Webdesign für Ihre Branche

Website für Patentanwälte und Markenkanzleien

Mandanten kommen meist mit einer Frage zur Kanzlei: Ist dieser Name schutzfähig, in welchen Klassen melde ich an, wie lange dauert das? Wir bauen Websites für Patentanwälte und Markenkanzleien in Deutschland, Österreich und der Schweiz ebenso wie deutsche Seiten für Markenvertreter in der Türkei, jeweils rund um Ablaufseiten, einen verständlichen Klassenratgeber und ein Anfrageformular, das die richtigen Angaben erfasst.

AblaufseitenKlassenratgeberAnfrageformularMarkenrechercheImpressum nach DDG
  • Google Partner
  • Talha Aslan und Team
  • Deutsch, Englisch, Türkisch

Live Demo öffnenEin Demodesign für eine fiktive Marke

Kurz gesagt

Die Website einer Patentanwaltskanzlei oder Markenkanzlei erklärt Anmeldung, Widerspruch, Verlängerung und Patentanmeldung jeweils als Ablauf, macht die Nizza Klassen verständlich und startet jede Anfrage mit den richtigen Angaben. In Deutschland darf ein Patentanwalt nach § 39b PAO nur sachlich über seine Tätigkeit informieren, und das Impressum nennt nach § 5 DDG Kammer und Berufsbezeichnung. Für Einzelkanzleien gilt derselbe Aufbau.

Talha Aslan und TeamZuletzt aktualisiert:

Warum ein eigener Ansatz

Die häufigsten Schwächen von Kanzleiwebsites im Markenrecht

Die Website einer Patentanwaltskanzlei soll einen technischen Ablauf einfach erklären und zugleich innerhalb des Berufsrechts bleiben. Allgemeine Vorlagen für Firmenwebsites leisten beides nicht.

Leistungen ohne Ablauf

Auf der Website steht nur, dass Marken angemeldet werden. Fehlen Anmeldung, Prüfung, Veröffentlichung, Widerspruchsfrist und Eintragung, wissen Mandanten nicht, was sie erwartet, und stellen dieselben Fragen per E-Mail.

Die Klassenfrage bleibt offen

In welchen Klassen melde ich an, ist meist die erste Frage. Ohne Ratgeber zu den Nizza Klassen wird sie gar nicht gestellt oder endet in einer Anmeldung in der falschen Klasse.

Formulare erfassen zu wenig

Name, E-Mail und Nachricht fragen weder Marke noch Logo, Tätigkeitsbereich oder Zielländer ab. Die erste Antwort besteht aus Rückfragen, und die Anfrage kühlt ab.

Werbung jenseits des Berufsrechts

Nach § 39b PAO ist Werbung nur erlaubt, soweit sie sachlich über die berufliche Tätigkeit unterrichtet und nicht auf einen Auftrag im Einzelfall gerichtet ist. Garantierte Eintragungen oder Mandantenlogos ohne Zustimmung passen dazu nicht.

Pflichtangaben fehlen

§ 5 DDG verlangt bei reglementierten Berufen Kammer, gesetzliche Berufsbezeichnung, den Staat der Verleihung und die berufsrechtlichen Regelungen samt Zugang. Ein Impressum aus einer allgemeinen Vorlage lässt diese Angaben oft weg.

Inhalte veralten

Gebühren, Klassenlisten und Regeln ändern sich. Kommen Neuerungen wie die seit 1. Januar 2026 geltende 13. Ausgabe der Nizzaer Klassifikation nicht auf der Website an, verliert der Ratgeber an Vertrauen.

Quellen: Patentanwaltsordnung (PAO), § 39b Werbung · DDG, § 5 Allgemeine Informationspflichten

Unser Aufbau

Eine Website, die den Ablauf erklärt, die Klassen verständlich macht und die Anmeldung sauber startet

Wir bauen die Kanzleiwebsite nicht als Leistungsliste, sondern entlang der Entscheidung des Mandanten: Erst fragt er sich, ob seine Marke schutzfähig ist, dann klärt er Klassen und Länder, zuletzt startet er die Anmeldung. Deshalb hat jede Leistung eine eigene Ablaufseite, es gibt einen eigenen Klassenratgeber, und jede Seite endet mit demselben Anfrageformular.

Mandanten gehen den ersten Schritt gern selbst. Unser Team hat auf talhaaslan.com die Markenrecherche und den Nizza Klassenfinder entwickelt; deshalb wissen wir, wie eine Vorabprüfung oder ein Suchschritt mit Links zu den amtlichen Registern aufgebaut wird und das Ergebnis an Ihr Anfrageformular übergibt. Für Kanzleien mit Mandanten aus mehreren Ländern planen wir die mehrsprachige Struktur von Anfang an mit.

Design, Entwicklung und Inhalte liegen in einem Team, deshalb werden diese Entscheidungen nicht nachträglich zusammengeflickt. Die Strategie entwickelt Talha Aslan, die Umsetzung übernimmt unser erfahrenes Team; das letzte Wort zu jeder rechtlichen Aussage bleibt bei Ihnen. Mit Kanzleien im DACH Raum arbeiten wir vollständig per Videocall.

