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Mehrwertsteuer Rechner

Erledigen Sie die Mehrwertsteuer Berechnung in Sekunden: Steuer auf einen Nettobetrag aufschlagen oder aus einem Bruttopreis herausrechnen. 19%/7% Voreinstellung + eigener Satz. Rechnungen, E-Commerce, Freiberufler; kostenlos, ohne Anmeldung.

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€
MwSt.-Satz (%)

Regelsatz 19 %, ermäßigt 7 %. Andere Sätze, etwa 20 % in Österreich, geben Sie unter Eigener % ein.

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Netto (ohne MwSt.)- €
MwSt.-Betrag (%20)- €
Brutto (mit MwSt.)- €
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  • Full Stack Developer
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5 Quellen

Mehrwertsteuer Rechner: So funktioniert es

  1. Richtung wählen

    Klicken Sie auf „MwSt. aufschlagen“, um vom Netto zum Brutto zu kommen, oder auf „MwSt. herausrechnen“, um einen Bruttopreis zu zerlegen.

  2. Betrag eingeben

    Cent dürfen Sie mit Komma oder Punkt abtrennen: 1190,50 und 1190.50 ergeben dasselbe. Folgen auf einen Punkt genau drei Ziffern wie bei 1.190, liest der Rechner ihn als Tausendertrennzeichen; auch 1.190,50 erkennt er richtig.

  3. Steuersatz prüfen

    Beim Öffnen ist 20 Prozent aktiv, also der Normalsatz in Österreich. Für deutsche Rechnungen klicken Sie deshalb auf 19 oder 7 Prozent.

  4. Eigenen Satz nutzen

    Für andere Sätze, etwa 8,1 Prozent in der Schweiz, tippen Sie den Wert, etwa 8,1 oder 8.1, in das Feld „Eigener“. Ein Klick auf eine Voreinstellung löscht den eigenen Satz wieder.

  5. Ergebnis ablesen

    Netto, Steuerbetrag und Brutto erscheinen schon während der Eingabe, jeweils auf zwei Nachkommastellen gerundet.

Formeln des Mehrwertsteuer Rechners

Der Rechner nutzt in beiden Modi diese Formeln. Den Satz geben Sie in Prozent ein, also 19 für 19 Prozent.

Aufschlagen (netto → brutto)Brutto = Netto × (1 + Satz ÷ 100)
Steuerbetrag beim AufschlagenMwSt = Netto × Satz ÷ 100
Herausrechnen (brutto → netto)Netto = Brutto ÷ (1 + Satz ÷ 100)
Steuerbetrag beim HerausrechnenMwSt = Brutto × Satz ÷ (100 + Satz)
Unbekannten Satz ermittelnSatz = (Brutto ÷ Netto - 1) × 100

Der Rechner rundet Netto, Steuerbetrag und Brutto jeweils einzeln auf zwei Nachkommastellen. Sehen Sie also einmal einen Cent Unterschied zwischen den drei Zahlen, liegt es an dieser Rundung.

Beispielrechnungen

Jede Zeile ist ein Beispiel, das Sie mit denselben Eingaben im Rechner nachvollziehen können.

ModusEingabeSatzNettoMwStBrutto
Aufschlagen1.000 €19%1.000,00 €190,00 €1.190,00 €
Herausrechnen1.190 €19%1.000,00 €190,00 €1.190,00 €
Herausrechnen49,99 €19%42,01 €7,98 €49,99 €
Aufschlagen250 €7%250,00 €17,50 €267,50 €
Herausrechnen120 €20% (Österreich)100,00 €20,00 €120,00 €
Aufschlagen (eigener Satz)1.000 CHF8,1% (Schweiz)1.000,00 CHF81,00 CHF1.081,00 CHF

Den Betrag geben Sie ohne Währungszeichen ein; der Rechner kennt keine Währung und rechnet mit jeder gleich.

Steuersätze in Deutschland, Österreich und der Schweiz

Die Tabelle hilft, wenn Sie eine Rechnung von Hand prüfen oder für ein anderes Land kalkulieren.

