Webdesign für Ihre Branche

Website für Kanzleien im Personenschadensrecht

Wer nach einem Unfall einen Anwalt sucht, tut das oft am Smartphone, unter Stress und mit der Frage, was es kostet. Für Kanzleien im Personenschadensrecht bauen wir Websites für genau diesen Moment: Seiten je Schadensart, die erklären statt versprechen, eine ehrliche Seite zu den Kosten und eine erste Anfrage ohne Arztberichte. Dabei bleiben wir im Rahmen von BRAO und BORA, die sachliche Werbung verlangen.

Seiten je SchadensartSachliche Hinweise zu KostenAnfrage ohne ArztberichteAnruf per Klick auf jeder SeiteBerufsrecht im Blick
  • Google Partner
  • Talha Aslan und Team
  • Deutsch, Englisch, Türkisch

Live Demo öffnenEin Demodesign für eine fiktive Marke

Kurz gesagt

Die Website einer Kanzlei im Personenschadensrecht erklärt, bei welchen Unfällen und Schadensfällen die Kanzlei vertritt, wie die Kosten geregelt sind und wie es weitergeht, und ermöglicht eine erste Anfrage ohne Arztberichte. In Deutschland ist Werbung nach § 43b BRAO nur erlaubt, soweit sie sachlich unterrichtet; Provisionen für vermittelte Mandate verbietet § 49b BRAO, und ein Erfolgshonorar ist nur in den Fällen des § 4a RVG zulässig.

Talha Aslan und TeamZuletzt aktualisiert:

Warum ein eigener Ansatz

Woran Websites im Personenschadensrecht oft scheitern

Kaum ein Rechtsgebiet wird so offensiv beworben wie Unfälle und Schadensersatz, und kaum eines ist so eng an das Berufsrecht gebunden. Seiten, die auf Masse zielen, stoßen schnell an diese Grenze.

Bezeichnungen wie „Spezialist für Personenschäden“

Wer Teilbereiche der Tätigkeit benennt, muss nach § 7 BORA entsprechende Kenntnisse nachweisen können; qualifizierende Zusätze setzen zusätzlich erhebliche Tätigkeit auf dem Gebiet voraus. Benennungen, die mit einer Fachanwaltschaft verwechselt werden können, sind unzulässig.

Summen und schnelle Auszahlung

Banner mit Höchstbeträgen, Schmerzensgeldsummen oder „Geld in wenigen Wochen“ wecken Erwartungen, die vor der Prüfung des Falls niemand erfüllen kann. § 43b BRAO erlaubt Werbung nur, soweit sie über die berufliche Tätigkeit sachlich unterrichtet.

Nicht nutzbar im Krankenhausflur

Kleine Schrift, lange Formulare und keine sichtbare Telefonnummer halten Verletzte und Angehörige genau dann auf, wenn sie anrufen wollen.

Formulare, die Arztberichte verlangen

Uploadfelder für Arztbriefe, Unfallfotos und Polizeiberichte sammeln Gesundheitsdaten von Menschen, die noch keine Mandanten sind. Verschwiegenheit und DSGVO sprechen dafür, nur abzufragen, was für die Rückmeldung nötig ist.

Provisionen für vermittelte Mandate

Unfallportale, Werkstätten oder Abschleppdienste bieten Mandate gegen Entgelt an. § 49b Abs. 3 BRAO erklärt die Abgabe und Entgegennahme von Gebührenteilen oder sonstigen Vorteilen für die Vermittlung von Aufträgen für unzulässig.

Ortsseiten in Serie

Dutzende fast gleiche Seiten für jede Stadt und jede Unfallart beantworten kaum eine Frage. Sie bringen Lesern wenig und verwässern die Seiten, die wirklich zählen.

Quellen: § 43b BRAO, Gesetze im Internet · § 49b BRAO, Gesetze im Internet

Unser Aufbau

Eine Website, die Geschädigte leitet, ohne zu viel zu versprechen

Wir planen die Website entlang der drei Fragen, die Geschädigte zuerst stellen: Hilft diese Kanzlei bei meinem Fall, was kostet mich das, und wie spreche ich vertraulich mit jemandem. Seiten je Schadensart beantworten die erste Frage, eine Kostenseite die zweite, eine kurze Anfrage mit Anruf per Klick die dritte.

Der Unterschied zu unserer Seite für Anwaltskanzleien: Dort stehen Profile und Rechtsgebiete im Mittelpunkt, hier der erste Kontakt unter Stress und die Werbefallen, die es gerade bei Personenschäden gibt. Kanzleien mit Geschädigten aus dem Ausland ergänzen Seiten in weiteren Sprachen.

Design, Entwicklung und Inhalte liegen in einem Team; die Strategie entwickelt Talha Aslan, die Umsetzung übernimmt unser Team, mit Kanzleien im DACH Raum vollständig per Videocall. Rechtliche Inhalte schreiben wir nicht: Wir liefern Struktur und klare Sprache, Ihre Anwälte schreiben oder geben jede Aussage frei.

