Eine Website für ästhetische Medizin erklärt ärztliche Behandlungen ohne Skalpell und muss dabei zwei Fallen meiden: den Rabattton eines Kosmetikstudios und die nichtssagende Leistungsliste einer Klinik. Wer die Seite öffnet, kommt meist von einem Video in sozialen Netzwerken und hat drei Fragen: Wer behandelt mich, passt das zu mir, und was geschieht danach.
Dieser Leitfaden geht die Entscheidungen einer Praxis oder eines MedSpas in der Reihenfolge durch, in der sie anfallen: Behandlungsinventar, Seitenaufbau, Bezeichnungen und Impressum, Bilder, Formular zur Vorabklärung, Erinnerungen, Zielgruppen, Suche und Messung. Rechtlich beziehen wir uns auf Deutschland: Heilmittelwerbegesetz, ärztliches Berufsrecht, DSGVO, DDG und TDDDG. Für Österreich und die Schweiz gelten eigene Regeln, die Sie mit Ihrer Kammer und Rechtsberatung prüfen.
01Ärztliche Behandlungen und Kosmetik klar trennen
Die erste Entscheidung lautet, welche Leistungen die Website als ärztliche Behandlung und welche als Kosmetik oder Pflege darstellt. Alles, was mit Injektionen, verschreibungspflichtigen Arzneimitteln oder Medizinprodukten arbeitet, gehört in einen Bereich, in dem jede Seite die verantwortliche Ärztin, das Beratungsgespräch und die Nachsorge nennt.
Viele MedSpas bieten zusätzlich Gesichtsbehandlungen, Massagen oder Maniküre an, die keine Ärztin brauchen. Stehen beide Welten in einem Menü, färbt der verkaufsfreudige Ton der Pflege auf die Medizin ab, und Angebote landen neben Behandlungen, die so nicht beworben werden dürfen. Wer den Pflegebereich sauber planen will, findet das in unserem Leitfaden für Kosmetikstudio Websites; hier geht es nur um die ärztliche Seite.
- Ärztlicher Bereich: Behandlungsseiten mit Verknüpfung zum Ärzteprofil, Anfrage zur Vorabklärung und Nachsorgeinformation.
- Pflegebereich: eigener Menüpunkt, eigener Kontaktweg und schlichte Leistungsbeschreibungen ohne ärztliche Aussagen.
- Gemeinsame Seiten: Kontakt, Impressum, Datenschutz, Praxisfotos und Anfahrt.
- Grenzfälle: für Leistungen wie chemische Peelings legen Sie mit der ärztlichen Leitung vor dem Design fest, in welchen Bereich sie gehören.
Diese Trennung schriftlich festzuhalten, erleichtert jede spätere Entscheidung: welche Seite einen Arztnamen zeigt, welches Formular nach Gesundheitsdaten fragt und wo der Knopf für die Beratung steht. Kommt eine neue Leistung hinzu, beantwortet das Team die Zuordnung mit einem Blick auf diese Festlegung.
02Das Behandlungsinventar mit der Ärztin erstellen
Die Struktur einer Website für ästhetische Medizin entsteht aus einer ehrlichen Liste dessen, was Ihre Ärztinnen und Ärzte tatsächlich tun, nicht aus dem, was gerade in sozialen Netzwerken gefragt ist. Eine Seite für jede gehypte Behandlung bringt falsche Anfragen und hinterlässt Inhalte, die niemand pflegt.
Wir empfehlen, mit einer einzigen Tabelle zu arbeiten. Sie wird später die gemeinsame Quelle für Seiten, Formular und Erinnerungsplan.
- Tragen Sie jede Behandlung der Praxis mit ihrem medizinischen Namen ein und ergänzen Sie die Wörter, die Patientinnen dafür verwenden.
- Notieren Sie, wer die Behandlung durchführt und auf welcher Weiterbildung oder Fortbildung das beruht.
- Halten Sie fest, wann die Behandlung nicht angeboten wird, abgeleitet aus den Fragen des ersten Gesprächs.
- Markieren Sie Kontrolltermin und Wiederholungsabstand so, wie die Praxis sie tatsächlich empfiehlt.
- Gruppieren Sie nach Anliegen: Gesicht, Hautqualität, Haare und Kopfhaut, Körperregionen.