  • Eigene Ablaufseite für jede Leistung
  • Ratgeber zu den Nizza Klassen in klarer Sprache
  • Anfrageformular mit Marke, Klassen und Ländern
  • Einstieg in eine Markenrecherche
  • Impressum mit Kammer und Berufsbezeichnung
Empfohlene Seitenstruktur

Startseite

  • LeistungenMarkenanmeldungWiderspruchVerlängerung und UmschreibungPatenteDesigns
  • KlassenratgeberDie 45 Nizza KlassenHäufig verwechselte Klassen
  • MarkenrechercheVorabprüfungLinks zu amtlichen Registern
  • KanzleiAnwaltsprofileKammer und Berufsbezeichnung
  • Anmeldung startenAnfrageformularWhatsAppKontakt
  • RechtlichesImpressumDatenschutz

Jede Leistungsseite beantwortet ihre eigene Suche; Klassenratgeber und Recherche führen zum selben Anfrageformular.

Der passende Aufbau

Einzelkanzlei oder Kanzlei für Marken und Patente?

Alle drei beruhen auf derselben Grundlage; den Unterschied machen das Leistungsspektrum und die Herkunft der Mandanten.

Einzelkanzlei

Website einer Einzelkanzlei

Mandanten finden die Kanzlei über Namen und Empfehlung; die Website stellt die Person und ihre Zulassung nach vorn.

  • Profil und Berufsbezeichnung vorn
  • Wenige Seiten, klare Abläufe
  • Telefon und E-Mail sofort sichtbar

Marken und Patente

Website einer IP Kanzlei

Teams für Marken, Patente und Designs bieten unterschiedliche Leistungen; die Website erklärt jede mit eigenem Ablauf.

  • Eine Ablaufseite je Leistung
  • Seiten zu Team und Schwerpunkten
  • Anfrageformular, das nach Thema verteilt

Internationale Mandate

Kanzlei für Anmelder aus dem Ausland

Ausländische Unternehmen und Partnerkanzleien suchen auf Englisch nach einem Vertreter im jeweiligen Land.

  • Eigene Seiten je Sprache mit hreflang
  • Das nationale Verfahren auf Englisch erklärt
  • Kontaktweg für Korrespondenzkanzleien

Speziell für Markenkanzleien

Was eine Kanzleiwebsite im Markenrecht braucht

Diese Punkte haben sich auf der Demo Website und bei der Entwicklung unserer eigenen Markentools herausgestellt.

Ablaufseiten

Für Markenanmeldung, Widerspruch, Verlängerung, Umschreibung, Patente und Designs: worum es geht, welche Unterlagen nötig sind, die Schritte und häufige Fragen. Wie Dauer und Kosten dargestellt werden, entscheiden wir gemeinsam mit Ihnen.

Klassenratgeber

Auf Grundlage der 13. Ausgabe der Nizzaer Klassifikation, gültig seit 1. Januar 2026, erklärt der Ratgeber jede Klasse mit Beispielen für Waren und Dienstleistungen. Die Wahl der Klassen bleibt immer bei der Kanzlei.

Anfrageformular vor der Anmeldung

Marke, Logo als Upload, Tätigkeitsbereich, gewünschte Klassen und Zielländer; alles, was vor dem ersten Gespräch nötig ist, kommt auf einmal. Das Formular läuft verschlüsselt und mit Datenschutzhinweis.

Schritt zur Markenrecherche

Eine Vorabprüfung oder ein Suchschritt mit Links zu den amtlichen Registern, mit dem klaren Hinweis, dass das Ergebnis keine Rechtsberatung ist, und danach der Weg ins Anfrageformular.

Sachliche Werbung nach § 39b PAO

Werbung ist Patentanwälten nur erlaubt, soweit sie in Form und Inhalt sachlich über die berufliche Tätigkeit unterrichtet und nicht auf einen Auftrag im Einzelfall gerichtet ist. Wir formulieren Leistungen, Referenzen und Aussagen innerhalb dieser Grenze; die abschließende Prüfung liegt bei Ihrer Kanzlei.

Impressum für reglementierte Berufe

Nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 DDG nennt das Impressum die Kammer, die gesetzliche Berufsbezeichnung, den Staat der Verleihung und die berufsrechtlichen Regelungen mit dem Hinweis, wie sie zugänglich sind. Wir sehen diese Angaben im Aufbau vor und setzen die Texte ein, die Sie uns geben.

Quellen: WIPO, Nice Classification, 13th edition, version 2026 · Patentanwaltsordnung (PAO), § 39b Werbung

Vergleich

Allgemeines Template oder Website für eine Markenkanzlei?

ThemaAllgemeines FirmentemplateWebsite für eine Markenkanzlei
LeistungenAlle Leistungen als Stichpunkte auf einer SeiteJede Leistung auf eigener Seite: Schritte, Unterlagen und Fragen
KlassenfrageWird nicht behandeltRatgeber zu den Nizza Klassen mit Beispielen
ErstkontaktName, E-Mail und NachrichtAnfrageformular mit Marke, Logo, Klassen und Ländern
MarkenrechercheKeine oder nur ein externer LinkVorabprüfung mit Übergang ins Formular
BerufsrechtMandantenlogos ohne Zustimmung, garantierte EintragungSachliche Information im Rahmen von PAO und Berufsordnung
ImpressumAllgemeine VorlageKammer, Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen

Schnellcheck

Funktionsumfang einer Kanzleiwebsite im Markenrecht

Unverzichtbar: Hat Ihre Website das?