LandSatzAnwendung (Beispiele)Teiler beim HerausrechnenSteueranteil am Bruttopreis
Deutschland19%Regelsatz für die meisten Lieferungen und Leistungen1,1915,97%
Deutschland7%ermäßigt, u. a. viele Lebensmittel, Bücher und seit 1. Januar 2026 Speisen in Restaurants (ohne Getränke)1,076,54%
Österreich20%Normalsatz1,2016,67%
Österreich13%ermäßigt, u. a. lebende Tiere und Pflanzen1,1311,50%
Österreich10%ermäßigt, u. a. Wohnungsvermietung und Beherbergung1,109,09%
Österreich4,9%seit 1. Juli 2026 für ausgewählte Grundnahrungsmittel wie Brot, Butter, Eier und Milch1,0494,67%
Schweiz8,1%Normalsatz1,0817,49%
Schweiz3,8%Sondersatz für Beherbergung1,0383,66%
Schweiz2,6%reduziert, u. a. Lebensmittel, Bücher, Medikamente1,0262,53%

Grundlagen: § 12 UStG, Unternehmensserviceportal Österreich und Eidgenössische Steuerverwaltung. Sätze und ihr Anwendungsbereich ändern sich; prüfen Sie vor der Voranmeldung den aktuellen Stand.

Was leistet dieser Mehrwertsteuer Rechner?

Dieser Mehrwertsteuer Rechner verbindet drei Zahlen: den Nettobetrag, die Mehrwertsteuer und den Bruttobetrag, den Ihr Kunde zahlt. Die Steuer bemisst sich immer am Entgelt, also am Nettobetrag; der Bruttopreis ist das Ergebnis dieser Rechnung. Deshalb gibt es zwei Richtungen: Sie schlagen die Steuer auf einen Nettobetrag auf oder rechnen sie aus einem Bruttopreis heraus.

  • Netto (ohne MwSt): die Bemessungsgrundlage.
  • Steuerbetrag: die Mehrwertsteuer zum gewählten Satz.
  • Brutto (mit MwSt): der Betrag, den der Käufer zahlt.

Ich nutze diese Rechnung vor allem in zwei Situationen: wenn ich ein Angebot „zzgl. MwSt“ in ein echtes Budget übersetze und wenn ich aus dem Regalpreis eines Onlineshops den tatsächlichen Umsatz ablese. In der E-Commerce Beratung prüfen mein Team und ich beim Aufbau von Preislisten zuerst, ob diese beiden Richtungen sauber getrennt sind. Die Berechnung läuft vollständig in Ihrem Browser; kein Betrag verlässt Ihr Gerät.

Welcher Steuersatz gilt: 19 oder 7 Prozent?

Nach § 12 UStG beträgt die Steuer 19 Prozent der Bemessungsgrundlage. Der ermäßigte Satz von 7 Prozent gilt nur für die Umsätze, die das Gesetz ausdrücklich nennt, darunter:

  • die Gegenstände der Anlage 2 zum UStG, zu der viele Lebensmittel und Bücher gehören,
  • bestimmte Personenbeförderungen, etwa im Nahverkehr,
  • seit 1. Januar 2026 Speisen in Restaurants und beim Catering; Getränke bleiben dabei in der Regel bei 19 Prozent.

Der Satz richtet sich nach der Leistung, nicht nach dem Kunden. Ein Restaurant berechnet also für das Essen 7 Prozent und für die Limonade 19 Prozent, auch auf demselben Bon. Genau hier hilft der Rechner, weil Sie beide Teilbeträge nacheinander mit dem passenden Satz zerlegen.

Für Österreich und die Schweiz finden Sie die Sätze in der Tabelle oben; die Voreinstellung 20 Prozent ist der österreichische Normalsatz. Weil sich Sätze und Anwendungsbereiche ändern, prüfen Sie bei Grenzfällen die aktuelle Rechtslage oder fragen Ihre Steuerberatung.

Wie rechnen Sie die Vorsteuer aus einer Kleinbetragsrechnung heraus?

Bei Rechnungen bis 250 Euro brutto genügen nach § 33 UStDV vereinfachte Angaben. Die Kleinbetragsrechnung muss Entgelt und Steuerbetrag nur in einer Summe ausweisen und zusätzlich den Steuersatz nennen. Auf dem Kassenbon steht deshalb oft nur der Bruttobetrag mit dem Hinweis auf 19 oder 7 Prozent.

