Leistungen ohne Ablauf
Auf der Website steht nur, dass Marken angemeldet werden. Fehlen Anmeldung, Prüfung, Veröffentlichung, Widerspruchsfrist und Eintragung, wissen Mandanten nicht, was sie erwartet, und stellen dieselben Fragen per E-Mail.
Webdesign für Ihre Branche
Mandanten kommen meist mit einer Frage zur Kanzlei: Ist dieser Name schutzfähig, in welchen Klassen melde ich an, wie lange dauert das? Wir bauen Websites für Patentanwälte und Markenkanzleien in Deutschland, Österreich und der Schweiz ebenso wie deutsche Seiten für Markenvertreter in der Türkei, jeweils rund um Ablaufseiten, einen verständlichen Klassenratgeber und ein Anfrageformular, das die richtigen Angaben erfasst.
Live Demo öffnenEin Demodesign für eine fiktive Marke
Kurz gesagt
Die Website einer Patentanwaltskanzlei oder Markenkanzlei erklärt Anmeldung, Widerspruch, Verlängerung und Patentanmeldung jeweils als Ablauf, macht die Nizza Klassen verständlich und startet jede Anfrage mit den richtigen Angaben. In Deutschland darf ein Patentanwalt nach § 39b PAO nur sachlich über seine Tätigkeit informieren, und das Impressum nennt nach § 5 DDG Kammer und Berufsbezeichnung. Für Einzelkanzleien gilt derselbe Aufbau.
Talha Aslan und TeamZuletzt aktualisiert:
Warum ein eigener Ansatz
Die Website einer Patentanwaltskanzlei soll einen technischen Ablauf einfach erklären und zugleich innerhalb des Berufsrechts bleiben. Allgemeine Vorlagen für Firmenwebsites leisten beides nicht.
Auf der Website steht nur, dass Marken angemeldet werden. Fehlen Anmeldung, Prüfung, Veröffentlichung, Widerspruchsfrist und Eintragung, wissen Mandanten nicht, was sie erwartet, und stellen dieselben Fragen per E-Mail.
In welchen Klassen melde ich an, ist meist die erste Frage. Ohne Ratgeber zu den Nizza Klassen wird sie gar nicht gestellt oder endet in einer Anmeldung in der falschen Klasse.
Name, E-Mail und Nachricht fragen weder Marke noch Logo, Tätigkeitsbereich oder Zielländer ab. Die erste Antwort besteht aus Rückfragen, und die Anfrage kühlt ab.
Nach § 39b PAO ist Werbung nur erlaubt, soweit sie sachlich über die berufliche Tätigkeit unterrichtet und nicht auf einen Auftrag im Einzelfall gerichtet ist. Garantierte Eintragungen oder Mandantenlogos ohne Zustimmung passen dazu nicht.
§ 5 DDG verlangt bei reglementierten Berufen Kammer, gesetzliche Berufsbezeichnung, den Staat der Verleihung und die berufsrechtlichen Regelungen samt Zugang. Ein Impressum aus einer allgemeinen Vorlage lässt diese Angaben oft weg.
Gebühren, Klassenlisten und Regeln ändern sich. Kommen Neuerungen wie die seit 1. Januar 2026 geltende 13. Ausgabe der Nizzaer Klassifikation nicht auf der Website an, verliert der Ratgeber an Vertrauen.
Quellen: Patentanwaltsordnung (PAO), § 39b Werbung · DDG, § 5 Allgemeine Informationspflichten
Unser Aufbau
Wir bauen die Kanzleiwebsite nicht als Leistungsliste, sondern entlang der Entscheidung des Mandanten: Erst fragt er sich, ob seine Marke schutzfähig ist, dann klärt er Klassen und Länder, zuletzt startet er die Anmeldung. Deshalb hat jede Leistung eine eigene Ablaufseite, es gibt einen eigenen Klassenratgeber, und jede Seite endet mit demselben Anfrageformular.
Mandanten gehen den ersten Schritt gern selbst. Unser Team hat auf talhaaslan.com die Markenrecherche und den Nizza Klassenfinder entwickelt; deshalb wissen wir, wie eine Vorabprüfung oder ein Suchschritt mit Links zu den amtlichen Registern aufgebaut wird und das Ergebnis an Ihr Anfrageformular übergibt. Für Kanzleien mit Mandanten aus mehreren Ländern planen wir die mehrsprachige Struktur von Anfang an mit.
