bestimmung klassifiziert sind, z. B. Flüssigkeitsspender für industrielle Zwecke (Kl. 7), elektronische Terminals für die Ausgabe von Tickets (Kl. 9), Dosiergeräte für medizinische Zwecke (Kl. 10), Klebestreifenspender (Kl. 16)
  • bestimmte Waren aus unedlen Metallen, die entsprechend ihrer Funktion oder Bestimmung klassifiziert sind, z. B. handbetätigte Handwerkzeuge (Kl. 8), Büroklammern (Kl. 16), Möbel (Kl. 20), Kochutensilien (Kl. 21), Behälter für den Haushalt (Kl. 21)
  • Elektrokabel (Kl. 9) sowie nicht elektrische Kabel und Seile, nicht aus Metall (Kl. 22)
  • Leitungen, die Teile von sanitären Anlagen sind (Kl. 11), flexible Rohre, Leitungen und Schläuche, nicht aus Metall (Kl. 17) und Rohre, nicht aus Metall (Kl. 19)
  • Käfige für Haustiere (Kl. 21)

Beispielbegriffe aus der alphabetischen Liste

  • Dosen aus unedlen Metallen*
  • Draht aus Metall
  • Düsen* aus Metall
  • Kästen aus unedlen Metallen*
  • Kästen, Kisten aus Metall*
  • Körbe aus Metall
  • Lagermetall
  • Metallerze
  • Metallgitter
  • Metallketten*
  • Metallpulver*
  • Metallringe*
  • Tabletts aus Metall*
  • Tore aus Metall
  • Türen aus Metall*
  • Weißmetall

Klasse 7: Maschinen, Werkzeugmaschinen und kraftbetriebene Werkzeuge

Maschinen, Werkzeugmaschinen und kraftbetriebene Werkzeuge; Motoren und Triebwerke, ausgenommen für Landfahrzeuge; Kupplungen und Vorrichtungen zur Kraftübertragung, ausgenommen für Landfahrzeuge; landwirtschaftliche Geräte, ausgenommen handbetätigte Handwerkzeuge; Brutapparate für Eier; Verkaufsautomaten

Waren 610 Begriffe Oft zusammen: 11 · 37 USPTO koordiniert: 8, 11, 12, 35, 37, 40, 42

Erläuternde Anmerkung und Beispielbegriffe

Erläuternde Anmerkung

Klasse 7 enthält im Wesentlichen Maschinen und Werkzeugmaschinen, Motoren und Triebwerke.

Diese Klasse enthält insbesondere

  • Teile für alle Arten von Motoren und Triebwerken aller Art, z. B. Anlasser, Schalldämpfer und Zylinder für Motoren und Triebwerke aller Art
  • elektrische Reinigungs- und Poliergeräte, z. B. elektrische Schuhputzgeräte, elektrische Shampooniermaschinen und -geräte für Teppiche und Teppichböden, Staubsauger
  • 3D-Drucker
  • Industrieroboter
  • bestimmte Spezialfahrzeuge, nicht für Transportzwecke, z. B. Straßenkehrmaschinen, Straßenbaumaschinen, Bulldozer, Schneepflüge sowie Gummiraupenketten als Teile von Kettenlaufwerken dieser Fahrzeuge

Diese Klasse enthält insbesondere nicht

  • handbetätigte Handwerkzeuge und -geräte (Kl. 8)
  • bestimmte Spezialmaschinen, z. B. Geldautomaten (Kl. 9), Atemgeräte für die künstliche Beatmung (Kl. 10), Kühlapparate und -maschinen (Kl. 11)
  • humanoide Roboter mit künstlicher Intelligenz, Laborroboter, Lehrroboter, Roboter für die Sicherheitsüberwachung (Kl. 9), Operationsroboter (Kl. 10), Roboterautos (Kl. 12), selbstspielende Schlagzeuge (Kl. 15), Spielzeugroboter (Kl. 28)
  • Motoren und Triebwerke für Landfahrzeuge (Kl. 12)
  • Raupenketten für Fahrzeuge sowie Reifen für alle Arten von Fahrzeugrädern (Kl. 12)

Beispielbegriffe aus der alphabetischen Liste

  • Bandmaschinen
  • Bohrmaschinen
  • Formmaschinen
  • Fräsmaschinen
  • Hebegeräte
  • Heftmaschinen
  • Hubgeräte
  • Knetmaschinen
  • Melkmaschinen
  • Mähmaschinen
  • Nietmaschinen
  • Nähmaschinen
  • Rührmaschinen
  • Siebmaschinen
  • Spülmaschinen
  • Sämaschinen

Klasse 8: Handbetätigte Handwerkzeuge und -geräte

Handbetätigte Handwerkzeuge und -geräte; Messerschmiedewaren, Essbesteck; Hieb- und Stichwaffen; Rasierer

Waren 288 Begriffe USPTO koordiniert: 7, 21, 35, 37, 40, 42, 45

Erläuternde Anmerkung und Beispielbegriffe

Erläuternde Anmerkung

Klasse 8 enthält im Wesentlichen handbetätigte Werkzeuge und Geräte für die Ausführung verschiedener Arbeiten, wie z. B. Bohren, Formen, Schneiden und Stechen.

Diese Klasse enthält insbesondere

  • handbetätigte Werkzeuge für Landwirtschaft, Gartenbau und Landschaftsbau
  • handbetätigte Werkzeuge für Schreiner, Künstler und andere Handwerker, z. B. Hämmer, Meißel und Stichel
  • Griffe für handbetätigte Werkzeuge, wie z. B. Messer und Sensen
  • elektrische und nicht elektrische Handgeräte für die Körperpflege und Körperkunst, z. B. Rasierer und Rasierapparate, Lockenstäbe, Tätowiergeräte und Geräte für Maniküre und Pediküre
  • handbetätigte Pumpen
  • Essbestecke, wie z. B. Messer, Gabeln und Löffel, einschließlich solcher aus Edelmetallen

Diese Klasse enthält insbesondere nicht

  • von einem Motor angetriebene Werkzeugmaschinen und Geräte (Kl. 7)
  • chirurgische Messer (Kl. 10)
  • Fahrradpumpen (Kl. 12), Pumpen zum Aufblasen von Spielbällen (Kl. 28)
  • Handfeuerwaffen (Kl. 13)
  • Papiermesser, Zerkleinerungsgeräte für Papier [Büroartikel] (Kl. 16)
  • Griffe für Gegenstände, die entsprechend ihrer Funktion oder Bestimmung in verschiedenen Klassen klassifiziert sind, z. B. Griffe für Spazierstöcke und Schirme (Kl. 18), Besenstiele (Kl. 21)
  • Küchengeräte zum Servieren, z. B. Zuckerzangen, Eiszangen, Tortenheber und Servierkellen, und Küchengeräte, z. B. Rührlöffel, Stößel und Mörser, Nussknacker und Spatel (Kl. 21)
  • Fechtwaffen (Kl. 28)

Beispielbegriffe aus der alphabetischen Liste

  • Bastelmesser
  • Federmesser
  • Gartenmesser
  • Gemüsemesser
  • Grabstichel
  • Hackmesser
  • Handbeile
  • Hufmesser
  • Jagdmesser
  • Messer*
  • Messergriffe
  • Messerschmiedewaren*
  • Rebmesser
  • Reifenmesser
  • Wiegemesser
  • Ziehmesser

Klasse 9: Wissenschaftliche, Forschungs-, Navigations…

Wissenschaftliche, Forschungs-, Navigations-, Vermessungs-, fotografische, Film-, audiovisuelle, optische, Wäge-, Mess-, Signal-, Detektions-, Prüf-, Kontroll-, Rettungs- und Unterrichtsapparate und -instrumente; Apparate und Instrumente zum Leiten, Schalten, Umwandeln, Speichern, Regeln oder Kontrollieren der Verteilung oder Nutzung von Elektrizität; Geräte und Instrumente zur Aufzeichnung, Übertragung, Wiedergabe oder Verarbeitung von Ton, Bild oder Daten; aufgezeichnete und herunterladbare Multimediadateien, Computersoftware, leere digitale oder analoge Aufzeichnungs- und Speichermedien; Mechaniken für geldbetätigte Apparate; Registrierkassen, Rechengeräte; Computer und Computerperipheriegeräte; Taucheranzüge, Tauchermasken, Ohrstöpsel für Taucher, Nasenklemmen für Taucher, Taucherhandschuhe, Atemgeräte zum Tauchen; Feuerlöschgeräte

Waren 884 Begriffe Oft zusammen: 41 · 42 USPTO koordiniert: 10, 16, 28, 35, 38, 41, 42, 44

Erläuternde Anmerkung und Beispielbegriffe

Erläuternde Anmerkung

Klasse 9 enthält im Wesentlichen Apparate und Instrumente für wissenschaftliche oder Forschungszwecke, audiovisuelle und informationstechnische Geräte sowie Sicherheits- und Rettungsausrüstung.

Diese Klasse enthält insbesondere

  • Apparate und Instrumente für die wissenschaftliche Forschung in Laboratorien
  • Trainingsgeräte und Simulatoren, z. B. Übungspuppen für die Wiederbelebung, Simulatoren für die Lenkung und die Kontrolle von Fahrzeugen
  • Apparate und Instrumente für die Steuerung und Überwachung von Flugzeugen, Wasserfahrzeugen und unbemannten Fahrzeugen, z. B. Navigationsinstrumente, Sender, Messkompasse, GPS-Geräte, automatische Steuerungseinrichtungen für Fahrzeuge
  • Sicherheits- und Gefahrenabwehrausrüstung und -instrumente, z. B. Rettungsnetze, Lichtsignale, Verkehrsampeln, akustische Alarmgeräte, Security-Tokenhardware für die Benutzerauthentifizierung
  • Schutzbekleidung gegen schwere oder lebensbedrohliche Verletzungen, z. B. Unfall-, Strahlen- und Feuerschutzbekleidungsstücke, kugelsichere Bekleidung, Schutzhelme, Kopfschutz zur Verwendung beim Sport, Mundschutz zur Verwendung beim Sport, Schutzanzüge für Flieger, Knieschützer für Arbeiter
  • optische Apparate und Instrumente, z. B. Lupen, Arbeitskontrollspiegel, Türgucker
  • Magnete
  • Smartwatches, tragbare Activity-Tracker
  • Joysticks für Computer, ausgenommen für Videospiele; Virtual-Reality-Headsets, Datenbrillen
  • Schalen für Smartphones, Spezialetuis für fotografische Apparate und Instrumente
  • Geldautomaten, POS-Terminals, Materialprüfinstrumente und -maschinen
  • Batterien und Ladegeräte für elektronische Zigaretten
  • elektrische und elektronische Effekteinheiten für Musikinstrumente
  • Laborroboter, Lehrroboter, Roboter für die Sicherheitsüberwachung, humanoide Roboter mit künstlicher Intelligenz

Diese Klasse enthält insbesondere nicht

  • Apparate mit Münzbetrieb, die entsprechend ihrer Funktion oder Bestimmung in verschiedenen Klassen klassifiziert sind, z. B. Waschmaschinen mit Münzbetrieb (Kl. 7), Billardtische mit Geldeinwurf (Kl. 28)
  • Industrieroboter (Kl. 7), Operationsroboter (Kl. 10), Spielzeugroboter (Kl. 28)
  • Joysticks als Teile von Maschinen, ausgenommen für Spielgeräte (Kl. 7), Steuerknüppel für Fahrzeuge (Kl. 12), Joysticks für Videospiele, Steuergeräte für Spielzeug und Spielkonsolen (Kl. 28)
  • Nasenklemmen für Schwimmer (Kl. 10)
  • Pulsmesser, Herzfrequenzmonitore, Geräte zur Messung der Körperzusammensetzung (Kl. 10)
  • Brillen, Kontaktlinsen, Sonnenbrillen (Kl. 10)
  • Tauchlampen (Kl. 11)
  • Laborlampen, Laborbrenner (Kl. 11)
  • Intelligente Produkte, deren Hauptfunktion unverändert bleibt, z. B. intelligente Kühlschränke (Kl. 11), intelligente Koffer (Kl. 18), intelligente Bekleidungsstücke (Kl. 25), intelligentes Spielzeug (Kl. 28)
  • Einsatz- und Rettungsfahrzeuge, z. B. Krankenwagen, Feuerlöschfahrzeuge, Rettungsboote für Schiffe, Rettungsschiffe, Rettungsschlitten (Kl. 12)
  • Nebelzündsignale, Signalraketen (Kl. 13)
  • histologische Schnitte für Unterrichtszwecke, biologische Schnitte für die Mikroskopie als Unterrichtsmaterial (Kl. 16)
  • Bekleidung und Ausrüstung für die Ausübung bestimmter Sportarten, z. B. Schutzpolster, soweit es sich um Teile von Sportanzügen handelt, Fechtmasken, Boxhandschuhe (Kl. 28)

Beispielbegriffe aus der alphabetischen Liste

  • Alarmgeräte
  • Computer
  • Datenbrillen
  • Detektoren
  • Drucker für Computer*
  • Elektrokabel
  • Elektrozäune
  • Faxgeräte
  • Fernschalter
  • Feuerlöscher
  • Feuermelder
  • GPS-Geräte
  • Halbleiter
  • Radargeräte
  • Signalbojen
  • Taucheranzüge*

Klasse 10: Chirurgische, ärztliche, zahn- und tierärztliche…

Chirurgische, ärztliche, zahn- und tierärztliche Instrumente und Apparate; künstliche Gliedmaßen, Augen und Zähne; Brillen, Kontaktlinsen und Sonnenbrillen; orthopädische Artikel; chirurgisches Nahtmaterial; für Menschen mit Beeinträchtigungen angepasste therapeutische und unterstützende Geräte; Massagegeräte; Apparate, Geräte und Gegenstände für Säuglinge; Apparate, Geräte und Gegenstände für die sexuelle Aktivität

Waren 341 Begriffe USPTO koordiniert: 5, 35, 42, 44

Erläuternde Anmerkung und Beispielbegriffe

Erläuternde Anmerkung

Klasse 10 enthält im Wesentlichen chirurgische, ärztliche, zahn- und tierärztliche Apparate, Instrumente und Gegenstände, die im Allgemeinen für die Diagnose, Behandlung oder Verbesserung der körperlichen Funktionen oder des Gesundheitszustandes von Menschen und Tieren verwendet werden.

Diese Klasse enthält insbesondere

  • Stützbandagen, orthopädische Bandagen
  • Spezialkleidung für medizinische Zwecke, z. B. Kompressionsbekleidung, Krampfaderstrümpfe, Zwangsjacken, orthopädische Schuhe
  • Gegenstände, Instrumente und Hilfsmittel für Menstruation, Kontrazeption und Entbindung; z. B. Menstruationstassen, Pessare, Kondome, Matratzen für Entbindungen, Geburtszangen
  • therapeutische und prothetische Gegenstände und Hilfsmittel für Implantate aus künstlichen oder synthetischen Materialien, z. B. chirurgische Implantate aus künstlichen Materialien, Brustprothesen, Hirnschrittmacher, biologisch abbaubare Implantate zur Knochenfixierung
  • Möbel speziell hergestellt für medizinische Zwecke, z. B. Sessel für medizinische oder zahnärztliche Zwecke, Luftmatratzen für medizinische Zwecke, Operationstische

Diese Klasse enthält insbesondere nicht

  • medizinische Verbände und absorbierende sanitäre Artikel, z. B. Pflaster, Bandagen, Verbandgaze, Stilleinlagen, Baby- und Inkontinenzwindeln, Tampons (Kl. 5)
  • chirurgische Implantate aus lebenden Geweben (Kl. 5)
  • tabakfreie Zigaretten für medizinische Zwecke (Kl. 5), elektronische Zigaretten (Kl. 34)
  • Rollstühle, Elektromobile für Personen mit eingeschränkter Mobilität (Kl. 12)
  • Massagetische (Kl. 20), Stillkissen (Kl. 20)
  • Scherzbrillen (Kl. 28)

Beispielbegriffe aus der alphabetischen Liste

  • Blutanalysegeräte
  • Brillen*
  • Brillenetuis
  • Brillengestelle
  • Brillengläser
  • Brillenketten
  • Brillenschnüre
  • Dialysegeräte
  • Hörgeräte
  • Kontaktlinsen
  • künstliche Augen
  • künstliche Zähne
  • Massagegeräte
  • Narkoseapparate
  • Sonnenbrillen
  • Unterleibsgürtel

Klasse 11: Geräte und Anlagen zu Beleuchtungs-, Heizungs…

Geräte und Anlagen zu Beleuchtungs-, Heizungs-, Kühlungs-, Dampferzeugungs-, Koch-, Trocknungs-, Lüftungs- und Wasserversorgungszwecken sowie zu sanitären Zwecken

Waren 382 Begriffe Oft zusammen: 7 · 37 USPTO koordiniert: 6, 7, 9, 19, 20, 35, 37, 40, 42

Erläuternde Anmerkung und Beispielbegriffe

Erläuternde Anmerkung

Klasse 11 enthält im Wesentlichen Apparate und Anlagen zur Regelung der Umgebungsbedingungen, insbesondere zu Beleuchtungs-, Koch-, Kühlungs- und Hygienezwecken.