Für Ihre Buchhaltung brauchen Sie trotzdem den Steuerbetrag. Stellen Sie den Rechner auf „MwSt. herausrechnen“, geben Sie die Summe ein und wählen Sie den Satz vom Beleg. Beispielrechnung: Ein Fachbuch für 42,80 Euro zu 7 Prozent enthält 40,00 Euro netto und 2,80 Euro Steuer. Büromaterial für 119 Euro zu 19 Prozent ergibt dagegen 100,00 Euro netto und 19,00 Euro Steuer.

  • Tragen Sie den Betrag genau so ein, wie er auf dem Beleg steht.
  • Enthält der Beleg zwei Sätze, rechnen Sie jeden Teilbetrag getrennt.
  • Bewahren Sie den Beleg auf; der Rechner hilft beim Lesen, ersetzt ihn aber nicht.

Ob Sie die Vorsteuer abziehen dürfen, hängt von Ihrem Status und Ihren Belegen ab. Das klären Sie am besten mit Ihrer Steuerberatung.

Warum weicht die Rechnung um einen Cent vom Rechner ab?

Der Rechner nimmt den gesamten eingegebenen Betrag und rundet jedes Ergebnis auf zwei Nachkommastellen. Viele Buchhaltungsprogramme rechnen die Steuer dagegen pro Position und runden jede Zeile einzeln. Deshalb kann die Summe einer Rechnung mit vielen Positionen um ein oder zwei Cent abweichen.

Beispielrechnung: Drei Positionen zu je 12,34 Euro netto mit 19 Prozent. Pro Zeile ergibt das 2,3446 Euro, gerundet 2,34 Euro, zusammen also 7,02 Euro. Geben Sie die Nettosumme von 37,02 Euro auf einmal ein, zeigt der Rechner dagegen 7,03 Euro Steuer.

  • Maßgeblich für die Buchhaltung ist der Betrag auf der ausgestellten Rechnung.
  • Den Rechner nutzen Sie für Angebote und schnelle Kontrollen.
  • Ist die Differenz größer als ein paar Cent, prüfen Sie zuerst Steuersatz und Rechenrichtung.

Auf einer vollständigen Rechnung verlangt § 14 Abs. 4 UStG unter anderem das Entgelt, den Steuersatz und den Steuerbetrag. Gerade bei langen Rechnungen lohnt sich daher ein kurzer Abgleich der Summen.

Kleinunternehmer: Wann weisen Sie keine Mehrwertsteuer aus?

Kleinunternehmer nach § 19 UStG stellen keine Umsatzsteuer in Rechnung. Seit dem 1. Januar 2025 gelten dafür neue Grenzen: Der Gesamtumsatz des Vorjahres darf 25.000 Euro nicht überschritten haben, und im laufenden Jahr darf er 100.000 Euro nicht überschreiten. Maßgeblich ist dabei der Umsatz ohne Umsatzsteuer.

Für Kleinunternehmer ist der Rechner trotzdem nützlich, allerdings auf der Einkaufsseite:

  • Lieferanten berechnen Ihnen weiterhin Mehrwertsteuer.
  • Einen Vorsteuerabzug haben Sie als Kleinunternehmer in der Regel nicht, der Bruttopreis ist also Ihr echter Kostenfaktor.
  • Zum Vergleich von Angeboten hilft es dennoch, Netto und Steuer getrennt zu sehen.

Überschreiten Sie die Grenze, ändert sich Ihre Preiskalkulation spürbar, weil auf Ihre Nettopreise plötzlich 19 oder 7 Prozent kommen. Rechnen Sie diesen Fall rechtzeitig im Modus „MwSt. aufschlagen“ durch und besprechen Sie den Wechsel mit Ihrer Steuerberatung.

Mehrwertsteuer Rechner im E-Commerce: Marge, Rabatte und ROAS

Gegenüber Verbrauchern müssen Sie nach der Preisangabenverordnung Gesamtpreise angeben, also Preise einschließlich Umsatzsteuer. Für Ihre Kalkulation zählt dagegen der Nettobetrag, denn die Steuer ist nicht Ihr Umsatz. Beispielrechnung: Ein Artikel für 119 Euro brutto bringt Ihnen bei 19 Prozent 100 Euro. Kostet er Sie 70 Euro, beträgt Ihr Rohertrag 30 Euro, nicht 49 Euro.