Design, Entwicklung und Inhalte liegen in einem Team, deshalb werden diese Entscheidungen nicht nachträglich zusammengeflickt. Die Strategie entwickelt Talha Aslan, die Umsetzung übernimmt unser erfahrenes Team; das letzte Wort zu jeder rechtlichen Aussage bleibt bei Ihnen. Mit Kanzleien im DACH Raum arbeiten wir vollständig per Videocall.
Startseite
Jede Leistungsseite beantwortet ihre eigene Suche; Klassenratgeber und Recherche führen zum selben Anfrageformular.
Der passende Aufbau
Alle drei beruhen auf derselben Grundlage; den Unterschied machen das Leistungsspektrum und die Herkunft der Mandanten.
Einzelkanzlei
Mandanten finden die Kanzlei über Namen und Empfehlung; die Website stellt die Person und ihre Zulassung nach vorn.
Marken und Patente
Teams für Marken, Patente und Designs bieten unterschiedliche Leistungen; die Website erklärt jede mit eigenem Ablauf.
Internationale Mandate
Ausländische Unternehmen und Partnerkanzleien suchen auf Englisch nach einem Vertreter im jeweiligen Land.
Speziell für Markenkanzleien
Diese Punkte haben sich auf der Demo Website und bei der Entwicklung unserer eigenen Markentools herausgestellt.
Für Markenanmeldung, Widerspruch, Verlängerung, Umschreibung, Patente und Designs: worum es geht, welche Unterlagen nötig sind, die Schritte und häufige Fragen. Wie Dauer und Kosten dargestellt werden, entscheiden wir gemeinsam mit Ihnen.
Auf Grundlage der 13. Ausgabe der Nizzaer Klassifikation, gültig seit 1. Januar 2026, erklärt der Ratgeber jede Klasse mit Beispielen für Waren und Dienstleistungen. Die Wahl der Klassen bleibt immer bei der Kanzlei.
Marke, Logo als Upload, Tätigkeitsbereich, gewünschte Klassen und Zielländer; alles, was vor dem ersten Gespräch nötig ist, kommt auf einmal. Das Formular läuft verschlüsselt und mit Datenschutzhinweis.
Eine Vorabprüfung oder ein Suchschritt mit Links zu den amtlichen Registern, mit dem klaren Hinweis, dass das Ergebnis keine Rechtsberatung ist, und danach der Weg ins Anfrageformular.
Werbung ist Patentanwälten nur erlaubt, soweit sie in Form und Inhalt sachlich über die berufliche Tätigkeit unterrichtet und nicht auf einen Auftrag im Einzelfall gerichtet ist. Wir formulieren Leistungen, Referenzen und Aussagen innerhalb dieser Grenze; die abschließende Prüfung liegt bei Ihrer Kanzlei.
Nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 DDG nennt das Impressum die Kammer, die gesetzliche Berufsbezeichnung, den Staat der Verleihung und die berufsrechtlichen Regelungen mit dem Hinweis, wie sie zugänglich sind. Wir sehen diese Angaben im Aufbau vor und setzen die Texte ein, die Sie uns geben.
Quellen: WIPO, Nice Classification, 13th edition, version 2026 · Patentanwaltsordnung (PAO), § 39b Werbung
Vergleich
| Thema | Allgemeines Firmentemplate | Website für eine Markenkanzlei |
|---|---|---|
| Leistungen | Alle Leistungen als Stichpunkte auf einer Seite | Jede Leistung auf eigener Seite: Schritte, Unterlagen und Fragen |
| Klassenfrage | Wird nicht behandelt | Ratgeber zu den Nizza Klassen mit Beispielen |
| Erstkontakt | Name, E-Mail und Nachricht | Anfrageformular mit Marke, Logo, Klassen und Ländern |
| Markenrecherche | Keine oder nur ein externer Link | Vorabprüfung mit Übergang ins Formular |
| Berufsrecht | Mandantenlogos ohne Zustimmung, garantierte Eintragung | Sachliche Information im Rahmen von PAO und Berufsordnung |
| Impressum | Allgemeine Vorlage | Kammer, Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen |
Schnellcheck
Unverzichtbar: Hat Ihre Website das?
