Kanzlei Website erstellen: Leitfaden für Anwälte zwischen Berufsrecht und Webdesign

Eine Kanzlei Website folgt anderen Regeln als fast jede andere Unternehmensseite. Das anwaltliche Berufsrecht begrenzt, was Anwältinnen und Anwälte online sagen, zeigen und bewerben dürfen. In diesem Leitfaden erkläre ich, wie ich eine Website für eine Kanzlei plane, was hineingehört und was ich bewusst weglasse. Vorab ein wichtiger Hinweis: Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung; klären Sie jede Entscheidung mit Ihrer Kammer.
Was ist eine Kanzlei Website und warum gelten dafür besondere Regeln?
Eine Kanzlei Website ist der digitale Auftritt einer Anwältin, eines Anwalts oder einer Sozietät. Sie informiert über Personen, Kontaktdaten und Tätigkeitsbereiche und bleibt dabei innerhalb der berufsrechtlichen Grenzen. Der Unterschied zu anderen Firmenseiten ist deshalb einfach: Sie informiert, statt zu überreden.
In Deutschland regelt das vor allem § 43b der Bundesrechtsanwaltsordnung. Danach ist Werbung nur erlaubt, soweit sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist. Den Wortlaut finden Sie im offiziellen Gesetzesportal des Bundes. Zudem konkretisiert die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) diese Grenze in den §§ 6 und 7.
Ich arbeite von Istanbul aus, und die Türkei gehört zu den strengsten Rechtsordnungen in diesem Bereich. Deshalb nutze ich die türkischen Regeln in diesem Artikel als Vergleich. Sie zeigen, wie weit ein Werbeverbot gehen kann, und machen die deutschen Spielräume greifbarer.
Was erlaubt das Berufsrecht auf einer Kanzlei Website?
Deutschland erlaubt deutlich mehr als viele denken. Sachliche Information ist zulässig, also Angaben zu Personen, Tätigkeitsbereichen, Sprachen und Kontakt. Unzulässig wird es dann, wenn die Werbung unsachlich ist oder gezielt um ein konkretes Mandat wirbt.
- Sachliche Angaben zu Qualifikation, Werdegang und Tätigkeitsbereichen sind grundsätzlich erlaubt.
- Reißerische, irreführende oder herabsetzende Aussagen sind nicht erlaubt.
- Die gezielte Ansprache einer Person wegen eines konkreten Falls ist problematisch.
- Begriffe wie Fachanwalt oder Spezialist unterliegen eigenen Voraussetzungen.
Allerdings entscheidet am Ende der Einzelfall. Die Rechtsprechung zu anwaltlicher Werbung ist umfangreich, und die Kammern bewerten Grenzfälle unterschiedlich. Daher prüfe ich jeden Textbaustein mit einer einfachen Frage: Informiert dieser Satz sachlich, oder bettelt er um einen Auftrag?
Wie streng kann ein anwaltliches Werbeverbot sein?
Sehr streng. In der Türkei verbietet Artikel 55 des Anwaltsgesetzes jede Werbung zur Mandatsgewinnung. Der Türkische Anwaltsverband hat dieses Verbot in einer eigenen Verordnung ausgestaltet, die im August 2024 grundlegend geändert wurde. Seitdem stehen alle Regeln für Websites in deren Artikel 7.
- Zunächst darf der Domainname nicht auf Mandatsgewinnung zielen.
- Dann darf die Website nur eine abschließende Liste von Angaben zeigen.
- Außerdem sind Mandantenreferenzen unter jeder Bezeichnung verboten.
- Schließlich sind Codes, Keywords und Subdomains verboten, die das Ranking in Suchmaschinen verbessern.
Kurz gesagt: Dort existiert der klassische Werkzeugkasten des Online Marketings praktisch nicht. Für eine deutsche Kanzlei gilt das so nicht. Trotzdem hilft der Vergleich, weil er zeigt, welche Elemente überhaupt als Werbung gelten können.
Welche Angaben gehören ins Impressum einer Kanzlei?
Das Impressum ist für Kanzleien umfangreicher als für viele andere Anbieter. Neben den allgemeinen Pflichtangaben nach § 5 des Digitale Dienste Gesetzes (DDG) verlangt das Berufsrecht zusätzliche Informationen. Zudem greift die Dienstleistungsinformationspflichtenverordnung.
- Name, Anschrift und Kontaktdaten der Kanzlei, bei Gesellschaften auch Rechtsform und Vertretung.