Dieselbe Verwechslung verzerrt Werbeberichte. Ein Shopsystem zeigt den Umsatz unter Umständen brutto, eine Werbeplattform die Kosten netto. Bevor Sie Zahlen in den ROAS Rechner eintragen, bringen Sie beide Seiten auf dieselbe Basis, am besten netto; sonst wirkt eine Kampagne profitabler, als sie ist.

  • Berechnen Sie Marge und ROAS immer auf Nettobasis.
  • Rechnen Sie Rabatte zuerst mit dem Rabatt Rechner und erst danach die Steuer.
  • Kennzeichnen Sie in Berichten jede Spalte, die Mehrwertsteuer enthält.

Wie Sie die Kennzahlen eines Berichts einordnen, beschreibe ich im Artikel Marketing Report richtig lesen. Wenn Sie Budget und Conversion Tracking sauber aufsetzen möchten, zeigt die Seite zur Google Ads Betreuung, wie mein Team und ich dabei vorgehen.

Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Vorsteuer: Was ist der Unterschied?

Im Alltag sagen die meisten Mehrwertsteuer, das Gesetz spricht von Umsatzsteuer; gemeint ist dieselbe Steuer. Wichtiger ist die Unterscheidung nach der Seite des Geschäfts:

  • Umsatzsteuer: die Steuer, die Sie auf Ihre Verkäufe aufschlagen und an das Finanzamt abführen.
  • Vorsteuer: die Steuer, die Ihnen Lieferanten in Rechnung stellen und die Sie als Unternehmer mit Vorsteuerabzug in der Regel abziehen dürfen.
  • Zahllast: die Differenz aus beiden, die Sie mit der Voranmeldung zahlen.

Beispielrechnung: Sie verkaufen im Monat für 10.000 Euro netto zu 19 Prozent und schulden damit 1.900 Euro Umsatzsteuer. Für Ihre Einkäufe haben Sie 4.000 Euro netto plus 760 Euro Vorsteuer bezahlt. Ihre Zahllast beträgt also 1.140 Euro.

Mit dem Rechner prüfen Sie beide Seiten schnell: Verkaufspreise schlagen Sie auf, Eingangsrechnungen rechnen Sie heraus. Für allgemeine Prozentfragen ist der Prozentrechner allerdings die schnellere Wahl.

Häufige Fehler bei der Mehrwertsteuer Berechnung

  • Fehler19 Prozent direkt vom Bruttopreis abziehen: 1.190 Euro minus 19 Prozent ergibt 963,90 Euro.Besser soTeilen Sie durch 1,19: 1.190 ÷ 1,19 = 1.000 Euro netto. Im Rechner genügt der Modus „MwSt. herausrechnen“.
  • FehlerDie Voreinstellung 20 Prozent für eine deutsche Rechnung übernehmen.Besser soBeim Öffnen ist der österreichische Normalsatz aktiv. Klicken Sie für Deutschland auf 19 oder 7 Prozent.
  • FehlerBei einem Kassenbon den Bruttobetrag komplett als Aufwand buchen.Besser soSind Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt, rechnen Sie die Steuer mit „MwSt. herausrechnen“ heraus; nur der Nettobetrag ist dann Aufwand, der Rest ist Vorsteuer.
  • FehlerFür Speisen und Getränke im Restaurant denselben Satz ansetzen.Besser soSeit 1. Januar 2026 gelten für Speisen 7 Prozent, für Getränke in der Regel weiterhin 19 Prozent. Rechnen Sie beide Teile getrennt.
  • FehlerDie Marge vom Bruttopreis berechnen.Besser soRechnen Sie zuerst den Nettobetrag heraus und ziehen Sie dann Einkauf, Gebühren und Versand davon ab.

Häufig gestellte Fragen

E-Commerce Preisgestaltung ist weit mehr als MwSt.

Die richtige Preisarchitektur, Marge und Conversion Optimierung entscheiden über den Verkauf. Gestalten wir Ihre E-Commerce Operation gemeinsam.

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