Meist zeigt die fertige Tabelle zweierlei: Mehrere Behandlungen gehören auf eine gemeinsame Seite, und einige gehören gar nicht auf die Website. Beides führt zu einer kürzeren, tieferen Website, die sich viel leichter aktuell halten lässt. Fehlt bei einer Behandlung die verantwortliche Ärztin, klären Sie das, bevor eine Zeile Text entsteht.
03Seiten nach dem Anliegen benennen, nicht nach dem Präparat
Eine Behandlungsseite trägt den Namen des Anliegens oder der Behandlungsart, nie den eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels oder einer Marke. Nach § 10 HWG darf für verschreibungspflichtige Arzneimittel nur bei Fachkreisen geworben werden, und § 27 der Musterberufsordnung für Ärzte erklärt Werbung für eigene oder fremde gewerbliche Produkte im Zusammenhang mit der ärztlichen Tätigkeit für unzulässig.
Das verändert die ganze Seitenstruktur. Statt einer Seite mit Produktnamen entstehen Seiten wie „Zornesfalte zwischen den Augenbrauen“ oder „Behandlungsmöglichkeiten bei erschlaffter Haut ohne Operation“. Die Seite erklärt, dass Eignung und gegebenenfalls ein Arzneimittel im ärztlichen Gespräch entschieden werden. Gesucht wird ohnehin, was man im Spiegel sieht, nicht ein Produktkatalog.
- Titel und Adresse: Anliegen oder Körperregion, nie ein Präparat oder eine Gerätemarke.
- Fließtext: Anliegen und Beratung beschreiben; ob und wie ein Wirkstoff sachlich genannt wird, klären Sie mit Ihrer Rechtsberatung.
- Bilder: keine Fotos, auf denen Verpackungen, Ampullen oder Logos zu sehen sind.
- Angebote: keine Rabatte, Pakete oder befristeten Aktionen für Behandlungen mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln.
Dieselbe Regel gilt für alles, was auf die Website verweist: Beiträge in sozialen Netzwerken, Suchergebnisse und Einträge in Verzeichnissen. Eine sorgfältige Website verliert ihren Wert, wenn der verlinkende Beitrag das Präparat nennt.
04Aufbau einer Behandlungsseite am Beispiel Hautqualität
Eine gute Behandlungsseite beantwortet die Fragen, die Patientinnen der Ärztin stellen würden, in genau dieser Reihenfolge, und bereitet am Ende auf das Beratungsgespräch vor. Nehmen wir eine Seite zu „Injektionsbehandlungen zur Verbesserung der Hautqualität“; das Gerüst passt auf jede andere Seite einer Praxis für ästhetische Medizin.
- Was es ist: zwei oder drei Sätze, jeder Fachbegriff einmal erklärt, was die Behandlung leistet und was nicht.
- Wer behandelt: Name der Ärztin mit Verknüpfung zum Profil.
- Für wen sie nicht geeignet ist: Schwangerschaft, bestimmte Medikamente oder Hauterkrankungen, freigegeben von der Ärztin.
- Am Behandlungstag: Dauer und was in den ersten Stunden zu meiden ist.
- Mögliche Nebenwirkungen: die häufigen und getrennt davon die Zeichen, bei denen man sofort die Praxis anruft.
- Kontrolle und Wiederholung: Kontrolltermin und Abstand, den die Praxis empfiehlt.
Jede Seite nennt das Datum der letzten Prüfung und die Ärztin, die den Inhalt verantwortet. Diese kleine Zeile schafft mehr Vertrauen als jedes Adjektiv und erzwingt eine Prüfroutine, damit veraltete Hinweise nicht stehen bleiben.
Der Knopf am Ende heißt „Beratung anfragen“, nicht „Jetzt buchen“. Er lädt zu einem ärztlichen Gespräch ein statt zu einem Kauf, und genau so wird die Behandlung auch entschieden.
05Ärzteprofil und Impressum nach Berufsrecht
Das Ärzteprofil schafft in der ästhetischen Medizin das meiste Vertrauen, und genau hier häufen sich Fehler bei Bezeichnungen. § 27 der Musterberufsordnung erlaubt, nach der Weiterbildungsordnung erworbene Bezeichnungen nur in der dort zulässigen Form zu führen; andere Qualifikationen und Tätigkeitsschwerpunkte dürfen nicht mit geregelten Weiterbildungen verwechselbar sein. Maßgeblich ist die Berufsordnung Ihrer Landesärztekammer.