- Die gesetzliche Berufsbezeichnung Rechtsanwalt und den Staat, in dem sie verliehen wurde.
- Die zuständige Rechtsanwaltskammer mit Anschrift.
- Einen Hinweis auf die berufsrechtlichen Regelungen und wo man sie einsehen kann.
- Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung, einschließlich Versicherer und räumlichem Geltungsbereich.
- Falls vorhanden, die Umsatzsteuer Identifikationsnummer.
Konkret empfehle ich, das Impressum nicht aus einem Generator zu kopieren. Lassen Sie es stattdessen einmal von der Kanzlei selbst gegenlesen, denn hier kennen Sie die Anforderungen besser als jeder Webdesigner. Zudem sollte das Impressum von jeder Seite aus mit höchstens zwei Klicks erreichbar sein; deshalb verlinke ich es im Footer und zusätzlich auf der Kontaktseite. Prüfen Sie außerdem nach jedem Wechsel der Versicherung oder der Partner, ob die Angaben noch stimmen.
Wie wählen Sie einen passenden Domainnamen?
Schlicht und seriös. In Deutschland sind beschreibende Domains nicht grundsätzlich verboten. Allerdings kann eine Domain irreführend wirken, wenn sie eine Alleinstellung suggeriert, etwa als ob es in einer Stadt nur eine einzige Kanzlei für ein Rechtsgebiet gäbe. Deshalb wähle ich meist den Namen der Kanzlei oder der Partner.
Zum Vergleich: In der Türkei nennt ein juristischer Fachaufsatz eine Domain im Sinne von „der Anwalt, der es löst" als Verstoß gegen das Werbeverbot. Dort gibt es außerdem die eigene Endung av.tr, die nur Anwälte mit Nachweis registrieren können.
Nutzen Sie die Domain dann auch für die E-Mail. Eine Kanzlei, die noch über ein kostenloses Postfach schreibt, wirkt nachlässig. Wie Sie das sauber einrichten, erkläre ich im Artikel zur E-Mail mit eigener Domain.
Wie beschreiben Sie Tätigkeitsbereiche ohne unzulässige Spezialisierung?
Beschreiben Sie den Umfang, nicht die Überlegenheit. Die BORA unterscheidet zwischen Fachanwaltsbezeichnungen, die an eine Verleihung durch die Kammer gebunden sind, und sonstigen Qualifikationsangaben. Nach § 7 BORA dürfen Sie Teilbereiche der Berufstätigkeit benennen, wenn Sie entsprechende Kenntnisse nachweisen können.
Wer sich als Spezialist bezeichnet, muss zudem über entsprechende theoretische und praktische Kenntnisse verfügen. Außerdem darf die Bezeichnung nicht mit einer Fachanwaltschaft verwechselbar sein. Daher verzichte ich auf Superlative wie „führend" oder „die beste Kanzlei" komplett.
Zum Beispiel informiert der Satz „Arbeitsrecht: Arbeitsverträge, Kündigungen und Vergütungsansprüche" sachlich. Der Satz „Wir kämpfen am härtesten für Ihre Rechte" wirbt dagegen reißerisch. Lesen Sie also jeden Satz mit der Frage, ob er informiert oder um einen Auftrag wirbt.
Sind Mandantenstimmen und Bewertungen auf der Website erlaubt?
In Deutschland sind sie nicht grundsätzlich verboten, aber heikel. Zunächst berührt jede Mandantenstimme die anwaltliche Verschwiegenheit, denn bereits die Tatsache eines Mandats ist vertraulich. Ohne ausdrückliche Einwilligung der Mandanten ist eine Veröffentlichung daher ausgeschlossen.
Zudem können Bewertungen irreführend wirken, wenn sie Erfolge für künftige Fälle nahelegen. In der Türkei ist die Frage einfacher: Dort verbietet die Verordnung jede Information über Mandanten, ob als Referenzen oder unter anderem Namen. Juristische Kommentare zählen sogar anonymisierte Erfolgsgeschichten dazu.
Wie bauen Sie stattdessen Vertrauen auf? Konkret mit überprüfbaren Fakten: Zulassungsjahr, Kammer, Werdegang, Sprachen und eine echte Kanzleiadresse. Eine saubere, aktuelle und fehlerfreie Website sendet dann ein starkes Signal ganz ohne Lobeshymnen.
Welche Seiten braucht eine Kanzlei Website?
