Eine Kanzleiwebsite wird selten zufällig gefunden. Meist kennt die Interessentin bereits einen Namen, hat eine Empfehlung erhalten oder sucht nach einem Rechtsgebiet in ihrer Stadt; auf der Website prüft sie dann in wenigen Minuten, ob die Kanzlei zu ihrem Anliegen passt und ob sie ihr eine heikle Angelegenheit anvertrauen möchte.
In diesem Leitfaden beschreiben wir, Talha Aslan und Team, wie wir eine Website für Anwaltskanzleien in Deutschland planen: welche Grenzen BRAO, BORA und DDG ziehen, wie Seiten zu Rechtsgebieten und Profile aufgebaut werden und wie der erste Kontakt vertraulich bleibt. Für Kanzleien in Österreich und der Schweiz gelten eigene Berufsregeln; die technischen Kapitel lassen sich dorthin übertragen, die berufsrechtlichen nicht.
01Werberecht nach § 43b BRAO und § 6 BORA im Alltag
Sachliche Information ist erlaubt, Anpreisung nicht. § 43b BRAO gestattet Werbung, soweit sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist; § 6 BORA in der Fassung vom 1. Dezember 2025 untersagt unsachliche, unlautere und insbesondere irreführende Werbung.
Für den Text der Website heißt das: Jede Aussage muss sich belegen lassen, und auch die Gestaltung darf nicht marktschreierisch wirken. Wir prüfen Entwürfe Satz für Satz mit einer einfachen Frage: Kann ein Leser daraus einen Eindruck gewinnen, den die Kanzlei im Zweifel nicht nachweisen könnte?
- Superlative: „Die führende Kanzlei für Mietrecht“ lässt sich kaum belegen; sachlich ist die Angabe, seit wann und für welche Mandantengruppen die Kanzlei Mietsachen bearbeitet.
- Ergebnisversprechen: „Wir holen Ihre Abfindung“ stellt ein Ergebnis in Aussicht; besser beschreibt der Text, wie ein arbeitsgerichtliches Verfahren üblicherweise abläuft.
- Zeitdruck: Countdowns oder Hinweise wie „nur bis Freitag“ wirken unsachlich; eine klare Angabe zur Erreichbarkeit und zur üblichen Rückmeldezeit genügt.
- Gezielte Ansprache: Seiten, die Betroffene eines bestimmten Ereignisses direkt ansprechen, lassen Sie vor der Veröffentlichung mit Blick auf das Verbot der Werbung um den Einzelauftrag prüfen.
Die letzte Entscheidung über jede Formulierung liegt bei Ihnen und im Zweifel bei der Auskunft Ihrer Rechtsanwaltskammer. Unsere Aufgabe ist es, Entwürfe so zu schreiben, dass diese Prüfung schnell geht: kurze Sätze, nachprüfbare Angaben, keine schmückenden Adjektive.
02Fachanwalt, Teilbereich und Spezialist sauber trennen
Die Bezeichnung Fachanwalt darf nur führen, wem die Befugnis nach § 43c BRAO verliehen wurde; Teilbereiche der Tätigkeit dürfen nach § 7 BORA nur benannt werden, wenn entsprechende Kenntnisse nachweisbar sind, und nicht so, dass eine Verwechslung mit einer Fachanwaltschaft möglich ist. Auf vielen Kanzleiwebsites verschwimmen diese drei Ebenen, meist aus Nachlässigkeit und nicht aus Absicht.
Wir legen deshalb vor dem Schreiben eine kurze Übersicht an: welche Person welche Bezeichnung trägt, seit wann und mit welchem Nachweis. Erst danach entstehen Profile und Seiten zu den Rechtsgebieten.
- Fachanwaltsbezeichnung: Sie steht im Wortlaut der Verleihung, etwa „Fachanwältin für Familienrecht“, und erscheint bei der Person, die sie trägt, nicht pauschal im Kopf der gesamten Kanzlei.
- Teilbereiche: Neutrale Überschriften wie „Tätigkeitsbereiche“ oder „Rechtsgebiete“ funktionieren gut; Wortbildungen mit „Fach“ vermeiden wir, wenn keine Fachanwaltschaft besteht.
- Spezialist und Experte: Diese Begriffe verwenden wir nicht, solange die Kanzlei keine belastbare Grundlage dafür benennen kann; im Zweifel klären Sie die Verwendung vorher mit Ihrer Kammer.