- Vermeiden: „Dr. Anna Weber, Expertin für Ästhetik“ oder „Spezialistin für Faltenbehandlung“.
- Besser: „Dr. Anna Weber, Fachärztin für Dermatologie und Venerologie“, darunter Fortbildungen als datierte Liste.
- Tätigkeitsschwerpunkt: nur als solcher gekennzeichnet und nur, wenn die Tätigkeit nicht bloß gelegentlich ausgeübt wird.
- Impressum: nach § 5 DDG bei reglementierten Berufen die Kammer, die gesetzliche Berufsbezeichnung mit dem Staat, der sie verliehen hat, und die berufsrechtlichen Regelungen.
Ein kurzer Abschnitt in eigenen Worten der Ärztin, wie sie ein Erstgespräch führt, wird deutlich häufiger gelesen als jede Urkunde. Wir erarbeiten ihn in einem kurzen Gespräch und legen den Entwurf zur Freigabe vor. Die Namen oben sind nur Beispiele.
In Praxen mit mehreren Ärzten verweist jede Behandlungsseite nur auf diejenigen, die sie tatsächlich durchführen. Wer über ein Profil einsteigt, sieht keine Behandlung, die diese Ärztin nicht anbietet, und die Anfrage landet gleich bei der richtigen Person.
06Vorher und Nachher Bilder nach dem BGH Urteil
Für die ästhetische Medizin hat sich die Bilderfrage 2025 deutlich verschärft. § 11 HWG verbietet für operative Eingriffe der plastischen Chirurgie vergleichende Darstellungen mit Vorher und Nachher Bildern, und der Bundesgerichtshof hat am 31. Juli 2025 entschieden, dass die Korrektur von Nase oder Kinn durch Unterspritzung mit Hyaluron ein solcher Eingriff im Sinne des HWG ist.
Damit fällt ein Teil dessen, was in sozialen Netzwerken üblich ist, klar unter das Verbot. Für andere Behandlungen bleibt das Berufsrecht: Werbung darf nicht anpreisend, irreführend oder vergleichend sein, und ein bearbeitetes oder ausgewähltes Bild ist schnell irreführend.
- Prüfen Sie für jede Behandlung mit Ihrer Rechtsberatung, ob sie unter § 11 HWG fallen kann; im Zweifel kein Vergleichsbild.
- Bauen Sie die Galerie aus Praxisräumen, Ausstattung und dem ärztlichen Team auf.
- Falls Bilder von Patientinnen erlaubt bleiben: schriftliche Einwilligung, gleiche Licht und Aufnahmebedingungen, keine Filter, Datum der Behandlung und der Aufnahme.
- Bestimmen Sie, wer ein Bild von Website und Kanälen entfernt, wenn eine Einwilligung widerrufen wird.
Bei Injektionen ist der sichtbare Unterschied oft so fein, dass schon das Licht ihn verändert. Viele Praxen fahren deshalb mit einer Galerie ohne Patientenbilder sicherer, und die Patientinnen vermissen sie seltener als erwartet, wenn Profil und Behandlungsseiten überzeugen.
07Anpreisende Texte in Patienteninformation umschreiben
Am häufigsten überarbeiten wir in der ästhetischen Medizin die Texte, weil Gewohnheiten aus sozialen Netzwerken auf das Berufsrecht treffen. § 27 der Musterberufsordnung erlaubt sachliche berufsbezogene Information und nennt anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung ausdrücklich berufswidrig; Ärztinnen dürfen solche Werbung auch durch andere weder veranlassen noch dulden.
Wir arbeiten mit einer Liste von Formulierungen und ihrem Ersatz. Das Muster ist immer gleich: Druck herausnehmen, Information behalten.
- Statt „Sommeraktion für strahlende Haut“: ein ärztlicher Hinweis, warum manche Behandlungen mit Rücksicht auf Sonne geplant werden.
- Statt „dauerhaft natürliche Ergebnisse“: ein Satz, dass die Wirkung nachlässt und von Mensch zu Mensch verschieden ist.
- Statt „modernstes Gerät der Region“: eine schlichte Beschreibung, was das Gerät tut, ohne Vergleich.
- Statt „nur noch drei Termine frei“: die übliche Wartezeit auf ein Beratungsgespräch.
- Statt ausgewählter Lobeszitate: ein Verweis auf eine unabhängige Bewertungsplattform, geprüft darauf, dass nichts ein verschreibungspflichtiges Präparat nennt.