Diese Klasse enthält insbesondere

  • Klimageräte und -anlagen
  • Öfen, ausgenommen für Laborzwecke, z. B. Dentalöfen, Mikrowellenherde, Bäckereiöfen
  • Öfen, soweit es sich um Heizgeräte handelt
  • thermische Sonnenkollektoren
  • Rauchzüge für Schornsteine, Schornsteinschieber, Herde, Kamine für Wohnräume
  • Sterilisierapparate, Verbrennungsöfen
  • Beleuchtungsapparate und -anlagen, z. B. Leuchtröhren für Beleuchtungszwecke, Suchscheinwerfer, leuchtende Hausnummern, Fahrzeugrückstrahler, Leuchten für Fahrzeuge
  • Beleuchtungslampen, z. B. elektrische Lampen, Gaslampen, Laborlampen, Öllampen, Straßenlampen, Sicherheitslampen
  • Sonnenbänke
  • Badinstallationen, Badeapparate
  • Toiletten, Urinale
  • Springbrunnen, Schokoladenbrunnen
  • elektrische Heizmatten, -kissen und -decken, nicht für medizinische Zwecke
  • Wärmflaschen
  • elektrisch beheizte Teppiche, elektrisch beheizte Becher
  • elektrische Joghurtbereiter, Brotbackautomaten, Kaffeemaschinen, Speiseeismaschinen
  • Eiswürfelmaschinen und -apparate

Diese Klasse enthält insbesondere nicht

  • Luftkondensatoren (Kl. 7)
  • Stromgeneratoren, Elektrogeneratoren (Kl. 7)
  • Lötlampen (Kl. 7), optische Lampen, Dunkelkammerlampen (Kl. 9), Lampen für medizinische Zwecke (Kl. 10)
  • Dampferzeugungsgeräte, soweit es sich um Maschinenteile handelt (Kl. 7)
  • Brennöfen für Laborzwecke (Kl. 9)
  • Fotoelemente (Kl. 9)
  • Lichtsignale (Kl. 9)
  • elektrische Heizmatten, -kissen und -decken für medizinische Zwecke (Kl. 10)
  • Kochutensilien ohne integrierte Wärmequelle, z. B. nicht elektrische Grillroste, nicht elektrische Waffeleisen, nicht elektrische Schnellkochtöpfe (Kl. 21)
  • tragbare Babybadewannen (Kl. 21)
  • nicht elektrische tragbare Kühltaschen oder -boxen (Kl. 21)
  • elektrisch beheizte Bekleidungsstücke (Kl. 25)

Beispielbegriffe aus der alphabetischen Liste

  • Belüftungshauben
  • Dampfglätter
  • Dampfspeicher
  • Geschirrtrockner
  • Haartrockner
  • Heizungen
  • Heizungsanlagen
  • Klimaanlagen
  • Klimageräte
  • Luftkühlgeräte
  • Lufttrockner
  • Saunaanlagen
  • Trockenapparate
  • Trockengeräte
  • Verdampfer
  • Wassererhitzer*

Klasse 12: Fahrzeuge

Fahrzeuge; Apparate zur Beförderung auf dem Lande, in der Luft oder auf dem Wasser

Waren 343 Begriffe Oft zusammen: 37 · 39 USPTO koordiniert: 7, 35, 37, 42

Erläuternde Anmerkung und Beispielbegriffe

Erläuternde Anmerkung

Klasse 12 enthält im Wesentlichen Fahrzeuge und Apparate für die Personenbeförderung oder den Warentransport auf dem Lande, in der Luft oder auf dem Wasser.

Diese Klasse enthält insbesondere

  • Motoren und Triebwerke für Landfahrzeuge
  • Kupplungen und Vorrichtungen zur Kraftübertragung für Landfahrzeuge
  • Luftkissenfahrzeuge
  • ferngesteuerte Fahrzeuge, ausgenommen Spielzeuge
  • Fahrzeugteile, z. B. Stoßstangen, Windschutzscheiben, Steuerräder
  • Raupenketten für Fahrzeuge sowie Reifen für alle Arten von Fahrzeugrädern

Diese Klasse enthält insbesondere nicht

  • Schienenbaumaterial aus Metall (Kl. 6)
  • Motoren, Triebwerke, Kupplungen und Vorrichtungen zur Kraftübertragung, ausgenommen solche für Landfahrzeuge (Kl. 7)
  • Teile von Motoren und Triebwerken aller Art, z. B. Anlasser, Schalldämpfer und Zylinder für Motoren und Triebwerke aller Art (Kl. 7)
  • Gummiraupenketten als Teile von Kettenlaufwerken von Baumaschinen, Bergbaumaschinen, landwirtschaftlichen Maschinen und anderen Maschinen für Schwerlastanwendungen (Kl. 7)
  • Dreiräder für Kleinkinder, Roller, bei denen es sich um Spielzeuge handelt (Kl. 28)
  • bestimmte Spezialfahrzeuge oder Apparate mit Rädern, nicht für Transportzwecke, z. B. selbstfahrende Straßenkehrmaschinen (Kl. 7), Servierwagen (Kl. 20)
  • bestimmte Fahrzeugteile, z. B. elektrische Batterien, Fahrtenschreiber und Autoradios (Kl. 9), Leuchten für Kraftfahrzeuge und Fahrräder (Kl. 11), Autoteppiche (Kl. 27)

Beispielbegriffe aus der alphabetischen Liste

  • Blendschutzvorrichtungen für Fahrzeuge*
  • Elektrofahrzeuge
  • Fahrzeugbremsen
  • Fahrzeugfenster
  • Fahrzeugräder
  • Fahrzeugsitze
  • Fahrzeugtüren
  • Fahrzeugverdecke
  • Flugapparate
  • Kühlfahrzeuge
  • Luftfahrzeuge
  • Müllfahrzeuge
  • Raumfahrzeuge
  • Schwebeförderer
  • Wasserfahrzeuge
  • Wasserflugzeuge

Klasse 13: Schusswaffen

Schusswaffen; Munition und Geschosse; Sprengstoffe; Feuerwerkskörper

Waren 78 Begriffe USPTO koordiniert: 28, 35, 42, 45

Erläuternde Anmerkung und Beispielbegriffe

Erläuternde Anmerkung

Klasse 13 enthält im Wesentlichen Schusswaffen und pyrotechnische Erzeugnisse.

Diese Klasse enthält insbesondere

  • explosive oder pyrotechnische Notsignalgeber
  • Signalpistolen
  • Selbstverteidigungssprays
  • Nebelzündsignale, Signalraketen
  • Luftpistolen, soweit es sich um Waffen handelt
  • Schulterriemen für Waffen
  • Schusswaffen für den Sport und die Jagd

Diese Klasse enthält insbesondere nicht

  • Waffenfett (Kl. 4)
  • Messer, soweit es sich um Waffen handelt (Kl. 8)
  • Hieb- und Stichwaffen (Kl. 8)
  • Nebelsignale ohne Zündstoffe, Laser-Notsignalgeber (Kl. 9)
  • Zielfernrohre für Schusswaffen (Kl. 9)
  • Fackeln (Kl. 11)
  • Knallbonbons [Partyartikel] (Kl. 28)
  • Zündhütchen, soweit es sich um Spielwaren handelt (Kl. 28)
  • Spielzeugluftpistolen (Kl. 28)
  • Streichhölzer (Kl. 34)

Beispielbegriffe aus der alphabetischen Liste

  • Ammoniumnitratsprengstoffe
  • Artilleriegeschütze
  • bengalisches Feuer
  • Faustfeuerwaffen
  • Feuerwerkskörper
  • Geschützlafetten
  • Lunten für Sprengstoffe
  • Munition
  • Munition für Schusswaffen
  • Munitionsgürtel
  • Schusswaffen für die Jagd
  • Sprengkapseln
  • Sprengpatronen
  • Sprengpulver
  • Sprengstoffe
  • Zünder für Sprengstoffe

Klasse 14: Edelmetalle und deren Legierungen

Edelmetalle und deren Legierungen; Juwelierwaren, Schmuckwaren, Edelsteine und Halbedelsteine; Uhren und Zeitmessinstrumente

Waren 109 Begriffe Oft zusammen: 18 · 25 USPTO koordiniert: 25, 26, 35, 37, 40, 42

Erläuternde Anmerkung und Beispielbegriffe

Erläuternde Anmerkung

Klasse 14 enthält im Wesentlichen Edelmetalle und bestimmte daraus hergestellte oder damit beschichtete Gegenstände sowie Juwelierwaren, Schmuckwaren, Uhren und deren Bestandteile.

Diese Klasse enthält insbesondere

  • Schmuckwaren, einschließlich unechter Schmuckwaren, z. B. Strass
  • Manschettenknöpfe, Krawattennadeln, Krawattenhalter
  • Schlüsselringe, Schlüsselanhänger und Anhänger dafür
  • Schmuckanhänger
  • Schmuckschatullen
  • Bestandteile von Schmuckwaren und Uhren, z. B. Verschlüsse und künstliche Perlen für Schmuck, Uhrwerke für Uhren, Uhrzeiger, Uhrfedern, Uhrgläser
  • bestimmte Erzeugnisse aus Edelmetallen, die nicht anderweitig entsprechend ihrer Funktion oder Bestimmung klassifiziert sind, z. B. Allzweckbehälter aus Edelmetall, Statuen, Büsten und Kunstgegenstände aus Edelmetall

Diese Klasse enthält insbesondere nicht

  • bestimmte Erzeugnisse, die aus Edelmetallen hergestellt oder damit beschichtet sind, die entsprechend ihrer Funktion oder Bestimmung klassifiziert sind, z. B. Blattmetalle oder Metalle in Pulverform für Mal-, Dekorations- und Druckzwecke sowie für künstlerische Arbeiten (Kl. 2); Goldamalgame für zahnmedizinische Zwecke (Kl. 5); Messerschmiedewaren, Gabeln und Löffel (Kl. 8); elektrische Kontakte (Kl. 9); Schreibfedern aus Gold (Kl. 16); Teekannen (Kl. 21); Gold- und Silberstickereien (Kl. 26); Zigarrenetuis, -kästen, -kisten (Kl. 34)
  • Smartwatches (Kl. 9.)
  • Anhänger, ausgenommen für Schmuck, Schlüsselringe oder Schlüsselanhänger (Kl. 26)
  • Kunstgegenstände, die nicht aus Edelmetallen hergestellt oder damit beschichtet sind, die entsprechend dem Material, aus dem sie bestehen, klassifiziert sind, z. B. Kunstgegenstände aus unedlem Metall (Kl. 6), aus Stein, Beton oder Marmor (Kl. 19), aus Holz, Wachs, Gips, Kunststoff oder Harz (Kl. 20) oder aus Porzellan, Keramik, Steingut, Terrakotta oder Glas (Kl. 21)

Beispielbegriffe aus der alphabetischen Liste

  • Armbanduhren
  • Atomuhren
  • Edelsteine
  • Halbedelsteine
  • Schachuhren
  • Schmucknadeln
  • Schmuckrollen
  • Sonnenuhren
  • Stoppuhren
  • Taschen-/Armbanduhren*
  • Uhren
  • Uhrenarmbänder
  • Uhrengehäuse
  • Uhrenpendel
  • Zeitmessgeräte
  • Zentraluhren

Klasse 15: Musikinstrumente

Musikinstrumente; Notenständer und Ständer für Musikinstrumente; Taktstöcke

Waren 103 Begriffe USPTO koordiniert: 28, 35, 41, 42

Erläuternde Anmerkung und Beispielbegriffe

Erläuternde Anmerkung

Klasse 15 enthält im Wesentlichen Musikinstrumente, deren Teile und deren Zubehör.

Diese Klasse enthält insbesondere

  • mechanische Musikinstrumente und deren Zubehör, z. B. Drehorgeln, mechanische Klaviere, Tonstärkeregler für mechanische Klaviere, selbstspielende Schlagzeuge
  • Spieldosen
  • elektrische und elektronische Musikinstrumente
  • Saiten, Rohrblätter, Wirbel und Pedale für Musikinstrumente
  • Stimmgabeln, Stimmhämmer
  • Kolophonium für Streichinstrumente

Diese Klasse enthält insbesondere nicht

  • Apparate für die Tonaufzeichnung, -übertragung, -verstärkung und -wiedergabe, z. B. elektrische und elektronische Effekteinheiten für Musikinstrumente, Wah-Wah-Pedale, Audioschnittstellen, Audio-Mischpulte, Equalizer, soweit es sich um Audiogeräte handelt, Subwoofer (Kl. 9)
  • herunterladbare elektronische Notenblätter (Kl. 9), gedruckte Notenblätter (Kl. 16)
  • Musikdateien zum Herunterladen (Kl. 9)
  • Musikautomaten (Kl. 9)
  • Metronome (Kl. 9)
  • Musikglückwunschkarten (Kl. 16)

Beispielbegriffe aus der alphabetischen Liste

  • Etuis für Musikinstrumente
  • Gurte für Musikinstrumente
  • Kästen für Musikinstrumente
  • Musik-Synthesizer
  • Musikinstrumente
  • Musikinstrumente für Kinder
  • Musikinstrumentenständer
  • Musikrollen
  • Notenblattwendegeräte
  • Notenständer
  • Pedale für Musikinstrumente
  • Saiten für Musikinstrumente
  • Stege für Musikinstrumente
  • Taktstöcke
  • Tasten für Musikinstrumente
  • Ventile für Musikinstrumente

Klasse 16: Papier und Pappe [Karton]

Papier und Pappe [Karton]; Druckereierzeugnisse; Buchbinderartikel; Fotografien; Schreibwaren und Büroartikel, ausgenommen Möbel; Klebstoffe für Papier- und Schreibwaren oder für Haushaltszwecke; Zeichenartikel und Künstlerbedarf; Malpinsel; Lehr- und Unterrichtsmaterial; Folien und Beutel aus Kunststoff für Einpack- und Verpackungszwecke; Drucklettern, Druckstöcke

Waren 377 Begriffe Oft zusammen: 41 USPTO koordiniert: 9, 35, 41, 42

Erläuternde Anmerkung und Beispielbegriffe

Erläuternde Anmerkung

Klasse 16 enthält im Wesentlichen Papier, Pappe [Karton] und bestimmte Waren aus diesen Materialien sowie Büroartikel.

Diese Klasse enthält insbesondere

  • Papiermesser, Papierschneider
  • Mappen, Hüllen und Gegenstände zur Aufnahme und Aufbewahrung von Papier, z. B. Aktenordner, Geldnotenklammern, Scheckhefthüllen, Büroklammern, Reisepasshüllen, Alben
  • bestimmte Büromaschinen, z. B. Schreibmaschinen, Vervielfältigungsgeräte, Frankiermaschinen für Bürozwecke, Bleistiftspitzer
  • Malartikel für Künstler und für Innen- und Außenmalerarbeiten, z. B. Farbnäpfe für Künstler, Malstaffeleien und Malerpaletten, Malerrollen und Farbwannen
  • bestimmte Wegwerfprodukte aus Papier, z. B. Lätzchen, Taschentücher und Tischwäsche aus Papier
  • bestimmte Papier- oder Pappwaren, die nicht anderweitig entsprechend ihrer Funktion oder Bestimmung klassifiziert sind, z. B. Papiertüten, Umschläge und Verpackungsbehälter, Figuren und Kunstgegenstände aus Papier oder Pappe, wie z. B. Figuren aus Papiermaschee, gerahmte oder ungerahmte Lithografien, Gemälde und Aquarelle

Diese Klasse enthält insbesondere nicht

  • bestimmte Papier- oder Pappwaren, die entsprechend ihrer Funktion oder Bestimmung klassifiziert sind, z. B. fotografische Papiere (Kl. 1), Schleifpapier (Kl. 3), Papierjalousien (Kl. 20), Papierteller und Papiertassen (Kl. 21), Tagesdecken für Betten aus Papier (Kl. 24), Bekleidungsstücke aus Papier (Kl. 25), Zigarettenpapier (Kl. 34)
  • Farben (Kl. 2)
  • Handwerkzeuge für Künstler, z. B. Spachtel, Bildhauermeißel (Kl. 8)
  • Unterrichtsapparate, z. B. audiovisuelle Unterrichts- und Instruktionsapparate, Übungspuppen für die Wiederbelebung (Kl. 9), Spielzeugmodelle (Kl. 28)

Beispielbegriffe aus der alphabetischen Liste

  • Backpapier
  • Briefpapier
  • Drucktypen
  • Filterpapier
  • Holzpapier
  • Karton*
  • Kohlepapier
  • Lesezeichen
  • Malpinsel
  • Papier*
  • Papiermaché
  • Pappe*
  • Pauspapier
  • Reispapier*
  • Wachspapier
  • Öldrucke

Klasse 17: Kautschuk, Guttapercha, Gummi, Asbest, Glimmer und deren…

Kautschuk, Guttapercha, Gummi, Asbest, Glimmer und deren Ersatzstoffe, in rohem oder teilweise bearbeitetem Zustand; Waren aus Kunststoffen oder Harzen in extrudierter Form zur Verwendung in Herstellungsverfahren; Dichtungs-, Packungs- und Isoliermaterial; flexible Rohre, Leitungen und Schläuche [nicht aus Metall]

Waren 135 Begriffe USPTO koordiniert: 1, 2, 6, 19, 35, 37, 40, 42

Erläuternde Anmerkung und Beispielbegriffe

Erläuternde Anmerkung

Klasse 17 enthält im Wesentlichen Material zur Isolierung von Elektrizität, Wärme oder Schall und Kunststoffe zur Verwendung in Herstellungsverfahren in Form von Folien, Platten oder Stangen sowie bestimmte Waren aus Kautschuk, Guttapercha, Gummi, Asbest, Glimmer und deren Ersatzstoffe.

Diese Klasse enthält insbesondere

  • Gummi für die Runderneuerung von Reifen
  • Schwimmsperren gegen Umweltverschmutzung
  • Klebebänder, ausgenommen Schreibwaren und nicht für kosmetische, medizinische oder Haushaltszwecke
  • Kunststofffolien, ausgenommen für Einpack- und Verpackungszwecke, z. B. getönte Blendschutzfolien für Fenster
  • elastische Fäden und Fäden aus Gummi oder Kunststoff, nicht für Textilzwecke
  • bestimmte Waren aus den in dieser Klasse aufgeführten Materialien, die nicht anderweitig entsprechend ihrer Funktion oder Bestimmung klassifiziert sind, z. B. Blumensteckschaummasse, Polstermaterial und Polsterfüllstoffe aus Gummi oder Kunststoff, Gummistöpsel, stoßdämpfende Gummipuffer, Verpackungsbeutel, -hüllen oder -taschen aus Gummi

Diese Klasse enthält insbesondere nicht

  • bestimmte Waren aus den in dieser Klasse aufgeführten Materialien, die entsprechend ihrer Funktion oder Bestimmung klassifiziert sind, z. B. Gummiharze (Kl. 2), Kautschuk für zahnmedizinische Zwecke (Kl. 5), Asbestschutzschirme für Feuerwehrleute (Kl. 9), selbstklebende Flickgummis für Reifenschläuche (Kl. 12), Radiergummis (Kl. 16)
  • Feuerwehrschläuche (Kl. 9)
  • Leitungen als Teile von sanitären Anlagen (Kl. 11), Rohre aus Metall (Kl. 6) und nicht aus Metall (Kl. 19)
  • Isolierglas für Bauzwecke (Kl. 19)

Beispielbegriffe aus der alphabetischen Liste

  • Abdichtkitt
  • Asbest
  • Asbestfasern
  • Asbestfilz
  • Asbestgewebe
  • Asbestpappe
  • Asbesttuche
  • Asbesttücher
  • Dichtungen*
  • Gummiringe
  • Gummistöpsel
  • Guttapercha
  • Isolierfilz
  • Isolierputz
  • Isolieröle
  • Öldichtungen

Klasse 18: Leder und Lederimitationen

Leder und Lederimitationen; Tierhäute und -felle; Reisegepäck und Tragetaschen; Regenschirme und Sonnenschirme; Spazierstöcke; Peitschen, Pferdegeschirre und Sattlerwaren; Halsbänder, Leinen und Decken für Tiere

Waren 136 Begriffe Oft zusammen: 14 · 25 USPTO koordiniert: 14, 25, 35, 42, 44

Erläuternde Anmerkung und Beispielbegriffe

Erläuternde Anmerkung

Klasse 18 enthält im Wesentlichen Leder, Lederimitationen und bestimmte Waren aus diesen Materialien.