- Strukturierte Daten: Qualifikationen werden im Code nur ausgezeichnet, wenn sie sichtbar auf der Seite stehen und tatsächlich verliehen sind.
Ein praktischer Nebeneffekt dieser Übersicht: Wechselt eine Kollegin die Kanzlei oder kommt eine neue Fachanwaltschaft hinzu, wissen Sie sofort, welche Seiten angepasst werden müssen. So veralten Bezeichnungen nicht unbemerkt auf Unterseiten, die seit Jahren niemand geöffnet hat.
03Seiten zu Rechtsgebieten: Gliederung und Tonfall
Jede Seite zu einem Rechtsgebiet sollte die Frage einer Person in einer konkreten Lage beantworten, ohne bereits Rechtsberatung im Einzelfall zu leisten. Leser kommen oft unter Druck auf diese Seiten; sie wollen wissen, ob sie hier richtig sind und was als Nächstes passiert.
Eine Gliederung, die sich in der Planung bewährt, sieht so aus:
- Einstieg: In zwei oder drei Sätzen, welche Situationen die Kanzlei in diesem Gebiet übernimmt.
- Für wen: Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, Mieter oder Vermieter, Privatpersonen oder Unternehmen; ebenso, was die Kanzlei nicht übernimmt.
- Ablauf: erste Anfrage, benötigte Unterlagen, typische Schritte, ohne Zusagen zur Dauer.
- Vergütung: ein allgemeiner Hinweis, wie Kosten entstehen und wann Sie darüber sprechen, ohne Zahlen, die im Einzelfall nicht stimmen.
- Häufige Fragen: die Fragen, die Ihre Anwälte am Telefon tatsächlich hören, nicht die, die gut klingen.
- Ansprechpartner: die zuständigen Anwälte mit Verweis auf ihr Profil und darunter dieselbe kurze Anfrage.
Fachbegriffe erklären wir beim ersten Auftreten in einem Nebensatz. Eine Seite zum Erbrecht, die offen sagt, dass die Kanzlei keine Testamentsvollstreckungen übernimmt, spart beiden Seiten Zeit und wirkt glaubwürdiger als eine lange Aufzählung.
Für die Suchmaschinenoptimierung zählt vor allem, dass Titel, Überschrift und Inhalt einer Seite dasselbe Thema tragen, etwa „Arbeitsrecht für Arbeitnehmer in Köln“, und dass keine zwei Seiten um dieselbe Suche konkurrieren.
04Anwaltsprofile, die einer Prüfung standhalten
Ein Profil beantwortet die Frage, wer die Sache bearbeiten wird, und jede Angabe darin muss stimmen. Interessenten lesen Profile oft zweimal: vor der Anfrage und noch einmal vor dem ersten Gespräch.
- Kerndaten: Name, gesetzliche Berufsbezeichnung, Jahr der Zulassung und zuständige Rechtsanwaltskammer.
- Stellung: Partner, angestellte Anwältin oder freie Mitarbeit so, wie es tatsächlich ist; wer nicht Partner ist, wird auch nicht so geführt.
- Bezeichnungen: Fachanwaltschaften im genauen Wortlaut, Tätigkeitsbereiche nur mit nachweisbaren Kenntnissen.
- Sprachen: ehrlich nach Niveau getrennt, etwa „Beratung auf Englisch“ und „Grundkenntnisse in Französisch“.
- Werdegang und Veröffentlichungen: Stationen, Lehraufträge, Aufsätze mit Fundstelle, ohne Selbstlob.
Das Foto sollte aktuell sein und zum Rest des Teams passen: gleiches Licht, gleicher Ausschnitt, gleicher Hintergrund. Uneinheitliche Bilder aus verschiedenen Jahren lassen eine Kanzlei unordentlicher wirken, als sie ist.
Klären Sie vor dem Start, wer Profile pflegt. Verlässt jemand die Kanzlei, sollte das Profil am selben Tag offline gehen und Seiten, die auf diese Person verweisen, sollten einen neuen Ansprechpartner nennen. Wir richten den Bearbeitungsbereich so ein, dass Ihr Sekretariat diese Änderung ohne Programmierkenntnisse erledigen kann, und vereinbaren eine Liste der Stellen, an denen eine Person außerdem genannt wird.
05Fachbeiträge mit Stand, Datum und Verantwortung
Fachbeiträge zeigen, wie eine Kanzlei denkt, und helfen bei der Suche nach konkreten Fragen; jeder Beitrag braucht aber einen sichtbaren Stand und eine verantwortliche Person. Ein Text, der vor drei Jahren eine damals geltende Regel erklärt hat, kann heute in die Irre führen.
