Datenschutz in der App: Hinweise, Einwilligung und Berechtigungen richtig umsetzen

Kurze Antwort
Was bedeutet Datenschutz in der App, und wo fangen Sie an?
Datenschutz in der App heißt: Sie verknüpfen jedes personenbezogene Datum, das Ihre App erhebt, mit einem klaren Zweck und einer Rechtsgrundlage, informieren Nutzer vor der Erhebung, holen getrennte Einwilligungen ein, wo das Recht sie verlangt, und machen Widerruf sowie Löschung direkt in der App möglich. Der erste Schritt ist ein Dateninventar.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Lassen Sie Ihre App von einer Anwältin, einem Anwalt oder einer Fachperson für Datenschutz prüfen.
Wir, Talha Aslan und Team, erstellen dieses Inventar in App Projekten noch vor dem Design. Denn Datenschutz ist kein Text, den Sie am Tag vor dem Release einfügen. Bildschirmabläufe, Berechtigungsdialoge, Analysebibliotheken und Serverstandorte gehören zur selben Entscheidung. In diesem Leitfaden gehen wir deshalb Schritt für Schritt durch: Platzierung der Datenschutzhinweise, Einwilligung, Begründung von Standort und Kamera, SDKs von Drittanbietern, Kontolöschung und Übermittlungen ins Ausland.
Für Nutzer in der EU gilt vor allem die DSGVO. In Deutschland kommt zudem das TDDDG hinzu, das den Zugriff auf Informationen im Endgerät regelt. Außerdem setzen Apple und Google eigene Regeln durch, die Sie bei der Prüfung im Store erfüllen müssen.
Welche Daten umfasst Datenschutz in der App?
Die DSGVO fasst personenbezogene Daten weit: alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen. Also nicht nur Name und Telefonnummer, sondern jede Spur, die Sie einer Person zuordnen können. In einer App ist dieser Rahmen breiter, als viele Teams vermuten.
Eine Bestellapp verarbeitet zum Beispiel folgende Daten:
- Identität und Kontakt: Name, E-Mail, Telefonnummer, Lieferadresse.
- Kontodaten: Benutzername, Passworthash, Anmeldeprotokolle.
- Gerätedaten: Gerätekennungen, Version des Betriebssystems, Token für Pushnachrichten.
- Standort: genau oder ungefähr.
- Nutzungsdaten: geöffnete Bildschirme, angetippte Produkte, Sitzungsdauer.
- Inhalte der Nutzer: hochgeladene Fotos, Bewertungen, ausgewählte Kontakte.
Zudem kennt die DSGVO besondere Kategorien, etwa biometrische Daten. Das Entsperren per Face ID bleibt zum Beispiel auf dem Gerät. Schickt Ihre App allerdings Gesichtsbilder zum Abgleich an einen Server, gelten deutlich strengere Regeln. Fragen Sie deshalb für jedes Datum im Inventar auch: Wo liegt es, und verlässt es das Gerät?
Achten Sie außerdem auf technische Kennungen wie Pushtoken und Werbekennung. Allein tragen sie keinen Namen. Sobald Sie sie jedoch in Ihrer Datenbank mit einer E-Mail verbinden, identifizieren sie eine Person. Nehmen Sie sie daher ins Inventar auf, legen Sie eine Speicherdauer fest und entfernen Sie sie, wenn jemand sein Konto löscht.
Wo gehören die Datenschutzhinweise in der App hin?
Sie informieren zum Zeitpunkt der Erhebung. Nach Art. 13 DSGVO nennen Sie dabei unter anderem den Verantwortlichen, die Zwecke, die Rechtsgrundlage, die Empfänger und die Rechte der betroffenen Person. In einer App bedeutet das: Der passende Text muss im passenden Moment erscheinen.
In der Praxis empfehlen wir drei Ebenen:
- Eine kurze Zusammenfassung auf dem Registrierungsbildschirm, noch vor dem Absenden, mit Link zum vollständigen Text.
- Ein dauerhafter Bereich "Datenschutz" in den Einstellungen oder im Profil.