0 von 6 vorhanden Haken Sie ab, was vorhanden ist, und sehen Sie den Stand Ihrer Website.
Nach Bedarf
Welche dieser Punkte Sie brauchen, legen wir im Erstgespräch gemeinsam fest.
Nennen Sie uns Ihre Leistungen, die Zahl der Anwälte und die Herkunft Ihrer Mandanten; wir schlagen eine passende Seitenstruktur vor und schicken Ihnen ein schriftliches Angebot.
Ablauf
Wir klären Ihr Geschäft, Ihre Zielgruppe und die Aufgabe der Website in einem Satz: Wem verkauft sie was, über welche Aktion? Umfang und Zeitplan entstehen aus dieser Antwort.
Startseite und zentrale Vorlagen kommen zuerst als Entwurf zu Ihnen; ohne Ihre Freigabe wird kein Code geschrieben. Wir mögen keine Überraschungen und verursachen keine.
Das freigegebene Design wird zu schnellem, sicherem, wartbarem Code. Sie verfolgen den Fortschritt im CRM und sehen jede Seite vor dem Livegang in einer Testumgebung.
Die Website geht mit Analytics, Search Console und Conversion Tracking online; Panel Einweisung inklusive, Hosting und Wartung im ersten Jahr enthalten.
Suche und Geschwindigkeit
Mandanten suchen nicht nur nach „Patentanwalt“, sondern auch nach „Marke anmelden“ oder nach einer Klassennummer. Leistungsseiten, Klassenratgeber und Google Unternehmensprofil bauen wir so auf, dass sie sich gegenseitig stützen.
Kanzleiname, Adresse, Telefon und Anwälte werden für Suchmaschinen lesbar ausgezeichnet; was nicht auf der Seite steht, wird auch nicht ausgezeichnet.
Klassenratgeber und Ablaufartikel erscheinen mit Datum, einer Autorin oder einem Autor aus der Kanzlei und Quellen und werden aktualisiert, wenn sich Regeln oder Klassifikation ändern.
Anrufe, Formulare und WhatsApp Klicks werden ab dem ersten Tag im Rahmen der Einwilligung als Conversions erfasst; Sie sehen, welche Leistungsseite und welcher Teil des Ratgebers Anfragen bringen.
Kostenlose Tools
Testen Sie unsere Markenrecherche und den Klassenfinder, bevor Sie sie Mandanten empfehlen, und prüfen Sie die aktuelle Website auf Sicherheitszertifikat, mobile Nutzbarkeit und Domaindaten. Die Tools sind kostenlos und ohne Anmeldung.
Marke
Bereitet Markenrecherchen für DPMA, EUIPO, USA, UK, Türkei, Australien, Kanada und Indien vor, zeigt Schutzhindernisse und bewertet ähnliche Marken transparent, mit Bericht zum Herunterladen.
Marke
Beschreiben Sie Ihr Angebot und erhalten Sie passende Nizza Klassen, mit allen 45 aktuellen Klassenüberschriften, häufig kombinierten Klassen und Hinweisen für die Anmeldung.
Domain
Zeigt kostenlos, bei welchem Registrar eine Domain liegt, wann sie registriert wurde, wann sie ausläuft und ob sie noch frei ist.
Sicherheit
Prüft Gültigkeit, Laufzeit, Aussteller, Domainnamen, Zertifikatskette und TLS Versionen eines SSL Zertifikats in Sekunden.
Tech SEO
Testet, ob eine Seite auf dem Smartphone gut nutzbar ist: Viewport, Schriftgröße, Tap Targets, Screenshot und Core Web Vitals.
Tech SEO
Prüfen Sie Title, Meta Description, Überschriften, Canonical, Indexierbarkeit und Ladezeit einer URL kostenlos und erhalten Sie einen SEO Score mit konkreten Aufgaben.
So arbeiten wir
In diesem Bereich haben wir noch kein Kundenprojekt online; unseren Ansatz zeigen wir deshalb auf einer Demo Website, die unser Team gebaut hat. Die Demo ist keine Kundenseite. Unsere Arbeiten aus anderen Branchen finden Sie auf der Referenzseite.