Weniger als gedacht. Eine kleine Website lässt sich leichter aktuell und rechtssicher halten. Die Tabelle zeigt die Struktur, die ich meist vorschlage. Die letzte Spalte ist meine praktische Einschätzung, keine Rechtsauskunft. Konkret starte ich lieber mit sechs sauberen Seiten und erweitere später, als mit zwanzig halbfertigen Seiten online zu gehen.
| Seite | Inhalt | Worauf achten |
|---|---|---|
| Startseite | Kanzleiname, kurze Beschreibung, Kontakt | Keine Slogans oder Versprechen |
| Anwälte | Name, Foto, Zulassung, Werdegang, Sprachen | Einheitliche, sachliche Profile |
| Tätigkeitsbereiche | Sachliche Liste mit kurzen Erläuterungen | Spezialist nur mit Nachweis |
| Kontakt | Adresse, Telefon, E-Mail, Karte | Nur nötige Daten abfragen |
| Impressum | Pflichtangaben nach DDG und Berufsrecht | Kammer und Versicherung nennen |
| Datenschutz | Datenschutzerklärung, Cookie Hinweise | Echte Datenflüsse abbilden |
Auffällig ist, was fehlt: Es gibt keine Seite „Warum wir" und keinen Vergleich mit anderen Kanzleien. Außerdem ersetzt die Anwaltsseite meist eine eigene Seite „Über uns".
Dürfen Kanzleien Fachartikel und Rechtstipps veröffentlichen?
Ja, in Deutschland ist sachliche Information über Rechtsfragen grundsätzlich zulässig. Fachartikel zeigen Kompetenz, ohne direkt um ein Mandat zu werben. Allerdings sollte der Ton informativ bleiben und nicht in eine Verkaufsseite kippen.
Deshalb halte ich Beiträge allgemein und abstrakt. Erklären Sie eine Gesetzesänderung oder einen Rechtsbegriff und hören Sie dann auf. Vermeiden Sie am Ende Sätze wie „Rufen Sie jetzt an, bevor es zu spät ist". Solche Formulierungen erzeugen Druck und wirken schnell unsachlich.
Zudem veralten juristische Inhalte schnell. Ein alter Beitrag zu einer aufgehobenen Vorschrift kann Leser ernsthaft in die Irre führen. Versehen Sie daher jeden Artikel mit einem Prüfdatum und kontrollieren Sie alle Beiträge mindestens einmal im Jahr.
Ist SEO für eine Kanzlei Website erlaubt?
In Deutschland ja, solange die Inhalte sachlich und nicht irreführend sind. Suchmaschinenoptimierung ist hier ein normales und stark umkämpftes Feld. Anders in der Türkei: Dort verbietet Artikel 7(e) der Verordnung ausdrücklich Methoden, die einen Anwalt in Suchergebnissen nach oben bringen. Ich biete SEO Beratung an, lehne Rankingkampagnen für türkische Kanzleien aber ab.
Für deutsche Kanzleien gilt: SEO darf das Berufsrecht nicht umgehen. Eine Landingpage, die sich als „Nummer eins in der Stadt" bezeichnet, bleibt unzulässig, auch wenn sie gut rankt. Deshalb schreibe ich Seitentitel und Beschreibungen immer so, dass sie auch als Anzeige sachlich wären.
Technische Grundlagen sind dagegen unproblematisch. Eine schnelle Website, ein sauberes mobiles Layout und eine crawlbare Struktur sind einfach Qualität, keine Werbung.
Welche technischen Einstellungen sind sinnvoll?
Aus meiner Sicht als Webdesigner sind vor allem Einstellungen sinnvoll, die der Funktion der Website dienen. Auch das ist keine Rechtsberatung, sondern eine praktische Einordnung. So sortiere ich sie:
- Sinnvoll: Seitentitel mit Kanzleiname und Ort als Identitätsangabe.
- Ebenso sinnvoll: HTTPS, ein schneller Server, mobile Darstellung und eine korrekte Sitemap.
- Zudem sinnvoll: strukturierte Daten, die nur sachliche Angaben wiederholen.
- Heikel: Superlative in Seitentiteln und Meta Beschreibungen.
- Ebenso heikel: Bewertungssterne ohne echte, nachprüfbare Grundlage.
- Vorsicht: Landingpages, die Alleinstellung oder Erfolgsgarantien suggerieren.
Für schlichte Meta Tags können Sie meinen Meta Tag Generator nutzen. Mit dem Schema Generator übertragen Sie Kanzleiangaben in strukturierte Daten. Geben Sie in beiden Tools dann nur sachliche, belegbare Angaben ein.