- Eine kurze, gezielte Erklärung direkt vor sensiblen Berechtigungen wie Standort oder Kamera.
Die Stores haben zudem eigene Erwartungen. Apple verlangt in Richtlinie 5.1.1 der App Store Review Guidelines einen Link zur Datenschutzerklärung sowohl in App Store Connect als auch leicht erreichbar in der App. Google Play erwartet den Link ebenso im vorgesehenen Feld der Play Console und in der App. Somit erfüllt ein gut geschriebener Text beide Stores und Ihre Informationspflicht zugleich.
Warum sollten Sie Hinweise und Einwilligung trennen?
Weil beide unterschiedliche Aufgaben haben. Ein Hinweis informiert zunächst nur und verlangt nichts. Eine Einwilligung muss dagegen freiwillig, für einen bestimmten Fall, informiert und unmissverständlich sein. Ein einzelnes Kästchen "Gelesen und akzeptiert" vermischt also beides.
Ein fehlerhaftes Muster sehen wir häufig. Unter dem Registrierungsformular steht ein Pflichtkästchen. Dahinter stecken Nutzungsbedingungen, Datenschutzhinweise, Einwilligung in Werbung und Einwilligung in Übermittlungen ins Ausland. Lässt der Nutzer das Kästchen leer, kann er sich nicht registrieren. Damit ist die Einwilligung weder bestimmt noch freiwillig.
Ein besseres Muster sieht so aus:
- Die Hinweise erscheinen als Link mit kurzer Zusammenfassung, ohne Kästchen.
- Jedes Einwilligungsthema bekommt eine eigene Option, standardmäßig leer.
- Wer keine Werbung möchte, kann sich trotzdem registrieren.
- Nutzer können jede Einwilligung später in den Einstellungen widerrufen.
Kurz gesagt: Der Hinweis sagt "das sollten Sie wissen", die Einwilligung sagt "erlauben Sie das nur, wenn Sie möchten". Zudem bleiben Ihre Nachweise sauberer, denn jede Einwilligung trägt ihren eigenen Zeitstempel und Wortlaut.
Wofür brauchen Sie eine Einwilligung, und wofür nicht?
Nicht jede Verarbeitung muss auf einer Einwilligung beruhen. Art. 6 DSGVO nennt weitere Rechtsgrundlagen, darunter die Erfüllung eines Vertrags, eine rechtliche Verpflichtung und berechtigte Interessen.
Diese Unterscheidung prägt Ihr App Design direkt. Für die Lieferung einer Bestellung brauchen Sie zum Beispiel die Adresse, und dieser Bedarf ergibt sich aus dem Vertrag. Eine zusätzliche Einwilligung für die Adresse wäre daher unnötig und sogar irreführend. Schließlich könnten Sie die Bestellung nicht mehr liefern, wenn der Nutzer diese Einwilligung widerruft.
Werbeprofile, die Weitergabe von Daten an andere Unternehmen für Werbezwecke und optionale Analyse gehen dagegen meist über den Vertrag hinaus. Für solche Zwecke brauchen Sie in der Regel eine gesonderte Einwilligung. Allerdings hängt die richtige Grundlage vom Einzelfall ab. Treffen Sie die Entscheidung deshalb mit Ihrer Rechtsberatung; das Entwicklungsteam setzt sie dann in Bildschirme und Code um.
Behalten Sie außerdem eine Regel im Kopf: Wenn Sie eine optionale Verarbeitung zur Bedingung für die Nutzung machen, leidet die Freiwilligkeit. Auch Apple hält fest, dass bezahlte Funktionen nicht vom Datenzugriff abhängen dürfen.