Dieselben Regeln gelten für die Kanäle der Praxis und für private Profile der Ärztinnen, die die Praxis erwähnen. Mit unserem Lesbarkeitstest prüfen Sie, ob die neuen Texte so leicht lesbar sind wie die alten Werbetexte.
08Das Formular zur Vorabklärung für Gesundheitsdaten bauen
Das Formular zur Vorabklärung ist der heikelste Teil einer Website für ästhetische Medizin, denn Gesichtsfotos, Medikamente und Allergien sind Gesundheitsdaten. Artikel 9 DSGVO zählt Gesundheitsdaten zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten, deren Verarbeitung nur unter zusätzlichen Voraussetzungen erlaubt ist.
Der Grundsatz lautet: nur abfragen, was die Ärztin vor dem ersten Gespräch wirklich braucht. Jede zusätzliche Frage erhöht das Risiko und die Wahrscheinlichkeit, dass jemand mittendrin abbricht.
- Schritt eins fragt nur Name, Kontaktdaten, Anliegen und gewünschten Kontaktweg ab.
- Gesundheitsangaben und Fotos folgen in einem freiwilligen zweiten Schritt mit eigener ausdrücklicher Einwilligung.
- Fotos werden verschlüsselt hochgeladen, nie als Anhang einer E-Mail verschickt und liegen in einem Bereich, den nur Berechtigte öffnen.
- Mit dem Anbieter von Formular, Hosting oder Buchungstool schließen Sie einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Artikel 28 DSGVO.
- Die Bestätigung erklärt, dass sich die Praxis meldet und eine Anfrage keine Zusage zur Behandlung ist.
Fragen Sie nach dem Anliegen, nicht nach dem Produkt: „Was stört Sie besonders“ gibt der Ärztin einen besseren Einstieg als „Welche Behandlung wünschen Sie“. Sollen Patientinnen selbst einen Termin wählen, verbinden wir das Formular mit einem Terminsystem am Kalender jeder Ärztin. Datenschutzhinweise und Einwilligungstext stimmen Sie mit Ihrem Datenschutzbeauftragten ab.
09Kontrollen und Wiederholungen schriftlich planen und erinnern
Ein Großteil der Behandlungen in der ästhetischen Medizin ist keine einmalige Sache; die Wirkung lässt nach, und die Ärztin empfiehlt Kontrollen oder Wiederholungen in bestimmten Abständen. Eine Praxis, die diesen Zyklus nie aufschreibt, beantwortet jede Woche dieselben Fragen am Telefon, und Patientinnen kommen mit falschen Vorstellungen zur Haltbarkeit.
Ein Zeitplan ist eine Orientierung, kein Versprechen. Statt „hält jahrelang“ beschreiben Sie die ersten Tage, den Kontrolltermin und die Entscheidung über eine Wiederholung als eigene Schritte und sagen klar, dass die Zeiten individuell sind. Die ärztliche Aufklärung selbst findet im Gespräch statt; eine Vorbereitungsseite sorgt dafür, dass Patientinnen mit Medikamentenliste und Fragen kommen.
- Erster Tag und erste Woche: was für den von der Ärztin genannten Zeitraum zu meiden ist, welche vorübergehenden Reaktionen normal sind und wann man anruft.
- Kontrolltermin: warum er stattfindet, wie lange er dauert und worauf die Ärztin vor einer Wiederholung achtet.
- Getrennte Einwilligungen: die Zustimmung zu Kontrollerinnerungen wird nie für Newsletter oder Angebote genutzt.
- Kanal und Inhalt: die Patientin wählt den Kanal; Erinnerungen enthalten nur Datum, Uhrzeit und Vorbereitung, ohne Behandlungsnamen in der Vorschau.
- Abmeldung: jede Nachricht enthält einen Weg, die Erinnerungen mit einem Schritt abzustellen.
Einmal mit der Ärztin geschrieben, speist dieser Text auch das Merkblatt für den Behandlungstag und die Erinnerungen. Wiederholungen erscheinen als ärztliche Verlaufskontrolle, nie als Verkaufsgelegenheit.
10Kinder und Jugendliche aus allen Kanälen heraushalten
Das Alter der Zielgruppe ist eine Frage aller Kanäle, nicht nur der Website. § 11 HWG untersagt für operative Eingriffe der plastischen Chirurgie auch Werbung, die sich ausschließlich oder überwiegend an Kinder und Jugendliche richtet, und nach dem BGH Urteil können auch Unterspritzungen darunter fallen.