0 von 6 vorhanden Haken Sie ab, was vorhanden ist, und sehen Sie den Stand Ihrer Website.

Nach Bedarf

  • Modul für die Markenrecherche
  • Seiten auf Englisch oder Türkisch
  • Newsletter und Rechtsprechung (Blog)
  • Sicherer Dokumentenupload für Mandanten
  • Erinnerung an Verlängerungsfristen auf Anfrage
  • Google Bewertungen auf der Website

Welche dieser Punkte Sie brauchen, legen wir im Erstgespräch gemeinsam fest.

Sprechen wir über Ihre Leistungen

Nennen Sie uns Ihre Leistungen, die Zahl der Anwälte und die Herkunft Ihrer Mandanten; wir schlagen eine passende Seitenstruktur vor und schicken Ihnen ein schriftliches Angebot.

Ablauf

Vom Briefing zum Livegang in vier Schritten

  1. Kennenlernen und Umfang

    Wir klären Ihr Geschäft, Ihre Zielgruppe und die Aufgabe der Website in einem Satz: Wem verkauft sie was, über welche Aktion? Umfang und Zeitplan entstehen aus dieser Antwort.

  2. Design Freigabe

    Startseite und zentrale Vorlagen kommen zuerst als Entwurf zu Ihnen; ohne Ihre Freigabe wird kein Code geschrieben. Wir mögen keine Überraschungen und verursachen keine.

  3. Entwicklung

    Das freigegebene Design wird zu schnellem, sicherem, wartbarem Code. Sie verfolgen den Fortschritt im CRM und sehen jede Seite vor dem Livegang in einer Testumgebung.

  4. Livegang und Messung

    Die Website geht mit Analytics, Search Console und Conversion Tracking online; Panel Einweisung inklusive, Hosting und Wartung im ersten Jahr enthalten.

Kostenlose Tools

Prüfen Sie Marke und Website heute kostenlos

Testen Sie unsere Markenrecherche und den Klassenfinder, bevor Sie sie Mandanten empfehlen, und prüfen Sie die aktuelle Website auf Sicherheitszertifikat, mobile Nutzbarkeit und Domaindaten. Die Tools sind kostenlos und ohne Anmeldung.

Marke

Markenrecherche

Bereitet Markenrecherchen für DPMA, EUIPO, USA, UK, Türkei, Australien, Kanada und Indien vor, zeigt Schutzhindernisse und bewertet ähnliche Marken transparent, mit Bericht zum Herunterladen.

Marke

Nizza Klassen

Beschreiben Sie Ihr Angebot und erhalten Sie passende Nizza Klassen, mit allen 45 aktuellen Klassenüberschriften, häufig kombinierten Klassen und Hinweisen für die Anmeldung.

Domain

Whois Abfrage & Domain Alter

Zeigt kostenlos, bei welchem Registrar eine Domain liegt, wann sie registriert wurde, wann sie ausläuft und ob sie noch frei ist.

Sicherheit

SSL Check

Prüft Gültigkeit, Laufzeit, Aussteller, Domainnamen, Zertifikatskette und TLS Versionen eines SSL Zertifikats in Sekunden.

Tech SEO

Mobile Friendly Test

Testet, ob eine Seite auf dem Smartphone gut nutzbar ist: Viewport, Schriftgröße, Tap Targets, Screenshot und Core Web Vitals.

Tech SEO

SEO Check

Prüfen Sie Title, Meta Description, Überschriften, Canonical, Indexierbarkeit und Ladezeit einer URL kostenlos und erhalten Sie einen SEO Score mit konkreten Aufgaben.

Alle kostenlosen Tools

So arbeiten wir

Unser Ansatz für Websites von Patentanwälten und Markenkanzleien

In diesem Bereich haben wir noch kein Kundenprojekt online; unseren Ansatz zeigen wir deshalb auf einer Demo Website, die unser Team gebaut hat. Die Demo ist keine Kundenseite. Unsere Arbeiten aus anderen Branchen finden Sie auf der Referenzseite.

Live Demo

So könnte Ihre Website aussehen

Für diesen Bereich haben wir eine einseitige Demowebsite für eine fiktive Marke gebaut, nur um unseren Ansatz zu zeigen. Design, Textaufbau und mobile Ansicht können Sie live in drei Sprachen ansehen.

Live Demo öffnen

Berufsrecht zuerst

Vor dem ersten Entwurf gehen wir die Werberegeln und Informationspflichten Ihres Berufs gemeinsam durch und bauen Seitenliste und Tonfall danach auf.

Wir kennen Markentools

Markenrecherche und Klassenfinder auf unserer eigenen Website hat unser Team entwickelt; wie Vorabprüfung, Klassenvorschläge und ein klarer Haftungshinweis funktionieren, wissen wir aus dieser Arbeit.

Fachliche Inhalte bleiben bei Ihnen

Wir liefern Struktur und Formulierung der Ablaufseiten; Ihre Anwälte schreiben oder geben jede rechtliche Aussage frei. Ohne Ihre Freigabe geht nichts online.