  • Eigene Seite je Schadensart, erklärend statt versprechend
  • Sachliche Seite zu Vergütung, Rechtsschutz und Erfolgshonorar
  • Anfrageformular ohne Arztberichte und Uploads
  • Gestaltung zuerst für das Smartphone, Anruf per Klick
  • Keine gekauften Anfragen, Partnerlogos oder Summenrechner
Empfohlene Seitenstruktur

Startseite

  • SchadensartenVerkehrsunfälleUnfälle bei der ArbeitSchmerzensgeld und FolgeschädenAnsprüche von Hinterbliebenen
  • AblaufDas erste GesprächTypischer Ablauf eines MandatsHäufige Fragen
  • AnwälteProfile und ZulassungSprachen
  • KontaktAnfrageformularAnruf per KlickAnfahrt
  • RechtlichesKosten und VergütungImpressumDatenschutz

Seiten je Schadensart enthalten keine Summen und keine Erfolgsversprechen; alle führen zur selben Anfrage ohne Unterlagen.

Der passende Aufbau

Welchen Anteil haben Personenschäden in Ihrer Kanzlei?

Die Grundlage bleibt gleich; es ändert sich, welche Unfallart und welche Anrufer am häufigsten auf die Website kommen.

Verkehrsunfall

Kanzlei, die vor allem Verkehrsunfälle bearbeitet

Oft rufen Angehörige an; ihre erste Frage ist, wie ein Anspruch in Gang kommt.

  • Erste allgemeine Schritte nach dem Unfall sofort sichtbar
  • Anruf per Klick auf jeder Seite
  • Sachliche Hinweise zur Regulierung mit Versicherern

Arbeitsunfall

Unfälle bei der Arbeit und Berufskrankheiten

Wer anfragt, arbeitet oft noch beim Arbeitgeber; Diskretion zählt vom ersten Klick an.

  • Kontakttexte, die Vertraulichkeit betonen
  • Rückrufzeit auch außerhalb der Arbeitszeit
  • Klare Seiten für Beschäftigte und Angehörige

Mehrere Rechtsgebiete

Kanzlei, bei der Personenschäden ein Gebiet von mehreren sind

Personenschäden stehen gleichrangig und im selben Ton neben den übrigen Rechtsgebieten.

  • Personenschäden als Punkt in der Liste der Rechtsgebiete
  • Gemeinsame Profile und ein Kontaktweg
  • Gebietsseiten nach einer Vorlage, sachlich formuliert

Speziell für Personenschäden

Was eine Website im Personenschadensrecht braucht

Diese Punkte planen wir zuerst, weil sie entscheiden, ob Geschädigte anrufen und ob die Website im Rahmen des Berufsrechts bleibt.

Seiten je Schadensart

Für jede Art: wen sie meist betrifft, was im ersten Gespräch besprochen wird und welche Fragen häufig kommen. Teilbereiche benennen wir nur so, wie § 7 BORA es zulässt; Zusätze wie Spezialist nur, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Sachliche Kostenseite

Wie sich die Vergütung zusammensetzt, wann eine Rechtsschutzversicherung eine Rolle spielen kann und wann ein Erfolgshonorar überhaupt in Betracht kommt: nach § 4a RVG nur in den dort genannten Fällen, etwa wenn Mandanten sonst von der Rechtsverfolgung abgehalten würden.

Erste Anfrage ohne Unterlagen

Das Formular fragt Name, Telefon, Art des Unfalls und eine passende Rückrufzeit ab. Ein Uploadfeld gibt es nicht; wann und auf welchem sicheren Weg Unterlagen kommen, entscheidet die Kanzlei.

Gestaltung für den Ausnahmezustand

Große Schrift, starker Kontrast, ein fester Anrufknopf und ein einspaltiges Formular. Die Seiten bleiben leicht und laden auch bei schwachem Netz schnell; Barrierefreiheit prüfen wir vor dem Livegang.

Keine Vermittlungsstrukturen

Keine Partnerlogos, keine Anfragen von Portalen gegen Entgelt, keine Summenrechner, die Daten an Dritte geben. § 6 Abs. 3 BORA untersagt zudem, daran mitzuwirken, dass Dritte für die Kanzlei Werbung betreiben, die ihr selbst verboten ist.

Stand und Verantwortung der Ratgeberseiten

Allgemeine Hinweise zum Ablauf tragen das Datum der letzten Prüfung und den Hinweis, dass sie keine Beratung im Einzelfall ersetzen. Wer die Texte verantwortet, steht im Impressum.

Quellen: Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), Stand 01.12.2025, BRAK · § 4a RVG, Gesetze im Internet

Vergleich

Auf Masse ausgelegte Unfallseite oder Website, die Geschädigte leitet?

