Was ist Employee Advocacy? So gewinnen Sie Mitarbeitende als Markenbotschafter

Employee Advocacy macht die Menschen, die Ihr Unternehmen am besten kennen, zu seinen glaubwürdigsten Stimmen. Die organische Reichweite von Unternehmensseiten sinkt seit Jahren, doch Beiträge von bekannten Personen lesen Menschen weiterhin aufmerksam. Deshalb höre ich von Kunden immer öfter dieselbe Frage, nämlich ob ihre Mitarbeitenden die Stimme der Marke sein können.
Seit 2012 arbeite ich mit Marken und Unternehmen, und ein Muster ist eindeutig. Kurz gesagt: Ein gut geplantes Programm schafft Vertrauen, ohne dass das Werbebudget steigt. Ein überhastetes Programm ermüdet dagegen die Belegschaft und bringt die Marke somit in Gefahr. In diesem Leitfaden zeige ich den ganzen Weg: Definition, Aufbau, Tools, Messung und die rechtlichen Regeln in Deutschland.
Was ist Employee Advocacy und wie funktioniert sie?
Employee Advocacy ist ein Ansatz aus Marketing und Kommunikation, bei dem Mitarbeitende Inhalte, Neuigkeiten und Fachwissen ihres Unternehmens freiwillig über ihre eigenen Social Media Profile teilen. Das Unternehmen stellt Inhalte und Schulungen bereit. Die Mitarbeitenden entscheiden dann selbst, ob und mit welchen Worten sie teilen. So erreicht die Marke persönliche Netzwerke, die Unternehmenskonten kaum erreichen.
Zwei Wörter in dieser Definition sind entscheidend: freiwillig und eigene. Pflichtlisten zum Teilen oder identische Texte auf Dutzenden Profilen verlieren schnell ihre Wirkung, denn Leser erkennen kopierte Texte sofort. In der Praxis besteht ein Programm aus vier Bausteinen:
- Eine Inhaltsbibliothek mit freigegebenen, teilbaren Beiträgen.
- Kurze Schulungen zu Plattformen, Kennzeichnung und Vertraulichkeit.
- Eine schriftliche Social Media Richtlinie, die zeigt, was Mitarbeitende frei teilen dürfen und wo die Grenzen liegen.
- Eine einfache Messung, die Beteiligung und Geschäftsergebnisse erfasst.
Kurz gesagt ist Employee Advocacy keine Kampagne, sondern eine Kommunikationsgewohnheit, die Beständigkeit braucht. Statt eines einmaligen Aktionstags brauchen Sie also eine Routine, die Menschen über Monate gern beibehalten.
Warum wirkt Employee Advocacy, und was sagen Studien dazu?
Die kurze Antwort: Menschen vertrauen Menschen mehr als Institutionen, und die Netzwerke Ihrer Mitarbeitenden sind zusammen meist größer als das Publikum Ihrer Unternehmensseite. Zwei Quellen zeigen das besonders deutlich.
Die erste betrifft das Vertrauen. Für das Edelman Trust Barometer 2026 hat Edelman knapp 34.000 Menschen in 28 Ländern befragt. Demnach vertrauen 78 Prozent der Beschäftigten ihrem eigenen Arbeitgeber, während das allgemeine Vertrauen in die Wirtschaft bei 64 Prozent liegt. Wenn Mitarbeitende über ihren Arbeitgeber sprechen, beschreiben sie also eine Institution, der sie bereits vertrauen. Das verleiht ihren Beiträgen eine natürliche Glaubwürdigkeit.
Die zweite betrifft die Reichweite. Laut einem Beitrag im LinkedIn Marketing Blog aus dem Jahr 2017 haben die Netzwerke von Mitarbeitenden im Durchschnitt zehnmal so viele Kontakte, wie eine Unternehmensseite Follower hat. Zudem erzielen Inhalte, die Mitarbeitende teilen, laut demselben Beitrag die doppelte Klickrate, selbst bei identischem Inhalt.