Welche Daten stützen Sie auf welche Grundlage? Eine Beispieltabelle
Die Tabelle zeigt ein Beispielszenario für eine Bestellapp. Sie ist keine Rechtsauskunft; passen Sie sie an Ihre eigenen Verarbeitungen an.
| Daten | Zweck | Mögliche Rechtsgrundlage | Gesonderte Einwilligung |
|---|---|---|---|
| Name, Telefon, Adresse | Bestellung liefern | Vertragserfüllung | Meist nicht nötig |
| Rechnungsdaten | Gesetzlich vorgeschriebene Rechnungen | Rechtliche Verpflichtung | Nicht nötig |
| Anmeldeprotokolle | Sicherheit und Betrugsabwehr | Berechtigtes Interesse oder rechtliche Pflicht | Meist nicht nötig |
| Genauer Standort | Nächste Filiale anzeigen | Vom Nutzer gewünschte Funktion | Je nach Aufbau; Berechtigung im System trotzdem nötig |
| Werbenachrichten | Marketing | Einwilligung | Nötig |
| Werbekennung und Tracking | Personalisierte Werbung und Messung | Einwilligung | Nötig; unter iOS zusätzlich ATT |
| Server im Ausland | Hosting, Analyse | Mechanismen nach Kapitel V DSGVO | Je nach Fall |
Der eigentliche Nutzen der Tabelle: Ihr Team stellt bei jeder neuen Funktion dieselben Fragen. Fügen Sie deshalb für jedes neue Datenfeld eine Zeile hinzu. Können Sie die Zeile nicht ausfüllen, erheben Sie das Datum vorerst nicht.
Wie begründen Sie Standort, Kamera und Kontakte?
Eine Berechtigung im Betriebssystem und eine rechtliche Einwilligung sind nicht dasselbe. Der Systemdialog öffnet konkret den technischen Zugriff auf eine Ressource des Geräts. Das Datenschutzrecht fragt dagegen nach Zweck und Grundlage. Sie denken also beide Ebenen zusammen.
In Deutschland regelt zudem § 25 TDDDG den Zugriff auf Informationen im Endgerät. Danach brauchen Sie grundsätzlich eine Einwilligung auf Basis klarer und umfassender Informationen. Ausnahmen gelten unter anderem, wenn der Zugriff für einen ausdrücklich gewünschten Dienst unbedingt erforderlich ist.
Apple verlangt in Richtlinie 5.1.1, dass Ihre Begründungstexte (purpose strings) die Datennutzung klar und vollständig beschreiben. Zudem soll die App nur Daten anfordern, die für ihre Kernfunktion relevant sind. Ein guter Begründungstext beantwortet drei Fragen:
- Welche Daten? Nennen Sie sie klar, etwa "Ihr Standort".
- Für welche Funktion? Konkret etwa "um die nächste Filiale anzuzeigen".
- Wann? Präzise formuliert: "nur während Sie die App nutzen".
Bei Kontakten ist besondere Vorsicht nötig. Die Personen im Adressbuch sind nicht Ihre Nutzer und haben keine Hinweise von Ihnen erhalten. Nutzen Sie deshalb lieber die Systemauswahl für einen einzelnen Kontakt, statt das ganze Adressbuch hochzuladen.
Wann sollten Sie eine Berechtigung anfragen?
Fragen Sie in dem Moment, in dem der Nutzer die Funktion antippt, die sie braucht. Auch die Android Dokumentation zum Anfordern von Laufzeitberechtigungen empfiehlt, im Kontext zu fragen, also wenn der Nutzer mit der Funktion beginnt.
Standort, Kamera, Benachrichtigungen und Kontakte direkt beim ersten Start nacheinander abzufragen, ist ein schlechtes Erlebnis. Außerdem wirkt es wie das Gegenteil von Datenminimierung. Wir schlagen stattdessen diese Reihenfolge vor:
- Der Nutzer tippt auf eine Funktion, etwa "Beleg scannen".
- Die App zeigt zuerst eine eigene kurze Erklärung: warum die Kamera, was sie speichert und wo.
- Diese Erklärung bietet auch die Option "Später".
- Geht der Nutzer weiter, öffnet das System seinen Berechtigungsdialog.
- Die App speichert das Ergebnis und bietet bei Ablehnung einen Ausweg an.
Für Benachrichtigungen gilt dieselbe Logik; Details finden Sie in unserem Beitrag wann Sie um Pushbenachrichtigungen bitten sollten. Möchten Sie diesen Ablauf von Anfang an sauber aufbauen, dann übernimmt unser Team für App Entwicklung die Umsetzung: Wir entwickeln Ihre App, planen alle Berechtigungen schon im Design und bringen sie für Sie in die Stores.