ThemaAuf Masse ausgelegte UnfallseiteWebsite, die Geschädigte leitet
SeitenFast gleiche Seiten je Stadt und UnfallartEine erklärende Seite je Schadensart
ErgebnisseSummen, Höchstbeträge und AuszahlungsfristenKeine Summen, Fristen oder Erfolgsversprechen
KostenSchlagzeile ohne BedingungenVergütung, Rechtsschutz und Erfolgshonorar sachlich erklärt
Erste AnfrageUpload für Arztberichte und FotosUnfallart und Rückrufzeit, keine Unterlagen
AnfragenGekaufte Anfragen und PartnerportaleNur direkte Anfragen an die Kanzlei
SmartphoneLange Seiten für den DesktopFester Anrufknopf und kurzes einspaltiges Formular

Schnellcheck

Funktionsumfang einer Website im Personenschadensrecht

Unverzichtbar: Hat Ihre Website das?

0 von 6 vorhanden Haken Sie ab, was vorhanden ist, und sehen Sie den Stand Ihrer Website.

Nach Bedarf

  • Seite zu Kosten und Vergütung
  • Sicherer Weg für Unterlagen nach Wahl der Kanzlei
  • Seiten auf Englisch oder Türkisch
  • Rückrufzeit außerhalb der Arbeitszeit
  • Prüfdatum auf Ratgeberseiten
  • E-Mail mit eigener Domain samt SPF, DKIM und DMARC

Welche dieser Punkte Sie brauchen, legen wir im Erstgespräch gemeinsam fest.

Sprechen wir über Ihre Mandate

Nennen Sie uns die Unfallarten, die Sie bearbeiten, die Zahl Ihrer Anwälte und wer Sie meist anruft; wir schlagen eine Seitenstruktur vor und schicken Ihnen ein schriftliches Angebot.

Ablauf

Vom Briefing zum Livegang in vier Schritten

  1. Kennenlernen und Umfang

    Wir klären Ihr Geschäft, Ihre Zielgruppe und die Aufgabe der Website in einem Satz: Wem verkauft sie was, über welche Aktion? Umfang und Zeitplan entstehen aus dieser Antwort.

  2. Design Freigabe

    Startseite und zentrale Vorlagen kommen zuerst als Entwurf zu Ihnen; ohne Ihre Freigabe wird kein Code geschrieben. Wir mögen keine Überraschungen und verursachen keine.

  3. Entwicklung

    Das freigegebene Design wird zu schnellem, sicherem, wartbarem Code. Sie verfolgen den Fortschritt im CRM und sehen jede Seite vor dem Livegang in einer Testumgebung.

  4. Livegang und Messung

    Die Website geht mit Analytics, Search Console und Conversion Tracking online; Panel Einweisung inklusive, Hosting und Wartung im ersten Jahr enthalten.

Kostenlose Tools

Prüfen Sie die Website Ihrer Kanzlei heute kostenlos

Testen Sie, was Geschädigte am Smartphone zuerst bemerken: Verbindungssicherheit, mobile Darstellung, Lesbarkeit und Kontrast. Die Tools sind kostenlos und ohne Anmeldung.

Sicherheit

SSL Check

Prüft Gültigkeit, Laufzeit, Aussteller, Domainnamen, Zertifikatskette und TLS Versionen eines SSL Zertifikats in Sekunden.

Tech SEO

Mobile Friendly Test

Testet, ob eine Seite auf dem Smartphone gut nutzbar ist: Viewport, Schriftgröße, Tap Targets, Screenshot und Core Web Vitals.

Content

Lesbarkeit prüfen

Lesbarkeitswert mit Flesch Amstad (DE), Flesch (EN) und Ateşman (TR).

Barrierefreiheit

Kontrastrechner

Berechnet das Kontrastverhältnis zweier Farben nach WCAG 2.2, zeigt AA und AAA Ergebnisse und schlägt barrierefreie Farben vor.

E-Mail

SPF, DKIM & DMARC Check

Warum landen Ihre E-Mails im Spam? Prüft SPF, DKIM und DMARC einer Domain, findet Fehler und erstellt den korrekten Eintrag.

Tech SEO

Broken Link Checker

Findet defekte Links, Weiterleitungen und fehlerhafte Bilder auf einer Seite und zeigt Statuscode, Linktext und Ziel.

Alle kostenlosen Tools

Unsere Arbeitsweise

So arbeiten wir mit Kanzleien im Personenschadensrecht

Ein veröffentlichtes Kundenprojekt in diesem Bereich haben wir noch nicht. Damit Sie den Ansatz sehen, haben wir eine Demowebsite gebaut; sie ist ein Beispiel, kein Kunde. Unsere Arbeiten aus anderen Branchen finden Sie auf der Referenzseite.

Live Demo

So könnte Ihre Website aussehen

Für diesen Bereich haben wir eine einseitige Demowebsite für eine fiktive Marke gebaut, nur um unseren Ansatz zu zeigen. Design, Textaufbau und mobile Ansicht können Sie live in drei Sprachen ansehen.

Live Demo öffnen

Berufsrecht zuerst

Vor dem Design gehen wir die Werberegeln Ihrer Kammer gemeinsam durch und leiten daraus die Seitenstruktur ab.