Diese Klasse enthält insbesondere

  • Reisegepäck und Tragetaschen, z. B. Handkoffer, Reisekoffer, Reisetaschen, Babytragetücher, Schultaschen
  • Gepäckanhänger
  • Visitenkartenetuis, Brieftaschen
  • Dosen, Schachteln und Kästen aus Leder oder Lederpappe
  • kleine tragbare Schirme als Wetterschutz

Diese Klasse enthält insbesondere nicht

  • bestimmte Waren aus Leder, Lederimitationen, Tierhäuten und -fellen, die entsprechend ihrer Funktion oder Bestimmung klassifiziert sind, z. B. Abziehriemen aus Leder (Kl. 8), Polierleder (Kl. 21), Chamoisleder für Reinigungszwecke (Kl. 21), Ledergürtel für Bekleidung (Kl. 25)
  • Taschen und Etuis, die den Produkten angepasst sind, für deren Aufnahme sie bestimmt sind, z. B. Laptoptaschen (Kl. 9), Etuis für Kameras und fotografische Ausrüstungen (Kl. 9), Etuis für Musikinstrumente (Kl. 15), Golftaschen, mit oder ohne Räder, speziell angepasste Taschen für Skier und Surfbretter (Kl. 28)
  • Gehstöcke für medizinische Zwecke (Kl. 10)
  • Terrassenschirme (Kl. 22)
  • Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen aus Leder für Menschen (Kl. 25)

Beispielbegriffe aus der alphabetischen Liste

  • Halsbänder für Tiere*
  • Ledergurte
  • Lederleinen
  • Lederpappe
  • Lederschnüre
  • Lederstoff
  • Lederventile
  • Peitschen
  • Pferdedecken
  • Pferdehalfter
  • Pferdekummete
  • Regenschirme
  • Reisetaschen
  • Sattlerwaren
  • Tierhäute
  • veganes Leder

Klasse 19: Materialien, nicht aus Metall, für Bauzwecke

Materialien, nicht aus Metall, für Bauzwecke; Rohre, nicht aus Metall, für Bauzwecke; Asphalt, Pech, Teer und Bitumen; transportable Bauten, nicht aus Metall; Denkmäler, nicht aus Metall

Waren 277 Begriffe USPTO koordiniert: 2, 6, 11, 17, 35, 37, 40, 42

Erläuternde Anmerkung und Beispielbegriffe

Erläuternde Anmerkung

Klasse 19 enthält im Wesentlichen nicht metallische Materialien für Bauzwecke.

Diese Klasse enthält insbesondere

  • Baumaterialien aus Holz, z. B. Balken, Bretter, Platten
  • Holzfurniere
  • Bauglas, z. B. Glasfliesen, Isolierglas für Bauzwecke, Sicherheitsglas
  • Glasgranulat für die Straßenmarkierung
  • Granit, Marmor, Kies
  • Terrakotta zur Verwendung als Baumaterial
  • Dächer, nicht aus Metall, mit integrierten photovoltaischen Zellen
  • Grabsteine und Gräber, nicht aus Metall
  • Statuen, Büsten und Kunstgegenstände aus Stein, Beton oder Marmor
  • Briefkästen aus Mauerwerk
  • Geotextilien
  • Verputzmittel, soweit es sich um Baumaterial handelt
  • Baugerüste, nicht aus Metall
  • transportable Bauten oder Bauwerke, nicht aus Metall, z. B. Aquarien, Vogelhäuser, Fahnenstangen, Markisenkonstruktionen, Schwimmbecken

Diese Klasse enthält insbesondere nicht

  • Mittel zum Haltbar- oder Wasserdichtmachen für Zement (Kl. 1)
  • Feuerschutzmittel (Kl. 1)
  • Holzkonservierungsmittel (Kl. 2)
  • Entschalungsöle (Kl. 4)
  • Briefkästen aus Metall (Kl. 6) und weder aus Metall noch aus Mauerwerk (Kl. 20)
  • Statuen, Büsten und Kunstgegenstände aus unedlen Metallen (Kl. 6), aus Edelmetall (Kl. 14), aus Holz, Wachs, Gips, Kunststoff oder Harz (Kl. 20), aus Porzellan, Keramik, Steingut, Terrakotta, Ton oder Glas (Kl. 21)
  • bestimmte Rohre, nicht aus Metall, nicht für Bauzwecke, z. B. Rohre, soweit es sich um Teile von sanitären Anlagen handelt (Kl. 11), flexible Rohre, Leitungen und Schläuche, nicht aus Metall (Kl. 17)
  • Feuchtigkeitsisoliermittel für Gebäude (Kl. 17)
  • Vogelkäfige (Kl. 21)
  • Glas für Kraftfahrzeugscheiben (Halbfabrikate) (Kl. 21)
  • Matten, Linoleum und andere Beläge für existierende Böden (Kl. 27)
  • unbeschnittenes und nicht entrindetes Holz (Kl. 31)

Beispielbegriffe aus der alphabetischen Liste

  • Asphalt
  • Asphaltpflastersteine
  • Betonbauteile
  • Bitumen
  • Holzpappe für Bauzwecke
  • Mosaiken für Bauzwecke
  • Olivin für Bauzwecke
  • Papier für Bauzwecke
  • Pappe für Bauzwecke
  • Presskork für Bauzwecke
  • Quarz für Bauzwecke
  • Rohre aus Sandstein
  • Sandstein für Bauzwecke
  • Silos, nicht aus Metall
  • Tore, nicht aus Metall
  • Türen, nicht aus Metall*

Klasse 20: Möbel, Spiegel, Bilderrahmen

Möbel, Spiegel, Bilderrahmen; Behälter, nicht aus Metall, für Lagerung oder Transport; Knochen, Horn, Fischbein oder Perlmutter in rohem oder teilweise bearbeitetem Zustand; Muschelschalen; Meerschaum; Bernstein

Waren 367 Begriffe USPTO koordiniert: 6, 21, 28, 35, 42

Erläuternde Anmerkung und Beispielbegriffe

Erläuternde Anmerkung

Klasse 20 enthält im Wesentlichen Möbel und Möbelteile sowie bestimmte Waren aus Holz, Kork, Rohr, Binsen, Weide, Horn, Knochen, Fischbein, Muschelschalen, Bernstein, Perlmutter, Meerschaum und deren Ersatzstoffen oder aus Kunststoff.

Diese Klasse enthält insbesondere

  • Metallmöbel, Campingmöbel, Gewehrständer, Zeitungsständer
  • Innenjalousien und -rollos für Fenster
  • Bettzeug, z. B. Matratzen, Bettkästen, Kopfkissen
  • Spiegel für die Innenausstattung, Möbel- und Toilettespiegel
  • Kennzeichenschilder für Fahrzeuge, nicht aus Metall
  • Kleinteile, nicht aus Metall, z. B. Bolzen, Schrauben, Dübel, Möbelrollen, Rohrschellen
  • Briefkästen, nicht aus Metall oder Mauerwerk
  • bestimmte Spender, nicht aus Metall, automatisch oder nicht automatisch, z. B. Handtuchspender, Wartenummernspender, Spender für Hundekotbeutel, Toilettenpapierspender

Diese Klasse enthält insbesondere nicht

  • Außenrollläden und -jalousien aus Metall (Kl. 6), nicht aus Metall und nicht aus textilem Material (Kl. 19), aus textilem Material (Kl. 22)
  • bestimmte Spender, die entsprechend ihrer Funktion oder Bestimmung klassifiziert sind, z. B. Flüssigkeitsspender für industrielle Zwecke (Kl. 7), elektronische Terminals für die Ausgabe von Tickets (Kl. 9), Dosiergeräte für medizinische Zwecke (Kl. 10), Klebestreifenspender (Kl. 16)
  • bestimmte Spiegel für bestimmte Verwendungszwecke, z. B. Spiegel für Optikerwaren (Kl. 9), Spiegel für chirurgische oder zahnmedizinische Zwecke (Kl. 10), Rückspiegel (Kl. 12), Zielspiegel für Gewehre (Kl. 13)
  • Spezialmobiliar für Laboratorien (Kl. 9) oder für den ärztlichen Gebrauch (Kl. 10)
  • bestimmte Waren aus Holz, Kork, Rohr, Binsen, Weide, Horn, Knochen, Fischbein, Schildpatt, Bernstein, Perlmutter, Meerschaum und deren Ersatzstoffen oder aus Kunststoff, die entsprechend ihrer Funktion oder Bestimmung klassifiziert sind, z. B. künstliche Perlen zur Fertigung von Schmuck (Kl. 14), Holzfußbodenbretter (Kl. 19), Körbe für den Haushalt (Kl. 21), Plastikbecher (Kl. 21), Schilfmatten (Kl. 27)
  • Bettwäsche, Daunendecken (Federbetten) und Schlafsäcke (Kl. 24)

Beispielbegriffe aus der alphabetischen Liste

  • Bernstein
  • Bilderrahmen
  • Büromöbel
  • Display-Möbel
  • Düsen*, nicht aus Metall
  • Fischkörbe
  • Meerschaum
  • Muschelschalen
  • Möbel
  • Möbelbeine
  • Möbelfüße
  • Möbeltüren
  • Schulmöbel
  • Spiegel*
  • Spiegelfliesen
  • Tabletts, nicht aus Metall*

Klasse 21: Geräte und Behälter für Haushalt und Küche

Geräte und Behälter für Haushalt und Küche; Kochgeschirr und Tafelgeschirr, ausgenommen Messer, Gabeln und Löffel; Kämme und Schwämme; Bürsten und Pinsel, ausgenommen für Malzwecke; Bürstenmachermaterial; Putzzeug; rohes oder teilweise bearbeitetes Glas, mit Ausnahme von Bauglas; Glaswaren, Porzellan und Steingut

Waren 454 Begriffe USPTO koordiniert: 3, 8, 20, 35, 42, 44

Erläuternde Anmerkung und Beispielbegriffe

Erläuternde Anmerkung

Klasse 21 enthält im Wesentlichen kleine, handbetätigte Haus- und Küchengeräte sowie kosmetische Geräte, Glaswaren und bestimmte Waren aus Porzellan, Keramik, Steingut, Terrakotta oder Glas.

Diese Klasse enthält insbesondere

  • Geräte für Haushalt, Küche und zum Kochen, z. B. Fliegenklatschen, Wäscheklammern, Rührlöffel, Gießlöffel und Korkenzieher, sowie Küchengeräte zum Servieren, z. B. Zuckerzangen, Eiszangen, Tortenheber und Servierkellen
  • Behälter für Haushalt und Küche, z. B. Vasen, Flaschen, Sparschweine, Eimer, Cocktail-Shaker und nicht elektrische Wasserkessel, Schnellkochtöpfe, Kochtöpfe und -pfannen
  • handbetätigte kleine Küchengeräte zum Hacken, Mahlen, Pressen oder Zerkleinern, z. B. Knoblauchpressen, Nussknacker, Stößel und Mörser
  • Untersetzer für Gläser und Platzdeckchen [Sets], nicht aus Papier oder Stoff
  • Schüsseluntersetzer
  • kosmetische Geräte, z. B. elektrische und nicht elektrische Kämme und Zahnbürsten, Zahnseide, Zehentrenner aus Schaumstoff für die Pediküre, Puderquasten, Toilettenecessaires
  • Gartenartikel, z. B. Gartenhandschuhe, Blumenkästen, Gießkannen
  • Zimmeraquarien, Zimmerterrarien und -vivarien

Diese Klasse enthält insbesondere nicht

  • Putzmittel (Kl. 3)
  • bestimmte Waren aus Glas, Porzellan und Steingut, die entsprechend ihrer Funktion oder Bestimmung klassifiziert sind, z. B. Porzellan für Zahnprothesen (Kl. 5), Brillengläser (Kl. 10), Glaswolle zur Isolierung, teilweise bearbeitetes Akrylglas oder organisches Glas (Kl. 17), Fliesen aus Steingut (Kl. 19), Bauglas (Kl. 19), Glasfasern für Textilzwecke (Kl. 22)
  • Behälter aus Metall (Kl. 6) und nicht aus Metall (Kl. 20) für die Lagerung und den Transport von Waren
  • elektrisch angetriebene kleine Geräte zum Hacken, Mahlen, Pressen oder Zerkleinern (Kl. 7)
  • Rasiermesser und Rasierapparate, Haar- und Nagelschneidemaschinen, elektrische und nicht elektrische Instrumente für die Hand- und Fußpflege, z. B. Manikürenecessaires, Nagelfeilen, Nagelhautzangen (Kl. 8)
  • Essbesteck (Kl. 8) und handbetätigte Schneidewerkzeuge für die Küche, z. B. Gemüseraspeln, Pizzaschneider, Käseschneider (Kl. 8)
  • Läusekämme
  • elektrische Kochgeräte und -utensilien (Kl. 11)
  • Toilettespiegel (Kl. 20)

Beispielbegriffe aus der alphabetischen Liste

  • Badeschwämme
  • Bürsten*
  • Glasbehälter
  • Grillgabeln
  • grobe Kämme
  • Honiglöffel
  • Kämme*
  • Küchengefäße
  • Küchengeräte
  • Küchenpinsel
  • Nagelbürsten
  • Rasierpinsel
  • Spülbürsten
  • Teigmesser
  • Tierkämme
  • Zahnbürsten

Klasse 22: Seile und Bindfäden

Seile und Bindfäden; Netze; Zelte und Planen; Markisen aus textilem Material oder Kunststoff; Segel; Säcke zum Transport und für die Lagerung von Massengütern; Polsterfüllstoffe und Polstermaterial, ausgenommen aus Papier, Pappe [Karton], Kautschuk oder Kunststoff; rohe Gespinstfasern und deren Ersatzstoffe

Waren 116 Begriffe USPTO koordiniert: 23, 24, 35, 42

Erläuternde Anmerkung und Beispielbegriffe

Erläuternde Anmerkung

Klasse 22 enthält im Wesentlichen Leinwand und andere Materialien für die Herstellung von Segeln, Seilen, Polster- und Füllmaterialien und rohe Gespinstfasern.

Diese Klasse enthält insbesondere

  • Seile und Bindfäden aus natürlichen und künstlichen Textilfasern, aus Papier oder aus Kunststoff
  • Netze für den kommerziellen Fischfang, Hängematten, Strickleitern
  • Fahrzeugplanen, nicht angepasst
  • bestimmte Säcke und Beutel, die nicht anderweitig entsprechend ihrer Funktion oder Bestimmung klassifiziert sind, z. B. Netzbeutel zum Waschen von Wäsche, Leichensäcke, Postsäcke
  • Verpackungsbeutel, -hüllen, -taschen aus textilem Material
  • Fasern von Tieren und rohe Gespinstfasern, z. B. Tierhaar, Kokons, Jute, rohe oder bearbeitete Wolle, Rohseide

Diese Klasse enthält insbesondere nicht

  • Drahtseile (Kl. 6)
  • bestimmte Netze und Beutel, die entsprechend ihrer Funktion oder Bestimmung klassifiziert sind, z. B. Rettungsnetze (Kl. 9), Gepäcknetze für Fahrzeuge (Kl. 12), Kleidersäcke für die Reise (Kl. 18), Haarnetze (Kl. 26), Golftaschen (Kl. 28), Netze [Sportartikel] (Kl. 28)
  • Saiten für Musikinstrumente (Kl. 15) und für Sportschläger (Kl. 28)
  • Verpackungsbeutel, -hüllen, -taschen, nicht aus textilem Material, die entsprechend dem Material, aus dem sie bestehen, klassifiziert sind, z. B. Verpackungsbeutel, -hüllen, -taschen aus Papier oder Pappe (Kl. 16), aus Kautschuk (Kl. 17), aus Leder (Kl. 18)
  • Polster- und Füllmaterialien aus Papier oder Pappe [Karton] (Kl. 16), Kautschuk oder Kunststoff (Kl. 17)

Beispielbegriffe aus der alphabetischen Liste

  • Biwakzelte
  • Futternetze
  • Leichensäcke
  • Netze*
  • Papierschnüre
  • Planen*
  • Postsäcke
  • Ringwadennetze
  • Schiffssegel
  • Seile*
  • Snowkiting-Segel
  • Swag-Zelte
  • Tarnnetze
  • Tarnplanen
  • Textilfasern
  • Zelte*

Klasse 23: Garne und Fäden für textile Zwecke

Waren 22 Begriffe USPTO koordiniert: 22, 24, 26, 35, 42

Erläuternde Anmerkung und Beispielbegriffe

Erläuternde Anmerkung

Klasse 23 enthält im Wesentlichen natürliche oder synthetische Garne und Fäden für textile Zwecke.