- Datum: Veröffentlichung und letzte inhaltliche Prüfung stehen getrennt und gut sichtbar unter der Überschrift.
- Autorin: namentlich genannt und mit dem eigenen Profil verbunden, damit Leser die Einordnung prüfen können.
- Hinweis: ein kurzer Satz, dass der Beitrag allgemein informiert und keine Beratung im Einzelfall ersetzt.
- Entscheidungen: Gericht, Datum und Aktenzeichen korrekt angeben; Beteiligte dürfen nicht erkennbar sein, und eigene Mandate erscheinen nur mit ausdrücklicher Einwilligung.
- Wiedervorlage: ein fester Termin, zu dem Beiträge auf Gesetzesänderungen geprüft und entweder aktualisiert oder mit einem deutlichen Hinweis archiviert werden.
Planen Sie den Rhythmus realistisch. Ein sorgfältiger Beitrag pro Monat, den eine Anwältin wirklich geschrieben oder geprüft hat, ist wertvoller als wöchentliche Texte, die niemand verantwortet. Massenhaft erzeugte Inhalte ohne fachliche Prüfung schaden der Glaubwürdigkeit und können zudem irreführende Aussagen enthalten.
Wir liefern dafür eine Vorlage mit festen Feldern für Stand, Autorin und Quellen sowie eine Übersicht aller Beiträge mit ihrem Prüfdatum. So sieht das Sekretariat auf einen Blick, welcher Text als Nächstes fällig ist.
06Der Anfrageweg: vertraulich vom ersten Klick an
Der erste Kontakt sollte nur das erfassen, was für eine Rückmeldung nötig ist; alles Weitere gehört in ein Gespräch nach der Kollisionsprüfung, also der Prüfung, ob die Kanzlei bereits für die Gegenseite tätig ist. So schützen Sie die Verschwiegenheit und halten den Umfang personenbezogener Daten klein.
- Formular: Name, Telefon oder E-Mail, Rechtsgebiet als Auswahl und gewünschte Rückrufzeit; über dem Formular steht der Hinweis, keine Einzelheiten zum Fall einzutragen.
- Ablage: Anfragen landen nicht in einem allgemeinen Sammelpostfach, sondern bei einer festgelegten Person oder in der Kanzleisoftware, mit vereinbarter Löschfrist.
- Bestätigung: Die automatische Antwort nennt die übliche Rückmeldezeit und wiederholt keine eingegebenen Angaben.
- Rückruf: Zuerst werden die Beteiligten für die Kollisionsprüfung erfragt, erst danach der Sachverhalt.
- Unterlagen: Dokumente werden erst nach Annahme des Mandats und über einen gesicherten Kanal ausgetauscht.
Setzen Sie für Formulare, Terminbuchung oder Hosting externe Dienstleister ein, brauchen Sie mit jedem einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Fragen Sie auch nach dem Serverstandort und danach, wer beim Anbieter Zugriff auf die Einträge hat.
Für den Spamschutz bevorzugen wir unsichtbare Prüfungen auf dem eigenen Server statt Lösungen, die Daten an Dritte senden. Und die Telefonnummer bleibt auf jeder Seite mit einem Fingertipp erreichbar, denn viele Menschen in einer akuten Lage rufen lieber an, als ein Formular auszufüllen.
07Impressum nach § 5 DDG für Rechtsanwälte
Das Impressum einer Kanzlei enthält neben den allgemeinen Angaben eigene berufsrechtliche Pflichtangaben, und genau diese fehlen bei Vorlagen aus dem Baukasten am häufigsten. Seit dem 14. Mai 2024 richtet sich die Pflicht nach § 5 DDG, der die frühere Regelung im TMG abgelöst hat.
- Anbieter: Name und Anschrift der Kanzlei, bei Gesellschaften die Rechtsform und die vertretungsberechtigten Personen.
- Kontakt: Angaben für eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation, einschließlich der E-Mail Adresse.
- Register: bei einer Partnerschaft oder einer im Register eingetragenen Gesellschaft das Register und die Registernummer.
- Berufsrecht: die zuständige Rechtsanwaltskammer, die gesetzliche Berufsbezeichnung mit dem Staat, in dem sie verliehen wurde, und die berufsrechtlichen Regelungen samt Hinweis, wie sie zugänglich sind.
- Steuer: die Umsatzsteueridentifikationsnummer, sofern eine vergeben wurde.