Ihre Formulierung, Ihre Freigabe

Wir liefern Struktur und klare Sprache; Ihre Anwälte schreiben oder geben jede rechtliche Aussage frei. Ohne Ihre Freigabe geht nichts online.

Weniger sensible Daten

Das Formular nimmt keine Unterlagen an; wer Anfragen wie lange speichert, legen wir zu Beginn schriftlich fest.

Prüfung auf Versprechen

Vor dem Livegang prüfen wir jede Seite auf Summen, Fristen, Erfolgsversprechen und unzulässige Bezeichnungen.

Alle Referenzen

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Website im Personenschadensrecht

Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns; Sie erhalten eine Antwort und ein schriftliches Angebot.

Nächster Schritt

Planen wir die Website Ihrer Kanzlei gemeinsam

Im kostenlosen 15-minütigen Gespräch besprechen wir Ihre Mandate, Ihr Team und wer Sie meist anruft; danach erhalten Sie Umfang und Angebot schriftlich.

Ausführlicher Ratgeber

Kanzleiwebsite im Personenschadensrecht: Berufsrecht, Kosten, Anfrage

Talha Aslan und TeamZuletzt aktualisiert: 13 Min. Lesezeit

Die Website einer Kanzlei im Personenschadensrecht wird in einem schlechten Moment gelesen. Wer sie öffnet, hatte gerade einen Unfall oder sitzt am Bett eines Angehörigen, meist mit dem Smartphone in der Hand und mit der Frage, was das alles kostet. Gleichzeitig wird kaum ein Rechtsgebiet so offensiv beworben wie Unfälle und Schmerzensgeld, und kaum eines stößt so schnell an die Grenzen von BRAO, BORA und RVG.

In diesem Leitfaden beschreiben wir, Talha Aslan und Team, die Entscheidungen, die wir bei der Planung einer solchen Website der Reihe nach treffen. Der Schwerpunkt liegt auf Deutschland; für Österreich und die Schweiz gelten eigene Standesregeln, die Sie mit Ihrer Kammer klären. Wir liefern Struktur und klare Sprache, die rechtliche Verantwortung für jede Aussage bleibt bei Ihrer Kanzlei.

Was § 43b BRAO für eine Unfallkanzlei konkret heißt

§ 43b BRAO erlaubt Werbung nur, soweit sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist. Für eine Kanzlei, die Geschädigte nach Unfällen vertritt, ist das kein abstrakter Satz, sondern ein Prüfmaßstab für jede Überschrift, jedes Bild und jeden Knopf.

In der Praxis übersetzen wir die Vorschrift in drei Prüffragen, die wir an jede geplante Seite stellen:

  • Form: Wirkt die Seite wie eine Information oder wie eine Kampagne? Signalfarben, Countdowns und Schlagzeilen in Großbuchstaben sprechen für Letzteres.
  • Inhalt: Lässt sich jede Aussage belegen, etwa durch Zulassung, Fachanwaltstitel oder Tätigkeitsschwerpunkt, oder lebt sie von Versprechen über Summen und Tempo?
  • Richtung: Spricht die Seite allgemein über die Tätigkeit der Kanzlei, oder zielt sie auf einen konkreten Unfall, den die Kanzlei aus der Presse kennt?

Eine Seite, die alle drei Fragen sauber beantwortet, ist nicht langweilig. Sachlichkeit bedeutet für Geschädigte vor allem Verlässlichkeit: Sie erfahren, wer die Anwälte sind, bei welchen Schadensfällen die Kanzlei vertritt, wie die Kosten geregelt sind und wie der erste Kontakt abläuft. Genau das suchen Menschen nach einem Unfall, und genau das darf die Website ausführlich zeigen. Unsicherheiten sammeln wir in einer Liste für Ihre Kammer, bevor ein Entwurf entsteht.

Fachanwaltstitel, die beim Personenschaden eine Rolle spielen

Eine Fachanwaltschaft für Personenschadensrecht gibt es in der Fachanwaltsordnung nicht; wer auf der Website so auftritt, als gäbe es sie, riskiert eine unzulässige Verwechslung. Nach § 43c BRAO verleiht der Vorstand der Rechtsanwaltskammer die Befugnis, eine Fachanwaltsbezeichnung zu führen, nachdem ein Ausschuss die Nachweise geprüft hat.

Für Unfallmandate sind mehrere bestehende Fachanwaltschaften naheliegend, je nach Schwerpunkt der Kanzlei:

  • Verkehrsrecht: Unter anderem Verkehrshaftungsrecht und Kraftfahrtversicherung, also der Kern vieler Verkehrsunfallmandate.
  • Versicherungsrecht: Unter anderem private Personenversicherungen wie Unfall und Berufsunfähigkeitsversicherung.
  • Medizinrecht: Unter anderem die Haftung aus medizinischer Behandlung.
  • Arbeitsrecht und Sozialrecht: Für Kanzleien, die Beschäftigte nach Arbeitsunfällen begleiten.