Allerdings sollten Sie diese Zahlen mit Vorsicht lesen. LinkedIn verkaufte damals ein eigenes Produkt für Employee Advocacy, und die Daten sind einige Jahre alt. Deshalb nutze ich sie als Richtungssignal, nicht als Garantie. Die echte Wirkung Ihres Programms zeigt nur Ihre eigene Messung; weiter unten erkläre ich, wie Sie diese aufsetzen.
Worin unterscheidet sich Employee Advocacy von Corporate Influencern und Influencer Marketing?
Diese Begriffe verschwimmen oft, weil alle mit menschlichen Stimmen arbeiten. Ziele, Beziehung und rechtliche Risiken unterscheiden sich allerdings deutlich. Die Tabelle fasst die Unterschiede zusammen:
| Ansatz | Wer spricht? | Hauptziel | Beziehung | Worauf achten? |
|---|---|---|---|---|
| Employee Advocacy | Viele Mitarbeitende | Sichtbarkeit und Vertrauen | Arbeitsverhältnis, freiwilliges Teilen | Beziehung zum Unternehmen offenlegen |
| Corporate Influencer | Wenige ausgewählte Mitarbeitende | Expertise und Thought Leadership | Arbeitsverhältnis, eigener Profilaufbau | Zeitaufwand und klare Absprachen |
| Influencer Marketing | Externe Creator | Neue Zielgruppen und Verkauf | Bezahlte Kooperation | Werbekennzeichnung und Vertrag |
| Employer Branding | Unternehmen, Personalabteilung und Team | Talente gewinnen und halten | Unternehmenskommunikation | Ehrliches Bild vom Arbeitsalltag |
In der Praxis greifen diese Bereiche ineinander. Aus einem guten Employee Advocacy Programm gehen zum Beispiel oft die ersten Corporate Influencer hervor. Dennoch empfehle ich, für jeden Bereich eigene Ziele festzulegen, auch wenn ein Team beides steuert. Planen Sie die Zusammenarbeit mit externen Creatorn, folgt unser Influencer Marketing einer anderen Planung als ein Mitarbeiterprogramm. Die direkte Kundengewinnung durch den Vertrieb behandle ich im Leitfaden Kunden über LinkedIn gewinnen.
Was ist aus den Employee Advocacy Funktionen von LinkedIn geworden?
Lange konnten Seitenadministratoren auf LinkedIn Inhalte an Mitarbeitende empfehlen. Laut einem Hinweis in der LinkedIn Hilfe hat LinkedIn jedoch ab November 2024 schrittweise begonnen, empfohlene Inhalte, den Tab „My Company“ auf Unternehmensseiten und den Tab „Employee Advocacy“ im Adminbereich abzuschalten. Ich sehe trotzdem noch viele ältere Anleitungen zu diesen Tabs; planen Sie also nicht mehr damit.
Die derzeit nützlichste Funktion direkt auf LinkedIn sind Thought Leader Ads. Laut der LinkedIn Marketing Solutions Hilfe können Sie damit öffentliche Beiträge Ihrer Mitarbeitenden und anderer Mitglieder als Anzeige bewerben. Die wichtigsten Regeln:
- Die Person, die den Beitrag verfasst hat, muss jede Anfrage freigeben; die Anfrage senden Sie über den Campaign Manager.
- Der Beitrag muss öffentlich sein, und das Profil muss den vollständigen Namen zeigen.
- Beiträge zu Anlässen, Dokumente, Umfragen, Beiträge mit mehreren Bildern und bloße Reposts sind ausgeschlossen.
- Die Freigabe lässt sich jederzeit widerrufen; die Anzeige stoppt dann sofort.
- Als Kampagnenziel wählen Sie Markenbekanntheit, Interaktion oder Videoaufrufe.