Bei den berufsrechtlichen Regelungen genügt es nicht, Abkürzungen aufzuzählen; der Leser muss erfahren, wo er die Texte findet, etwa über die Website der Bundesrechtsanwaltskammer. Welche Regelwerke Sie nennen, legen Sie fest; wir sorgen dafür, dass die Seite vollständig gegliedert ist.
Technisch gilt: Das Impressum ist von jeder Seite aus mit einem Klick erreichbar, auch auf dem Smartphone und auch dann, wenn ein Einwilligungsbanner geöffnet ist. Bei Kanzleien mit mehreren Standorten prüfen wir, ob jeder Standort korrekt aufgeführt ist und ob die Kammerzuständigkeit für alle Berufsträger stimmt.
08Vertrauen aufbauen ohne Referenzen und Siegel
Mit Mandaten oder Mandanten darf nach § 6 BORA nur mit deren ausdrücklicher Einwilligung geworben werden; Vertrauen entsteht auf einer Kanzleiwebsite daher vor allem durch Angaben, die Interessenten selbst prüfen können. Das ist weniger eine Einschränkung, als es zunächst klingt.
- Vollständige Profile: Foto, Werdegang, Sprachen und Bezeichnungen, die einer Nachfrage standhalten.
- Mitgliedschaften: Arbeitsgemeinschaften oder Fachverbände, sofern die Mitgliedschaft tatsächlich besteht.
- Veröffentlichungen und Vorträge: mit Fundstelle oder Veranstaltung, damit sie überprüfbar sind.
- Transparenter Ablauf: was nach der Anfrage passiert, wer zurückruft und wie über die Vergütung gesprochen wird.
- Erreichbarkeit: Sprechzeiten, Anfahrt und eine realistische Rückmeldezeit, die das Team auch einhält.
Liegt für eine Mandantennennung eine Einwilligung vor, sollte sie schriftlich dokumentiert sein und sich jederzeit widerrufen lassen. Planen Sie dann, wie der Eintrag kurzfristig entfernt wird, auch aus Bildern und Präsentationen.
Auszeichnungen und Ranglisten zeigen Sie nur, wenn Sie Herkunft und Kriterien offenlegen können; bei bezahlten Platzierungen liegt der Vorwurf der Irreführung nahe. Bewertungen von Plattformen binden wir, wenn überhaupt, ungefiltert mit Verweis auf die Quelle ein, statt einzelne positive Stimmen herauszugreifen. Ob und wie Sie Bewertungen zeigen, klären Sie im Zweifel mit Ihrer Kammer.
09Mandanten im Ausland und Seiten in mehreren Sprachen
Wer Mandanten in anderen Sprachen berät, braucht eigene Seiten je Sprache mit eigener Adresse und gegenseitigen hreflang Angaben, die jeweils auch auf sich selbst verweisen. Eine automatische Übersetzung per Knopfdruck reicht für juristische Inhalte nicht aus.
Übersetzen Sie nicht alles auf einmal. Sinnvoll ist der Start mit der Startseite, den Rechtsgebieten, die ausländische Mandanten tatsächlich betreffen, den Profilen, der Kontaktseite und einer übersetzten Fassung des Impressums.
- Berufsbezeichnung: „Rechtsanwalt“ bleibt in jeder Sprache stehen und wird erklärt; Übertragungen wie „solicitor“ bezeichnen einen anderen Beruf.
- Rechtsbegriffe: Begriffe ohne Entsprechung im Ausland werden umschrieben, nicht wörtlich übersetzt.
- Kontakt: Die Seite nennt, wer in dieser Sprache antwortet; fehlt eine solche Person, versprechen wir keine Beratung in dieser Sprache.
- Sprachwahl: Ein gut sichtbarer Sprachumschalter statt einer automatischen Weiterleitung nach Browsersprache.
Ein zweiter Fall sind Kanzleien in der Türkei mit deutschsprachigen Mandanten, etwa aus Familien mit Wurzeln in beiden Ländern. Für deren Anwälte gelten die Werberegeln der türkischen Anwaltschaft, die deutlich enger sind als das deutsche Recht; die deutschen Seiten enthalten deshalb dieselben sachlichen Angaben wie die türkischen und keine Referenzen.
Wie wir Sprachfassungen technisch anlegen, beschreiben wir auf der Seite zur mehrsprachigen Website.