Live Demo
Für diesen Bereich haben wir eine einseitige Demowebsite für eine fiktive Marke gebaut, nur um unseren Ansatz zu zeigen. Design, Textaufbau und mobile Ansicht können Sie live in drei Sprachen ansehen.
Live Demo öffnenVor dem ersten Entwurf gehen wir die Werberegeln und Informationspflichten Ihres Berufs gemeinsam durch und bauen Seitenliste und Tonfall danach auf.
Markenrecherche und Klassenfinder auf unserer eigenen Website hat unser Team entwickelt; wie Vorabprüfung, Klassenvorschläge und ein klarer Haftungshinweis funktionieren, wissen wir aus dieser Arbeit.
Wir liefern Struktur und Formulierung der Ablaufseiten; Ihre Anwälte schreiben oder geben jede rechtliche Aussage frei. Ohne Ihre Freigabe geht nichts online.
Das Anfrageformular fragt nur das Nötige ab, die Übertragung ist verschlüsselt, und wer hochgeladene Logos und Unterlagen wie lange speichert, legen wir zu Beginn schriftlich fest.
Häufige Fragen
Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns; Sie erhalten eine Antwort und ein schriftliches Angebot.
Nächster Schritt
Im kostenlosen 15-minütigen Gespräch besprechen wir Ihre Leistungen, die Herkunft Ihrer Mandanten und den Umfang des Klassenratgebers; danach erhalten Sie Umfang und Angebot schriftlich.
Ausführlicher Ratgeber
Wer auf der Website einer Patentanwaltskanzlei landet, ist meist noch kein Mandant. Er hat einen Namen im Kopf, vielleicht ein Logo und ein paar Fragen; beantwortet die Website diese Fragen in der richtigen Reihenfolge, beginnt das erste Gespräch mit fachlicher Einschätzung statt mit Rückfragen.
Dieser Ratgeber geht die Entscheidungen durch, die eine Kanzlei für Marken und Patente bei der Planung ihrer Website trifft, in der Reihenfolge, in der sie anfallen: Berufsrecht und Impressum, Ablaufseiten, Klassenratgeber, Anfrageformular, Mandate aus dem Ausland, Sichtbarkeit in der Suche und Messung. Das letzte Wort zu jeder rechtlichen Aussage bleibt bei Ihrer Kanzlei; wir bauen Struktur und Formulierung darum herum.
Bevor eine Seitenliste entsteht, sollten Sie Ihre Besucher in Gruppen einteilen, denn jede Gruppe kommt über einen anderen Einstieg und entscheidet anhand anderer Informationen. Bei einer Kanzlei im Markenrecht stechen meist fünf Gruppen hervor, und jede erste Frage führt zu einer anderen Seite.
Notieren Sie für jede Gruppe die Einstiegsseite, die zweite Seite und das Formular, mit dem der Weg endet. Dauert ein Weg länger als drei Klicks, ändern Sie die Seitenstruktur, statt Text hinzuzufügen. Die Startseite braucht danach je Gruppe einen Satz, der auf den richtigen Einstieg verweist.
Text und Gestaltung folgen dem Berufsrecht, nicht umgekehrt. Nach § 39b PAO ist Patentanwälten Werbung nur erlaubt, soweit sie in Form und Inhalt sachlich über die berufliche Tätigkeit unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist; für Rechtsanwälte im Markenrecht enthält § 43b BRAO dieselbe Regel. In Österreich und der Schweiz gelten die dortigen Berufsregeln.
Vor dem Entwurf vereinbaren wir mit der Kanzlei eine kurze Prüfliste:
Das Impressum ist der Teil, den allgemeine Vorlagen am häufigsten verfehlen. § 5 DDG, seit 14. Mai 2024 an die Stelle des TMG getreten, verlangt bei reglementierten Berufen zusätzlich die Kammer, die gesetzliche Berufsbezeichnung mit dem Staat, in dem sie verliehen wurde, und die berufsrechtlichen Regelungen samt Hinweis, wie sie zugänglich sind. Arbeiten Personen mit Zulassung in verschiedenen Staaten zusammen, nennen Sie Bezeichnung und Staat für jede einzelne.