Für deutsche Unternehmen ist ein weiterer Punkt entscheidend. Die LinkedIn Hilfe für Mitglieder weist derzeit darauf hin, dass Werbetreibende Inhalte von Autorinnen und Autoren aus DMA Ländern nicht als Thought Leader Ads sponsern können. Deutschland gehört als Mitgliedstaat der EU dazu. Prüfen Sie daher vor jeder Budgetplanung den aktuellen Stand, denn diese Einschränkung betrifft Ihre eigenen Mitarbeitenden direkt. Wie Sie organische und bezahlte Reichweite grundsätzlich abwägen, zeige ich im Beitrag organisches Wachstum oder bezahlte Werbung.
Mit welchem Ziel sollte Ihr Programm starten?
Programme, die alles gleichzeitig wollen, zerfallen. Deshalb empfehle ich für die ersten sechs Monate ein einziges Hauptziel. Die vier häufigsten Ziele sind:
- Markenbekanntheit: Ihr Name taucht in der Branche häufiger auf.
- Recruiting: Offene Stellen und Ihre Kultur erreichen passende Kandidatinnen und Kandidaten.
- Nachfrage: Fachinhalte bringen potenzielle Kunden auf Ihre Website.
- Thought Leadership: Führungskräfte und Fachleute gelten als erste Ansprechpartner der Branche.
Das Ziel bestimmt folglich Inhalte und Kennzahlen. Beim Recruiting zählen Sie zum Beispiel Bewerbungen auf der Karriereseite, bei der Nachfrage dagegen ausgefüllte Formulare. Ohne schriftliches Ziel verkommt das Programm nach einigen Monaten zum Wettbewerb darum, wer am meisten teilt. Dann fragt niemand mehr nach Ergebnissen.
Sobald Sie das Ziel festgelegt haben, besprechen Sie es mit der Geschäftsführung und klären, woran Sie Erfolg erkennen. So beantworten Sie also am Ende des dritten Monats die Frage nach dem Nutzen mit vereinbarten Kennzahlen statt mit Vermutungen.
Warum muss die Teilnahme freiwillig sein?
Weil erzwungenes Teilen für Leser und Mitarbeitende gleichermaßen unecht wirkt. Das private Profil gehört der Person, und ein Unternehmen kann es nicht wie eine Werbefläche steuern. Wer die Teilnahme an Leistungsbeurteilungen koppelt, Listen der Nichtteilenden führt oder als Führungskraft „alle bitte teilen“ schreibt, zerstört Vertrauen sehr schnell.
Auch rechtlich lohnt sich Zurückhaltung. Drängen Sie Mitarbeitende zu Werbeaussagen, tragen Sie zudem Verantwortung für deren Inhalte. Die amerikanische Handelsbehörde FTC formuliert den Grundsatz besonders klar: Kein Unternehmen soll Beschäftigte bitten, Unwahres zu sagen oder Produkte zu loben, die sie nie genutzt haben. Dieser Grundsatz taugt deshalb auch in Deutschland als Kompass.
Der praktische Weg zur Freiwilligkeit heißt: Teilen erleichtern und Einsatz anerkennen. Halten Sie Inhalte bereit, reduzieren Sie das Teilen auf wenige Klicks und bedanken Sie sich bei allen, die mitmachen. Akzeptieren Sie außerdem, dass manche Mitarbeitende ihre Profile privat halten möchten. Diese Menschen können trotzdem starke Stimmen der Marke sein, etwa in internen Kanälen, auf Veranstaltungen oder im Kundengespräch.
Mit welchen Mitarbeitenden sollten Sie beginnen?
Kündigen Sie das Programm nicht am ersten Tag im ganzen Unternehmen an, sondern starten Sie mit einer kleinen Pilotgruppe. Ich bevorzuge ein Kernteam aus 10 bis 20 Personen aus verschiedenen Rollen. Achten Sie darauf, dass die Gruppe diese Profile enthält:
- Mitarbeitende, die bereits gern in sozialen Netzwerken posten.