Dürfen Anwälte Google Ads und Social Media Werbung schalten?
In Deutschland grundsätzlich ja, sofern die Anzeige sachlich bleibt und nicht gezielt um ein konkretes Mandat wirbt. Suchanzeigen zu Rechtsgebieten sind daher weit verbreitet. Allerdings gelten für den Anzeigentext dieselben Grenzen wie für die Website.
In der Türkei ist die Antwort dagegen eindeutig nein. Die Verordnung verbietet es, Werbung zu schalten oder anzunehmen, und untersagt auch Weiterleitungen von fremden Seiten. Zudem dürfen türkische Anwälte in sozialen Medien keine werblichen Beiträge über ihr Leben, ihre Einkünfte oder ihre Tätigkeit veröffentlichen.
Ich betreue selbst Google Ads Konten. Trotzdem lehne ich bezahlte Kampagnen für Kanzleien in strengen Rechtsordnungen ab. Kurzfristiger Traffic wiegt das Risiko eines berufsrechtlichen Verfahrens nicht auf.
Wie setzen Sie Datenschutz auf der Kanzlei Website um?
Betrachten Sie jedes Kontaktformular als Datenfluss, den Sie erklären müssen. In der EU gilt die DSGVO, in der Türkei das Datenschutzgesetz KVKK. Beide verlangen eine klare Information spätestens bei der Erhebung.
- Verlinken Sie direkt am Formular eine kurze, verständliche Datenschutzerklärung.
- Fragen Sie nur ab, was Sie für eine Antwort brauchen: Name sowie Telefon oder E-Mail.
- Bitten Sie Besucher, in der ersten Nachricht keine Falldetails zu schildern.
- Laden Sie Analyse und Marketing Cookies erst nach Einwilligung.
- Dokumentieren Sie, wo Formulardaten liegen, wer sie liest und wie lange Sie sie speichern.
Das ist besonders im Straf und Familienrecht wichtig. Besucher schildern dort oft schon in der ersten Nachricht Gesundheitsdaten oder Vorstrafen. Ein kurzes Formular schützt also beide Seiten. Zudem sollte die Übertragung verschlüsselt erfolgen, und Formularnachrichten sollten nicht in einem gemeinsamen Postfach landen, auf das auch Auszubildende oder externe Dienstleister ohne Not zugreifen.
Wie gestalten Sie Kontaktseite und Formular?
Die Kontaktseite ist meist die meistgenutzte Seite einer Kanzlei. Trotzdem geht es hier nicht darum, die Conversion Rate auszureizen. Vielmehr soll der Weg zur Kanzlei ruhig und klar sein. Deshalb verzichte ich auf Popups, Countdowns und Hinweise wie „nur noch zwei Termine frei".
Stattdessen zeige ich die vollständige Adresse, eine Karte, Öffnungszeiten, Telefon und E-Mail. Wenn Sie ein Formular nutzen, schreiben Sie dann deutlich, wann und wie Sie antworten. Außerdem braucht das Formular einen Spamschutz, denn Kanzleiformulare ziehen viel automatisierten Missbrauch an.
Zu Feldreihenfolge, Fehlermeldungen und mobiler Nutzung finden Sie mehr in meinem Beitrag zum Formular optimieren. Einige der dortigen Verkaufstaktiken lasse ich bei Kanzleien allerdings bewusst weg.
Welcher Designstil passt zum Anwaltsberuf?
Ruhig und gut lesbar. Das türkische Recht begrenzt sogar Kanzleischilder auf zwei Farben und verbietet Leuchtschilder. Diese Regeln gelten nicht direkt für Websites. Trotzdem zeigen sie, welchen Ton der Berufsstand erwartet.
Daher nutze ich eine zurückhaltende Farbpalette, gut lesbare Schriften und viel Weißraum. Animierte Hintergründe und Stockfotos von Richterhammer und Waage bringen nichts. Echte Fotos der Kanzlei und professionelle Porträts wirken deutlich glaubwürdiger.
Wenn Ihre Kanzlei noch kein visuelles Erscheinungsbild hat, klären Sie zunächst Logo, Farben und Schriften. Wie ich dabei vorgehe, beschreibe ich auf der Seite zur Markenidentität. Auch hier halte ich die Gestaltung für Kanzleien bewusst schlicht.
Warum sind Ladezeit und mobile Darstellung wichtig?
Weil Empfehlungen auf dem Smartphone ankommen. Viele Mandanten hören Ihren Namen von einer Vertrauensperson und suchen dann mobil danach. Eine langsame oder fehlerhafte Seite schwächt in diesem Moment das Vertrauen, das die Empfehlung aufgebaut hat.