Diese Klasse enthält insbesondere

  • elastische Glasfasern, Gummi- und Kunststofffäden für textile Zwecke
  • Stickgarne, Stopfgarne und Nähgarne, einschließlich solcher aus Metall
  • gesponnene Seide, gesponnene Baumwolle, gesponnene Wolle

Diese Klasse enthält insbesondere nicht

  • Fäden für andere als Textilzwecke, die entsprechend dem Material, aus dem sie bestehen, klassifiziert werden, z. B. Bindefäden aus Metall (Kl. 6) und nicht aus Metall (Kl. 22), elastische Fäden, Gummi- oder Kunststofffäden (Kl. 17), Glasfaserfäden (Kl. 21)
  • bestimmte Fäden für spezifische Zwecke, z. B. Kabelkennfäden für elektrische Leitungen (Kl. 9), chirurgische Fäden (Kl. 10), Draht aus Edelmetall, soweit es sich um Schmuck handelt (Kl. 14)

Beispielbegriffe aus der alphabetischen Liste

  • Baumwollfäden
  • Baumwollgarne
  • elastische Garne und Fäden für Textilzwecke
  • Garne*
  • Glasfäden [Garne] für Textilzwecke
  • Gummifäden für Textilzwecke
  • Hanfgarne
  • Jutegarne
  • Kokosgarne
  • Kunstseidengarne
  • Kunststoffgarne für Textilzwecke
  • Leinengarne
  • Nähgarne
  • Seidengarne
  • Webgarne
  • Wollgarne

Klasse 24: Webstoffe und deren Ersatz

Webstoffe und deren Ersatz; Haushaltswäsche; Vorhänge aus Textilien oder aus Kunststoff

Waren 134 Begriffe USPTO koordiniert: 23, 25, 26, 35, 42

Erläuternde Anmerkung und Beispielbegriffe

Erläuternde Anmerkung

Klasse 24 enthält im Wesentlichen Stoffe, Decken und Bezüge für den Haushalt.

Diese Klasse enthält insbesondere

  • Haushaltswäsche, z. B. Steppdecken, Tagesdecken für Betten, Kissenbezüge, Textilhandtücher
  • Bettwäsche aus Papier
  • Schlafsäcke, Schlafsackinletts
  • Moskitonetze

Diese Klasse enthält insbesondere nicht

  • Heizdecken für medizinische Zwecke (Kl. 10) und nicht für medizinische Zwecke (Kl. 11)
  • bestimmte Webstoffe und Stoffe für bestimmte Verwendungszwecke, z. B. Buchbinderstoffe (Kl. 16), Isoliergewebe (Kl. 17), Geotextilien (Kl. 19)
  • Tischwäsche aus Papier (Kl. 16)
  • Sicherheitsvorhänge aus Asbest (Kl. 17), Bambusvorhänge (Kl. 20) und Perlenvorhänge für Dekorationszwecke (Kl. 20)
  • Pferdedecken (Kl. 18)

Beispielbegriffe aus der alphabetischen Liste

  • elastische Webstoffe
  • Filz*
  • Haushaltswäsche
  • heiß verklebbare Webstoffe
  • Kunstseidenstoffe
  • Möbelbezüge aus Kunststoff
  • Möbelüberzüge aus Textilien
  • textile Raffhalter für Gardinen
  • Textilgesichtstücher
  • Textilhandtücher
  • Textilien für Schuhwaren
  • Textilstoffe
  • Textiltaschentücher
  • Tuch*
  • Wandbehang aus Textil
  • Zephir [Webstoffe]

Klasse 25: Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen

Waren 201 Begriffe Oft zusammen: 14 · 18 · 35 USPTO koordiniert: 14, 18, 24, 35, 42

Erläuternde Anmerkung und Beispielbegriffe

Erläuternde Anmerkung

Klasse 25 enthält im Wesentlichen Bekleidungsstücke, Schuhwaren und Kopfbedeckungen für Menschen.

Diese Klasse enthält insbesondere

  • Teile von Bekleidungsstücken, Schuhwaren und Kopfbedeckungen, z. B. Manschetten, Kleidertaschen, konfektionierte Kleidereinlagen, Absätze und Absatzteile für Schuhe, Mützenschirme, Hutunterformen
  • Sportbekleidung und -schuhe, z. B. Skihandschuhe, Sportunterhemden, Radfahrerbekleidung, Kampfsportanzüge, Fußballschuhe, Gymnastikschuhe, Skistiefel
  • Faschings-, Karnevalskostüme
  • Bekleidungsstücke aus Papier, Papierhüte zu Bekleidungszwecken
  • Lätzchen, nicht aus Papier
  • Einstecktücher

Diese Klasse enthält insbesondere nicht

  • kleine Teile für Zwecke der Schuhmacherei, z. B. Schuhnägel und Absatzflecke aus Metall (Kl. 6) und nicht aus Metall (Kl. 20) sowie Kurzwaren als Zubehör sowie Schließen und Klammern für Bekleidungsstücke, Schuhe und Kopfbedeckungen, z. B. Verschlüsse, Schnallen, Reißverschlüsse, Bänder, Hutbänder, Posamenten für Hüte und Schuhe (Kl. 26)
  • bestimmte Spezialbekleidungsstücke, Spezialschuhe und Spezialkopfbedeckungen, z. B. Schutzhelme, einschließlich Schutzhelme für den Sport (Kl. 9), Feuerschutzbekleidung (Kl. 9), OP-Kleidung (Kl. 10), orthopädische Schuhe (Kl. 10), sowie Bekleidungsstücke und Schuhe, die für die Ausübung einer bestimmten Sportart unerlässlich sind, z. B. Baseball-Handschuhe, Boxhandschuhe, Schlittschuhe (Kl. 28)
  • angepasste Fußsäcke für Kinderwagen, Sportkinderwagen und Buggys (Kl. 12)
  • Lätzchen aus Papier (Kl. 16)
  • Papiertaschentücher (Kl. 16) und Textiltaschentücher (Kl. 24)
  • Bekleidungsstücke für Tiere (Kl. 18)
  • Faschingsmasken (Kl. 28)
  • Puppenkleider (Kl. 28)
  • Partyhüte aus Papier (Kl. 28)

Beispielbegriffe aus der alphabetischen Liste

  • Bekleidungsstücke*
  • Fahrradhandschuhe
  • Fußballschuhe
  • Gymnastikschuhe
  • Hausschuhe
  • Holzschuhe
  • Kopfbedeckungen
  • Lederbekleidung
  • Schuhe*
  • Schuhsohlen
  • Schuhwaren*
  • Skihandschuhe
  • Skischuhe
  • Sportschuhe
  • Strandschuhe
  • Yoga-Handschuhe

Klasse 26: Spitzen und Stickereien sowie Bänder und Schleifen…

Spitzen und Stickereien sowie Bänder und Schleifen (Kurzwaren); Knöpfe, Haken und Ösen, Nadeln; künstliche Blumen; Haarschmuck; Kunsthaar

Waren 143 Begriffe USPTO koordiniert: 23, 24, 35, 42

Erläuternde Anmerkung und Beispielbegriffe

Erläuternde Anmerkung

Klasse 26 enthält im Wesentlichen Kurzwaren, Posamenten, Echt- oder Kunsthaar sowie Haarschmuck und kleine dekorative Elemente, die zur Verzierung von zahlreichen Gegenständen dienen, die nicht in anderen Klassen enthalten sind.

Diese Klasse enthält insbesondere

  • Perücken, Toupets, falsche Bärte
  • Haarspangen, Haarbänder und -reife
  • Bänder und Schleifen, soweit es sich um Kurzwaren handelt oder zur Verwendung als Haarschmuck, aus beliebigem Material
  • Bänder und Schleifen, nicht aus Papier, zum Verpacken von Geschenken
  • Haarnetze
  • Schnallen, Reißverschlüsse
  • Anhänger, ausgenommen für Schmuck, Schlüsselringe oder Schlüsselanhänger
  • künstliche Girlanden und Weihnachtskränze, einschließlich solcher mit integrierter Beleuchtung
  • bestimmte Artikel zum Locken der Haare, z. B. elektrische und nicht elektrische Lockenwickler, ausgenommen Handgeräte, Onduliernadeln, Lockenwickler-Papier

Diese Klasse enthält insbesondere nicht

  • künstliche Wimpern (Kl. 3)
  • Haken, soweit es sich um Kleineisenwaren handelt (Kl. 6) oder um Kleinteile, nicht aus Metall (Kl. 20), Gardinenhaken (Kl. 20)
  • bestimmte Spezialnadeln, z. B. Tätowiernadeln (Kl. 8), Nadeln für Vermessungskompasse (Kl. 9), Nadeln für medizinische Zwecke (Kl. 10), Nadeln für Pumpen zum Aufblasen von Spielbällen (Kl. 28)
  • Handgeräte zum Locken der Haare, z. B. Haarbrenneisen, Wimpernzangen (Kl. 8)
  • Haarprothesen (Kl. 10)
  • Schmuckanhänger, Anhänger für Schlüsselringe oder Schlüsselanhänger (Kl. 14)
  • bestimmte Bänder und Schleifen, z. B. Papierbänder und -schleifen, ausgenommen Kurzwaren oder Haarbänder (Kl. 16), Bänder für die rhythmische Gymnastik (Kl. 28)
  • Textilgarne (Kl. 23)
  • Weihnachtsbäume aus synthetischem Material (Kl. 28)

Beispielbegriffe aus der alphabetischen Liste

  • Druckknöpfe
  • Haarbänder
  • Haarnadeln
  • Haarschmuck
  • Haarspangen
  • Heftnadeln
  • Hutbänder
  • Häkelnadeln
  • Knöpfe*
  • Nadeletuis
  • Nadelkissen
  • Nadeln*
  • Nähnadeln
  • Preisbänder
  • Schuhhaken
  • Stickereien

Klasse 27: Teppiche, Fußmatten, Matten, Linoleum und andere…

Teppiche, Fußmatten, Matten, Linoleum und andere Bodenbeläge; Wandbehänge, nicht aus textilem Material

Waren 30 Begriffe USPTO koordiniert: 19, 24, 35, 37, 42

Erläuternde Anmerkung und Beispielbegriffe

Erläuternde Anmerkung

Klasse 27 enthält im Wesentlichen Beläge und Verkleidungen für bereits fertige Fußböden und Wände (für Einrichtungszwecke).

Diese Klasse enthält insbesondere

  • Autoteppiche
  • Matten, soweit es sich um Bodenbeläge handelt, z. B. Badvorleger, Fußmatten, Gymnastikmatten, Yogamatten
  • Kunstrasen
  • Tapeten, einschließlich Textiltapeten

Diese Klasse enthält insbesondere nicht

  • Fußböden, Bodenbeläge und Bodenfliesen aus Metall (Kl. 6) und nicht aus Metall (Kl. 19), Holzfußbodenbretter (Kl. 19)
  • elektrisch beheizte Teppiche (Kl. 11)
  • Geotextilien (Kl. 19)
  • Matten für Babylaufgitter (Kl. 20)
  • Wandbehänge aus textilem Material (Kl. 24)

Beispielbegriffe aus der alphabetischen Liste

  • Automatten
  • Badematten
  • Bodenbeläge aus Vinyl
  • Fußmatten
  • Fußmatten aus Gummi
  • Gebetsteppiche
  • Gleitschutzteppiche
  • Gymnastikmatten
  • Matten*
  • Meditationsmatten
  • Schilfmatten
  • Tatami-Matten
  • Teppichunterlagen
  • Textiltapeten
  • Turnmatten
  • Yogamatten

Klasse 28: Spiele, Spielwaren und Spielzeug

Spiele, Spielwaren und Spielzeug; Videospielgeräte; Turn- und Sportartikel; Christbaumschmuck

Waren 281 Begriffe Oft zusammen: 41 USPTO koordiniert: 9, 16, 20, 25, 35, 41, 42

Erläuternde Anmerkung und Beispielbegriffe

Erläuternde Anmerkung

Klasse 28 enthält im Wesentlichen Spielwaren, Spielgeräte, Sportausrüstung, Unterhaltungsartikel und Kuriositäten sowie bestimmte Artikel für Weihnachtsbäume.

Diese Klasse enthält insbesondere

  • Unterhaltungs- und Spielgeräte, einschließlich zugehöriger Steuergeräte
  • Scherz- und Spaßartikel, z. B. Faschingsmasken, Papierhüte, Konfetti, Tischfeuerwerk und Knallbonbons [Partyartikel]
  • Angel- und Jagdgeräte, z. B. Angelruten, Kescher, Köder, Lockpfeifen für die Jagd
  • Geräte für verschiedene Sportarten und Spiele

Diese Klasse enthält insbesondere nicht

  • Christbaumkerzen (Kl. 4), elektrische Christbaumbeleuchtung (Kl. 11), Zucker- und Schokoladewaren als Christbaumschmuck (Kl. 30)
  • Taucherausrüstungen (Kl. 9)
  • bestimmte Turn- und Sportartikel, z. B. Schutzhelme, Sportbrillen und Mundschutz zur Verwendung beim Sport (Kl. 9), Sportwaffen (Kl. 13), Gymnastikmatten (Kl. 27) sowie bestimmte Angel- und Jagdgeräte, z. B. Jagdmesser, Harpunen (Kl. 8), Schusswaffen für die Jagd (Kl. 13), Netze für den kommerziellen Fischfang (Kl. 22), die entsprechend ihrer Funktion oder Bestimmung klassifiziert sind
  • Sexspielzeug, Sexpuppen (Kl. 10)
  • Gymnastik- und Sportbekleidung (Kl. 25)

Beispielbegriffe aus der alphabetischen Liste

  • Brettspiele
  • Dominospiele
  • Federballspiele
  • Hufeisenspiele
  • Kartenspiele
  • Lernspiele
  • Ringspiele
  • Schachspiele
  • Spielbälle
  • Spiele
  • Spielkarten
  • Spielwürfel
  • Spielzelte
  • Spielzeug*
  • Sportschläger
  • Tischspiele

Klasse 29: Fleisch, Fisch, Geflügel und Wild

Fleisch, Fisch, Geflügel und Wild; Fleischextrakte für Speisezwecke; konserviertes, tiefgekühltes, getrocknetes und gekochtes Obst, Gemüse oder Meeresalgen; Gallerten [Gelees], Konfitüren, Kompotte; Eier; Milch, Käse, Butter, Joghurt und andere Milchprodukte; Speiseöle und -fette

Waren 261 Begriffe Oft zusammen: 30 · 31 · 32 · 43 USPTO koordiniert: 5, 30, 31, 32, 33, 35, 42, 43

Erläuternde Anmerkung und Beispielbegriffe

Erläuternde Anmerkung

Klasse 29 enthält im Wesentlichen Nahrungsmittel tierischer Herkunft sowie Gemüse und andere essbare, für den Verzehr zubereitete oder konservierte Gartenbauprodukte.

Diese Klasse enthält insbesondere

  • Nahrungsmittel auf Basis von Fleisch, Fisch, Früchten, Gemüse oder Meeresalgen
  • essbare Insekten
  • Milchgetränke mit überwiegendem Milchanteil
  • Milchersatz, z. B. Mandelmilch, Kokosmilch, Erdnussmilch, Reismilch, Sojamilch
  • konservierte Pilze
  • Hülsenfrüchte und Nüsse, zubereitet für die menschliche Ernährung
  • Körner, zubereitet für die menschliche Ernährung, ausgenommen als Gewürze oder Aromen

Diese Klasse enthält insbesondere nicht

  • tierische Extrakte für die Lebensmittelindustrie
  • Öle und Fette, nicht zu Nahrungszwecken, z. B. industrielle Öle (Kl. 4), Rizinusöl für medizinische Zwecke (Kl. 5)
  • Babynahrungsmittel (Kl. 5)
  • Nahrungsergänzungsmittel (Kl. 5)
  • diätetische Lebensmittel und Erzeugnisse für medizinische Zwecke (Kl. 5)
  • Nüsse mit Schokoladenüberzug (Kl. 30)
  • verarbeitete Körner zur Verwendung als Gewürz (Kl. 30)
  • Salatsoßen (Kl. 30)
  • Tiernahrungsmittel (Kl. 31)
  • frische, nicht verarbeitete Früchte, Gemüse, Nüsse und Samen (Kl. 31)
  • lebende Tiere (Kl. 31)
  • Samenkörner als Saatgut (Kl. 31)

Beispielbegriffe aus der alphabetischen Liste

  • Butter
  • Dickmilch
  • Fischfilets
  • Fleisch
  • Gemüsesalat
  • Hafermilch
  • Joghurt
  • Kokosmilch
  • Kompotte
  • Konfitüren
  • Milch
  • Milchpulver*
  • Reismilch
  • Sauermilch
  • Sojamilch
  • Speiseöle

Klasse 30: Kaffee, Tee, Kakao und Ersatzmittel hierfür

Kaffee, Tee, Kakao und Ersatzmittel hierfür; Reis, Teigwaren und Nudeln; Tapioka und Sago; Mehle und Getreidepräparate; Brot, feine Backwaren und Konditorwaren; Schokolade; Eiscreme, Sorbets und andere Arten von Speiseeis; Zucker, Honig, Melasse; Hefe, Backpulver; Salz, Würzmittel, Gewürze, konservierte Kräuter; Essig, Soßen und andere Würzen; Eis [gefrorenes Wasser]

Waren 315 Begriffe Oft zusammen: 29 · 31 · 32 · 43 USPTO koordiniert: 1, 5, 29, 31, 32, 33, 35, 42, 43

Erläuternde Anmerkung und Beispielbegriffe

Erläuternde Anmerkung

Klasse 30 enthält im Wesentlichen für den Verzehr zubereitete oder konservierte Nahrungsmittel pflanzlicher Herkunft, ausgenommen Obst und Gemüse, sowie Zusätze für die Geschmacksverbesserung von Nahrungsmitteln.