- Fachleute wie Ingenieurinnen, Analysten oder Designer.
- Einige Personen aus Vertrieb und Support mit täglichem Kundenkontakt.
- Mindestens eine Führungskraft, denn Teams bleiben still, wenn die Leitung schweigt.
Ein Pilot bringt Ihnen zwei Vorteile. Erstens testen Sie mit echten Nutzern, ob Ihre Inhaltsbibliothek wirklich teilbar ist. Zweitens gewinnen Sie Freiwillige, die intern die ersten Erfolgsgeschichten erzählen. Danach überzeugen genau diese Personen die Kolleginnen und Kollegen der zweiten Welle am besten.
Wählen Sie die Pilotgruppe außerdem nicht nach Followerzahlen aus. Ein kleines, aber passendes Netzwerk, zum Beispiel 300 Einkaufsleiter, ist mehr wert als Tausende zufällige Follower.
Wie bauen Sie eine Inhaltsbibliothek für Employee Advocacy auf?
Eine Inhaltsbibliothek ist ein Pool freigegebener Beiträge, aus dem Mitarbeitende an einem Ort auswählen. Füllen Sie sie nur mit Unternehmensmeldungen, teilt allerdings niemand etwas. Eine gute Mischung verbindet Unternehmensnews mit Inhalten, die dem Netzwerk der jeweiligen Person echten Nutzen bieten:
- Brancheneinblicke: Zusammenfassungen von Studien, Trendkommentare, kurze Analysen.
- Blick hinter die Kulissen: Teamarbeit, Produktion, Momente von Veranstaltungen.
- Praxiswissen: Tipps, kurze Anleitungen, Antworten auf häufige Fragen.
- Unternehmensnews: Produktstarts, Auszeichnungen, Partnerschaften.
- Stellenanzeigen und echte Beispiele aus Ihrer Unternehmenskultur.
Ergänzen Sie jeden Inhalt um zwei oder drei Textvorschläge und ermutigen Sie ausdrücklich dazu, diese anzupassen. Aktualisieren Sie die Bibliothek zudem mindestens einmal pro Woche, denn veraltete Inhalte senken die Beteiligung schneller als alles andere. Für den Ton helfen die Grundsätze aus meinem Leitfaden zur Markensprache. Markenstimme und persönliche Stimme sollten sich nicht widersprechen, aber auch nicht identisch klingen.
Legen Sie außerdem für jeden Inhalt eine verantwortliche Person fest. Ändert sich eine Produktmeldung oder endet eine Stellenanzeige, entfernt diese Person den Beitrag. Sonst teilen Mitarbeitende weiter veraltete Informationen.
Sollen Mitarbeitende fertige Texte teilen oder eigene schreiben?
Sie sollten eigene Texte schreiben. Fertige Vorlagen sind zunächst ein hilfreiches Gerüst. Erscheint derselbe Satz allerdings am selben Tag auf 40 Profilen, sehen Leser darin eine Kampagne. Ich gebe Mitarbeitenden deshalb eine einfache Formel mit: Warum teile ich das, welche Beobachtung aus meiner Arbeit passt dazu, und welche Frage stelle ich meinem Netzwerk?
Ein Beispiel: Eine Entwicklerin in einem Softwareunternehmen teilt die Ankündigung eines neuen Releases. Dazu schreibt sie einen Satz über das knifflige Problem, das ihr Team am meisten Zeit gekostet hat. Dieser eine Satz macht aus einer Unternehmensmeldung eine persönliche Erfahrung. Außerdem kann kein Marketingteam diesen Satz stellvertretend schreiben.
Werkzeuge mit KI können ebenfalls helfen. Lassen Sie eine KI jedoch einen kompletten Beitrag unter dem Namen einer Person schreiben, verliert das Programm sein wertvollstes Gut: Aufrichtigkeit. Nutzen Sie KI also für Entwürfe, und lassen Sie die Person die finale Fassung selbst formulieren.