Vertraulichkeit im Formular

Das Anfrageformular fragt nur das Nötige ab, die Übertragung ist verschlüsselt, und wer hochgeladene Logos und Unterlagen wie lange speichert, legen wir zu Beginn schriftlich fest.

Alle Referenzen

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Website für Patentanwälte und Markenkanzleien

Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns; Sie erhalten eine Antwort und ein schriftliches Angebot.

Nächster Schritt

Planen wir die Website Ihrer Kanzlei gemeinsam

Im kostenlosen 15-minütigen Gespräch besprechen wir Ihre Leistungen, die Herkunft Ihrer Mandanten und den Umfang des Klassenratgebers; danach erhalten Sie Umfang und Angebot schriftlich.

Ausführlicher Ratgeber

Website für Patentanwälte: Abläufe, Klassenratgeber und Anfragen

Talha Aslan und TeamZuletzt aktualisiert: 14 Min. Lesezeit

Wer auf der Website einer Patentanwaltskanzlei landet, ist meist noch kein Mandant. Er hat einen Namen im Kopf, vielleicht ein Logo und ein paar Fragen; beantwortet die Website diese Fragen in der richtigen Reihenfolge, beginnt das erste Gespräch mit fachlicher Einschätzung statt mit Rückfragen.

Dieser Ratgeber geht die Entscheidungen durch, die eine Kanzlei für Marken und Patente bei der Planung ihrer Website trifft, in der Reihenfolge, in der sie anfallen: Berufsrecht und Impressum, Ablaufseiten, Klassenratgeber, Anfrageformular, Mandate aus dem Ausland, Sichtbarkeit in der Suche und Messung. Das letzte Wort zu jeder rechtlichen Aussage bleibt bei Ihrer Kanzlei; wir bauen Struktur und Formulierung darum herum.

Klären, wer mit welcher Frage kommt

Bevor eine Seitenliste entsteht, sollten Sie Ihre Besucher in Gruppen einteilen, denn jede Gruppe kommt über einen anderen Einstieg und entscheidet anhand anderer Informationen. Bei einer Kanzlei im Markenrecht stechen meist fünf Gruppen hervor, und jede erste Frage führt zu einer anderen Seite.

  • Gründer mit Namensidee: Fragt, ob der Name frei ist und in welchen Klassen er anmelden soll; ihm helfen Rechercheschritt und Klassenratgeber.
  • Wachsendes Unternehmen: Will eine bestehende Marke auf neue Produkte oder neue Länder ausdehnen und sucht Seiten zu weiteren Klassen und internationalen Anmeldungen.
  • Markeninhaber mit Konflikt: Hat eine ähnliche Anmeldung entdeckt oder einen Widerspruch erhalten; er braucht die Ablaufseite zum Widerspruch und einen schnellen Kontaktweg.
  • Ausländisches Unternehmen oder Partnerkanzlei: Sucht einen Vertreter vor Ort und will das nationale Verfahren auf Englisch erklärt bekommen.
  • Bestehender Mandant: Kommt wegen Verlängerung, Umschreibung oder Adressänderung; ein kurzer, sichtbarer Kontaktweg reicht.

Notieren Sie für jede Gruppe die Einstiegsseite, die zweite Seite und das Formular, mit dem der Weg endet. Dauert ein Weg länger als drei Klicks, ändern Sie die Seitenstruktur, statt Text hinzuzufügen. Die Startseite braucht danach je Gruppe einen Satz, der auf den richtigen Einstieg verweist.

Berufsrecht und Impressum vor dem ersten Entwurf klären

Text und Gestaltung folgen dem Berufsrecht, nicht umgekehrt. Nach § 39b PAO ist Patentanwälten Werbung nur erlaubt, soweit sie in Form und Inhalt sachlich über die berufliche Tätigkeit unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist; für Rechtsanwälte im Markenrecht enthält § 43b BRAO dieselbe Regel. In Österreich und der Schweiz gelten die dortigen Berufsregeln.

Vor dem Entwurf vereinbaren wir mit der Kanzlei eine kurze Prüfliste:

  • Ergebnissprache: Beschreiben, was die Kanzlei tut, etwa Anmeldung vorbereiten und Verfahren begleiten, statt eine Eintragung in Aussicht zu stellen.
  • Mandantennamen: Logos, Namen oder Fallbeschreibungen nur mit schriftlicher Zustimmung, deren Datum und Umfang dokumentiert sind.
  • Bezeichnungen: Die gesetzliche Berufsbezeichnung jeder Person; Begriffe wie „Spezialist“ nur mit klarer Grundlage.
  • Kosten: Amtsgebühren getrennt von Anwaltsgebühren, mit klarer Angabe, was enthalten ist.

Das Impressum ist der Teil, den allgemeine Vorlagen am häufigsten verfehlen. § 5 DDG, seit 14. Mai 2024 an die Stelle des TMG getreten, verlangt bei reglementierten Berufen zusätzlich die Kammer, die gesetzliche Berufsbezeichnung mit dem Staat, in dem sie verliehen wurde, und die berufsrechtlichen Regelungen samt Hinweis, wie sie zugänglich sind. Arbeiten Personen mit Zulassung in verschiedenen Staaten zusammen, nennen Sie Bezeichnung und Staat für jede einzelne.