Diese Klasse enthält insbesondere

  • Kaffee-, Kakao-, Schokoladen- oder Teegetränke
  • für die menschliche Ernährung zubereitetes Getreide, z. B. Haferflocken, Maisflocken, Gerstengraupen, Bulgur, Müsli oder andere Getreideflocken
  • Pizzas, Pasteten im Teigmantel, Sandwiches
  • Nüsse mit Schokoladenüberzug
  • Aromastoffe für Speisen oder Getränke

Diese Klasse enthält insbesondere nicht

  • Salz für gewerbliche Zwecke (Kl. 1)
  • Babynahrungsmittel (Kl. 5)
  • Nahrungsergänzungsmittel (Kl. 5)
  • medizinische Tees und diätetische Erzeugnisse für medizinische Zwecke (Kl. 5)
  • Hefe für pharmazeutische Zwecke (Kl. 5), Hefe für Tiernahrung (Kl. 31)
  • Milchgetränke mit Kaffee-, Kakao-, Schokoladen- oder Teegeschmack (Kl. 29)
  • Suppen, Bouillon, Kraftbrühe (Kl. 29)
  • frische Kräuter (Kl. 31)
  • Tiernahrungsmittel (Kl. 31)
  • unverarbeitetes Getreide (Kl. 31)

Beispielbegriffe aus der alphabetischen Liste

  • Bieressig
  • Eiscreme
  • Essig
  • Gewürze
  • Honig
  • Kaffee
  • Kakao
  • Kandiszucker*
  • Kräutertees*
  • Mehle*
  • Melasse
  • Nudeln
  • Nussmehle
  • Tapioka
  • Tapiokamehl*
  • Zucker*

Klasse 31: Rohe und nicht verarbeitete Erzeugnisse aus…

Rohe und nicht verarbeitete Erzeugnisse aus Landwirtschaft, Gartenbau, Aquakultur und Forstwirtschaft; rohe und nicht verarbeitete Samenkörner und Sämereien; frisches Obst und Gemüse, frische Kräuter; natürliche Pflanzen und Blumen; Zwiebeln, Setzlinge und Samenkörner als Pflanzgut; lebende Tiere; Futtermittel und Getränke für Tiere; Malz

Waren 183 Begriffe Oft zusammen: 29 · 30 · 32 · 43 USPTO koordiniert: 5, 29, 30, 32, 35, 42, 43, 44

Erläuternde Anmerkung und Beispielbegriffe

Erläuternde Anmerkung

Klasse 31 enthält im Wesentlichen die nicht für den Verzehr zubereiteten Boden- und Meeresprodukte, lebende Tiere und Pflanzen sowie Tiernahrungsmittel.

Diese Klasse enthält insbesondere

  • nicht verarbeitetes Getreide, nicht verarbeiteter Reis
  • frisches Obst und Gemüse, auch gewaschen und gewachst
  • Pflanzenrückstände
  • nicht verarbeitete Algen
  • nicht gesägtes Holz
  • Bruteier
  • frische Pilze und Trüffelpilze
  • Streu für Tiere, z. B. aromatisierter Sand, gesandetes Papier für Haustiere

Diese Klasse enthält insbesondere nicht

  • Kulturen von Mikroorganismen und Blutegel für medizinische Zwecke (Kl. 5)
  • Nahrungsergänzungsmittel für Tiere und Futtermittel mit Medikamentenzusätzen (Kl. 5)
  • halbverarbeitetes Holz (Kl. 19)
  • künstliche Köder für den Fischfang (Kl. 28)
  • Tabak (Kl. 34)

Beispielbegriffe aus der alphabetischen Liste

  • Blumenzwiebeln
  • frische Beeren
  • frische Bohnen
  • frische Erbsen
  • frische Pilze
  • frische Rüben
  • frisches Obst
  • Futterkalk
  • Futterkörner
  • Futtermehle
  • Futterstroh
  • lebende Tiere
  • Menagerietiere
  • Pflanzen
  • Viehfutter
  • Vogelfutter

Klasse 32: Biere

Biere; alkoholfreie Getränke; Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer; Fruchtgetränke und Fruchtsäfte; Sirupe und andere Präparate für die Zubereitung von alkoholfreien Getränken

Waren 62 Begriffe Oft zusammen: 29 · 30 · 31 · 33 · 43 USPTO koordiniert: 5, 29, 30, 31, 33, 35, 42, 43

Erläuternde Anmerkung und Beispielbegriffe

Erläuternde Anmerkung

Klasse 32 enthält im Wesentlichen alkoholfreie Getränke sowie Biere.

Diese Klasse enthält insbesondere

  • entalkoholisierte Getränke
  • alkoholfreie Erfrischungsgetränke
  • Reisgetränke und Sojagetränke, ausgenommen als Milchersatz
  • Energydrinks, isotonische Getränke, proteinangereicherte Sportgetränke
  • alkoholfreie Essenzen und Fruchtextrakte für die Zubereitung von Getränken

Diese Klasse enthält insbesondere nicht

  • Diätgetränke für medizinische Zwecke (Kl. 5)
  • Zitronensaft für Speisezwecke, Tomatensaft für die Küche (Kl. 29)
  • Milchgetränke mit überwiegendem Milchanteil, Milchshakes (Kl. 29)
  • Milchersatz, z. B. Mandelmilch, Kokosmilch, Erdnussmilch, Reismilch, Sojamilch (Kl. 29)
  • Kaffee-, Kakao-, Schokoladen- oder Teegetränke (Kl. 30)
  • Aromastoffe für Getränke (Kl. 30)
  • Getränke für Haustiere (Kl. 31)
  • alkoholische Getränke, ausgenommen Biere (Kl. 33)

Beispielbegriffe aus der alphabetischen Liste

  • alkoholfreie Aperitifs
  • alkoholfreie Biere
  • alkoholfreie Cocktails
  • alkoholfreie Fruchtnektare
  • alkoholfreie Getränke
  • alkoholfreie Honiggetränke
  • alkoholfreier Apfelwein
  • Brausepulver für Getränke
  • Fruchtsäfte
  • isotonische Getränke
  • kohlensäurehaltige Wässer
  • Limonadensirupe
  • Lithiumwässer
  • Molkegetränke
  • Sirupe für Getränke
  • Tafelwässer

Klasse 33: Alkoholische Getränke, ausgenommen Biere

Alkoholische Getränke, ausgenommen Biere; alkoholische Präparate für die Zubereitung von Getränken

Waren 42 Begriffe Oft zusammen: 32 · 43 USPTO koordiniert: 5, 29, 30, 31, 32, 35, 42, 43

Erläuternde Anmerkung und Beispielbegriffe

Erläuternde Anmerkung

Klasse 33 enthält im Wesentlichen alkoholische Getränke, Essenzen und Extrakte.

Diese Klasse enthält insbesondere

  • Weine, Likörweine
  • alkoholische Apfelweine, Birnenmoste
  • Spirituosen, Liköre
  • alkoholische Essenzen, alkoholhaltige Fruchtextrakte, Magenbitter

Diese Klasse enthält insbesondere nicht

  • medizinische Getränke (Kl. 5)
  • Biere (Kl. 32)
  • alkoholfreie Getränke zum Mixen von alkoholischen Getränken, z. B. alkoholfreie Erfrischungsgetränke, Sodawasser (Kl. 32)

Beispielbegriffe aus der alphabetischen Liste

  • alkoholhaltige Fruchtextrakte
  • alkoholische Essenzen
  • alkoholische Extrakte
  • alkoholische Fruchtgetränke
  • alkoholische Getränke, ausgenommen Bier
  • alkoholische Zuckerrohrgetränke
  • Aperitifs*
  • Cocktails*
  • destillierte alkoholische Getränke auf Getreidebasis
  • destillierte Getränke
  • Getränke auf Weinbasis
  • Met
  • Reisalkohol
  • Rum
  • Sake
  • Soju

Klasse 34: Tabak und Tabakersatzstoffe

Tabak und Tabakersatzstoffe; Zigaretten und Zigarren; elektronische Zigaretten und Verdampfer zum Inhalieren für Raucher; Raucherartikel; Streichhölzer

Waren 45 Begriffe USPTO koordiniert: 4, 35, 42

Erläuternde Anmerkung und Beispielbegriffe

Erläuternde Anmerkung

Klasse 34 enthält im Wesentlichen Tabak und Raucherartikel sowie bestimmtes Zubehör und bestimmte Behälter im Zusammenhang mit ihrer Verwendung.

Diese Klasse enthält insbesondere

  • Tabakersatzstoffe, nicht für medizinische Zwecke
  • Aromen für elektronische Zigaretten, Verdampfer zum Inhalieren für Raucher
  • Kräuter zum Rauchen
  • Schnupftabak
  • bestimmtes Zubehör und bestimmte Behälter im Zusammenhang mit ihrer Verwendung mit Tabak und Raucherartikeln, z. B. Feuerzeuge für Raucher, Aschenbecher für Raucher, Tabakdosen, Schnupftabakdosen, Zigarren-Humidore

Diese Klasse enthält insbesondere nicht

  • tabakfreie Zigaretten für medizinische Zwecke (Kl. 5)
  • Batterien und Ladegeräte für elektronische Zigaretten (Kl. 9)
  • Aschenbecher für Kraftfahrzeuge (Kl. 12)

Beispielbegriffe aus der alphabetischen Liste

  • Aromen für Tabak
  • Kautabak
  • Kräuter zum Rauchen*
  • Schnupftabak
  • Schnupftabakdosen
  • Streichhölzer
  • Tabak
  • Tabakbeutel
  • Tabakdosen
  • Tabakpfeifen
  • Zigaretten*
  • Zigarettenfilter
  • Zigarettenpapier
  • Zigarillos
  • Zigarren
  • Zigarrenspitzen

Klasse 35: Werbung

Werbung; Geschäftsführung, -organisation und -verwaltung; Büroarbeiten

Dienstleistungen 171 Begriffe Oft zusammen: 25 · 36 USPTO koordiniert: 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 45

Erläuternde Anmerkung und Beispielbegriffe

Erläuternde Anmerkung

Klasse 35 umfasst im Wesentlichen Dienstleistungen im Zusammenhang mit Geschäftsführung, -betrieb, -organisation und -verwaltung eines Handels- oder Industrieunternehmens sowie Werbe-, Marketing- und Verkaufsförderungsdienstleistungen. Für die Zwecke der Klassifizierung gilt der Verkauf von Waren nicht als Dienstleistung.

Diese Klasse enthält insbesondere

  • das Zusammenstellen verschiedener Waren zum Nutzen Dritter, (ausgenommen deren Transport), um den Verbrauchern Ansicht und Erwerb dieser Waren zu erleichtern; diese Dienstleistungen können von Einzelhandelsgeschäften, Großhandelsverkaufsstellen, durch Verkaufsautomaten, Versandkataloge oder mit Hilfe elektronischer Medien, z. B. über Websites oder Teleshopping-Sendungen, erbracht werden
  • Werbe-, Marketing- und Verkaufsförderungsdienstleistungen, z. B. Verteilung von Warenproben, Entwicklung von Werbekonzepten, Verfassen und Herausgabe von Werbetexten
  • Dekorieren von Schaufenstern
  • Öffentlichkeitsarbeit [Public Relations]
  • Produktion von Teleshopping-Sendungen
  • Organisation von Messen und Ausstellungen für wirtschaftliche und Werbezwecke
  • Optimierung von Suchmaschinen zur Verkaufsförderung
  • Hilfsdienste in Geschäftsangelegenheiten, z. B. Personalanwerbung, Verhandlung von Geschäftsverträgen für Dritte, Aufstellung von Kosten-Preisanalysen, Dienstleistungen einer Im- und Exportagentur
  • Verwaltungsdienste in Bezug auf Geschäftstransaktionen und Finanzunterlagen, z. B. Buchführung, Erstellung von Rechnungsauszügen, Prüfen von Geschäftsabläufen und Wirtschaftsprüfung, Unternehmensbewertungen, Erstellung und Einreichung von Steuererklärungen
  • kommerzielle Verwaltung der Lizenzierung von Waren und Dienstleistungen für Dritte
  • Dienstleistungen, die sich auf das Registrieren, Abschreiben, Abfassen, Zusammenstellen oder das systematische Ordnen von schriftlichen Mitteilungen und Aufzeichnungen beziehen, ebenso wie auf die Zusammenstellung von mathematischen oder statistischen Daten
  • Büroarbeiten, z. B. Terminplanungsdienste und Terminerinnerungsdienste, Datenrecherchen für Dritte in Computerdateien, Dateienverwaltung mittels Computer, Telefonvermittlungsdienste

Diese Klasse enthält insbesondere nicht

  • Finanzdienstleistungen, z. B. Finanzanalysen, Vermögensverwaltung, finanzielles Sponsoring (Kl. 36)
  • Immobilienverwaltung (Kl. 36)
  • Dienstleistungen eines Börsenmaklers (Kl. 36)
  • Transportlogistik (Kl. 39)
  • Energieaudit (Kl. 42)
  • Grafikdesign von Werbematerial (Kl. 42)
  • juristische Dienstleistungen auf dem Gebiet der Vertragsverhandlung für Dritte (Kl. 45)
  • Lizenzvergabe von geistigem Eigentum, juristische Lizenzverwaltung, Verwaltung von Urheberrechten (Kl. 45)
  • Registrierung von Domainnamen (Kl. 45)

Beispielbegriffe aus der alphabetischen Liste

  • Außenwerbung
  • Direktversandwerbung
  • Erstellung von Geschäftsgutachten
  • Fernsehwerbung
  • Führen von Geschenklisten
  • Geschäftsführung für Sportler
  • Geschäftsführung von Hotels
  • Geschäftspartnersuche
  • Hilfe bei der Geschäftsführung
  • Interims-Geschäftsführung
  • Pay-per-Click-Werbung
  • Personalanwerbung
  • Plakatwerbung
  • Rundfunkwerbung
  • Versandwerbung
  • Werbung

Klasse 36: Finanzdienstleistungen, Geldgeschäfte und…

Finanzdienstleistungen, Geldgeschäfte und Dienstleistungen von Banken; Versicherungsdienstleistungen; Immobiliendienstleistungen

Dienstleistungen 111 Begriffe Oft zusammen: 35 USPTO koordiniert: 35, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 45

Erläuternde Anmerkung und Beispielbegriffe

Erläuternde Anmerkung

Klasse 36 umfasst im Wesentlichen Dienstleistungen bei Bankgeschäften und anderen Finanztransaktionen, Dienstleistungen im Bereich Wertermittlungen sowie Tätigkeiten im Bereich Versicherungen und Immobilien.

Diese Klasse enthält insbesondere

  • Finanztransaktions- und Zahlungsdienstleistungen, z. B. Geldwechselgeschäfte, elektronischer Kapitaltransfer, Abwickeln von Zahlungen mit Kreditkarten und Debitkarten, Ausgabe von Reiseschecks
  • Vermögensverwaltung und Finanzrecherche
  • Wertermittlungen, z. B. Schätzung von Schmuck, Kunstgegenständen und Immobilien, von Reparaturkosten
  • Scheckprüfung
  • Finanz- und Kreditdienstleistungen, z. B. Vergabe von Darlehen, Ausgabe von Kreditkarten, Leasing
  • Crowdfunding
  • Verwahrung von Wertstücken in Safes
  • finanzielles Sponsoring
  • Dienstleistungen von Immobilienbüros, Immobilienverwaltung, Vermietung von Wohnungen, Einziehen von Miet- und Pachterträgen
  • Versicherungsdienstleistungen, Dienstleistungen eines Aktuars
  • Dienstleistungen eines Maklers, z. B. Dienstleistungen eines Wertpapiermaklers, Vermittlung von Versicherungen, Dienstleistungen eines Immobilienmaklers, CO2-Emissionshandel [Maklertätigkeiten], Pfandleihe

Diese Klasse enthält insbesondere nicht

  • Verwaltungsdienstleistungen im Zusammenhang mit Geschäftstransaktionen und Finanzunterlagen, z. B. Buchführung, Erstellung von Rechnungsabschlüssen, Wirtschafts- und Finanzprüfung, Unternehmensbewertungen, Erstellung und Einreichung von Steuererklärungen (Kl. 35)
  • Sponsorensuche, Werbung für Waren und Dienstleistungen durch Sponsoring von Sportveranstaltungen (Kl. 35)
  • Wiederauffüllung von Geldautomaten mit Bargeld (Kl. 39)
  • Frachtmaklerdienste, Dienstleistungen eines Transportmaklers (Kl. 39)
  • qualitative Schätzung von Wolle und ungeschlagenem Holz (Kl. 42)

Beispielbegriffe aus der alphabetischen Liste

  • Auto-Maklerdienste
  • Dienstleistungen eines Maklers*
  • E-Wallet-Bezahldienste
  • Financial-Engineering
  • Finanzanalysen
  • Finanzberatung
  • finanzielle Beratung
  • finanzielles Sponsoring
  • Finanzierungen
  • Finanzrecherche
  • Finanzverwaltungsdienste
  • Immobilienverwaltung
  • Kapitalanlagedienste
  • Mobile-Banking-Dienste
  • Schätzung von Immobilien
  • Versicherungsberatung

Klasse 37: Baudienstleistungen

Baudienstleistungen; Installationsarbeiten und Reparaturdienstleistungen; Bergbau, Erdöl- und Erdgasbohrungen

Dienstleistungen 166 Begriffe Oft zusammen: 7 · 11 · 12 · 39 USPTO koordiniert: 35, 36, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 45

Erläuternde Anmerkung und Beispielbegriffe

Erläuternde Anmerkung

Klasse 37 umfasst im Wesentlichen Dienstleistungen auf dem Gebiet des Bauwesens sowie Dienstleistungen, die sich mit der Wiederinstandsetzung oder der Erhaltung von Gegenständen im ursprünglichen Zustand befassen, ohne deren physikalische oder chemische Eigenschaften zu ändern.