Passen Sie die Textvorschläge zudem an Rollen an. Geben Sie dem Vertrieb einen Aufhänger aus einer Kundenfrage, der Technik ein fachliches Detail und der Personalabteilung einen Einblick in die Teamkultur.
Was gehört in die Schulung der Mitarbeitenden?
Die Schulung sollte kein langes Seminar sein. Ich empfehle eine Sitzung von höchstens 45 Minuten und danach eine einseitige Zusammenfassung. Behandeln Sie diese Themen:
- Profil: aktuelles Foto, klare Überschrift und korrekte Position.
- Kennzeichnung: wie Sie beim Teilen deutlich machen, dass Sie im Unternehmen arbeiten.
- Vertraulichkeit: Kundennamen, Finanzdaten und noch nicht angekündigte Projekte.
- Kritische Kommentare: wen Sie informieren, statt öffentlich zu streiten.
- Einsatz von KI: Entwürfe sind in Ordnung, erfundene Fakten und gefälschte Bilder nicht.
- Sicherheit: Standortfreigabe, Zweifaktorauthentifizierung und verdächtige Nachrichten.
Schulen Sie nicht nur einmal. Plattformregeln und Werberecht ändern sich laufend. Planen Sie deshalb mindestens zweimal im Jahr eine kurze Auffrischung ein.
Beenden Sie die Schulung mit einer kleinen Aufgabe: Profil aktualisieren und einen Inhalt aus der Bibliothek mit eigenen Worten teilen. So setzen die Teilnehmenden das Gelernte also noch am selben Tag um.
Was gehört in eine Social Media Richtlinie?
Eine Social Media Richtlinie ist der schriftliche Rahmen, der zeigt, was Mitarbeitende frei teilen dürfen und wo sie besser aufhören. Eine gute Richtlinie liest sich eher wie ein Wegweiser als wie eine Verbotsliste. Mindestens diese Punkte gehören hinein:
- Geltungsbereich: welche Konten und Situationen die Richtlinie abdeckt.
- Die Regel zur Offenlegung der Beziehung und zur Werbekennzeichnung.
- Eine Definition vertraulicher Informationen, etwa Kunden, Preise, Verträge und Produktpläne.
- Die Trennung zwischen persönlicher Meinung und Position des Unternehmens.
- Ansprechpartner bei kritischen Kommentaren, Krisen und Presseanfragen.
- Was beim Austritt einer Person mit Inhalten und Konten passiert.
Die Richtlinie ist zudem das erste Dokument, das Sie in einer Krise öffnen. Legen Sie vorab fest, wer spricht, wie schnell Sie reagieren und wann Sie Inhalte entfernen. Ich empfehle, diese Schritte mit dem Ablauf aus meinem Leitfaden zum Krisenmanagement in Social Media abzustimmen, damit beide Dokumente dieselbe Sprache sprechen.
Prüfen Sie die Richtlinie schließlich mit Rechtsabteilung und Personalabteilung. Mitarbeitende sollten sie verstehen, bevor sie unterschreiben; ergänzen Sie den juristischen Text deshalb um eine Zusammenfassung in einfacher Sprache.
Welche Employee Advocacy Tools kommen infrage?
Das passende Tool hängt von der Größe Ihres Programms ab. Ein Pilot mit 20 Personen braucht keine eigene Software. Ein gemeinsamer Kanal in Slack oder Microsoft Teams, eine Tabelle mit teilbaren Inhalten und Links mit UTM Parametern reichen zunächst aus. Erstellen Sie die Links mit einem UTM Generator, trennen Sie den Traffic später nach Person oder Team.