Wir sehen diese Angaben im Aufbau vor, verlinken das Impressum von jeder Seite im Fußbereich und setzen die Texte ein, die Sie uns geben; welche Angaben Ihre Kanzlei im Einzelfall braucht, prüfen Sie selbst. Jede unklare Aussage gibt vor der Veröffentlichung die verantwortliche Person in der Kanzlei frei.

Aufbau einer Ablaufseite je Leistung

Jede Leistung bekommt eine eigene Ablaufseite mit demselben Gerüst, damit Mandanten nach einer Seite wissen, wo sie auf der nächsten suchen müssen. Für Markenanmeldung, Widerspruch, Verlängerung, Umschreibung, Patente und Designs empfehlen wir diese Reihenfolge:

  1. Definition in einem Satz: Was die Leistung ist und wer sie braucht, ohne Fachjargon.
  2. Für wen sie nicht passt: Etwa warum ein rein beschreibendes Wort schwer schutzfähig ist; dieser Abschnitt schafft Vertrauen und filtert unpassende Anfragen.
  3. Benötigte Angaben und Unterlagen: Markendarstellung, Anmelderdaten und gegebenenfalls Vollmacht, Punkt für Punkt.
  4. Die Schritte: Anmeldung, Prüfung, Veröffentlichung, Widerspruchsfrist und Eintragung, jeweils mit dem Hinweis, ob der Mandant etwas tun muss.
  5. Häufige Fragen: Die fünf Fragen, die Ihr Team am häufigsten am Telefon beantwortet, in eigenen Worten.
  6. Nächster Schritt: Das Anfrageformular, in dem das Thema der Seite bereits ausgewählt ist.

Wie Sie Dauer und Kosten darstellen, ist eine eigene Entscheidung. Amtliche Fristen und Gebührenpositionen an einer Stelle mit Prüfdatum zu bündeln ist sicherer, als Zahlen auf mehreren Seiten zu wiederholen. Auf Patentseiten bewahrt ein kurzer Hinweis Erfinder vor einem häufigen Fehler: vor einer Messe, einem Beitrag in sozialen Medien oder einem Gespräch mit Investoren erst mit der Kanzlei sprechen.

Einen Klassenratgeber mit Beispielen schreiben

Der Klassenratgeber beantwortet die Frage „in welchen Klassen“ und bringt Gründer vorbereitet in die Kanzlei. Er sollte auf der 13. Ausgabe der Nizzaer Klassifikation beruhen, die seit 1. Januar 2026 gilt, und oben auf der Seite nennen, welche Ausgabe er zugrunde legt.

Die amtlichen Klassenüberschriften allein helfen wenig, weil Leser ihr eigenes Geschäft darin nicht wiedererkennen. Erklären Sie jede Klasse mit zwei oder drei Beispielen für Waren oder Dienstleistungen und einem kurzen Fall. Ein Café, das eigenen Kaffee röstet und verkauft, braucht etwa Klasse 30 für den Kaffee und Klasse 43 für die Bewirtung; eine Anmeldung in nur einer Klasse lässt die Hälfte des Geschäfts ungeschützt.

Häufig verwechselte Klassen verdienen einen eigenen Abschnitt:

  • 9 und 42: Herunterladbare Software und Software als Dienstleistung, oft verwechselt bei Apps im Abonnement.
  • 25 und 35: Bekleidung selbst und der Einzelhandel mit Bekleidung.
  • 30 und 43: Lebensmittel und die Verpflegung von Gästen.
  • 41 und 44: Ausbildung und medizinische oder kosmetische Dienstleistungen, typisch bei Praxen, die auch Kurse anbieten.

Jede Klassenseite endet mit dem Hinweis, dass die Wahl der Klassen bei der Kanzlei bleibt, und mit dem Anfrageformular. Legen Sie einen festen Termin im Jahr fest, an dem Sie geänderte Überschriften prüfen, sobald die WIPO eine neue Version veröffentlicht.

Felder im Anfrageformular, die das Erstgespräch verkürzen

Das Anfrageformular soll alles, was vor dem ersten Gespräch nötig ist, auf einmal erfassen, ohne Besucher mit Feldern zu ermüden, die sie nicht beantworten können. Statt eines allgemeinen Kontaktformulars empfehlen wir ein kurzes Formular, das sich nach dem Thema richtet.

  • Marke und Markenform: Wort, Bild oder beides, mit Logo Upload und Angabe der erlaubten Dateiformate.
  • Tätigkeitsbereich: Freitext; niemand muss Klassennummern kennen, eine Beschreibung des Geschäfts genügt.
  • Gewünschte Klassen: Optional und vorausgefüllt, wenn der Besucher aus dem Klassenratgeber kommt.
  • Zielländer: Nur Deutschland oder weitere Länder, mit Verweis auf die Seite zu internationalen Anmeldungen.
  • Bevorzugter Kontakt: Telefon, E-Mail oder WhatsApp.

Leiten Sie das Formular nach Thema: Ein Widerspruch braucht Veröffentlichungsdatum und die ältere Marke, eine Verlängerung die Registernummer. In einem Formular für Neuanmeldungen wären diese Felder nur Ballast.

Die Datenschutzhinweise nach Art. 13 DSGVO stehen direkt am Formular, die Übertragung ist verschlüsselt. Läuft das Formular über einen externen Dienst, brauchen Sie mit diesem einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Wo hochgeladene Logos und Unterlagen liegen, wer sie sieht und wie lange sie gespeichert werden, legen wir zu Beginn schriftlich fest.