Diese Klasse enthält insbesondere

  • die Errichtung und das Abreißen von Bauten, Straßen, Brücken, Dämmen oder Leitungen sowie Dienstleistungen auf dem Gebiet des Bauwesens, z. B. Malerarbeiten im Innen- und Außenbereich, Verputzen, Klempnerarbeiten (Spenglerarbeiten), Heizungsinstallation und Dachdeckerarbeiten
  • Schiffsbau
  • Vermietung von Bauwerkzeugen, -maschinen und -ausrüstung, z. B. Vermietung von Bulldozern, Vermietung von Kränen
  • diverse Reparaturdienste, z. B. auf den Gebieten der Elektrizität, der Computerhardware, des Mobiliars, der Instrumente und Werkzeuge
  • verschiedenartige Instandsetzungsarbeiten, z. B. Gebäudesanierung, Möbelrestaurierung und Restaurierung von Kunstwerken
  • Wartungsdienstleistungen zur Erhaltung eines Gegenstandes in seinem ursprünglichen Zustand, ohne eine seiner Eigenschaften zu ändern, z. B. Pflege von Möbeln, Wartung von Fahrzeugen, Wartung von Schwimmbecken und Wartung von Computerhardware
  • Reinigung unterschiedlicher Gegenstände, z. B. Fenster, Fahrzeuge, Kleidung sowie das Waschen und Bügeln von Kleidung

Diese Klasse enthält insbesondere nicht

  • Lagerung von Waren (Kl. 39)
  • Umwandlung eines Gegenstandes oder eines Stoffes, die einen Prozess zur Änderung seiner wesentlichen Eigenschaften beinhaltet, z. B. das Schneiden, Färben, Feuerfestmachen von textilen Stoffen (Kl. 40), das Gießen, Beschichten, Behandeln von Metall (Kl. 40), Maßschneidern, Bekleidungsherstellung, Besticken (Kl. 40), Konservieren von Lebensmitteln und Getränken (Kl. 40)
  • Entwurf von Bauplänen, Architekturdienstleistungen (Kl. 42)
  • Installation, Wartung und Aktualisierung von Computersoftware (Kl. 42), Erstellung und Hosting von Websites (Kl. 42)

Beispielbegriffe aus der alphabetischen Liste

  • Baudienstleistungen
  • Bergbauarbeiten
  • Fahrzeuginstandhaltung
  • Instandhaltung von Schwimmbädern
  • Pflege und Reparatur von Schuhen
  • Reparatur und Wartung von Brillen
  • Reparatur von Bekleidungsstücken
  • Reparatur von Fotoapparaten
  • Reparatur von Polsterungen
  • Reparatur von Pumpen
  • Reparatur von Regenschirmen
  • Reparatur von Schlössern
  • Reparatur von Schmuckwaren
  • Reparatur von Terrassenschirmen
  • Reparatur von Uhren
  • Unterwasserreparatur

Klasse 38: Telekommunikationsdienstleistungen

Dienstleistungen 50 Begriffe USPTO koordiniert: 35, 36, 37, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 45

Erläuternde Anmerkung und Beispielbegriffe

Erläuternde Anmerkung

Klasse 38 umfasst im Wesentlichen Dienstleistungen, die es zumindest einer Partei ermöglichen, mit einer anderen zu kommunizieren, sowie Dienstleistungen für die Ausstrahlung und Übertragung von Daten.

Diese Klasse enthält insbesondere

  • Übermittlung digitaler Dateien und elektronischer Post
  • Bereitstellen des Zugriffs auf weltweite Computernetzwerke
  • Ausstrahlung von Rundfunk- und Fernsehsendungen
  • Video-on-Demand-Übermittlung
  • Bereitstellung von Internet-Chatrooms und Online-Foren
  • Telefon- und Voicemaildienstleistungen
  • Tele- und Videokonferenzdienstleistungen

Diese Klasse enthält insbesondere nicht

  • Inhalte, die im Kommunikationsvorgang enthalten sein können, z. B. Bilddateien zum Herunterladen (Kl. 9), Bereitstellung von Geschäftsinformationen über eine Website (Kl. 35), Bereitstellung von nicht herunterladbaren Filmen oder Fernsehsendungen über Video-on-Demand-Dienstleistungen (Kl. 41)
  • Online-Werbung in einem Computernetzwerk, Rundfunkwerbung, Fernsehwerbung (Kl. 35)
  • Dienstleistungen, die über Telekommunikationsverbindungen erbracht werden, z. B. Online-Einzelhandelsdienstleistungen in Bezug auf herunterladbare Musikdateien (Kl. 35), Online-Banking (Kl. 36)
  • Telemarketing (Kl. 35)
  • Produktion von Rundfunk- und Fernsehprogrammen (Kl. 41)
  • Beratung auf dem Gebiet der Telekommunikationstechnologie (Kl. 42)
  • Knüpfen von sozialen Kontakten im Internet (Kl. 45)

Beispielbegriffe aus der alphabetischen Liste

  • Bereitstellung von Auskünften im Bereich der Telekommunikation
  • Bereitstellung von Telekommunikationskanälen für Teleshopping-Dienste
  • elektronische Anzeigenvermittlung [Telekommunikation]
  • Fernschreibdienste
  • Geolokalisierungsdienste [Telekommunikationsdienste]
  • Kommunikation per Funk
  • Satellitenübertragung
  • Streaming von Daten
  • Telefaxdienste
  • Telefondienste
  • Telegrafiedienste
  • Telegrafieren
  • Telegrammübermittlung
  • Telekonferenzdienstleistungen
  • Vermietung von Modems
  • Vermietung von Telekommunikationsgeräten

Klasse 39: Transportdienstleistungen

Transportdienstleistungen; Verpackung und Lagerung von Waren; Veranstaltung von Reisen

Dienstleistungen 130 Begriffe Oft zusammen: 12 · 37 USPTO koordiniert: 35, 36, 37, 38, 40, 41, 42, 43, 44, 45

Erläuternde Anmerkung und Beispielbegriffe

Erläuternde Anmerkung

Klasse 39 umfasst im Wesentlichen Dienstleistungen, die dadurch erbracht werden, dass Personen, Tiere oder Waren per Schiene oder Straße, zu Wasser oder in der Luft sowie per Pipeline von einem Ort an einen anderen transportiert werden, und Dienstleistungen, die notwendigerweise mit diesen Transporten in Beziehung stehen, sowie das Einlagern von Waren in jeder Art von Lagereinrichtung, Lagerhäusern oder anderen Gebäudearten im Hinblick auf deren Erhaltung oder Bewachung.

Diese Klasse enthält insbesondere

  • Betrieb von Bahnhöfen, Brücken, Eisenbahnen, Fährschiffen und anderen Transporteinrichtungen
  • Vermietung von Transportfahrzeugen sowie Chauffieren und Steuern von Fahrzeugen
  • Vermietungsdienste im Zusammenhang mit Transport, Lagerung und Reisen, z. B. Parkplatzvermietung, Garagenvermietung, Vermietung von Lagerbehältern
  • Betrieb von Schleppbooten und das Löschen von Schiffen, Betrieb von Häfen und Docks sowie die Bergung von Schiffen und ihrer Ladung aus Seenot
  • Verpacken, Abfüllen, Einwickeln und Liefern von Waren
  • Befüllen von Verkaufsautomaten und Geldautomaten
  • Dienstleistungen für das Erteilen von Auskünften über Reisen oder die Beförderung von Waren durch Makler und Reisebüros sowie für das Erteilen von Auskünften über Fahrpreise, Fahrpläne und Beförderungsarten
  • Kontrolle von Fahrzeugen oder Waren zum Zweck des Transports
  • Verteilung von Energie und Strom sowie Verteilung von und Versorgung mit Wasser

Diese Klasse enthält insbesondere nicht

  • Werbung für Reisen oder Transporte (Kl. 35)
  • Versicherungsdienstleistungen während der Beförderung von Personen oder Waren (Kl. 36)
  • Wartung und Reparatur von Fahrzeugen oder anderen Gegenständen im Zusammenhang mit der Beförderung von Personen oder Waren (Kl. 37)
  • Veranstaltung von Führungen (Kl. 41)
  • elektronische Datenspeicherung (Kl. 42)
  • Reservierung von Hotelzimmern oder anderen zeitlich befristeten Unterkünften durch Reisebüros oder -makler (Kl. 43)

Beispielbegriffe aus der alphabetischen Liste

  • Auslieferung von Waren
  • Buchung von Reisen
  • Einlagerung von Booten
  • Einlagerung von Waren
  • Einpacken von Waren
  • Krankentransporte
  • Lagerung von Waren
  • Lufttransporte
  • Möbeltransporte
  • Reisebegleitung
  • Reisebusvermietung
  • Seetransporte
  • Transportlogistik
  • Vermietung von Lagern
  • Verpacken von Waren
  • Weltraumtransporte

Klasse 40: Materialbearbeitung

Materialbearbeitung; Recycling von Müll und Abfall; Luftreinigung und Wasserbehandlung; Druckereidienstleistungen; Konservierung von Nahrungsmitteln und Getränken

Dienstleistungen 144 Begriffe USPTO koordiniert: 35, 36, 37, 38, 39, 41, 42, 43, 44, 45

Erläuternde Anmerkung und Beispielbegriffe

Erläuternde Anmerkung

Klasse 40 umfasst im Wesentlichen nicht in anderen Klassen aufgeführte Dienstleistungen, die in der mechanischen oder chemischen Verarbeitung, Umwandlung oder Anfertigung anorganischer oder organischer Stoffe oder von Gegenständen bestehen, einschließlich kundenspezifischer Herstellungsdienstleistungen. Für die Zwecke der Klassifizierung wird die Herstellung oder Fertigung von Waren nur in den Fällen als Dienstleistung angesehen, in denen sie auf Rechnung einer anderen Person auf deren Bestellung und nach deren Vorgaben erfolgt. Wird die Herstellung nicht im Rahmen einer auf die Kundenbedürfnisse oder den Vorgaben des Kunden angepassten Bestellung vorgenommen, dann ist sie im Allgemeinen den hauptsächlichen geschäftlichen Aktivitäten oder Handelswaren des Herstellers nachgeordnet. Wird der Stoff oder Gegenstand durch denjenigen an Dritte vertrieben, der ihn verarbeitet, umgewandelt oder hergestellt hat, so wird dies im Allgemeinen nicht als Dienstleistung angesehen.

Diese Klasse enthält insbesondere

  • Dienstleistungen in Bezug auf die Umwandlung eines Gegenstandes oder Stoffes sowie jedes Verfahren, das eine Änderung seiner Grundeigenschaften zur Folge hat, z. B. das Färben eines Kleidungsstückes; diese Umwandlungsdienstleistungen werden auch in Klasse 40 eingeordnet, wenn sie im Rahmen von Reparatur- oder Wartungsarbeiten erbracht werden, z. B. Verchromen von Stoßstangen eines Automobils
  • Dienstleistungen der Materialbearbeitung, wie sie bei der Herstellung eines Stoffes oder Gegenstandes, ausgenommen Bauwerke, vorkommen, z. B. Dienstleistungen wie das Zuschneiden, Formen, Polieren durch Abschleifen oder das Überziehen mit Metall
  • Verbinden von Materialien, z. B. Löten oder Schweißen
  • Verarbeitung und Behandlung von Lebensmitteln, z. B. Zerkleinern von Früchten, Mahlen von Getreide, Konservierung von Nahrungsmitteln und Getränken, Räuchern von Nahrungsmitteln, Einfrieren von Lebensmitteln
  • kundenspezifische Herstellung von Waren auf Bestellung und nach den Vorgaben des Kunden (wobei zu berücksichtigen ist, dass bestimmte Ämter die Angabe der hergestellten Waren verlangen), z. B. kundenspezifische Herstellung von Automobilen
  • Quilten [Übersteppen], Sticken, Maßschneidern, Färben von Textilien, Appretieren von Textilien

Diese Klasse enthält insbesondere nicht

  • bestimmte Dienstleistungen zur Individualisierung, z. B. die kundenspezifische Lackierung von Automobilen (Kl. 37)
  • Reinigungsarbeiten, z. B. Waschen von Wäsche, Reinigung von Fenstern, Innen- und Außenreinigung von Gebäuden (Kl. 37)
  • Rostschutzarbeiten, z. B. Rostschutzbehandlung von Fahrzeugen (Kl. 37)
  • Dienstleistungen im Bauwesen, z. B. Maler- und Gipserarbeiten (Kl. 37)
  • Dienstleistungen, die keine Änderung der Grundeigenschaften eines Gegenstandes oder Stoffes zur Folge haben, z. B. Möbelpflege oder -reparatur (Kl. 37)
  • Dekorieren von Nahrungsmitteln, künstlerisches Gestalten von Lebensmitteln (Kl. 43)

Beispielbegriffe aus der alphabetischen Liste

  • Abfallverarbeitung [Umwandlung]
  • Aufdrucken von Mustern
  • Druckarbeiten
  • Fototiefdruck
  • Kryokonservierung
  • kundenspezifisches 3D-Drucken für Dritte
  • lithografische Druckarbeiten
  • Luftreinigung
  • Offsetdruckarbeiten
  • Recycling von Müll und Abfall
  • Räuchern von Nahrungsmitteln
  • Schablonendruckarbeiten
  • Verbrennung von Müll und Abfall
  • Vernichtung von Müll und Abfall
  • Wasserbehandlung
  • Wasserdichtmachen von Webstoffen

Klasse 41: Erziehung

Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten

Dienstleistungen 187 Begriffe Oft zusammen: 9 · 16 · 28 USPTO koordiniert: 35, 36, 37, 38, 39, 40, 42, 43, 44, 45

Erläuternde Anmerkung und Beispielbegriffe

Erläuternde Anmerkung

Klasse 41 umfasst im Wesentlichen Dienstleistungen, die alle Formen der Erziehung oder Ausbildung umfassen, Dienstleistungen, die grundsätzlich der Unterhaltung, dem Vergnügen oder der Erholung des Menschen dienen sollen, sowie öffentliche Präsentationen von Werken der bildenden Kunst oder der Literatur für kulturelle oder erzieherische Zwecke.

Diese Klasse enthält insbesondere

  • Veranstaltung von Ausstellungen für kulturelle oder Unterrichtszwecke, Organisation und Veranstaltung von Konferenzen, Kongressen und Symposien
  • Dienstleistungen von Übersetzern und Dolmetschern
  • Herausgabe von Büchern und Texten, ausgenommen Werbetexte
  • Dienstleistungen eines Zeitungsreporters, Erstellen von Bildreportagen
  • Fotografie
  • Filmregie und Filmproduktion, ausgenommen für Werbefilme
  • Kultur-, Bildungs- und Unterhaltungsdienstleistungen, erbracht von Vergnügungsparks, Zirkussen, Zoos, Kunstgalerien und Museen
  • Dienstleistungen eines Sport- und Fitnesstrainers
  • Tierdressur
  • online angebotene Spieldienstleistungen
  • Durchführen von Glücksspielen, Veranstaltung von Lotterien
  • Eintrittskartenreservierung und -Vorverkauf für Unterhaltungs-, Bildungs- und Sportveranstaltungen
  • Verfassen von bestimmten Texten, z. B. Verfassen von Filmdrehbüchern, Songwriting

Diese Klasse enthält insbesondere nicht

  • Organisation von Ausstellungen und Messen für wirtschaftliche und Werbezwecke (Kl. 35)
  • Verfassen und Herausgabe von Werbetexten (Kl. 35)
  • Dienste von Presseagenturen (Kl. 38)
  • Ausstrahlung von Rundfunksendungen und Fernsehprogrammen (Kl. 38)
  • Videokonferenzdienstleistungen (Kl. 38)
  • Verfassen technischer Texte (Kl. 42)
  • Dienstleistungen einer Kinderkrippe (Kl. 43)
  • Dienstleistungen von Heilbädern oder Thermalbädern (Kl. 44)
  • Planung und Vorbereitung von Hochzeitsfeiern (Kl. 45)

Beispielbegriffe aus der alphabetischen Liste

  • Aikido-Unterricht
  • Ausbildung in Schulen
  • E-Sport-Dienste
  • Erziehung auf Akademien
  • Erziehung und Unterricht
  • Fernsehunterhaltung
  • Fernunterricht
  • Gymnastikunterricht
  • Kampfsportunterricht
  • Musikerziehung
  • Privatunterricht
  • religiöse Erziehung
  • Rundfunkunterhaltung
  • Sportunterricht
  • Unterricht in Internaten
  • Untertitelung

Klasse 42: Wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen…

Wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen sowie diesbezügliche Forschungsarbeiten und diesbezügliche Designerdienstleistungen; industrielle Analyse, industrielle Forschung und Dienstleistungen eines Industriedesigners; Qualitätskontrolle und Authentifizierungsdienstleistungen; Entwurf und Entwicklung von Computerhardware und -software

Dienstleistungen 170 Begriffe Oft zusammen: 9 USPTO koordiniert: 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 43, 44, 45

Erläuternde Anmerkung und Beispielbegriffe

Erläuternde Anmerkung

Klasse 42 enthält im Wesentlichen Dienstleistungen, die sich auf theoretische und praktische Aspekte komplexer Tätigkeitsfelder beziehen, z. B. wissenschaftliche Labordienstleistungen, Dienstleistungen von Ingenieuren, Programmieren von Computern, Dienstleistungen von Architekten oder Innenarchitekten.

Diese Klasse enthält insbesondere

  • Dienstleistungen von Ingenieuren und Wissenschaftlern, die sich mit Bewertungen, Schätzungen, Untersuchungen und Gutachten im Bereich der Wissenschaft und der Technologie befassen, einschließlich technologischer Beratung
  • Computerdienstleistungen und technologische Dienstleistungen zur Sicherung von Computerdaten sowie persönlichen und finanziellen Informationen und zur Erkennung von unberechtigten Zugriffen auf Daten und Informationen, z. B. Dienstleistungen zum Schutz vor Computerviren, Dienstleistungen auf dem Gebiet der Datenverschlüsselung, elektronische Überwachung von personenbezogenen Daten zur Erkennung von Identitätsdiebstahl über das Internet
  • Software as a Service [SaaS], Platform as a Service [PaaS]
  • wissenschaftliche Forschungsdienstleistungen zu medizinischen Zwecken
  • Architektur- und Stadtplanungsdienstleistungen
  • bestimmte Dienstleistungen, z. B. Industriedesign, Design von Computersoftware und Computersystemen, Innenarchitektur, Verpackungsdesign, Grafikerdienstleistungen, Dienstleistungen von Modedesignern
  • Vermessungswesen (Dienstleistungen von Ingenieuren)
  • Explorationsdienstleistungen auf dem Gebiet der Öl-, Gas- und Bergbauindustrie

Diese Klasse enthält insbesondere nicht

  • bestimmte Forschungsdienstleistungen, z. B. Nachforschungen und Bewertungen in Geschäftsangelegenheiten (Kl. 35), Marktforschung (Kl. 35), Finanzrecherche (Kl. 36), Nachforschung in Bezug auf Erziehung und Bildung (Kl. 41), Ahnenforschung (Kl. 45), Rechtsrecherche (Kl. 45)
  • Dateienverwaltung mittels Computer (Kl. 35)
  • finanzielle Schätzungen (Kl. 36)
  • Aufstellung, Wartung und Reparatur von Computerhardware (Kl. 37)
  • Bergbau, Erdöl- und Erdgasbohrungen (Kl. 37)
  • Tontechnik-Dienstleistungen (Kl. 41)
  • bestimmte Designdienstleistungen, z. B. Dienstleistungen von Landschaftsarchitekten (Kl. 44)
  • medizinische und veterinärmedizinische Dienstleistungen (Kl. 44)
  • juristische Dienstleistungen (Kl. 45)

Beispielbegriffe aus der alphabetischen Liste

  • Architekturdienstleistungen*
  • biologische Forschung
  • Computersystemanalysen
  • Design von Golfplätzen
  • Design von Logos
  • Design von Prototypen
  • Dienstleistungen von Ingenieuren*
  • Entwurf von Bauplänen
  • Industriedesign
  • Innendesign
  • Kostümdesign
  • Qualitätsprüfung
  • Quanten-Computing
  • Technologieberatung
  • Unterwasserforschung
  • Wasseranalyse

Klasse 43: Dienstleistungen zur Verpflegung und Beherbergung von…

Dienstleistungen zur Verpflegung und Beherbergung von Gästen

Dienstleistungen 53 Begriffe Oft zusammen: 29 · 30 · 31 · 32 · 33 USPTO koordiniert: 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 44, 45

Erläuternde Anmerkung und Beispielbegriffe

Erläuternde Anmerkung

Die Klasse 43 enthält im Wesentlichen Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Zubereitung von Speisen und Getränken für den Verzehr erbracht werden, sowie Dienstleistungen für die Beherbergung von Gästen.