Wächst das Programm, senken spezialisierte Plattformen den Aufwand. Bekannte Anbieter sind zum Beispiel Sprout Social Employee Advocacy (früher Bambu), Hootsuite Amplify, Haiilo, EveryoneSocial, DSMN8, Sociabble und GaggleAMP. Diese Tools bieten in der Regel eine Inhaltsbibliothek, Teilen mit einem Klick, Benachrichtigungen und Berichte. Stellen Sie vor der Auswahl diese Fragen:
- Können Mitarbeitende bequem per App teilen?
- Mit welchen Netzwerken ist das Tool verbunden?
- Zeigen die Berichte Einzelpersonen oder nur Gruppen, und wer sieht sie?
- Wo speichert der Anbieter die Daten, und gibt es einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung?
- Arbeitet das Tool mit Ihrer bestehenden Software für Social Media zusammen?
Die dritte Frage ist in Deutschland besonders wichtig, denn sie berührt sowohl den Datenschutz als auch die Mitbestimmung des Betriebsrats. Dazu gleich mehr.
Wie messen Sie den Erfolg von Employee Advocacy?
Ich empfehle eine Messung auf drei Ebenen: Beteiligung, Reichweite und Geschäftsergebnis. Likes allein zeigen den echten Wert des Programms nicht. Außerdem beantworten sie nicht die Budgetfrage der Geschäftsführung.
| Ebene | Beispielkennzahlen | Wo Sie messen |
|---|---|---|
| Beteiligung | Anteil aktiver Teilender, Beiträge pro Person und Monat | Plattformbericht oder Tabelle |
| Reichweite und Interaktion | Impressionen, Interaktionsrate, Klickrate | Statistiken der Netzwerke |
| Geschäftsergebnis | Sitzungen, Formulare, Bewerbungen, Verkaufschancen | GA4 und CRM mit UTM Parametern |
Halten Sie vor dem Start einen Ausgangswert fest: monatliche Reichweite der Unternehmensseite, Websitesitzungen aus Social Media und Bewerbungen der letzten drei Monate. Ohne diesen Ausgangswert können Sie nach 90 Tagen nicht sagen, ob ein Anstieg vom Programm oder von der Saison kommt.
Die Klickrate prüfen Sie schnell mit unserem Tool CTR berechnen. Welche Kennzahl zu welchem Ziel passt, zeigt mein Leitfaden zu Online Marketing KPIs.
Noch ein Hinweis: Stellen Sie keine individuellen Ranglisten auf offene Dashboards. Wer vor dem ganzen Team zeigt, wer wie oft geteilt hat, macht aus Freiwilligkeit leise eine Pflicht. Berichte für ganze Teams oder Abteilungen reichen meistens aus.
Helfen Gamification und Prämien?
Kurzfristig ja, langfristig meistens nicht. Punkte, Abzeichen und Preise steigern die Beteiligung in den ersten Wochen. Danach jagen viele Menschen eher Punkte als gute Inhalte. Folglich teilen immer dieselben Personen alles, und ihre Feeds wirken bald wie Werbetafeln.
Prämien haben außerdem eine rechtliche Seite. Zahlen Sie Boni oder verteilen Sie Gutscheine und Produkte für Beiträge, entsteht eine geschäftliche Gegenleistung. Das spricht klar für eine Werbekennzeichnung, dazu mehr im nächsten Abschnitt. Schreiben Sie die Kennzeichnungsregel also fest in Ihre Richtlinie, sobald Ihr Programm Prämien vorsieht.
Mein Rat lautet deshalb: sichtbare Anerkennung statt materieller Belohnung. Dazu zählen ein Dank in internen Kanälen, persönliches Feedback der Führungskraft und Gelegenheiten für Vorträge oder Fachartikel. Gamification lehne ich trotzdem nicht völlig ab. Gemeinsame Teamziele, etwa eine Studie der Abteilung in die eigenen Netzwerke zu tragen, funktionieren weit besser als ein Wettrennen einzelner Personen.
Welche Kennzeichnungspflicht gilt für Beiträge von Mitarbeitenden?