Den Rechercheschritt verantwortungsvoll bauen

Ein Rechercheschritt beantwortet die erste Neugier auf Ihrer Website, ersetzt aber keine rechtliche Recherche, und genau das muss auf der Seite stehen. Unser Team hat auf talhaaslan.com die kostenlose Markenrecherche und den Klassenfinder für Marken entwickelt; wo eine erste Prüfung hilft und wo sie in die Irre führen kann, wissen wir aus dieser Arbeit.

Einen identischen Namen zu finden ist leicht; das eigentliche Risiko liegt bei Marken, die ähnlich klingen oder Ähnliches bedeuten, und bei ähnlichen Waren und Dienstleistungen in derselben Klasse. Eine schnelle Prüfung erfasst das nicht immer. Die Ergebnisseite braucht deshalb drei Dinge:

  • Einen klaren Hinweis: „Dies ist eine erste Prüfung und keine Rechtsberatung; die Ähnlichkeit beurteilt Ihre Kanzlei.“
  • Amtliche Quellen: Den Verweis auf DPMAregister, die Recherche des EUIPO oder die Global Brand Database der WIPO, je nach Zielmarkt.
  • Einen nächsten Schritt: Eine Schaltfläche, die Name und Klasse ins Anfrageformular übernimmt, damit niemand dieselben Angaben zweimal tippt.

Setzen Sie den Rechercheschritt ins Hauptmenü, statt ihn in einem Blogbeitrag zu verstecken; wer einen Namen sucht, sucht genau diese Funktion. Testen Sie ihn vor dem Start mit bekannten eingetragenen Marken und mit Schreibvarianten. Den Wortlaut des Hinweises sollte die Kanzlei so sorgfältig freigeben wie jede Rechtsseite, denn diesen Satz behält der Besucher im Kopf.

Anwaltsprofile, die Vertrauen schaffen

Mandanten vertrauen ihre Sache einer Person an, deshalb gehören die Profile zu den meistgelesenen Seiten und sollten nüchterne, überprüfbare Angaben enthalten. Verwenden Sie auf jedem Profil dieselben Überschriften:

  • Berufsbezeichnung: Patentanwalt, Rechtsanwalt oder European Patent Attorney, so wie sie tatsächlich geführt werden dürfen.
  • Tätigkeitsschwerpunkte: Anmeldung, Widerspruch, Patente oder Designs, beschränkt auf Arbeit, die die Person wirklich macht.
  • Sprachen: Die Sprachen, in denen mit Mandanten aus dem Ausland korrespondiert wird.
  • Werdegang: Studium und berufliche Erfahrung in wenigen sachlichen Sätzen.
  • Direkter Kontakt: Eine E-Mail Adresse, die die Person oder ihr Sekretariat erreicht.

Bei Patentanwälten hilft das technische Fachgebiet, etwa Maschinenbau, Chemie oder Elektrotechnik, Mandanten schnell zur passenden Person. Fotos mit gleichem Licht und Hintergrund lassen die Kanzlei geschlossen wirken.

Strukturierte Daten helfen Suchmaschinen, jede Person der Kanzlei zuzuordnen; ausgezeichnet wird aber nur, was auf der Seite sichtbar ist. Bei einer Einzelkanzlei ist das Profil faktisch die Startseite: Mandanten kommen über Namen oder Empfehlung und wollen zuerst die Person bestätigen, deshalb gehören Berufsbezeichnung, Telefon und E-Mail in den ersten Bildschirm. Scheidet jemand aus, entfernen Sie das Profil am selben Tag und leiten die alte Adresse auf die Teamseite um.

Erfahrung zeigen, ohne Mandanten zu nennen

Mandantennamen gehören nur mit Zustimmung auf die Website; ohne Zustimmung wird der Referenzbereich über die Art der Arbeit aufgebaut. Das entspricht sowohl der Verschwiegenheit als auch dem Gebot sachlicher Unterrichtung.

Für Referenzen mit Zustimmung empfehlen wir diese Schritte:

  1. Legen Sie fest, welcher Mandant und welches Element gezeigt werden soll: Name, Logo oder eine kurze Beschreibung.
  2. Holen Sie eine schriftliche Zustimmung mit klarem Umfang und klarer Dauer ein.
  3. Lassen Sie den Text vom Mandanten und von der verantwortlichen Person in der Kanzlei freigeben.
  4. Dokumentieren Sie das Datum und was bei einem Widerruf geschieht.
  5. Prüfen Sie den Referenzbereich einmal im Jahr und entfernen Sie Einträge ohne gültige Zustimmung.

Ohne Zustimmung nutzen Sie ein anonymes Fallformat: eine Überschrift wie „Widerspruch gegen eine ähnliche Anmeldung für einen Lebensmittelhersteller“, danach Ausgangslage, Vorgehen und Erkenntnis. Lassen Branche, Stadt und Datum zusammen auf den Mandanten schließen, nehmen Sie Details heraus.

Ergebnisse beschreiben Sie über den Weg dorthin, nicht über Versprechen, denn über die Eintragung entscheidet immer das Amt. Zeigen Sie Google Bewertungen auf der Website, weisen Sie darauf hin, dass es unveränderte Aussagen der Bewertenden sind.