Diese Klasse enthält insbesondere

  • Reservierung zeitweiliger Unterkunft, z. B. Zimmerreservierung in Hotels
  • Dienstleistungen von Tierpensionen
  • Vermietung von Versammlungsräumen, Zelten und transportablen Bauten
  • Dienstleistungen von Alten- und Seniorenheimen
  • Dienstleistungen von Kinderkrippen
  • Dekorieren von Nahrungsmitteln, künstlerisches Gestalten von Lebensmitteln
  • Vermietung von Kochgeräten
  • Vermietung von Stühlen, Tischen, Tischwäsche, Gläsern
  • Shisha-Lounge-Dienstleistungen
  • Dienstleistungen eines Mietkochs

Diese Klasse enthält insbesondere nicht

  • Geschäftsführung von Hotels (Kl. 35)
  • Vermietung von Immobilien wie Häuser oder Wohnungen, die für die Wohnnutzung bestimmt sind (Kl. 36)
  • hauswirtschaftliche Dienstleistungen (Reinigungsdienstleistungen) (Kl. 37)
  • Reservierungsdienstleistungen für Reisen und Transport (Kl. 39)
  • Bierbrauen und Weinherstellung für Dritte; kundenspezifische Herstellung von Brot (Kl. 40)
  • Räuchern von Nahrungsmitteln, Konservierung von Lebensmitteln und Getränken (Kl. 40)
  • Erziehungs-, Unterrichts- und Unterhaltungsdienstleistungen, einschließlich solcher, die zusätzlich die Beherbergung oder die Verpflegung mit Lebensmitteln und Getränken umfassen, durch z. B. Internate, Kindergärten, Sportcamps, Diskotheken und Nachtclubs (Kl. 41)
  • Betrieb eines Museums (Kl. 41)
  • Dienstleistungen von Erholungs- und Pflegeheimen (Kl. 44)
  • Dienstleistungen von Babysittern und Tierbetreuern (Kl. 45)

Beispielbegriffe aus der alphabetischen Liste

  • Beherbergung in Hotels
  • Beherbergungsdienstleistungen für Reisende
  • Dienstleistungen einer Kinderkrippe
  • Dienstleistungen eines Mietkochs
  • Dienstleistungen von Motels
  • Dienstleistungen von Pensionen
  • Dienstleistungen von Tierheimen
  • Dienstleistungen von Tierpensionen
  • Ghost-Kitchen-Dienste
  • Shisha-Lounge-Dienstleistungen
  • Take-away-Restaurantdienstleistungen
  • Vermietung von Gästezimmern
  • Verpflegung von Gästen in Cafeterias
  • Verpflegung von Gästen in Cafés
  • Verpflegung von Gästen in Kantinen
  • Verpflegung von Gästen in Restaurants

Klasse 44: Medizinische Dienstleistungen

Medizinische Dienstleistungen; veterinärmedizinische Dienstleistungen; Gesundheits- und Schönheitspflege für Menschen und Tiere; Dienstleistungen im Bereich der Landwirtschaft, Aquakultur, Gartenbau und Forstwirtschaft

Dienstleistungen 135 Begriffe Oft zusammen: 3 · 5 USPTO koordiniert: 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 45

Erläuternde Anmerkung und Beispielbegriffe

Erläuternde Anmerkung

Die Klasse 44 enthält im Wesentlichen die medizinische Versorgung einschließlich Alternativmedizin, Gesundheits- und Schönheitspflege für Menschen und Tiere, erbracht durch Personen oder Unternehmen, sowie Dienstleistungen im Bereich der Landwirtschaft, der Aquakultur, des Gartenbaus und der Forstwirtschaft.

Diese Klasse enthält insbesondere

  • Dienstleistungen von Krankenhäusern
  • Telemedizin-Dienstleistungen
  • zahnmedizinische, optometrische Dienstleistungen und Dienstleistungen für die psychische Gesundheit
  • Dienstleistungen einer medizinischen Klinik und medizinische Analysen für Diagnose- und Behandlungszwecke durch medizinische Labors, wie Röntgenaufnahmen und Blutproben
  • therapeutische Dienstleistungen, z. B. Physiotherapie und Logopädie
  • pharmazeutische Beratung und Zubereitung von Rezepturen in Apotheken
  • Dienstleistungen von Blutbanken und Gewebebanken für menschliche Gewebe
  • Dienstleistungen von Kuranstalten, Rehabilitationskliniken und Erholungsheimen
  • Diät- und Ernährungsberatung
  • Dienstleistungen von Heilbädern oder Thermalbädern
  • künstliche Besamung und In-vitro-Befruchtung
  • Aufzucht von Tieren
  • Tierpflege
  • Piercen und Tätowieren
  • Dienstleistungen im Zusammenhang mit Gartenbau, z. B. Dienstleistungen von Baum- und Pflanzenschulen, Landschaftsgestaltung, Rasenpflege
  • Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Floristik, z. B. Blumenbinden, Kranzbindearbeiten
  • Unkrautvernichtung, Ungeziefervernichtung und Schädlingsbekämpfung für Landwirtschaft, Aquakultur, Gartenbau und Forstwirtschaft

Diese Klasse enthält insbesondere nicht

  • Vermietung von Weideland (Kl. 36)
  • Installation und Reparatur von Bewässerungsanlagen (Kl. 37)
  • Schädlings- und Ungeziefervernichtung, ausgenommen für Landwirtschaft, Aquakultur, Gartenbau und Forstwirtschaft (Kl. 37)
  • Krankentransporte (Kl. 39)
  • Schlachten von Tieren, Tierpräparation (Kl. 40)
  • Fällen und Verarbeiten von Holz (Kl. 40)
  • Tierdressur (Kl. 41)
  • Dienstleistungen von Fitnessklubs (Kl. 41)
  • wissenschaftliche Forschungen für medizinische Zwecke (Kl. 42)
  • Betrieb von Tierpensionen (Kl. 43)
  • Dienstleistungen von Altersheimen (Kl. 43)
  • Bestattungsdienstleistungen (Kl. 45)

Beispielbegriffe aus der alphabetischen Liste

  • Aromatherapie-Dienste
  • Aufforstungsdienste
  • Barbershop-Dienste
  • Gartenarbeiten
  • Gartenbauarbeiten
  • Gesundheitsberatung
  • Gesundheitspflegedienste
  • Hydrotherapiedienste
  • Krankenpflegedienste
  • medizinisches Screening
  • optometrische Dienste
  • Saunadienstleistungen
  • Scraping-Therapiedienste
  • Sprachtherapiedienste
  • Telemedizin-Dienste
  • Therapiedienste

Klasse 45: Juristische Dienstleistungen

Juristische Dienstleistungen; Sicherheitsdienste zum physischen Schutz von Sachgütern oder Personen; Dating-Dienstleistungen, Knüpfen von sozialen Kontakten im Internet; Bestattungsdienste; Babysitting

Dienstleistungen 103 Begriffe USPTO koordiniert: 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44

Erläuternde Anmerkung und Beispielbegriffe

Erläuternde Anmerkung

Klasse 45 enthält im Wesentlichen juristische Dienstleistungen und Sicherheitsdienste sowie bestimmte von Dritten erbrachte persönliche und soziale Dienstleistungen betreffend individuelle Bedürfnisse.

Diese Klasse enthält insbesondere

  • Schlichtungs- und Mediationsdienstleistungen
  • Registrierung von Domainnamen
  • Prüfung auf Einhaltung gesetzlicher und regulatorischer Bestimmungen
  • Nachforschungen und Überwachungen bezüglich der physischen Sicherheit von Personen und der Sicherheit von Sachgütern, z. B. Wachdienste, Dienstleistungen von Detektiven; Nachforschungen über Personen, Sicherheitskontrollen von Gepäck
  • Dienstleistungen zu Gunsten von Personen im Zusammenhang mit gesellschaftlichen Anlässen, z. B. Begleitung von Personen als Gesellschafter, Planung und Vorbereitung von Hochzeitsfeiern
  • Durchführung religiöser Zeremonien, Durchführung von Bestattungen
  • Hüten von Heimtieren, Ausführen von Hunden
  • Vermietung von Bekleidungsstücken

Diese Klasse enthält insbesondere nicht

  • bestimmte von Dritten erbrachte Vermietungsdienstleistungen betreffend individuelle Bedürfnisse, wenn die mittels der vermieteten Gegenstände erbrachten Dienstleistungen zu einer anderen Klasse gehören, z. B. Vermietung von Wohnungen (Kl. 36), Autovermietung (Kl. 39), Vermietung von Gästezimmern (Kl. 43)
  • Reisebegleitung (Kl. 39)
  • Sicherheitstransporte, z. B. bewachter Transport von Wertsachen, Transport in gepanzerten Fahrzeugen (Kl. 39)
  • Party-Planung (Kl. 41)
  • Dienstleistungen im Bereich der Erziehung und der Ausbildung in allen Formen, einschließlich religiöser Erziehung (Kl. 41)
  • Dienstleistungen, die grundsätzlich der Unterhaltung, dem Vergnügen oder der Erholung von Personen dienen (Kl. 41)
  • Beratung auf dem Gebiet der Computer- und Internetsicherheit sowie Dienstleistungen auf dem Gebiet der Datenverschlüsselung (Kl. 42)
  • Bereitstellung von Dienstleistungen der medizinischen Versorgung, Gesundheits- und Schönheitspflege von Menschen und Tieren (Kl. 44)

Beispielbegriffe aus der alphabetischen Liste

  • Babysitting
  • Bestattungsdienstleistungen
  • Bodyguarddienste
  • Dating-Dienstleistungen
  • Dienstleistungen einer Doula
  • Durchführen von Bestattungen
  • Einbalsamierungsdienste
  • juristische Überwachungsdienste
  • Nachforschungen über Personen
  • notarielle Dienste
  • nächtlicher Wachdienst
  • Schlichtungsdienstleistungen
  • Tieradoptionsdienste
  • Vermietung von Schutzhelmen
  • Vermietung von Schutzkleidung
  • Wachdienste

© Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO), 2026. Nizza-Klassifikation NCL 13-2026; Quelle: WIPO, deutsche Fassung: DPMA; umformatiert.

Kurztitel sind gekürzte Klassenüberschriften der deutschen Fassung; der vollständige Text steht jeweils darunter. Koordinierte Klassen: Quelle: USPTO, List of coordinated classes.

Häufig verwechselte Klassen

Oft braucht dasselbe Geschäft eine Warenklasse und eine Dienstleistungsklasse. Diese Paare werden am häufigsten verwechselt; entscheidend ist, ob Sie eine Ware verkaufen oder eine Dienstleistung erbringen.

Häufig verwechselte Nizza Klassen
KlassenThemaSo unterscheiden SieWann beide Klassen
942Software und Apps9: herunterladbare oder gespeicherte Software und Apps (Waren). 42: Softwareentwicklung, SaaS und Hosting (Dienstleistungen).Ihre App wird heruntergeladen und bietet zusätzlich einen Onlinedienst.
2535Bekleidung und Verkauf25: Bekleidung, Schuhe und Kopfbedeckungen (Waren). 35: Einzelhandel im Laden und im Onlineshop.Sie verkaufen eigene Bekleidung im eigenen Laden oder Onlineshop.
2930Lebensmittel29: Fleisch, Fisch, Milchprodukte, Speiseöle, verarbeitetes Obst und Gemüse. 30: Kaffee, Tee, Mehl, Brot und Backwaren, Süßwaren, Gewürze, Speiseeis.Ihr Sortiment umfasst beide Gruppen (zum Beispiel Frühstücksprodukte).
3043Café und verpackte Ware30: Lebensmittel als Ware (verpackter Kaffee, Kuchen). 43: Bewirtung von Gästen (Café, Restaurant, Catering).Ihr Café verkauft auch verpackte Produkte unter eigener Marke.
2943Restaurant und Lebensmittel29: Lebensmittel wie Fleisch und Milchprodukte. 43: Restaurant und Catering.Ihre Restaurantmarke verkauft auch verpackte Lebensmittel.
35Kosmetik und Arzneimittel3: nicht medizinische Kosmetik, Parfüm und Reinigungsmittel. 5: Arzneimittel, medizinische Präparate, Nahrungsergänzungsmittel, Desinfektionsmittel.Sie bieten kosmetische und medizinische Pflegeprodukte an.
544Arzneimittel und Gesundheit5: pharmazeutische und medizinische Erzeugnisse (Waren). 44: medizinische, pharmazeutische und kosmetische Dienstleistungen.Eine Praxis oder Apotheke mit Produkten unter eigener Marke.
344Kosmetik und Kosmetikstudio3: Kosmetikprodukte (Waren). 44: Kosmetikstudio, Friseur und Wellness.Ihr Studio verkauft auch Kosmetik unter eigener Marke.

Die Klassennummer ist kein Beleg für Ähnlichkeit; dieselbe oder eine verwandte Klasse begründet für sich allein keine Waren- oder Dienstleistungsähnlichkeit. Paare und Gruppen sind unsere Zusammenfassung; maßgeblich sind die erläuternden Anmerkungen der Klassen.

Klassen, die oft zusammen betrachtet werden

Klassen, die in derselben Branche oft gemeinsam gewählt werden (unsere Zusammenstellung). Prüfen Sie sie bei der Planung der Anmeldung und bei der Ähnlichkeitsrecherche.

  • Bekleidung und Einzelhandel2535
  • Modeaccessoires251814
  • Software / SaaS942
  • digitale Inhalte941
  • Kosmetik / Gesundheit3544
  • Lebensmittel / Getränke / Gastronomie2930313243
  • alkoholische Getränke / Bar333243
  • Finanzen / Unternehmensdienstleistungen3635
  • Geräte / Installation11737
  • Verlag / Bildung1641
  • Spiele / Unterhaltung2841
  • Fahrzeuge / Service / Transport123739

Klassifikationswerkzeuge der Ämter

Links zuletzt geprüft: 1. Oktober 2026

Quellen, Ausgabe und Urheberrecht

Klassenüberschriften, Anmerkungen und die alphabetische Liste stammen aus der deutschen Fassung des DPMA zur NCL 13-2026 (gültig ab 1. Januar 2026), die Begriffskennungen aus den Stammdateien der WIPO. Unabhängiges Werkzeug ohne Verbindung zu WIPO, DPMA, EUIPO oder einem anderen Amt.

© Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO), 2026. Nizza-Klassifikation NCL 13-2026; Quelle: WIPO, deutsche Fassung: DPMA; umformatiert.

Koordinierte Klassen: Quelle: USPTO, List of coordinated classes.

  1. DPMA, Nizza Klassifikation (Waren und Dienstleistungen) · abgerufen am 1. Oktober 2026
  2. DPMA, NCL 13-2026 Klassentitel und erläuternde Anmerkungen (PDF) · abgerufen am 1. Oktober 2026
  3. WIPO, Nice Classification NCL 13-2026, Download · abgerufen am 1. Oktober 2026
  4. WIPO, Nice Classification FAQ (Urheberrechtshinweis) · abgerufen am 1. Oktober 2026
  5. USPTO, Using coordinated classes in your federal trademark search · abgerufen am 1. Oktober 2026
Verfasst von
  • Online Marketing Berater
  • Google Partner
  • Full Stack Developer
Zuletzt aktualisiert
Grundlage
5 Quellen

So nutzen Sie den Nizza Klassen Finder

  1. Tätigkeit beschreiben

    Geben Sie im Reiter Klassen finden unter Beschreiben Sie Ihre Waren oder Leistungen ein paar Stichworte ein. Zum Ausprobieren tippen Sie zum Beispiel unter Beispiele auf Café. Deutsch, Englisch oder Türkisch funktionieren.

  2. Vorschläge und Begründung lesen

    Jede Karte unter Vorgeschlagene Klassen zeigt die Stufe Stark, Mittel oder Schwach. Außerdem nennt sie die Begründung und passende Begriffe der alphabetischen Liste.

  3. Passende Klassen hinzufügen

    Übernehmen Sie mit Hinzufügen nur die Klassen in Ihre Klassen, die zu Ihrem tatsächlichen Angebot passen. Danach erscheint darunter der Bereich Oft zusammen betrachtet; prüfen Sie diese Klassen einzeln.

  4. Begriffe gezielt prüfen

    Im Reiter Begriffe suchen geben Sie die Ware oder Dienstleistung ein. Mit dem Menü Klasse grenzen Sie die Liste bei Bedarf ein. Dann sehen Sie den genauen Begriff und seine Klasse.

  5. In diesen Klassen recherchieren

    Die Schaltfläche Marke in diesen Klassen recherchieren öffnet unsere Markenrecherche mit Ihren Klassen. Enge Treffer besprechen Sie danach vor der Anmeldung mit einer Rechtsanwältin, einem Rechtsanwalt oder einer Patentanwaltskanzlei.

Wie der Klassenfinder Vorschläge bewertet

Das Tool verbindet zwei Arten von Hinweisen. Erstens prüft es, ob Ihre Beschreibung zu einem von 136 Tätigkeitsmustern passt, die wir zusammengestellt haben. Zweitens sucht es Ihre Wörter in der alphabetischen Liste; auf dieser Seite sind das 10.337 Begriffe der deutschen Fassung des DPMA. Schließlich wandelt es den Rohwert in einen Hinweiswert zwischen 0 und 1 um.