Wir sehen diese Angaben im Aufbau vor, verlinken das Impressum von jeder Seite im Fußbereich und setzen die Texte ein, die Sie uns geben; welche Angaben Ihre Kanzlei im Einzelfall braucht, prüfen Sie selbst. Jede unklare Aussage gibt vor der Veröffentlichung die verantwortliche Person in der Kanzlei frei.
Jede Leistung bekommt eine eigene Ablaufseite mit demselben Gerüst, damit Mandanten nach einer Seite wissen, wo sie auf der nächsten suchen müssen. Für Markenanmeldung, Widerspruch, Verlängerung, Umschreibung, Patente und Designs empfehlen wir diese Reihenfolge:
Wie Sie Dauer und Kosten darstellen, ist eine eigene Entscheidung. Amtliche Fristen und Gebührenpositionen an einer Stelle mit Prüfdatum zu bündeln ist sicherer, als Zahlen auf mehreren Seiten zu wiederholen. Auf Patentseiten bewahrt ein kurzer Hinweis Erfinder vor einem häufigen Fehler: vor einer Messe, einem Beitrag in sozialen Medien oder einem Gespräch mit Investoren erst mit der Kanzlei sprechen.
Der Klassenratgeber beantwortet die Frage „in welchen Klassen“ und bringt Gründer vorbereitet in die Kanzlei. Er sollte auf der 13. Ausgabe der Nizzaer Klassifikation beruhen, die seit 1. Januar 2026 gilt, und oben auf der Seite nennen, welche Ausgabe er zugrunde legt.
Die amtlichen Klassenüberschriften allein helfen wenig, weil Leser ihr eigenes Geschäft darin nicht wiedererkennen. Erklären Sie jede Klasse mit zwei oder drei Beispielen für Waren oder Dienstleistungen und einem kurzen Fall. Ein Café, das eigenen Kaffee röstet und verkauft, braucht etwa Klasse 30 für den Kaffee und Klasse 43 für die Bewirtung; eine Anmeldung in nur einer Klasse lässt die Hälfte des Geschäfts ungeschützt.
Häufig verwechselte Klassen verdienen einen eigenen Abschnitt:
Jede Klassenseite endet mit dem Hinweis, dass die Wahl der Klassen bei der Kanzlei bleibt, und mit dem Anfrageformular. Legen Sie einen festen Termin im Jahr fest, an dem Sie geänderte Überschriften prüfen, sobald die WIPO eine neue Version veröffentlicht.
Das Anfrageformular soll alles, was vor dem ersten Gespräch nötig ist, auf einmal erfassen, ohne Besucher mit Feldern zu ermüden, die sie nicht beantworten können. Statt eines allgemeinen Kontaktformulars empfehlen wir ein kurzes Formular, das sich nach dem Thema richtet.
Leiten Sie das Formular nach Thema: Ein Widerspruch braucht Veröffentlichungsdatum und die ältere Marke, eine Verlängerung die Registernummer. In einem Formular für Neuanmeldungen wären diese Felder nur Ballast.
Die Datenschutzhinweise nach Art. 13 DSGVO stehen direkt am Formular, die Übertragung ist verschlüsselt. Läuft das Formular über einen externen Dienst, brauchen Sie mit diesem einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Wo hochgeladene Logos und Unterlagen liegen, wer sie sieht und wie lange sie gespeichert werden, legen wir zu Beginn schriftlich fest.
Ein Rechercheschritt beantwortet die erste Neugier auf Ihrer Website, ersetzt aber keine rechtliche Recherche, und genau das muss auf der Seite stehen. Unser Team hat auf talhaaslan.com die kostenlose Markenrecherche und den Klassenfinder für Marken entwickelt; wo eine erste Prüfung hilft und wo sie in die Irre führen kann, wissen wir aus dieser Arbeit.