Was tun, wenn ein Nutzer die Berechtigung ablehnt?
Eine abgelehnte Berechtigung darf die App weder abstürzen lassen noch blockieren. Apple schlägt Alternativen vor, etwa die manuelle Eingabe einer Adresse statt der Standortfreigabe. Zudem dürfen Apps Nutzer nicht manipulieren, täuschen oder zu unnötigem Datenzugriff drängen.
Die Android Dokumentation sieht es ebenso. Halten Sie den Funktionsverlust klein, blockieren Sie die Oberfläche nicht und bedrängen Sie den Nutzer nicht dauerhaft. Unter Android erscheint der Systemdialog außerdem unter Umständen nicht mehr, wenn jemand dieselbe Berechtigung mehrfach ablehnt. Eine Anfrage im falschen Moment kann Sie also die Funktion dauerhaft kosten.
Ein Beispielszenario: In einer App zur Sendungsverfolgung lehnt der Nutzer den Standort ab. Ein gutes Design zeigt dann keine leere Karte. Stattdessen rückt es die Adresssuche nach vorn. Aktiviert der Nutzer die Berechtigung später in den Einstellungen, erkennt die App das und zeigt die Karte. Aus Sicht des Datenschutzes ist das ein sauberes Ergebnis: Wer ablehnt, nutzt den Dienst weiter und verzichtet nur auf den standortbasierten Teil.
Warum sind SDKs von Drittanbietern ein Risiko?
Ein SDK (Software Development Kit) ist ein fertiges Codepaket, das Sie in Ihre App einbauen: Analyse, Werbung, Absturzberichte, Anmeldung über soziale Netzwerke, Karten, Zahlungen. Jedes davon kann eigenständig Daten erheben und an eigene Server senden. Aus Sicht der Nutzer erheben allerdings Sie diese Daten.
Apple stellt klar, dass Entwickler für den gesamten Code ihrer App verantwortlich sind, einschließlich Werbenetzwerken und Analysediensten. Auch die Richtlinie zu Nutzerdaten von Google Play verlangt, dass der Code von Drittanbietern in Ihrer App den Play Richtlinien entspricht und dass Ihre SDK Anbieter personenbezogene und sensible Nutzerdaten aus Ihrer App nicht verkaufen.
Eine praktische Prüfung läuft so ab:
- Listen Sie jedes SDK samt Version auf.
- Notieren Sie die Datentypen, die es laut Dokumentation erhebt.
- Halten Sie fest, in welche Länder die Daten fließen.
- Testen Sie, dass einwilligungspflichtige SDKs erst nach der Einwilligung starten.
- Entfernen Sie SDKs, die Sie nicht mehr nutzen.
Welche Events sich wirklich lohnen, zeigen wir in welche Events Sie in der App messen sollten. Ein schlanker Messplan verkleinert zugleich Ihren Datenbestand. Technisch am sichersten ist es, einwilligungspflichtige SDKs erst zu starten, nachdem die App den gespeicherten Einwilligungsstatus gelesen hat.
Warum braucht Werbetracking eine eigene Einwilligungsebene?
Weil unter iOS die Storeregel unabhängig vom Datenschutzrecht eine eigene Erlaubnis verlangt. Laut Apples Seite zu Datenschutz und Datennutzung gilt es als Tracking, wenn Sie Nutzerdaten aus Ihrer App mit Daten aus Apps oder Websites anderer Unternehmen für personalisierte Werbung oder Werbemessung verknüpfen. Dafür brauchen Sie eine Erlaubnis über das Framework App Tracking Transparency (ATT).
Apple erlaubt zudem keine Anreize für diese Erlaubnis und kein Sperren von Funktionen ohne sie. Sie dürfen vor dem Systemdialog eine eigene Erklärung zeigen. Diese muss die Datennutzung jedoch transparent beschreiben und darf keinen Druck ausüben.