10Lokale Suche, Unternehmensprofil und Anwaltsverzeichnisse
Lokale Sichtbarkeit hängt davon ab, dass Name, Adresse und Telefonnummer auf der Website, im Google Unternehmensprofil und in Verzeichnissen genau gleich lauten. Abweichungen wie „Kanzlei Müller“ hier und „Müller und Partner Rechtsanwälte“ dort erschweren Suchmaschinen die Zuordnung.
- Profilname: Nach den Richtlinien von Google entspricht der Name dem tatsächlichen Kanzleinamen, ohne Zusätze wie „Anwalt Arbeitsrecht Köln“.
- Kategorien: eine passende Hauptkategorie und wenige ergänzende Kategorien, die Ihre Rechtsgebiete wirklich abbilden.
- Standorte: nur Adressen, an denen Sie Mandanten tatsächlich empfangen; jeder Standort erhält eine eigene Seite auf der Website.
- Verzeichnisse: Einträge im amtlichen Anwaltsverzeichnis und in Anwaltssuchdiensten prüfen und an die Schreibweise der Website angleichen.
Rechtsgebietsseiten und Standortseiten stützen sich gegenseitig, wenn sie aufeinander verweisen. Eine Kanzlei mit zwei Standorten verlinkt etwa von der Seite zum Mietrecht auf beide Standorte und nennt dort die jeweils zuständigen Anwälte.
Auch bezahlte Suchanzeigen sind für Kanzleien in Deutschland möglich, solange Anzeige und Zielseite sachlich bleiben. Bei Google Ads bewertet der Qualitätsfaktor die erwartete Klickrate, die Relevanz der Anzeige und die Nutzererfahrung auf der Zielseite; Google beschreibt ihn als Diagnosewerkzeug, nicht als direkte Eingabe in die Auktion. Eine klare Seite zum Rechtsgebiet ist dafür die passende Zielseite.
11Ladezeit, Sicherheit und Barrierefreiheit
Eine Kanzleiwebsite muss auf dem Smartphone schnell laden, technisch sauber gesichert sein und sich ohne Hürden bedienen lassen. Google wertet die Core Web Vitals als gut, wenn beim 75. Perzentil der Aufrufe drei Werte erreicht sind.
- LCP: Der größte sichtbare Inhalt, meist Überschrift oder Foto, erscheint nach höchstens 2,5 Sekunden.
- INP: Die Seite reagiert auf Eingaben wie Tippen innerhalb von höchstens 200 Millisekunden.
- CLS: Die Verschiebung des Layouts während des Ladens bleibt bei höchstens 0,1.
Bei der Sicherheit zählen wenige, gut gepflegte Erweiterungen, regelmäßige Updates, eine Zweifaktoranmeldung für den Redaktionsbereich und geprüfte Sicherungen. Ob das Zertifikat Ihrer heutigen Seite korrekt eingerichtet ist, können Sie mit unserem Werkzeug zur Prüfung des SSL Zertifikats feststellen.
Ebenso wichtig ist die E-Mail Domain der Kanzlei. Sind SPF, DKIM und DMARC nicht eingerichtet, können Dritte leichter Nachrichten in Ihrem Namen versenden, und Ihre eigenen E-Mails landen öfter im Spam. Den Stand zeigt die Abfrage von SPF, DKIM und DMARC in wenigen Sekunden.
Für die Barrierefreiheit prüfen wir vor dem Livegang Kontraste, Schriftgrößen, Bedienung per Tastatur, Alternativtexte und die Beschriftung jedes Formularfelds. Davon profitieren nicht nur Menschen mit Einschränkungen, sondern auch alle, die Ihre Seite unterwegs auf einem kleinen Bildschirm öffnen.
12Messen, ohne Mandatsdaten zu erfassen
Sie sollten wissen, welche Seiten zu Anfragen führen, aber kein Analysewerkzeug darf erfahren, wer angefragt hat oder worum es geht. Nach § 25 TDDDG ist für das Speichern und Auslesen nicht notwendiger Informationen auf dem Gerät eine Einwilligung nötig, und Google verlangt für Nutzer im Europäischen Wirtschaftsraum den Einwilligungsmodus für Messung und personalisierte Werbung.
- Ereignisse statt Inhalte: Gezählt wird das Absenden des Formulars und der Klick auf die Telefonnummer, nie der Inhalt eines Felds.
- Saubere Adressen: Die Dankeseite enthält keine Parameter mit Namen, Telefonnummer oder gewähltem Thema in der Adresszeile.
- Kein Rechtsgebiet als Merkmal: Die Auswahl „Strafrecht“ im Formular verrät etwas über eine Person; ausgewertet wird stattdessen, von welcher Seite die Anfrage kam.