Einen identischen Namen zu finden ist leicht; das eigentliche Risiko liegt bei Marken, die ähnlich klingen oder Ähnliches bedeuten, und bei ähnlichen Waren und Dienstleistungen in derselben Klasse. Eine schnelle Prüfung erfasst das nicht immer. Die Ergebnisseite braucht deshalb drei Dinge:
Setzen Sie den Rechercheschritt ins Hauptmenü, statt ihn in einem Blogbeitrag zu verstecken; wer einen Namen sucht, sucht genau diese Funktion. Testen Sie ihn vor dem Start mit bekannten eingetragenen Marken und mit Schreibvarianten. Den Wortlaut des Hinweises sollte die Kanzlei so sorgfältig freigeben wie jede Rechtsseite, denn diesen Satz behält der Besucher im Kopf.
Mandanten vertrauen ihre Sache einer Person an, deshalb gehören die Profile zu den meistgelesenen Seiten und sollten nüchterne, überprüfbare Angaben enthalten. Verwenden Sie auf jedem Profil dieselben Überschriften:
Bei Patentanwälten hilft das technische Fachgebiet, etwa Maschinenbau, Chemie oder Elektrotechnik, Mandanten schnell zur passenden Person. Fotos mit gleichem Licht und Hintergrund lassen die Kanzlei geschlossen wirken.
Strukturierte Daten helfen Suchmaschinen, jede Person der Kanzlei zuzuordnen; ausgezeichnet wird aber nur, was auf der Seite sichtbar ist. Bei einer Einzelkanzlei ist das Profil faktisch die Startseite: Mandanten kommen über Namen oder Empfehlung und wollen zuerst die Person bestätigen, deshalb gehören Berufsbezeichnung, Telefon und E-Mail in den ersten Bildschirm. Scheidet jemand aus, entfernen Sie das Profil am selben Tag und leiten die alte Adresse auf die Teamseite um.
Mandantennamen gehören nur mit Zustimmung auf die Website; ohne Zustimmung wird der Referenzbereich über die Art der Arbeit aufgebaut. Das entspricht sowohl der Verschwiegenheit als auch dem Gebot sachlicher Unterrichtung.
Für Referenzen mit Zustimmung empfehlen wir diese Schritte:
Ohne Zustimmung nutzen Sie ein anonymes Fallformat: eine Überschrift wie „Widerspruch gegen eine ähnliche Anmeldung für einen Lebensmittelhersteller“, danach Ausgangslage, Vorgehen und Erkenntnis. Lassen Branche, Stadt und Datum zusammen auf den Mandanten schließen, nehmen Sie Details heraus.
Ergebnisse beschreiben Sie über den Weg dorthin, nicht über Versprechen, denn über die Eintragung entscheidet immer das Amt. Zeigen Sie Google Bewertungen auf der Website, weisen Sie darauf hin, dass es unveränderte Aussagen der Bewertenden sind.
Für viele Kanzleien sind englische Seiten für ausländische Anmelder kein Zusatz, sondern ein fester Teil der Website. Ausländische Unternehmen und Partnerkanzleien suchen auf Englisch nach einem Vertreter im jeweiligen Land und wollen das nationale Verfahren in ihrer Arbeitssprache lesen.
Bauen Sie den englischen Bereich um die Fragen dieser Leser herum auf, nicht als wörtliche Übersetzung:
Technisch braucht jede Sprachversion eine eigene URL und hreflang Angaben, die auf alle anderen Versionen und auf sich selbst verweisen; ohne gegenseitige Angaben kann Google die Versionen nicht zuverlässig zuordnen. Ein automatisches Übersetzungsplugin leistet das nicht. Die Planung beschreiben wir ausführlicher auf unserer Seite zur mehrsprachigen Website.
Weitere Sprachen wie Türkisch oder Französisch lohnen sich erst, wenn tatsächlich Anfragen daraus kommen. Auf englischen Profilen nennen Sie Korrespondenzsprache und eine realistische Angabe zur Antwortzeit; Partnerkanzleien vergleichen Vertreter in mehreren Ländern genau anhand solcher Details.
Mandanten suchen nicht nur nach „Patentanwalt“, sondern auch nach „Marke anmelden“, „Logo schützen lassen“ oder nach einer Klassennummer, und die Website braucht für jede dieser Fragen eine eigene Antwort. Ablaufseiten und Klassenratgeber decken diese Suchen ab, die Startseite stellt Kanzlei und Personen vor.