Unter iOS durchläuft Werbetracking somit zwei Tore: die Erlaubnis über ATT und die Einwilligung nach DSGVO und TDDDG. Keines ersetzt also das andere. Wer ATT zustimmt, hat zum Beispiel noch nicht in Werbung per E-Mail eingewilligt. Android kennt keinen vergleichbaren Systemdialog, die rechtliche Einwilligung bleibt dort aber genauso nötig. Wir empfehlen daher ein plattformunabhängiges Einwilligungssystem, das seine Nachweise auf dem Server speichert.
Wie hängen Kontolöschung und Datenschutz in der App zusammen?
Art. 17 DSGVO gibt Nutzern ein Recht auf Löschung, etwa wenn der Zweck der Verarbeitung entfällt. Die Stores machen daraus eine konkrete Produktanforderung.
Apple verlangt in Richtlinie 5.1.1(v): Wer eine Kontoerstellung anbietet, muss auch die Kontolöschung in der App anbieten. Die Regel erklären wir ausführlich in Apples Pflicht zur Kontolöschung. Google Play fordert eine leicht auffindbare Löschoption in der App und zusätzlich einen Weg außerhalb der App, zum Beispiel über einen Weblink im vorgesehenen Feld der Play Console. Ein Konto nur vorübergehend zu deaktivieren oder einzufrieren, zählt laut Play nicht als Löschung.
Knifflig sind allerdings Aufbewahrungspflichten. Andere Gesetze können verlangen, dass Sie bestimmte Unterlagen wie Rechnungen eine Zeit lang aufbewahren. Dann löschen Sie das Konto, trennen die gesetzlich nötigen Unterlagen ab, beschränken den Zugriff und vernichten sie nach Ablauf der Frist. Google Play verlangt außerdem, dass Sie aus Sicherheits oder Rechtsgründen aufbewahrte Daten in der Datenschutzerklärung offenlegen.
Wie entstehen Übermittlungen ins Ausland in einer App?
Viele Teams reduzieren das Thema auf eine Frage: Steht unser Server im Ausland? In einer App fließen Daten jedoch viel unauffälliger. Cloudhosting, Analyse, Absturzberichte, E-Mail Versand, Pushdienste und Supporttools können Daten auf Server in anderen Ländern bringen.
Nach Kapitel V DSGVO braucht eine Übermittlung in ein Drittland in der Regel einen Angemessenheitsbeschluss oder geeignete Garantien, etwa Standardvertragsklauseln. Da sich Verfahren und Beschlüsse ändern können, prüfen Sie den aktuellen Stand bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.
Auf der App Seite haben Sie folgende Aufgaben:
- Klären Sie, wo jeder Dienstleister Daten verarbeitet.
- Bevorzugen Sie Dienste, bei denen Sie eine Datenregion wählen können.
- Nennen Sie Zweck und Empfängergruppen jeder Übermittlung in Ihren Hinweisen.
- Lassen Sie Ihre Verträge mit Dienstleistern rechtlich prüfen.
In der Praxis spart eine kurze Tabelle mit Dienstleistern, Regionen und Grundlagen viel Zeit, sobald ein Store Prüfer oder ein Nutzer fragt, wohin die Daten gehen.
Was erwarten Apple und Google von Ihrem Datenschutz?
Das Datenschutzrecht setzt den rechtlichen Rahmen; die Stores legen die Bedingungen für die Veröffentlichung fest. Beides überschneidet sich in vielen Punkten, ist aber nicht identisch. Eine bestandene Storeprüfung beweist also keine Rechtskonformität, und umgekehrt gilt das ebenso.
Bei Apple stehen diese Punkte im Vordergrund: Link zur Datenschutzerklärung in der App und in App Store Connect, Einwilligung zur Datenerhebung, ein einfacher Widerruf, Datenminimierung, Respekt vor Berechtigungen, Kontolöschung in der App und ATT für Tracking. Zudem machen Sie bei neuen Apps und Updates Angaben zu Ihren Datenschutzpraktiken in App Store Connect. Wie das geht, erklären wir in App Store Datenschutzangaben vorbereiten.