- Keine Aufzeichnungen: Sitzungsaufzeichnungen und Heatmaps bleiben auf der Kontaktseite und allen Seiten mit Formular abgeschaltet.
- Verträge: Auch mit dem Anbieter der Statistik schließen Sie einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
Für viele Kanzleien reicht eine sparsame Statistik, die ohne Cookies auskommt und nur Seitenaufrufe sowie Anfragen zählt. Wer Anzeigen schaltet, braucht zusätzlich die Messung von Conversions, also abgeschlossenen Anfragen, im Rahmen der Einwilligung.
Wichtig ist eine monatliche Auswertung, die jemand tatsächlich liest: welche Rechtsgebietsseite Anfragen bringt, welche nur Aufrufe, und wo Besucher abbrechen. Mehr Kennzahlen braucht eine Kanzlei für gute Entscheidungen selten.
13Häufige Fehler und was besser funktioniert
Die meisten Probleme auf Kanzleiwebsites entstehen nicht durch bewusste Regelverstöße, sondern weil Vorlagen und alte Texte ungeprüft übernommen werden. Diese sechs Fehler sehen wir in Entwürfen und Bestandsseiten immer wieder:
- Fachanwalt für alle: Die Kanzlei schreibt „Fachanwälte für Arbeitsrecht“, obwohl nur eine Person die Bezeichnung führt; besser steht sie im Profil dieser Person und auf der Rechtsgebietsseite mit Namen.
- Freitextfeld für den Fall: Interessenten schildern Gesundheitsdaten und Namen Dritter in einem ungesicherten Formular; besser sind Auswahlfeld, Rückrufzeit und der Hinweis, Details im Gespräch zu klären.
- Impressum aus dem Baukasten: Kammer, Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen fehlen; besser ist eine Prüfliste nach § 5 DDG, die bei jeder personellen Änderung erneut durchgegangen wird.
- Logos von Mandanten: Unternehmen werden ohne dokumentierte Einwilligung gezeigt; besser holen Sie die Einwilligung schriftlich ein oder verzichten auf den Abschnitt.
- Beiträge ohne Stand: Ältere Texte zu geänderten Gesetzen stehen ohne Datum online; besser sind Prüfdatum, Wiedervorlage und Archivhinweis.
- Dienste vor der Einwilligung: Schriften, Karten und Statistik laden beim ersten Aufruf von fremden Servern; besser werden Schriften lokal eingebunden und Karten erst nach Klick geladen.
Jeder dieser Punkte lässt sich in einer bestehenden Website beheben, ohne alles neu zu bauen. Lohnt sich ein Neubau ohnehin, gehören sie in die Planung vor dem ersten Entwurf.
14Den passenden Partner wählen und den nächsten Schritt gehen
Wählen Sie einen Partner, der das Berufsrecht in die Planung einbezieht und Ihnen trotzdem die fachliche Verantwortung für jede rechtliche Aussage lässt. Gutes Design allein macht noch keine taugliche Website für Anwaltskanzleien.
Diese Fragen helfen beim Vergleich von Angeboten:
- Wie prüfen Sie Formulierungen auf Sachlichkeit, und wer gibt Texte vor dem Livegang frei?
- Wo werden Website und Formulareinträge gespeichert, und welche Verträge zur Auftragsverarbeitung schließen wir?
- Wer pflegt Profile und Beiträge nach dem Start, und wie schnell lassen sich Änderungen umsetzen?
- Welche Dienste lädt die Seite vor der Einwilligung, und wie lässt sich das nachprüfen?
- Erhalten wir Zugänge, Quellcode und Inhalte vollständig, falls wir den Anbieter wechseln?
Offen gesagt: Ein veröffentlichtes Kanzleiprojekt können wir derzeit nicht zeigen. Unsere Arbeit in anderen regulierten Bereichen finden Sie unter unseren Referenzen, und wie wir eine Website grundsätzlich planen und bauen, beschreibt unsere Seite zum Webdesign. Mit Kanzleien in Deutschland arbeiten wir vollständig online, per Videocall und mit schriftlichen Freigaben.
Als nächsten Schritt schicken Sie uns über das Kontaktformular die Zahl Ihrer Anwälte, Ihre Rechtsgebiete und die Sprachen Ihrer Mandanten; Sie erhalten eine Seitenstruktur und ein schriftliches Angebot. Festpreispakete finden Sie in der Preisübersicht.