Eine Website kann das Alter nicht selbst prüfen, aber sie kann Signale vermeiden, die ein junges Publikum anziehen, und die Haltung der Praxis klar machen. Die eigentliche Arbeit steckt in den Einstellungen jedes Kanals, der Besucher auf die Website schickt.
- Zielgruppen: jede bezahlte Aktivität in sozialen Netzwerken oder Suchmaschinen schließt Minderjährige aus, gespeicherte Zielgruppen werden vor jeder Kampagne geprüft.
- Gestaltung: keine Trends, Musik, Figuren oder Personen, die vor allem Jugendliche ansprechen.
- Praxisgrundsatz: ein klarer Satz auf der Website, dass die Praxis Minderjährige nicht aus ästhetischen Gründen behandelt, sofern das Ihre ärztliche Linie ist.
- Formular: das Geburtsdatum im ersten Schritt, damit die Praxis angemessen reagieren kann, bevor Gesundheitsdaten fließen.
Halten Sie diese Punkte als kurze Prüfliste fest, die Ihr Team vor jeder Veröffentlichung abhakt. Regeln und Rechtsprechung ändern sich, und eine schriftliche Liste lässt sich am leichtesten anpassen.
11Mit Antworten und geprüften Inhalten gefunden werden
Sichtbarkeit in der Suche entsteht für eine Praxis für ästhetische Medizin durch Antworten auf die Fragen, die Patientinnen eintippen, auf Seiten, die eine namentlich genannte Ärztin geprüft hat. Gesucht wird eine Behandlung zusammen mit einer Frage: Wie lange hält sie, für wen ist sie ungeeignet, darf man sich danach schminken. Jede Frage wird zu einer Zwischenüberschrift.
Unsere Suchmaschinenoptimierung für Praxen richtet sich nach dieser Fragenfolge und hilft Suchmaschinen zu erkennen, wer jede Seite geschrieben und geprüft hat. Die Qualitätsrichtlinien von Google achten bei Gesundheitsthemen besonders darauf.
- Autorin und Prüfung: jede Seite nennt die prüfende Ärztin und das Prüfdatum, beides als strukturierte Daten ausgezeichnet; testen Sie Ihr Markup mit unserem Schema Markup Tool.
- Geschwindigkeit: Google bewertet LCP (Ladezeit des Hauptinhalts) bis 2,5 Sekunden, INP (Reaktion auf eine Eingabe) bis 200 Millisekunden und CLS (Verschieben des Layouts) bis 0,1 als gut.
- Unternehmensprofil: der Name entspricht dem tatsächlichen Praxisnamen, ohne angehängte Behandlungsbegriffe.
- Suchergebnis: Seitentitel und Beschreibung folgen denselben Regeln wie die Seite und nennen nie ein verschreibungspflichtiges Präparat.
Verzichten Sie auf dünne Ortsseiten, die denselben Behandlungstext mit anderem Ortsnamen wiederholen. Eine gründliche Seite pro Behandlung ist nützlicher und die einzige, die Ihre Ärztin realistisch aktuell halten kann.
12Anfragen messen, ohne Gesundheitsdaten preiszugeben
Die Messung soll zeigen, welche Behandlungsseite zu Beratungsanfragen führt, nicht wer die Besucherin ist oder was sie behandeln lassen möchte. Die häufigste technische Lücke auf Websites der ästhetischen Medizin ist ein Formularfeld, dessen Inhalt als Ereignis an ein Analyse oder Werbewerkzeug gesendet wird.
Wir halten die Einrichtung von Anfang an schmal. Gezählt wird, dass eine Anfrage einging, von welcher Seite und aus welcher Quelle; die Gesundheitsangaben aus Schritt zwei erreichen kein Messwerkzeug.
- Ereignisse: Beratungsanfrage, Tippen auf die Telefonnummer, Abruf des Vorbereitungsblatts; übergeben wird nur die Seitenadresse.
- Adressen: die Adresse der Dankeseite enthält weder Behandlungsnamen noch persönliche Angaben.
- Einwilligung: § 25 TDDDG verlangt eine Einwilligung, bevor nicht notwendige Informationen auf dem Gerät gespeichert oder ausgelesen werden; Analyse läuft erst nach dieser Zustimmung.