Bei Google Play zählen Datenschutzerklärung, deutliche Offenlegung in der App bei unerwartetem Datenzugriff, Zustimmung durch eine klare aktive Handlung, Kontolöschung und Verantwortung für SDKs. Weggetippt oder per Zurücktaste geschlossen gilt bei Play nicht als Zustimmung. Unser Leitfaden zum Formular zur Datensicherheit bei Google Play erleichtert Ihnen diesen Teil.
Checkliste für Datenschutz in der App: Was prüfen Sie vor dem Release?
Gehen Sie diese Liste vor jedem größeren Release mit Ihrem Team durch. Lautet die Antwort bei einem Punkt "wissen wir nicht", ist dieser Punkt offen.
- Ist das Dateninventar aktuell, und hat jedes Datum einen Zweck?
- Haben Sie für jede Verarbeitung eine Rechtsgrundlage festgelegt?
- Erscheinen die Hinweise vor der Registrierung und bleiben sie in den Einstellungen erreichbar?
- Hat jedes Einwilligungsthema eine eigene, leere Option?
- Können Nutzer ohne Einwilligung den Kerndienst nutzen?
- Ist der Widerruf so einfach wie die Erteilung?
- Erscheint jede Berechtigungsanfrage im Kontext und mit Erklärung?
- Funktioniert ein Ausweg, wenn jemand eine Berechtigung ablehnt?
- Haben Sie alle SDKs gelistet, und warten einwilligungspflichtige auf die Einwilligung?
- Klappt die Löschung sowohl in der App als auch über das Web?
- Wissen Sie, welche Dienste Daten ins Ausland übermitteln, und auf welcher Grundlage?
- Stimmen Ihre Angaben in den Stores mit dem echten Verhalten der App überein?
Den letzten Punkt sollten Sie zudem technisch testen. Wenn Sie den Netzwerkverkehr der App auf einem Testgerät beobachten, sehen Sie am zuverlässigsten, ob Angaben und tatsächlicher Datenfluss übereinstimmen.
Welche Fehler beim Datenschutz in der App sehen wir am häufigsten?
Die häufigsten Fehler entstehen in der Planung, nicht im Code. Hier sind sie als Beispielszenarien:
- Die Datenschutzhinweise der Website unverändert in die App kopieren. Die App verarbeitet jedoch Standort, Kamerabilder und Pushtoken, die auf der Website gar nicht vorkommen.
- Alle Zustimmungen in ein einziges Pflichtkästchen packen.
- Analyse und Werbung schon beim Start laden, vor jeder Einwilligung.
- Alle Berechtigungen beim ersten Start auf einmal abfragen.
- Den Button zur Kontolöschung nur auf eine E-Mail Adresse verweisen lassen.
- Den Widerruf verstecken oder ganz weglassen.
- Die Angaben in den Stores einmal ausfüllen und bei neuen SDKs nie anpassen.
Gemeinsam ist diesen Fehlern, dass das Team erst nach der Entwicklung an den Datenschutz denkt. Datenentscheidungen schon im Design zu treffen, kostet deshalb weit weniger als spätere Korrekturen. Ähnliche Fragen für Websites behandeln wir im Leitfaden zur datenschutzkonformen Website.
Wie verwalten Sie Widerruf und Anfragen betroffener Personen?
Die DSGVO gibt Nutzern eine Reihe von Rechten, darunter Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch. Nach Art. 7 DSGVO muss der Widerruf zudem so einfach sein wie die Erteilung. Auch Apple verlangt einen leicht erreichbaren und verständlichen Weg zum Widerruf.
Wir empfehlen zwei Bausteine. Der erste ist ein Bildschirm "Meine Einwilligungen" in den Einstellungen. Dort schalten Nutzer Werbung, personalisierte Anzeigen und optionale Analyse mit einem Tipp ein oder aus. Der zweite ist ein Kanal für Anfragen: Nutzer bitten dort um eine Kopie ihrer Daten, eine Berichtigung oder die Löschung.