Auf der Website gilt eine einfache Regel: Ein Fachanwaltstitel steht nur beim Profil des Anwalts, dem die Kammer ihn verliehen hat, in genau der Bezeichnung der Fachanwaltsordnung, und nie als Etikett für die ganze Kanzlei. Teilbereiche wie Personenschäden darf nach § 7 BORA nur benennen, wer entsprechende Kenntnisse nachweisen kann; Zusätze wie Spezialist setzen zusätzlich erhebliche Tätigkeit auf dem Gebiet voraus. Im Zweifel formulieren wir ohne Zusatz. Wie wir Profile und Rechtsgebiete in einer allgemeinen Kanzleiwebsite ordnen, zeigt unsere Seite für Anwaltskanzleien.

Seiten je Schadensart, die erklären statt versprechen

Jede Seite zu einer Schadensart beantwortet die Frage, ob die Kanzlei bei dieser Art von Personenschaden vertritt und wie es weitergeht; sie beantwortet nicht, wie viel Geld am Ende fließt. Verkehrsunfälle, Unfälle bei der Arbeit, Schmerzensgeld und Folgeschäden sowie Ansprüche von Hinterbliebenen verdienen eigene Seiten, weil sich Anrufer und erste Sorge jeweils unterscheiden.

Wir bauen jede dieser Seiten nach demselben Raster:

  1. Ein sachlicher Einleitungssatz, bei welchen Fällen dieser Art die Kanzlei vertritt.
  2. Wer typischerweise anruft: nach einem Verkehrsunfall oft Angehörige, nach einem Arbeitsunfall oft Beschäftigte, die noch beim selben Arbeitgeber sind.
  3. Was im ersten Gespräch besprochen wird und welche Unterlagen später meist gebraucht werden.
  4. Ein ruhiger Hinweis, dass Ansprüche Fristen unterliegen und die Kanzlei das im ersten Gespräch prüft, ohne Druck und ohne Countdown.
  5. Ein Verweis auf die Kostenseite und der Anrufknopf.

Weg lassen wir bewusst: Schmerzensgeldbeispiele aus Urteilen, Höchstbeträge, Erfolgsquoten und Bilder von Unfallwagen. Ihre Anwälte schreiben oder geben den Text jeder Seite frei, bevor sie online geht; das Datum der letzten Prüfung steht sichtbar am Seitenende.

Die Seite zu Ansprüchen von Hinterbliebenen braucht einen eigenen Ton. Wer sie liest, hat einen Menschen verloren und sucht keine Aufzählung von Anspruchsarten, sondern Orientierung. Wir halten diese Seite besonders kurz, verzichten auf Bilder und stellen den Hinweis nach vorn, dass das erste Gespräch auch telefonisch und zu einem selbst gewählten Zeitpunkt stattfinden kann.

Die Kostenseite: RVG, Rechtsschutz und Erfolgshonorar

Die Frage nach den Kosten kommt bei Geschädigten fast immer zuerst, und eine sachliche Kostenseite beantwortet sie besser als jede Schlagzeile. Erfolgshonorare sind nach § 49b Abs. 2 BRAO unzulässig, soweit das RVG nichts anderes bestimmt; eine Werbung mit „keine Kosten ohne Erfolg“ ist deshalb in Deutschland riskant.

§ 4a Abs. 1 RVG erlaubt ein Erfolgshonorar nur in drei Fällen: wenn sich der Auftrag auf eine kleine Geldforderung bis zu der dort genannten Grenze bezieht, bei bestimmten Inkassodienstleistungen, oder wenn der Auftraggeber im Einzelfall bei verständiger Betrachtung ohne eine solche Vereinbarung von der Rechtsverfolgung abgehalten würde. Für die meisten Unfallmandate ist das eine Einzelfallprüfung, keine Werbebotschaft.

Daraus ergibt sich der Aufbau der Kostenseite:

  • Grundsatz: Wie sich die Vergütung nach dem RVG zusammensetzt, in zwei oder drei klaren Sätzen.
  • Rechtsschutzversicherung: Dass eine bestehende Versicherung eine Rolle spielen kann und die Kanzlei die Deckung im ersten Gespräch anspricht.
  • Erstattung durch die Gegenseite: Nur so allgemein, wie Ihre Anwälte es freigeben, ohne Zusage im Einzelfall.
  • Erfolgshonorar: Wann es überhaupt in Betracht kommt und dass es schriftlich mit den Angaben vereinbart wird, die § 4a Abs. 3 RVG verlangt.

Rechenbeispiele mit konkreten Beträgen lassen wir weg. Ein Beispiel liest sich für Geschädigte wie eine Prognose, auch wenn es als solches gekennzeichnet ist.

Wichtig ist außerdem, dass die Kostenseite mit der tatsächlichen Praxis übereinstimmt. Steht dort, dass das erste Gespräch kostenfrei ist, muss das für jeden Anwalt der Kanzlei gelten; ändert sich die Vergütungsvereinbarung, ändert sich die Seite am selben Tag. Wir verlinken die Kostenseite von jeder Seite je Schadensart und aus der Bestätigung nach einer Anfrage, damit niemand nach ihr suchen muss.