- Monatlicher Blick: Anfragen pro Seite, Lesetiefe und der Formularschritt, an dem abgebrochen wird.
Messen Sie Anrufe gesondert. Viele Patientinnen rufen lieber an, als ein Formular auszufüllen; ohne diese Messung wirkt ausgerechnet die stärkste Seite im Bericht wirkungslos. Sehen Sie die Zahlen einmal im Monat mit der Ärztin durch: Viel gelesen und selten angefragt heißt meist, dass „für wen nicht geeignet“ oder „am Behandlungstag“ die eigentliche Frage nicht beantwortet.
13Häufige Fehler auf Websites für ästhetische Medizin
Diese Fehler entstehen meist, wenn eine Vorlage für Kosmetikstudios oder Hausarztpraxen auf ästhetische Medizin übertragen wird. Zu jedem steht die bessere Lösung gleich dabei.
- Behandlungsmenü mit Präparatenamen: Seiten nach Anliegen oder Region benennen und jede Nennung eines Wirkstoffs mit der Rechtsberatung abstimmen.
- Fortbildung als Titel: im Titel nur die Facharztbezeichnung in zulässiger Form, Kurse getrennt als datierte Liste.
- Vergleichsbilder bei Unterspritzungen: nach dem BGH Urteil prüfen, ob § 11 HWG greift, und im Zweifel auf Praxis und Teamfotos umstellen.
- Gesundheitsfragen im ersten Schritt: Schritt eins auf Kontaktdaten beschränken, Gesundheitsangaben freiwillig mit eigener Einwilligung im zweiten Schritt.
- Erinnerungen gemischt mit Angeboten: getrennte Einwilligungen einholen und Behandlungsnamen aus der Vorschau heraushalten.
- Unvollständiges Impressum: Kammer, Berufsbezeichnung mit verleihendem Staat und berufsrechtliche Regelungen nach § 5 DDG ergänzen.
Der gemeinsame Kern ist eine Website, die getrennt vom Praxisalltag geschrieben wurde. Wenn Inventartabelle, Seitengerüst und Erinnerungsplan aus derselben Quelle gespeist werden, schließt sich diese Lücke weitgehend.
Ihre aktuelle Website können Sie mit dieser Liste selbst prüfen: Öffnen Sie eine Behandlungsseite und suchen Sie den Namen der Ärztin, das Prüfdatum, den Abschnitt zu Gegenanzeigen und den Knopf für die Beratung. Jeder fehlende Punkt ist die erste Aufgabe für die neue Website.
14Das richtige Team wählen und der nächste Schritt
Das Team für eine Website für ästhetische Medizin sollte Rechtsrahmen, Formular und Messung als Teil desselben Projekts behandeln wie das Design. Stellen Sie jeder Agentur vor dem Angebot diese Fragen; die Antworten zeigen schnell, wie gut sie das Feld kennt.
- Wie gehen Sie mit Präparat und Markennamen auf Behandlungsseiten und in Suchergebnissen um?
- Wie formulieren Sie Facharztbezeichnung, Tätigkeitsschwerpunkte und Impressum?
- Wo liegen die Fotos aus der Vorabklärung, und wer kann sie öffnen?
- Welche Anbieter verarbeiten Formulardaten, und liegt jeweils ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung vor?
- Wie prüfen Sie, dass keine Gesundheitsdaten in Analysewerkzeuge gelangen?
Ein veröffentlichtes Praxisprojekt in diesem Bereich haben wir noch nicht; unseren Ansatz zeigen wir an einer Demo Website, die auf dieser Seite verlinkt ist. Arbeiten aus anderen Branchen finden Sie in unseren Referenzen, den Leistungsumfang in unserem Webdesign Angebot.
Die Reihenfolge ist absehbar: zuerst Inventar und ärztliche Nachweise, dann Seitenstruktur und Gerüst, danach Texte und ärztliche Freigabe, zuletzt Formular, Erinnerungen und Messung. Die Freigabe der Texte dauert meist am längsten, deshalb bestimmt die Zeit, die Ihre Ärztin pro Woche einplanen kann, den Zeitplan stärker als das Design.
Für ein erstes Gespräch genügen ein Entwurf der Inventartabelle, die Nachweise Ihrer Ärztinnen und Ihr aktuelles Formular. Festpreispakete finden Sie im Preisbereich; für einen schriftlichen Umfang zu Ihrer Praxis schreiben Sie uns.