Deshalb baue ich Kanzleiseiten mobile first. Die Telefonnummer ist mit einem Tipp wählbar, und die Adresse öffnet sich in der Karte. Die Grundlagen erkläre ich im Beitrag Was ist Mobile First Design. Zudem behandle ich die Ladezeit im Artikel Wie beeinflusst die Ladezeit SEO.
Auch Barrierefreiheit gehört dazu. Ausreichende Schriftgröße, starker Kontrast und ein per Tastatur bedienbares Menü helfen älteren Menschen und Menschen mit Sehschwäche. Nichts davon kollidiert mit dem Berufsrecht, denn es ist schlicht Qualität. Testen Sie die Seite deshalb regelmäßig auf einem älteren Smartphone und mit langsamer Verbindung.
Wie gestalten Sie die Teamseite einer Sozietät?
Mit einer einheitlichen Vorlage für alle. Lange Lebensläufe, Auszeichnungslisten und Fallbeispiele geraten schnell in einen werblichen Ton. Ungleiche Profile lassen zudem einzelne Personen wie die Stars der Kanzlei wirken.
Meine Vorlage enthält Foto, Name, Berufsbezeichnung, Zulassungsjahr, Werdegang, Tätigkeitsbereiche und Sprachen. So wirkt jedes Profil gleich sachlich. Außerdem dauert die Aktualisierung bei einem Neuzugang dann nur Minuten.
Denken Sie gesondert über Referendare und Mitarbeitende nach. Entscheiden Sie also bewusst, ob deren Daten überhaupt auf die Website gehören, und berücksichtigen Sie dabei den Datenschutz.
Braucht eine Kanzlei eine mehrsprachige Website?
Nur wenn Sie in dieser Sprache wirklich beraten. Kanzleien mit internationalen Mandanten profitieren oft von einer englischen oder türkischen Version. Allerdings birgt jede Übersetzung eigene Risiken. Ein sachlicher deutscher Satz kann im Englischen plötzlich zu „leading" oder „best rated" werden.
Prüfen Sie daher jede Sprachversion mit derselben Checkliste. Technisch müssen Sie die Sprachversionen dann korrekt für Suchmaschinen auszeichnen. Wie das funktioniert, erkläre ich im Leitfaden zu mehrsprachiger Website SEO.
Kurz gesagt: Eine zweite Sprache sollte echte Kapazität abbilden. Sonst führt sie Leser in die Irre und wird zur Pflegelast. Außerdem muss auch das Impressum in jeder Sprachversion vollständig und leicht auffindbar bleiben, denn ausländische Besucher haben denselben Anspruch auf klare Angaben zur Kanzlei, zur Kammer und zur Versicherung.
Wie wählen Sie Hosting und Sicherheit für eine Kanzlei?
Eine Kanzleiseite ist vielleicht klein, ihr Ruf aber nicht. Eine gehackte Seite mit plötzlichen Glücksspiellinks oder einer gefälschten Zahlungsseite schadet dem Vertrauen der Mandanten sofort. Deshalb empfehle ich Kanzleien kein billiges, ungepflegtes Shared Hosting.
- Zunächst wählen Sie einen Anbieter mit automatischen Backups an einem getrennten Ort.
- Dann sichern Sie den Adminbereich mit einer zweistufigen Anmeldung.
- Außerdem prüfen Sie Plugin und Theme Updates mindestens monatlich.
- Schließlich speichern Sie Formulardaten in einem gesicherten Bereich statt im normalen Posteingang.
Auch der Serverstandort zählt. Liegen Formulardaten außerhalb der EU, greifen die Regeln der DSGVO zur Übermittlung in Drittländer. Treffen Sie die Hostingentscheidung daher gemeinsam mit der Person, die den Datenschutz verantwortet.
Welche Schritte führen zur fertigen Kanzlei Website?
Das ist die Reihenfolge, der ich folge. Die Prüfung des Berufsrechts steht dabei vor jeder technischen Arbeit. So muss ich nach dem Start keine Inhalte mehr herausreißen.
- Lesen Sie BRAO, BORA und aktuelle Hinweise Ihrer Kammer.
- Wählen Sie eine schlichte Domain auf Basis des Kanzleinamens.
- Sammeln Sie alle Pflicht und Profilangaben in einer Tabelle.
- Formulieren Sie Tätigkeitsbereiche sachlich und ohne Superlative.