Technisch zählt vor allem, dass eine Änderung nicht nur auf dem Gerät bleibt. Widerruft jemand seine Einwilligung, aktualisieren Sie den Status auf dem Server und bereinigen danach Ihre Verteiler und Werbezielgruppen. Speichern Sie außerdem jede Einwilligung mit Zeitstempel, Version des Hinweistexts und Kanal. So können Sie bei einer Beschwerde oder Prüfung zeigen, wer welchem Text zugestimmt hat.
Was passiert, wenn ein Store Ihre App wegen Datenschutz entfernt?
Verstöße gegen Datenschutzregeln können zur Ablehnung oder Entfernung im Store führen. Typische Auslöser sind ein fehlender Link zur Datenschutzerklärung, eine Datenerhebung, die nicht zu Ihren Angaben passt, sensible Berechtigungen ohne deutliche Offenlegung und eine unvollständige Kontolöschung.
Lesen Sie in diesem Fall zunächst die Mitteilung des Stores genau. Sie nennt dann meist den betroffenen Abschnitt der Richtlinie. Vergleichen Sie dann das tatsächliche Verhalten der App mit Ihren Angaben, beheben Sie den fehlenden Ablauf und reichen Sie eine neue Version ein. Für den Einspruch beschreiben wir den Weg Schritt für Schritt in Google Play App entfernt.
Bedenken Sie allerdings: Ist das Storeproblem gelöst, sind Ihre rechtlichen Pflichten damit nicht erledigt. Auch eine geprüfte App kann Beschwerden von Nutzern oder Anfragen einer Aufsichtsbehörde erhalten. Planen Sie die Korrekturen daher auf beiden Seiten gemeinsam.
Welche Fragen sollten Sie Ihrem Entwicklungsteam stellen?
Lassen Sie Ihre App von einer Agentur oder freien Entwicklern bauen, schreiben Sie den Datenschutz in Vertrag und Angebot. Sonst landet er schnell bei "nicht im Umfang enthalten". Stellen Sie schon beim Angebot diese Fragen:
- Wer erstellt das Dateninventar, und in welcher Phase?
- Gehören der Einwilligungsbildschirm und die Nachweise auf dem Server zum Umfang?
- Welche SDKs kommen zum Einsatz, und wie dokumentieren Sie jeden Datenfluss?
- Funktioniert die Kontolöschung in der App und über das Web?
- In welchen Regionen laufen Server und Dienste?
- Wer bereitet die Datenschutzangaben für die Stores vor?
Auch das Eigentum an Quellcode und Konten gehört in dieses Gespräch; mehr dazu in wem der Quellcode Ihrer App gehört. Möchten Sie alles aus einer Hand, dann fordern Sie ein Angebot für Ihre App Entwicklung an: Wir entwickeln Ihre App und bringen sie in die Stores, mit Hinweisen, Einwilligungen, Berechtigungen und Kontolöschung von Anfang an im Umfang. Die rechtliche Endkontrolle der Texte übernimmt Ihre Rechtsberatung gemeinsam mit uns.
Wie halten Sie Datenschutz in der App dauerhaft aktuell?
Datenschutz endet nicht am Tag des Release. Jede neue Funktion, jedes SDK und jeder Dienstleister verändert Ihr Dateninventar. Binden Sie den Prozess deshalb an Ihren Releasezyklus.
Unsere empfohlene Routine ist zudem einfach:
- Machen Sie "erhebt das neue Daten?" zum Pflichtfeld jeder Funktionsanfrage.
- Gleichen Sie vor jedem Release SDK Liste und Storeangaben ab.
- Geben Sie Ihren Hinweisen eine Versionsnummer und führen Sie einen Änderungsverlauf.
- Gehen Sie mindestens einmal im Jahr den gesamten Ablauf auf einem Testgerät durch.
Kurz gesagt: Datenschutz in der App gelingt, wenn Design, Code und Rechtstext am selben Tisch entstehen. Läuft diese Routine einmal, dann bleiben Storeprüfungen und Anfragen von Nutzern berechenbar. Zum Schluss noch einmal: Dieser Leitfaden ist allgemeine Information; holen Sie für Ihre eigene App rechtlichen Rat bei einer Fachperson ein.