Musterwert (H)H = Summe der Klassengewichte passender Muster (je 0 bis 1; +1,2 bei eingegebener Klassennummer), höchstens 1,6
Begriffswert (T)T = (bester Begriff + 0,35 × zweiter + 0,15 × dritter) × Abdeckung der Anfrage, skaliert auf 0 bis 1 relativ zur stärksten Klasse
Rohwertroh = min(H; 1,6) + 0,9 × min(T; 1,3)
HinweiswertWert = 1 - e^(-1,25 × roh)
StufeStark: Wert ≥ 0,60 · Mittel: 0,35 bis 0,59 · Schwach: unter 0,35
AnzeigeKlassen unter 30 % des höchsten Rohwerts entfallen; höchstens 6 Klassen erscheinen
Klassennähe (G, in der Markenrecherche)gleicher Begriff 1,0 · gleiche türkische Untergruppe 0,9 · gleiche Klasse 0,7 · verwandte Klasse 0,5 · nur von der USPTO koordiniert 0,3 · sonst 0,1

Beispielrechnung: Café passt zum Muster für Cafés und gibt Klasse 43 den Wert H = 1. Der Begriffswert ändert das Ergebnis hier nicht, also gilt 1 - e^(-1,25) = 0,71 (Stark). Dasselbe Muster gibt Klasse 30 das Gewicht 0,4; daraus folgt 0,39 (Mittel). Die Gewichte haben wir selbst gewählt; sie sind also keine amtlichen Werte. Der Wert ist ein Hinweis; über die Klassifizierung entscheidet das Amt, und die Klassennummer ist kein Beleg für Ähnlichkeit.

Beispiele: Beschreibungen und vorgeschlagene Nizza Klassen

Diese Eingaben haben wir am 1.10.2026 in das Tool selbst getippt (Version 1.0.0, Daten der NCL 13-2026). Die Werte sind Hinweise und können sich daher mit neuen Daten ändern.

Eingabe im ToolVorgeschlagene Klassen (Stufe, Wert)Begründung des ToolsUnsere Anmerkung
Café43 Stark (0,71); 30 Mittel (0,39)Ein Café ist Verpflegung von Gästen (Klasse 43). Verpackter Kaffee unter Ihrer Marke gehört zu Klasse 30.Klasse 30 nur, wenn Sie eigenen Kaffee verpackt verkaufen.
Onlineshop für Schuhe25 Stark (0,71); 35 Stark (0,68)Schuhe gehören zu Klasse 25. Der Onlineshop ist Einzelhandel in Klasse 35.Orthopädische Schuhe stehen in Klasse 10.
App9 Stark (0,71); 42 Mittel (0,58)Herunterladbare Apps gehören zu Klasse 9. Onlinedienst und Entwicklung gehören zu Klasse 42.Zudem kommt die Klasse der eigentlichen Leistung hinzu, etwa ein Lieferdienst.
Sonnenbrillen10 Stark (0,71); 35 Mittel (0,39)In der NCL 13-2026 stehen Brillen und Sonnenbrillen in Klasse 10. Das Optikergeschäft fällt zusätzlich in Klasse 35.Ältere Ratgeber nennen teils noch Klasse 9.
YouTube Kanal41 Stark (0,71); 9 Mittel (0,35); 35 Mittel (0,35)Video und Filmproduktion gehören zu Klasse 41. Werbung für andere ist Klasse 35, herunterladbare Videos Klasse 9.Merchandise unter dem Kanalnamen braucht eine eigene Warenklasse.

Übernehmen Sie keine Klasse, die nur über ein einzelnes Wort passt, ohne ihre erläuternde Anmerkung zu lesen. Die Begründung auf jeder Karte hilft deshalb bei dieser Unterscheidung.

Wie die Zahl der Klassen die Amtsgebühren verändert

Die Beträge haben wir am 1.10.2026 auf den Gebührenseiten der Ämter gelesen. Die vierte Spalte ist eine Beispielrechnung; Kosten für Anwälte sind nicht enthalten.

AmtErste KlasseWeitere KlassenBeispielrechnung: 3 KlassenHinweis
DPMA290 EUR elektronisch, bis zu 3 KlassenAb der vierten Klasse je 100 EUR290 EURAuf Papier 300 EUR. Gezahlte Gebühren verfallen unabhängig vom Ergebnis.
EUIPO (Unionsmarke)850 EUR onlineZweite Klasse 50 EUR, ab der dritten je 150 EUR1.050 EURDie Grundgebühr ist binnen 1 Monat fällig.
WIPO (IR Marke)653 CHF Grundgebühr, schwarzweißAb der vierten Klasse je 100 CHF Ergänzungsgebühr653 CHF plus LänderDazu kommt die Gebühr jedes benannten Landes.
USPTO (USA)350 USDJe 350 USD1.050 USDZuschläge je Klasse möglich, etwa 200 USD für Freitext statt ID Manual.

Gebühren ändern sich; prüfen Sie die Seite des Amtes vor der Anmeldung erneut. Die Länderbeträge bei IR Marken legt zudem jedes Mitgliedsland selbst fest.

Wie wählen Sie Nizza Klassen für eine neue Marke?

Nizza Klassen ordnen jede Ware und jede Dienstleistung Ihrer Anmeldung einer der 45 Klassen der Nizzaer Klassifikation zu. Die Wahl ist vor allem eine Entscheidung über den Schutzumfang, keine Formalie. Eine Eintragung schützt grundsätzlich die Waren und Dienstleistungen, die Sie im Verzeichnis nennen. Deshalb empfehlen wir, mit einer Liste Ihres tatsächlichen Angebots zu beginnen und nicht mit Klassennummern.

  1. Heute und morgen notieren: Schreiben Sie auf, was Sie jetzt anbieten und was Sie bald ergänzen wollen.
  2. Jeden Posten einzeln einordnen: Laut den allgemeinen Bemerkungen der WIPO zeigen Klassenüberschriften nur den allgemeinen Bereich. Die genaue Klasse eines Begriffs ergibt sich stattdessen aus der alphabetischen Liste. Ein Fertigerzeugnis folgt grundsätzlich seiner Funktion oder seinem Zweck.
  3. Waren und Dienstleistungen trennen: Das Produkt und sein Verkauf liegen oft in verschiedenen Klassen.
  4. Begriffe der Ämter nutzen: Formulierungen aus der deutschen Liste des DPMA oder aus TMclass sind eine gute Ausgangsbasis.

Sobald die Liste steht, gleichen Sie sie mit dem Finder ab und widmen sich dann dem Namen. Ein unterscheidungskräftiger Name ist so wichtig wie die richtige Klasse; dabei hilft unsere Arbeit an der Markenidentität. Die Vorschläge des Finders sind dennoch nur Hinweise. Klären Sie den Umfang vor der Anmeldung mit einer Rechtsanwältin, einem Rechtsanwalt oder einer Patentanwaltskanzlei.

Waren oder Dienstleistungen: Wie unterscheiden Sie die Klassen?

Die Klassen 1 bis 34 umfassen Waren, die Klassen 35 bis 45 Dienstleistungen. Ein Unternehmen berührt allerdings oft beide Seiten. Zum Beispiel verkauft ein Verlag gedruckte Bücher in Klasse 16 und herunterladbare elektronische Publikationen in Klasse 9. Die Veröffentlichung von Büchern als Dienstleistung gehört dagegen zu Klasse 41.

Die allgemeinen Bemerkungen der WIPO nennen außerdem einige Regeln für Dienstleistungen.

  • Vermietung: Sie folgt der Dienstleistung, die der gemietete Gegenstand ermöglicht; die Vermietung von Telefonen gehört zu Klasse 38.
  • Beratung: Sie folgt ihrem Gegenstand. Konkret gehört Unternehmensberatung zu Klasse 35, Finanzberatung zu Klasse 36, Schönheitsberatung zu Klasse 44.
  • Vertriebsweg: Ob Sie eine Dienstleistung persönlich, telefonisch oder online erbringen, ändert die Klasse grundsätzlich nicht.
  • Franchising: Jede Leistung des Franchisegebers gehört in die Klasse dieser Leistung.

Diese Regeln zeigen, warum Abkürzungen wie „online, also Klasse 42“ in die Irre führen. Für Eigenmarken gilt dasselbe: Sie brauchen die Klasse der Ware, die Ihre Marke trägt. Unser Ratgeber zu Private Label erklärt dieses Modell. Ist ein Posten unklar, geben Sie ihn im Reiter Begriffe suchen ein. Denn die Klasse des passenden Begriffs ist ein stärkerer Hinweis als jede Überschrift.

Warum ist Klasse 35 so wichtig?

Klasse 35 umfasst Werbung, Geschäftsführung, Unternehmensverwaltung und Büroarbeiten. Für die meisten Marken zählt aber vor allem der Handel. Die erläuternde Anmerkung stellt klar: Für die Zwecke der Klassifizierung gilt der Verkauf von Waren nicht als Dienstleistung. Gemeint ist stattdessen das Zusammenstellen verschiedener Waren für Dritte, damit Kunden sie bequem ansehen und kaufen können. Laden, Großhandel, Katalog und Website sind somit Kanäle dieser Dienstleistung.

Daraus folgen zwei Punkte. Erstens schützt Klasse 35 nicht das Produkt selbst: Für eine Marke auf Bekleidung brauchen Sie zusätzlich Klasse 25. Zweitens verknüpft die Liste koordinierter Klassen der USPTO Klasse 35 mit fast jeder Warenklasse. Recherchieren Sie ähnliche Marken deshalb auch in Klasse 35. Die Klassennummer allein ist trotzdem kein Beleg für Ähnlichkeit.

Ebenso stehen Onlinemarktplätze für Käufer und Verkäufer sowie Influencer Marketing in der alphabetischen Liste unter Klasse 35. Wer in der Türkei anmeldet, nutzt dafür die Untergruppe 35.05 der Liste des TÜRKPATENT (Tebliğ 2026/2) und nennt die zusammengestellten Waren ausdrücklich.

Wie viele Klassen brauchen Sie, und was kostet jede weitere?

Die richtige Zahl entspricht den Klassen, die Ihr Geschäft heute und in naher Zukunft tatsächlich abdeckt. Eine Modemarke mit einem Produkt startet oft mit den Klassen 25 und 35. Ein Café beginnt dagegen mit Klasse 43 und ergänzt Klasse 30, wenn es eigene verpackte Produkte verkauft. Jede zusätzliche Klasse vergrößert außerdem den Kreis älterer Marken, die widersprechen können.

Die Gebührenlogik unterscheidet sich je nach Amt. Prüfen Sie deshalb den Tarif, bevor Sie mit der Klassenzahl multiplizieren.

  • DPMA: Die elektronische Anmeldung kostet 290 EUR und umfasst bis zu drei Klassen; ab der vierten Klasse kommen je 100 EUR hinzu.
  • EUIPO: 850 EUR für die erste Klasse, 50 EUR für die zweite und je 150 EUR ab der dritten.
  • IR Marke: Die WIPO berechnet eine Grundgebühr von 653 CHF (schwarzweiß); dazu kommen die Gebühren der benannten Länder.

Beim DPMA ist die dritte Klasse also ohne Aufpreis enthalten. Trotzdem ist das kein Grund, sie mit Waren zu füllen, die Sie nie anbieten. Denn ungenutzte Posten können später zur Schwachstelle werden, etwa in einem Löschungsverfahren oder bei einem Widerspruch. Die Beträge haben wir am 1.10.2026 auf den Seiten der Ämter gelesen; Details stehen in der Tabelle oben. Wer in Deutschland weder Wohnsitz noch Niederlassung hat, braucht vor dem DPMA zudem einen Inlandsvertreter (§ 96 MarkenG).

Welche Nizza Klassen schützen eine Marke im Internet?

Bei digitalen Geschäftsmodellen tauchen vier Klassen immer wieder auf. Welche Sie brauchen, hängt davon ab, was Sie online genau anbieten.

  • Herunterladbares, Klasse 9: Software und Apps zum Herunterladen, herunterladbare elektronische Publikationen.
  • Verkauf und Werbung, Klasse 35: Onlinehandel, Onlinemarktplätze für Käufer und Verkäufer, Werbung für andere und Influencer Marketing.
  • Softwaredienste, Klasse 42: SaaS, Softwareentwicklung, Hosting von Websites und Beratung zur Gestaltung von Websites.
  • Inhalte und Bildung, Klasse 41: Erziehung, Unterhaltung, Filmproduktion, nicht herunterladbare Onlinepublikationen.

Zudem enthält Klasse 45 das Knüpfen von sozialen Kontakten im Internet und die Registrierung von Domainnamen als juristische Dienstleistung. Allerdings verschiebt das Internet eine Dienstleistung nicht automatisch in Klasse 42: Finanzberatung bleibt auch online in Klasse 36.

Außerdem hilft eine eingetragene Marke auf Plattformen. Zum Beispiel verlangt das Markenformular von Meta, dass sich jede Meldung auf eine eingetragene Marke stützt. Das zählt, wenn ein anderes Konto den Benutzernamen Ihrer Marke auf Instagram hält; mehr dazu auf unserer Seite Instagram Benutzername sichern. Denken Sie zugleich an die Domain. Unser Ratgeber zur Domainwahl und die WHOIS Abfrage helfen dabei.

Was hat sich in der aktuellen Ausgabe geändert?

Der Name hat zwei Teile: NCL 13-2026 steht für die dreizehnte Ausgabe in der Version 2026. Sie gilt seit dem 1.1.2026; das DPMA veröffentlicht dazu die deutsche Fassung, und unser Finder nutzt sie. Die WIPO hat bereits die Dateien der nächsten Version (NCL 13-2027) veröffentlicht. Wir aktualisieren unsere Daten deshalb, bevor diese Version gilt.

Für Marken betrifft eine auffällige Änderung der dreizehnten Ausgabe Brillen. Brillen, Kontaktlinsen und Sonnenbrillen stehen jetzt in Klasse 10 statt in Klasse 9. Zudem schließt die erläuternde Anmerkung zu Klasse 9 sie ausdrücklich aus, und die Überschrift von Klasse 10 nennt sie. Ratgeber aus der Zeit vor 2026 können daher noch Klasse 9 angeben.

Achten Sie auch bei Listen im Netz auf die Ausgabe. Bei der Suche nach einer Liste der Nizza Klassen erscheint teils noch eine PDF des DPMA zur NCL 11-2021. Prüfen Sie deshalb, wo jeder Posten in der aktuellen Ausgabe steht, bevor Sie ein altes Verzeichnis übernehmen. Wie eine ältere Eintragung zu lesen ist, klären Sie mit Ihrer Kanzlei.

In der Türkei gilt seit dem 26.2.2026 die Liste der Tebliğ 2026/2 mit 336 Untergruppen. Gleiche Art bedeutet dort laut Prüfungsrichtlinie des TÜRKPATENT in der Regel dieselbe Untergruppe derselben Klasse.

Wie arbeitet der Klassenfinder mit der Markenrecherche zusammen?

Ihre Klassenwahl ist zugleich der Rahmen für die Ähnlichkeitsrecherche. Die Schaltfläche Marke in diesen Klassen recherchieren übernimmt jede Klasse unter Ihre Klassen in unsere Markenrecherche. Dort öffnen sich Links zu den Ämtern und eine Suche in TMview mit denselben Klassen. Laden Sie dann eine Trefferliste aus dem DPMAregister oder aus eSearch hoch, zeigt das Tool für jeden Treffer auch die Klassennähe.

Diese Nähe ist der Faktor G aus der Formel oben, von 1,0 für denselben Begriff bis 0,1 für entfernte Klassen. Behalten Sie dabei drei Punkte im Blick.

  • Die Klassennummer ist kein Beleg für Ähnlichkeit. Dieselbe Klasse begründet für sich allein keine Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen, und Waren aus verschiedenen Klassen können sich trotzdem nahestehen.
  • Das DPMA prüft ältere Marken nicht von sich aus (§ 37 MarkenG); deren Inhaber können Widerspruch einlegen. Ihre eigene Recherche in den richtigen Klassen zählt deshalb umso mehr.
  • Bekannte Marken können über ihre eigenen Waren und Dienstleistungen hinaus wirken. Einen berühmten Namen in einer anderen Klasse zu nutzen, ist daher keine sichere Abkürzung.

Zum Schluss gehören Klassenliste, Rechercheergebnisse und der Bericht des Tools zu einer Rechtsanwältin, einem Rechtsanwalt oder einer Patentanwaltskanzlei. Die Tools liefern Hinweise, keine Rechtsberatung. Wie ein Name langfristig an Stärke gewinnt, zeigt unser Ratgeber zur Markenautorität.

Häufige Fehler bei der Wahl der Nizza Klassen

  • FehlerKlassenüberschriften wörtlich ins Verzeichnis übernehmenBesser soÜberschriften nennen nur den Bereich. Wählen Sie Begriffe aus der alphabetischen Liste; der Reiter Begriffe suchen hilft dabei.
  • FehlerFür einen Onlineshop nur Klasse 35 wählenBesser soKlasse 35 schützt den Handel, nicht das Produkt. Ergänzen Sie deshalb die Klassen der Waren, die Ihre Marke tragen.
  • FehlerBrillen aus Gewohnheit in Klasse 9 anmeldenBesser soSeit der NCL 13-2026 stehen Brillen, Kontaktlinsen und Sonnenbrillen in Klasse 10. Gleichen Sie daher alte Listen mit der aktuellen Ausgabe ab.
  • FehlerDie dritte Klasse beim DPMA füllen, weil sie nichts extra kostetBesser soJede Klasse vergrößert die Angriffsfläche für Widersprüche. Nehmen Sie nur Waren und Dienstleistungen auf, die Sie wirklich anbieten wollen.
  • FehlerEine ähnliche Marke in anderer Klasse ignorierenBesser soDie Klassennummer ist in keine Richtung ein Beleg. Recherchieren Sie auch in verwandten Klassen und denken Sie an bekannte Marken.
  • FehlerFür eine App nur Klasse 9 wählenBesser soDie herunterladbare App gehört zu Klasse 9. Onlinedienst und Entwicklung gehören zu Klasse 42, die eigentliche Leistung in ihre eigene Klasse.

Häufig gestellte Fragen

Klassen gefunden? Jetzt zählt ein unterscheidungskräftiger Name.

Talha Aslan und das Team entwickeln unterscheidungskräftige Namen und Markenidentitäten. Für Anmeldung und rechtliche Prüfung empfehlen wir eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt oder eine Patentanwaltskanzlei.

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