Weil das Berufsrecht wenig Raum für werbliche Taktiken lässt, kommt die Sichtbarkeit hier vor allem aus der organischen Suche; Inhalte sollen erklären, nicht anpreisen. Wie wir dabei vorgehen, beschreiben wir auf unserer Seite zur Suchmaschinenoptimierung. Prüfen Sie vor jedem neuen Beitrag, ob eine andere Seite dieselbe Frage schon beantwortet; zwei Seiten, die um dieselbe Suche konkurrieren, schwächen sich gegenseitig.
Viele Besucher öffnen die Website auf dem Smartphone, oft in dem Moment, in dem ihnen ein Name einfällt; Seiten müssen mobil schnell laden und das Formular muss sich mit dem Daumen ausfüllen lassen. Die Core Web Vitals von Google geben dafür konkrete Schwellen vor, die als gut gelten, wenn 75 Prozent der Aufrufe sie erreichen:
Im Klassenratgeber listen Sie die Überschriften und zeigen Details in aufklappbaren Abschnitten, statt alle 45 Klassen als einen Block zu laden. Nennen Sie beim Logo Upload die maximale Dateigröße, denn wer mit mobilen Daten eine große Datei hochlädt, bricht leicht ab.
Ein überwachtes Sicherheitszertifikat, eine Anmeldung in zwei Schritten für den Verwaltungsbereich und regelmäßige Sicherungen gehören zur selben Grundlage. Wie wir die technische Seite aufbauen, sehen Sie auf unserer Seite zum Webdesign.
Messung gehört ab dem ersten Tag dazu, und Inhalte brauchen einen festen Prüfkalender. Die wichtigsten Ereignisse sind wenige, aber eindeutig.
Nach § 25 TDDDG braucht das Speichern oder Auslesen nicht notwendiger Informationen auf dem Endgerät eine Einwilligung; die Messung richtet sich nach dieser Entscheidung, und für Besucher aus dem Europäischen Wirtschaftsraum verlangt Google zusätzlich den Consent Mode. Für die Inhalte hilft ein Jahreskalender:
Die meisten Fehler entstehen nicht aus Absicht, sondern weil eine allgemeine Firmenvorlage unverändert auf einen reglementierten Beruf übertragen wird. Hier die häufigsten, jeweils mit der besseren Lösung:
Für einen schnellen Check Ihrer aktuellen Website markieren Sie jeden Punkt mit Ja oder Nein; zwei oder mehr Treffer deuten auf ein Strukturproblem, also beginnen Sie bei der Seitenstruktur. Ob eine Website für Patentanwälte neu aufgebaut werden muss, entscheidet dieser Check; neue Farben oder Schriften schließen keine strukturelle Lücke.
Wählen Sie das Team für die Website Ihrer Patentanwaltskanzlei danach, wie gut es auf Berufsrecht und Ablaufinhalte vorbereitet ist; Gestaltungsbeispiele allein reichen nicht. Lassen Sie sich zeigen, wie ein Klassenratgeber, ein Anfrageformular und ein Haftungshinweis schon einmal umgesetzt wurden, und stellen Sie im ersten Gespräch diese Fragen:
In diesem Bereich haben wir noch kein Kundenprojekt online; unseren Ansatz zeigen wir auf einer Demo Website, die unser Team gebaut hat und die auf dieser Seite verlinkt ist. Arbeiten aus anderen Branchen finden Sie auf unserer Referenzseite. Betreut Ihre Kanzlei Markenstreitigkeiten gemeinsam mit Rechtsanwälten, lohnt ein Blick auf unsere Seite zur Website für Anwaltskanzleien.
Den Preis bestimmen die Zahl der Leistungsseiten, der Umfang des Klassenratgebers, der Rechercheschritt und die Anzahl der Sprachen; Festpreispakete finden Sie im Preisbereich unserer Webdesign Seite. Wenn Sie über Ihre Leistungen und die Herkunft Ihrer Mandanten sprechen möchten, nehmen Sie Kontakt mit uns auf; Umfang und Angebot erhalten Sie danach schriftlich.
Projekt starten
Danke {name}, wir haben Ihr Briefing erhalten. Wir antworten meist noch am selben Tag.
Wie geht es weiter?