Summen, Schmerzensgeldtabellen und Rechner

Ergebnisse sind beim Personenschaden die heikelste Inhaltsart, weil die übliche Form, Summen, am leichtesten unsachlich wirkt. Ein Banner mit Höchstbeträgen oder „Geld in wenigen Wochen“ weckt Erwartungen, die vor Prüfung der ärztlichen Unterlagen niemand erfüllen kann, und unterrichtet nicht sachlich über die Tätigkeit der Kanzlei.

Wir planen deshalb mit folgenden Festlegungen:

  • Schmerzensgeldrechner: Ein Tool, das nach Eingabe von Verletzung und Alter einen Betrag ausgibt, bauen wir nicht; es suggeriert ein Ergebnis ohne Prüfung des Falls.
  • Tabellen aus Urteilen: Auszüge aus Schmerzensgeldtabellen wirken wie eine Preisliste und gehören nicht auf die Website.
  • Erfolgszähler: Angaben wie „erstrittene Summe seit Gründung“ entfallen.
  • Bewertungen: Wenn Ihre Kanzlei Bewertungen zeigen möchte, dann unverändert von einer unabhängigen Plattform und ohne Gesundheitsangaben von Mandanten.

Vertrauen entsteht stattdessen aus prüfbaren Angaben: Zulassung, verliehene Fachanwaltstitel, Sprachen, echte Fotos der Anwälte und eine Kostenseite ohne Kleingedrucktes. Für Geschädigte ist es ein starkes Signal, dass eine Kanzlei keine Summe nennt, bevor sie den Fall kennt. Wer ein Ergebnis veröffentlichen möchte, entscheidet das mit dem Einverständnis des Mandanten und nach Abstimmung mit der Kammer, nicht auf Vorschlag der Agentur.

Vermittler, Portale und Werkstätten

Unfallmandate werden besonders häufig vermittelt, und die Website darf keine dieser Strukturen tragen. § 49b Abs. 3 BRAO erklärt die Abgabe und Entgegennahme eines Teils der Gebühren oder sonstiger Vorteile für die Vermittlung von Aufträgen für unzulässig, gleich ob gegenüber Anwälten oder Dritten.

Auf der Website schließt das mehrere bekannte Bausteine aus:

  • Partnerleisten: Logos von Werkstätten, Abschleppdiensten, Gutachterbüros oder Mietwagenfirmen mit dem Hinweis „unsere Partner“.
  • Gekaufte Anfragen: Formulare auf fremden Portalen, die Unfalldaten sammeln und gegen Entgelt an Kanzleien weitergeben.
  • Gegenseitige Verlinkung als Gegenleistung: Links zu Betrieben, die im Gegenzug Mandanten schicken.
  • Prämien für Empfehlungen: Gutscheine oder Geschenke für Mandanten, die weitere Geschädigte vermitteln.

§ 6 Abs. 3 BORA ergänzt das: Die Kanzlei darf nicht daran mitwirken, dass Dritte für sie Werbung betreiben, die ihr selbst verboten ist. Was Ihre Website nicht sagen darf, sollte also auch keine Werkstatt und kein Portal für Sie sagen. Wir planen die Website so, dass jede Anfrage direkt bei der Kanzlei ankommt und keine Daten an Dritte gehen. Das macht im Zweifel auch leicht nachweisbar, dass keine Vermittlung stattfindet.

Kein Werben um den einzelnen Unfall

§ 43b BRAO verbietet Werbung, die auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist; die Website muss deshalb ein Ort sein, den Geschädigte selbst aufsuchen, nicht der Endpunkt einer gezielten Ansprache. Das betrifft Funktionen, die Agenturen gern standardmäßig einbauen.

Wir prüfen und ersetzen vor allem diese Bausteine:

  • Chatfenster, das sich selbst öffnet: Ersetzt durch einen sichtbaren Anrufknopf und einen Chat, der nur auf Wunsch startet.
  • Einblendungen beim Verlassen der Seite: Entfallen; wer die Seite verlässt, darf das in Ruhe tun.
  • Nachfassende Mailserien: Eine klare Antwort auf eine Anfrage ist Service, eine Serie von Erinnerungen ist Druck.
  • Seiten zu konkreten Unglücken: Keine Landingpages zu einem bestimmten Unfall aus der Presse, die Betroffene gezielt ansprechen.

Jede automatische Nachricht, die die Website versendet, listen wir mit Wortlaut und Auslöser im Projektbriefing auf. So geben Sie jede einzelne vor dem Livegang frei und erfahren nicht erst aus einer Beschwerde, was Ihr System verschickt. Auch Anzeigen in Suchmaschinen und sozialen Netzwerken messen wir am selben Maßstab: Eine Anzeige, die Betroffene eines bestimmten Unglücks anspricht, ist keine sachliche Unterrichtung mehr. Diese Liste ist zugleich ein gutes Dokument für Ihre interne Qualitätssicherung, wenn neue Mitarbeitende Anfragen übernehmen.