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ist hier der zentrale Maßstab. Nach § 5a Absatz 4 UWG handelt unlauter, wer den kommerziellen Zweck einer geschäftlichen Handlung nicht kenntlich macht, sofern er sich nicht unmittelbar aus den Umständen ergibt. Bewirbt eine Mitarbeiterin auf ihrem privaten Profil Produkte ihres Arbeitgebers, ist dieser Zweck für Außenstehende oft nicht erkennbar.
Deshalb empfehle ich eine einfache Regel: Die Beziehung zum Unternehmen gehört in den Beitrag selbst, nicht nur ins Profil. Ein kurzer Hinweis wie „mein Arbeitgeber“ kann bei allgemeinen Unternehmensnews genügen; ob er reicht, hängt allerdings vom Einzelfall ab. Bei Prämien, Gutscheinen oder klarer Produktwerbung ist dagegen eine eindeutige Kennzeichnung wie „Werbung“ am Anfang des Beitrags der sicherere Weg.
Zudem haftet das Unternehmen mit. Laut § 8 Absatz 2 UWG richten sich Ansprüche auf Unterlassung und Beseitigung auch gegen den Inhaber des Unternehmens, wenn ein Mitarbeiter den Verstoß begeht. Lassen Sie die Kennzeichnungsregeln Ihrer Richtlinie deshalb vorab von einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt prüfen.
Wann muss der Betriebsrat mitbestimmen?
Viele Unternehmen übersehen diesen Punkt. Nach § 87 Absatz 1 Nummer 6 BetrVG hat der Betriebsrat bei der Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen mitzubestimmen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen. Eine Advocacy Plattform mit Auswertungen pro Person kann genau darunter fallen.
In der Praxis bedeutet das: Binden Sie den Betriebsrat früh ein, am besten schon bei der Auswahl des Tools. Klären Sie gemeinsam, welche Daten die Plattform erfasst, wer Einzelauswertungen sieht und wofür Sie diese nutzen. Eine Betriebsvereinbarung ist dafür oft der passende Rahmen. Außerdem sollte darin stehen, dass die Teilnahme keinen Einfluss auf Leistungsbeurteilungen hat.
Mein Eindruck aus Projekten: Ein früh eingebundener Betriebsrat bremst selten. Oft bringt er sogar wertvolle Fragen aus Sicht der Belegschaft ein, die das Programm besser machen.
Was verlangen DSGVO und das Recht am eigenen Bild?
Ein Employee Advocacy Programm erzeugt neue personenbezogene Daten über Ihre Belegschaft: Profilnamen, Anzahl geteilter Beiträge und Klickdaten. Die DSGVO gilt somit auch hier. Informieren Sie die Teilnehmenden transparent darüber, welche Daten Sie verarbeiten, wer sie sieht und wie lange Sie sie speichern.
Weil die Teilnahme freiwillig ist, kommt eine Einwilligung als Rechtsgrundlage infrage; klären Sie das mit Ihrer oder Ihrem Datenschutzbeauftragten. Die Einwilligung muss allerdings wirklich freiwillig sein, und Beschäftigte können sie nach Artikel 7 DSGVO jederzeit widerrufen. Planen Sie deshalb von Anfang an, was mit den Daten einer Person passiert, die das Programm verlässt. Einen Überblick über datenschutzfreundliche Prozesse auf Ihrer Website gibt mein Leitfaden für eine datenschutzkonforme Website.
Für Fotos und Videos gilt zusätzlich das Kunsturhebergesetz. Nach § 22 KUG dürfen Sie Bildnisse grundsätzlich nur mit Einwilligung der abgebildeten Person verbreiten. Holen Sie diese Einwilligung schriftlich ein, bevor Sie Mitarbeitende in Unternehmensinhalten zeigen. Eine Pflicht zum Teilen gehört dagegen nicht in den Arbeitsvertrag, denn Zwang zerstört den Kern des Programms.
Welche Fehler passieren bei Employee Advocacy am häufigsten?