Seiten für Mandate aus dem Ausland

Für viele Kanzleien sind englische Seiten für ausländische Anmelder kein Zusatz, sondern ein fester Teil der Website. Ausländische Unternehmen und Partnerkanzleien suchen auf Englisch nach einem Vertreter im jeweiligen Land und wollen das nationale Verfahren in ihrer Arbeitssprache lesen.

Bauen Sie den englischen Bereich um die Fragen dieser Leser herum auf, nicht als wörtliche Übersetzung:

  • Das nationale Verfahren: Schritte, Unterlagen und Vollmacht in klarem Englisch.
  • Eine Seite für Partnerkanzleien: Wie Aufträge übermittelt werden, über welchen Kanal geantwortet wird und in welcher Sprache.
  • Internationale Registrierungen: Ihre Rolle, wenn eine Registrierung über das Madrider System Ihr Land benennt.
  • Kontakt: Eine auf Englisch betreute Adresse mit Angabe der Zeitzone.

Technisch braucht jede Sprachversion eine eigene URL und hreflang Angaben, die auf alle anderen Versionen und auf sich selbst verweisen; ohne gegenseitige Angaben kann Google die Versionen nicht zuverlässig zuordnen. Ein automatisches Übersetzungsplugin leistet das nicht. Die Planung beschreiben wir ausführlicher auf unserer Seite zur mehrsprachigen Website.

Weitere Sprachen wie Türkisch oder Französisch lohnen sich erst, wenn tatsächlich Anfragen daraus kommen. Auf englischen Profilen nennen Sie Korrespondenzsprache und eine realistische Angabe zur Antwortzeit; Partnerkanzleien vergleichen Vertreter in mehreren Ländern genau anhand solcher Details.

Bei Fragen in der Suche und auf der Karte sichtbar sein

Mandanten suchen nicht nur nach „Patentanwalt“, sondern auch nach „Marke anmelden“, „Logo schützen lassen“ oder nach einer Klassennummer, und die Website braucht für jede dieser Fragen eine eigene Antwort. Ablaufseiten und Klassenratgeber decken diese Suchen ab, die Startseite stellt Kanzlei und Personen vor.

  • Eine Seite, eine Frage: „Markenwiderspruch“ und „gegen meine Marke wurde Widerspruch eingelegt, was nun“ sind verschiedene Absichten; die zweite verdient einen eigenen Abschnitt auf der Ablaufseite.
  • Interne Links: Jede Klasse im Ratgeber verweist auf die passende Leistungsseite, jede Leistungsseite auf das Formular.
  • Google Unternehmensprofil: Der Name muss dem tatsächlichen Kanzleinamen entsprechen, ohne zusätzliche Keywords; Kategorie, Öffnungszeiten und Leistungen bleiben aktuell.
  • Strukturierte Daten: Kanzleiname, Adresse, Telefon und Anwälte genau so ausgezeichnet, wie sie auf der Seite stehen.
  • Autor und Datum: Ratgeberbeiträge nennen die verfassende Person aus der Kanzlei und das Datum der letzten Prüfung.

Weil das Berufsrecht wenig Raum für werbliche Taktiken lässt, kommt die Sichtbarkeit hier vor allem aus der organischen Suche; Inhalte sollen erklären, nicht anpreisen. Wie wir dabei vorgehen, beschreiben wir auf unserer Seite zur Suchmaschinenoptimierung. Prüfen Sie vor jedem neuen Beitrag, ob eine andere Seite dieselbe Frage schon beantwortet; zwei Seiten, die um dieselbe Suche konkurrieren, schwächen sich gegenseitig.

Geschwindigkeit, Smartphone und Sicherheit

Viele Besucher öffnen die Website auf dem Smartphone, oft in dem Moment, in dem ihnen ein Name einfällt; Seiten müssen mobil schnell laden und das Formular muss sich mit dem Daumen ausfüllen lassen. Die Core Web Vitals von Google geben dafür konkrete Schwellen vor, die als gut gelten, wenn 75 Prozent der Aufrufe sie erreichen:

  • LCP bis 2,5 Sekunden: Largest Contentful Paint misst, wie schnell das größte Element, etwa das Titelbild, geladen ist.
  • INP bis 200 Millisekunden: Interaction to Next Paint misst, wie schnell die Seite auf Tippen oder Klicken reagiert, wichtig bei der Klassenauswahl.
  • CLS bis 0,1: Cumulative Layout Shift misst, wie stark Inhalte beim Laden verrutschen; ein spät erscheinender Cookie Banner über dem Formular verschlechtert diesen Wert.

Im Klassenratgeber listen Sie die Überschriften und zeigen Details in aufklappbaren Abschnitten, statt alle 45 Klassen als einen Block zu laden. Nennen Sie beim Logo Upload die maximale Dateigröße, denn wer mit mobilen Daten eine große Datei hochlädt, bricht leicht ab.

Ein überwachtes Sicherheitszertifikat, eine Anmeldung in zwei Schritten für den Verwaltungsbereich und regelmäßige Sicherungen gehören zur selben Grundlage. Wie wir die technische Seite aufbauen, sehen Sie auf unserer Seite zum Webdesign.