Der erste Kontakt am Smartphone

Die meisten Anfragen beginnen am Smartphone, oft im Krankenhaus oder am Straßenrand bei schwachem Netz; der erste Bildschirm hat deshalb nur eine Aufgabe. Er zeigt den Namen der Kanzlei, bei welchen Schadensfällen sie vertritt und einen Knopf, der direkt anruft.

Vor dem Livegang prüfen wir:

  • Anrufknopf: Auf jeder Seite fest sichtbar, groß genug für den Daumen, eindeutig beschriftet.
  • Ladezeit: Googles Core Web Vitals werten LCP, also die Zeit bis zur Anzeige des größten Inhalts, bei 75 Prozent der Aufrufe mit 2,5 Sekunden oder weniger als gut; INP, die Reaktionszeit auf eine Eingabe, mit 200 Millisekunden oder weniger; CLS, das Verrutschen des Layouts, mit 0,1 oder weniger.
  • Lesbarkeit: Schrift ohne Zoomen lesbar, Kontrast prüfbar mit unserem Tool zur Kontrastprüfung.
  • Außerhalb der Bürozeit: Ein kurzer Hinweis, wann die Kanzlei erreichbar ist, und eine Auswahl für die Rückrufzeit.

Barrierefreiheit ist hier mehr als eine Pflichtübung. Wer gerade eine Handverletzung, eine Gehirnerschütterung oder einfach zitternde Hände hat, braucht große Schaltflächen, klare Beschriftungen und Formulare, die sich auch mit der Tastatur bedienen lassen. Wie sich Ihre aktuelle Website auf kleinen Bildschirmen verhält, zeigt unser Test auf mobile Nutzbarkeit in wenigen Sekunden.

Gesundheitsdaten und Angehörige im Anfrageformular

Das Anfrageformular einer Kanzlei im Personenschadensrecht wird oft von Angehörigen ausgefüllt und kann so ungewollt Gesundheitsdaten einer dritten Person sammeln. Gesundheitsdaten gehören nach Art. 9 DSGVO zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten; sie in einem Postfach zu sammeln, bevor überhaupt ein Gespräch stattgefunden hat, schafft Risiko ohne Nutzen.

Wir bauen das Formular nach diesen Regeln:

  • Wer schreibt: Auswahl zwischen „für mich“ und „für eine andere Person“; im zweiten Fall fragen wir nur die Kontaktdaten der schreibenden Person ab.
  • Nur die Unfallart: Verkehr, Arbeit oder Sonstiges, kein Feld für Verletzungen oder Behandlungen.
  • Keine Uploads: Arztbriefe, Fotos und Polizeiberichte kommen später auf einem sicheren Weg, den die Kanzlei bestimmt.
  • Diskrete Bestätigung: Ein neutraler Betreff, weil Beschäftigte nach einem Arbeitsunfall ihre E-Mail vielleicht auf einem Gerät des Arbeitgebers lesen.

Für jeden Dienstleister, der Anfragen verarbeitet, etwa Formulardienst oder Hosting, braucht es einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Analysewerkzeuge, die Informationen auf dem Gerät speichern oder auslesen, laufen nach § 25 TDDDG nur mit Einwilligung, und Unfallart, Name oder Telefonnummer gelangen nie in die Analyse. Ob Ihre Domain korrekt für den Versand authentifiziert ist, prüfen Sie mit unserem Test für SPF, DKIM und DMARC.

Impressum und Ratgeberseiten mit Stand

Für eine Kanzleiwebsite folgt die Impressumspflicht aus § 5 DDG, und für Rechtsanwälte gehören dazu die zuständige Kammer, die gesetzliche Berufsbezeichnung und der Staat, in dem sie verliehen wurde, sowie die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und wie sie zugänglich sind. Beim Personenschaden kommt ein weiterer Punkt hinzu: Allgemeine Hinweise zum Ablauf brauchen einen sichtbaren Stand.

So setzen wir beides um:

  • Impressum: Von jeder Seite mit einem Klick erreichbar, mit Angaben, die mit Briefkopf und Kammerregister übereinstimmen.
  • Profile: Zulassung, Kammer und verliehene Fachanwaltstitel je Anwalt, aktualisiert am Tag eines Eintritts oder Austritts.
  • Ratgeberseiten: Datum der letzten Prüfung und der Hinweis, dass die Seite keine Beratung im Einzelfall ersetzt.
  • Verantwortung: Wer die Inhalte verantwortet, steht im Impressum, damit Leser wissen, wer hinter den Hinweisen steht.

Ratgeberseiten schreiben wir nicht als Reihe von Suchmaschinentexten, sondern als wenige, gut gepflegte Seiten für Menschen, die bereits auf der Website sind. Eine Seite zum Ablauf des ersten Gesprächs, die Ihre Anwälte jährlich prüfen, ist wertvoller als zwanzig Artikel, die niemand aktualisiert. Wir legen deshalb mit Ihnen fest, wer die Prüfung übernimmt und in welchem Rhythmus.