Die häufigsten Fehler sehe ich in gut gemeinten, aber überhastet gestarteten Programmen:
- Pflicht zum Teilen: Führungskräfte verteilen Quoten für Beiträge.
- Identische Texte: derselbe Satz auf Hunderten Profilen.
- Nur Unternehmensmeldungen: Inhalte ohne Mehrwert für das Netzwerk der Person.
- Keine Schulung: fehlende Kennzeichnung oder versehentlich geteilte Interna.
- Schweigende Führung: Beteiligung erwarten, während die Leitung selbst nichts postet.
- Keine Messung: Nach sechs Monaten weiß niemand, was das Programm gebracht hat.
- Kein Krisenplan: Unklar bleibt, wer auf den ersten kritischen Kommentar antwortet.
- Späte Rechtsprüfung: UWG, DSGVO und Betriebsrat kommen erst nach dem Start auf den Tisch.
Alle diese Fehler haben eine gemeinsame Ursache: Das Unternehmen behandelt das Programm wie einen Verteilerkanal. Tatsächlich stellen Menschen bei Employee Advocacy ihren eigenen Ruf neben Ihre Marke. Behandeln Sie sie deshalb als Partner und nicht als Kanal.
Wie sieht der Fahrplan für die ersten 90 Tage Employee Advocacy aus?
Ein dreimonatiger Pilot senkt das Risiko und liefert der Geschäftsführung echte Daten. Mein Rahmen sieht so aus:
- Tag 1 bis 30: Ziel festlegen, Richtlinie schreiben, Pilotgruppe auswählen, die ersten 20 Inhalte in die Bibliothek laden und die Schulung durchführen.
- Tag 31 bis 60: Die Pilotgruppe beginnt zu teilen. Aktualisieren Sie die Bibliothek wöchentlich, sammeln Sie Feedback und beobachten Sie die UTM Daten.
- Tag 61 bis 90: Ergebnisse am Ziel messen, wirksame Inhaltsformate erkennen und neue Freiwillige für eine zweite Welle einladen.
Nach 90 Tagen sollten Sie zwei Fragen klar beantworten: Sind die Mitarbeitenden mit dem Programm zufrieden, und hat es dem gewählten Ziel gedient? Sind beide Antworten positiv, skalieren Sie. Ist eine negativ, verbessern Sie zunächst Inhalte und Schulung.
Halten Sie außerdem am Ende jedes Monats ein kurzes Auswertungsgespräch mit der Pilotgruppe ab. Niemand weiß besser, welche Inhalte sich leicht teilen ließen und welche sich sperrig anfühlten.
Wann lohnt sich externe Unterstützung?
Ein kleines Team kann den Pilot mit den Schritten aus diesem Leitfaden intern umsetzen. Unternehmen mit Standorten in mehreren Ländern, Hunderten Beschäftigten oder in regulierten Branchen brauchen dagegen mehr Erfahrung bei Richtlinie, Inhaltsplanung und Messung. Mit meinem Team baue ich solche Programme gemeinsam mit Unternehmen auf, von der Strategie über den Redaktionsplan bis zu Schulung und Reporting. Zunächst prüfen wir Ihre bestehenden Konten und die Netzwerke, in denen Ihre Mitarbeitenden aktiv sind. Danach wählen wir mit Ihnen die Pilotgruppe und den Inhaltsplan aus.
Wenn Unternehmenskonten und Mitarbeiterprogramm einer gemeinsamen Strategie folgen sollen, lohnt sich ein Blick auf unsere Social Media Betreuung. Möchten Sie zuerst Stimme und Bildsprache festlegen, mit denen Ihre Mitarbeitenden sprechen, ist unsere Arbeit an der Markenidentität ein guter Startpunkt. Welchen Weg Sie auch wählen, der erste Schritt bleibt derselbe: ein kleiner, freiwilliger und messbarer Pilot.