Messung, Einwilligung und Pflegekalender

Messung gehört ab dem ersten Tag dazu, und Inhalte brauchen einen festen Prüfkalender. Die wichtigsten Ereignisse sind wenige, aber eindeutig.

  • Formularanfragen: Erfasst mit der Leistungsseite oder Klassenseite, von der sie kamen.
  • Anrufe und WhatsApp Klicks: Besucher am Smartphone wählen oft diese Wege statt des Formulars.
  • Nutzung des Rechercheschritts: Wie viele Besucher recherchieren und wie viele danach ins Formular wechseln.
  • Anfragen über die englischen Seiten: Getrennt erfasst, damit Sie sehen, ob sich die Arbeit für Mandate aus dem Ausland lohnt.

Nach § 25 TDDDG braucht das Speichern oder Auslesen nicht notwendiger Informationen auf dem Endgerät eine Einwilligung; die Messung richtet sich nach dieser Entscheidung, und für Besucher aus dem Europäischen Wirtschaftsraum verlangt Google zusätzlich den Consent Mode. Für die Inhalte hilft ein Jahreskalender:

  1. Ändern sich Amtsgebühren, passen Sie jede Kostenangabe auf der Website in derselben Woche an.
  2. Tritt eine neue Version der Nizzaer Klassifikation in Kraft, aktualisieren Sie die geänderten Überschriften im Ratgeber.
  3. Ändern sich Regeln oder Rechtsprechung, korrigieren Sie die betroffene Ablaufseite und ihr Prüfdatum.
  4. Lesen Sie jedes Quartal die fünf meistbesuchten Seiten gemeinsam mit einer Anwältin oder einem Anwalt neu.

Häufige Fehler auf Websites von Patentanwälten

Die meisten Fehler entstehen nicht aus Absicht, sondern weil eine allgemeine Firmenvorlage unverändert auf einen reglementierten Beruf übertragen wird. Hier die häufigsten, jeweils mit der besseren Lösung:

  • Alle Leistungen auf einer Seite: Jede Leistung bekommt eine eigene Ablaufseite mit Schritten, Unterlagen und Fragen.
  • Mandantenlogos ohne Zustimmung: Nur Mandanten mit schriftlicher Zustimmung zeigen, alle anderen als anonyme Fälle beschreiben.
  • Eintragung in Aussicht stellen: Sachlich beschreiben, was die Kanzlei tut, und klarstellen, dass das Amt entscheidet.
  • Impressum aus der Vorlage: Kammer, Berufsbezeichnung, Staat der Verleihung und berufsrechtliche Regelungen nach § 5 DDG ergänzen.
  • Formular mit Name, E-Mail und Nachricht: Marke, Logo, Tätigkeitsbereich und Zielländer abfragen, nach Thema geleitet.
  • Klassenratgeber ohne Datum: Die Ausgabe der Nizzaer Klassifikation und das Prüfdatum oben auf der Seite nennen.

Für einen schnellen Check Ihrer aktuellen Website markieren Sie jeden Punkt mit Ja oder Nein; zwei oder mehr Treffer deuten auf ein Strukturproblem, also beginnen Sie bei der Seitenstruktur. Ob eine Website für Patentanwälte neu aufgebaut werden muss, entscheidet dieser Check; neue Farben oder Schriften schließen keine strukturelle Lücke.

Den richtigen Partner wählen und der nächste Schritt

Wählen Sie das Team für die Website Ihrer Patentanwaltskanzlei danach, wie gut es auf Berufsrecht und Ablaufinhalte vorbereitet ist; Gestaltungsbeispiele allein reichen nicht. Lassen Sie sich zeigen, wie ein Klassenratgeber, ein Anfrageformular und ein Haftungshinweis schon einmal umgesetzt wurden, und stellen Sie im ersten Gespräch diese Fragen:

  • Prüfen Sie die Werberegeln und Informationspflichten unseres Berufs vor dem ersten Entwurf oder danach?
  • Wer erstellt die Struktur des Klassenratgebers, und wer gibt die Klassenbeschreibungen frei?
  • Wo werden Dateien aus dem Anfrageformular gespeichert, und wie lange?
  • Planen Sie die englischen Seiten als Übersetzung oder als eigene Inhalte?
  • Wie arbeiten wir nach dem Start bei Änderungen an Klassen und Regeln zusammen?

In diesem Bereich haben wir noch kein Kundenprojekt online; unseren Ansatz zeigen wir auf einer Demo Website, die unser Team gebaut hat und die auf dieser Seite verlinkt ist. Arbeiten aus anderen Branchen finden Sie auf unserer Referenzseite. Betreut Ihre Kanzlei Markenstreitigkeiten gemeinsam mit Rechtsanwälten, lohnt ein Blick auf unsere Seite zur Website für Anwaltskanzleien.

Den Preis bestimmen die Zahl der Leistungsseiten, der Umfang des Klassenratgebers, der Rechercheschritt und die Anzahl der Sprachen; Festpreispakete finden Sie im Preisbereich unserer Webdesign Seite. Wenn Sie über Ihre Leistungen und die Herkunft Ihrer Mandanten sprechen möchten, nehmen Sie Kontakt mit uns auf; Umfang und Angebot erhalten Sie danach schriftlich.