- Erstellen Sie Impressum und Datenschutzerklärung nach den echten Abläufen.
- Bauen Sie ein ruhiges, schnelles und mobiles Design.
- Lesen Sie vor dem Start jede Zeile mit der Frage: Information oder Werbung?
- Prüfen Sie Inhalte und Rechtsänderungen einmal im Jahr.
Diese Reihenfolge klingt langsam. In der Praxis spart sie jedoch Zeit, weil später nichts neu gebaut werden muss.
Wie halten Sie die Website nach dem Start aktuell?
Mit dem Start ist die Arbeit nicht vorbei. Regeln ändern sich, Kolleginnen kommen und gehen, Telefonnummern wechseln. Ein Profil einer längst ausgeschiedenen Person wirkt auf jeden Leser nachlässig.
Deshalb gebe ich Kanzleien einen einfachen Kalender. Jeden Monat testen Sie Formular und Telefonlink und prüfen Sicherheitsupdates. Jedes Quartal kontrollieren Sie Teamseite und Kontaktdaten. Einmal im Jahr lesen Sie das Berufsrecht erneut und prüfen jede Seite dagegen.
Zudem lohnt es sich, Mitteilungen der Kammer zu verfolgen. Wie Aktualität und Suche allgemein zusammenhängen, erkläre ich im Beitrag Content aktualisieren. Bei einer Kanzlei geht es beim Aktualisieren allerdings um Richtigkeit, nicht um Rankings.
Was droht bei Verstößen gegen das anwaltliche Werbeverbot?
In Deutschland kommen zwei Wege in Betracht. Zunächst kann die Rechtsanwaltskammer berufsrechtlich reagieren, etwa mit einer Rüge. Außerdem können Mitbewerber unzulässige Werbung nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb abmahnen, weil Verstöße gegen Marktverhaltensregeln dort relevant werden können.
In der Türkei hat das Verfassungsgericht 2024 über eine Individualbeschwerde zu einem Verweis wegen eines werblichen Beitrags entschieden. Es sah keine Verletzung der Meinungsfreiheit, weil der Beitrag als Versuch galt, potenzielle Mandanten zu erreichen. Zudem ergänzte eine Änderung von 2026 laut der konsolidierten Fassung bei Lexpera einen Artikel 12/A, der eine Stelle zur Erkennung von Werbeverstößen schafft.
Also ist „das machen doch alle" kein tragfähiges Argument. Eine riskante Seite der Konkurrenz ist womöglich nur noch niemandem aufgefallen.
Welche Rolle spielen Anwaltsverzeichnisse und Unternehmensprofile?
Viele Mandanten finden Kanzleien nicht nur über die eigene Website, sondern auch über Verzeichnisse und Kartendienste. Deshalb sollten Name, Adresse und Telefonnummer überall identisch sein. Widersprüchliche Angaben verwirren Menschen und Suchmaschinen gleichermaßen.
Allerdings gelten auch dort die Regeln des Berufsrechts. Ein Profiltext mit Superlativen bleibt unsachlich, egal auf welcher Plattform er steht. Konkret übernehme ich daher denselben sachlichen Kurztext wie auf der Website und verlinke auf die Seite der Tätigkeitsbereiche.
Prüfen Sie zudem regelmäßig, ob fremde Verzeichnisse veraltete Daten zeigen. Gerade nach einem Umzug oder einem Wechsel in der Partnerschaft bleiben alte Einträge oft jahrelang online.
Was sollten Sie einen Webdesigner vor der Beauftragung fragen?
Fragen Sie, ob er das anwaltliche Berufsrecht kennt. Sonst schlägt er womöglich Bewertungsslider, Testimonial Plugins und Conversion Popups vor, die anderswo gut funktionieren. Die Verantwortung für solche Elemente tragen am Ende Sie, nicht der Designer.
Stellen Sie im ersten Gespräch drei Fragen. Hat er BRAO und BORA gelesen? Welche Elemente lässt er deshalb weg? Wer erstellt Impressum und Datenschutztexte? Klären Sie zudem, ob Sie Inhalte selbst ändern können, denn bei Rechtsänderungen müssen Sie schnell reagieren.
Solche Projekte setze ich mit meinem erfahrenen Team um und übergebe jede Entscheidung mit einer schriftlichen Checkliste. Mein Vorgehen finden Sie auf der Seite zum Webdesign, und über die Kontaktseite erreichen Sie mich direkt. Zum Schluss noch einmal: Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung.