Lokale Suche und Seiten in weiteren Sprachen

Geschädigte suchen auf zwei Wegen: nach der Art ihres Falls, oft mit einer Stadt, und nach dem Namen einer empfohlenen Kanzlei. Beides bedient eine gute Seite je Schadensart, eine klare Kontaktseite und ein Google Unternehmensprofil, dessen Name dem echten Kanzleinamen entspricht, ohne zusätzliche Suchbegriffe.

Ortsseiten in Serie bauen wir nicht. Dutzende fast gleiche Seiten für jede Stadt und jede Unfallart beantworten keine Frage, verwässern die wichtigen Seiten und wirken alles andere als sachlich. Unsere SEO Betreuung für Kanzleien arbeitet mit weniger, dafür nützlicheren Seiten.

Für Kanzleien, die Geschädigte aus dem Ausland vertreten, etwa Reisende nach einem Verkehrsunfall in Deutschland, sind Sprachversionen oft wichtiger als Ortsseiten:

  • Eigene Seiten je Sprache: Von Menschen übersetzt, Begriffe wie Rechtsschutzversicherung erklärt statt wörtlich übertragen.
  • Gegenseitige hreflang Angaben: Jede Version verweist auf die anderen und auf sich selbst.
  • Gleiche Regeln in jeder Sprache: Auf der englischen Seite steht kein „specialist“, das auf der deutschen unzulässig wäre.
  • Rückruf über Zeitzonen: Viele sind bei der Suche schon wieder zu Hause; das Formular fragt nach einer passenden Zeit.

Den technischen Aufbau beschreiben wir auf unserer Seite zu mehrsprachigen Websites.

Häufige Fehler und was besser funktioniert

Die meisten Fehler entstehen nicht aus Absicht, sondern aus Vorlagen, die für massenhaftes Unfallmarketing gebaut wurden. Zu jedem Fehler steht die bessere Lösung gleich dabei.

  • „Spezialist für Personenschäden“ im Logo: Den Zusatz entfernen und Fachanwaltstitel nur beim jeweiligen Profil in der verliehenen Bezeichnung nennen.
  • „Keine Kosten ohne Erfolg“ als Schlagzeile: Ersetzen durch eine sachliche Kostenseite, die erklärt, wann ein Erfolgshonorar nach § 4a RVG überhaupt in Betracht kommt.
  • Schmerzensgeldrechner auf der Startseite: Entfernen und durch eine Seite zum Ablauf des ersten Gesprächs ersetzen.
  • Uploadfeld für Arztbriefe: Entfernen; Unterlagen nach dem Erstgespräch über einen sicheren Weg anfordern.
  • Partnerleiste mit Werkstätten und Gutachtern: Komplett streichen, damit kein Eindruck einer Vermittlung entsteht.
  • Unfallart und Namen in der Analyse: Nur „Formular gesendet“ messen und Analyse nur mit Einwilligung laden.

Diese Liste können Sie an Ihrer aktuellen Website an einem Nachmittag durchgehen. Betreffen die meisten Punkte Struktur und Domain, ist ein Neuaufbau meist weniger Aufwand als Flickwerk; betreffen sie Texte und Formular, lässt sich die bestehende Website oft gezielt korrigieren.

Den passenden Partner wählen und den nächsten Schritt gehen

Der passende Partner für eine Kanzlei im Personenschadensrecht fragt nach BRAO, BORA und Ihrer Vergütungspraxis, bevor er über Farben spricht. Diese Fragen helfen bei jedem Angebot:

  1. Wie prüfen Sie jede Seite vor dem Livegang auf Summen, Erfolgsversprechen und unzulässige Bezeichnungen?
  2. Wohin gehen Anfragen, und wer legt fest, wie lange sie gespeichert werden?
  3. Welche Daten erreichen die Analyse, und gibt es Verträge zur Auftragsverarbeitung mit allen Dienstleistern?
  4. Wie bleibt die Kostenseite mit unseren tatsächlichen Vereinbarungen im Einklang?
  5. Wer gibt rechtliche Formulierungen frei, und wie wird das dokumentiert?

Ein veröffentlichtes Kundenprojekt in diesem Bereich haben wir noch nicht, und das sagen wir offen; eine Demowebsite für dieses Rechtsgebiet ist auf dieser Seite verlinkt, damit Sie den Ansatz sehen. Arbeiten aus anderen Branchen finden Sie auf der Referenzseite, den Leistungsumfang auf unserer Seite zum Webdesign.

Festpreispakete stehen im Preisbereich für Webdesign. Nennen Sie uns über das Kontaktformular die Unfallarten, die Sie bearbeiten, die Zahl Ihrer Anwälte und die gewünschten Sprachen; Sie erhalten eine Seitenstruktur und ein schriftliches Angebot, und jede rechtliche Aussage bleibt bei Ihrer Kanzlei zur Formulierung oder Freigabe.