Wer eine psychotherapeutische Praxis sucht, liest langsamer und genauer als bei fast jeder anderen Dienstleistung. Eine Website für Psychotherapeuten muss deshalb weniger überzeugen als entlasten: Sie erklärt, ordnet ein und macht den ersten Kontakt so leicht, dass er auch an einem schlechten Tag gelingt. Wir gehen die Entscheidungen in der Reihenfolge durch, in der wir sie mit Praxen und Beratungsstellen treffen.
Der Leitfaden richtet sich an Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, an Psychologen in Beratung und Coaching sowie an Gemeinschaftspraxen. Die rechtlichen Hinweise beziehen sich vor allem auf Deutschland und ersetzen keine Rechtsberatung; für Österreich und die Schweiz nennen wir, wo Sie die geltenden Regeln klären sollten. Um Therapie selbst geht es hier nicht, nur um die Website.
01Wie Patienten online eine Praxis auswählen
Patienten wählen eine Praxis online nach drei Fragen: Arbeitet diese Person mit meinem Thema, kann ich ihr vertrauen, und bekomme ich überhaupt einen Platz. Die dritte Frage wird oft vergessen, dabei entscheidet sie oft darüber, ob jemand anruft oder weitersucht.
Daraus ergeben sich Inhalte, die jede Praxiswebsite an einer festen, leicht auffindbaren Stelle zeigen sollte:
- Aufnahmestatus: Ein ehrlicher Satz auf der Startseite, etwa ob derzeit neue Patienten aufgenommen werden und wie die Warteliste funktioniert, erspart beiden Seiten vergebliche Anrufe.
- Abrechnung: Ob Sie eine Kassenzulassung haben, privat abrechnen oder Selbstzahler behandeln, gehört sichtbar in die Hauptnavigation und nicht in den Fließtext einer Unterseite.
- Zielgruppe: Erwachsene, Paare, Kinder und Jugendliche oder Familien; wer nicht angesprochen ist, erkennt das sofort und sucht weiter, statt eine Absage zu bekommen.
- Erreichbarkeit: Telefonische Sprechzeiten, Rückrufpraxis und der Hinweis, wie schnell Anfragen beantwortet werden, nehmen die Unsicherheit vor dem ersten Kontakt.
Ein einfacher Test zeigt, ob diese Antworten gefunden werden: Bitten Sie zwei Personen außerhalb der Praxis, auf dem eigenen Smartphone herauszufinden, ob sie mit gesetzlicher Versicherung einen Platz für ein Erstgespräch bekommen könnten. Wo jemand länger als eine Minute sucht, fehlt die Information an der erwarteten Stelle.
02Einzelpraxis oder Gemeinschaftspraxis: Marke und Anfragen
Bei einer Einzelpraxis trägt die Website den Namen der Person, bei einer Gemeinschaftspraxis oder Beratungsstelle trägt sie die Praxis als Marke. Diese Entscheidung bestimmt Domain, Startseite und vor allem den Weg, den eine Anfrage nimmt.
In der Einzelpraxis suchen viele Patienten gezielt mit Namen, weil eine Ärztin oder eine Bekannte die Therapeutin empfohlen hat. Die Startseite stellt deshalb die Person, ihre Verfahren und ihre Schwerpunkte direkt nach oben; wenige, gründliche Seiten reichen. Wichtig ist eine Domain, die auch bei einem späteren Umzug oder einer Erweiterung zur Praxis passt.
In einer Praxis mit mehreren Behandelnden ändert sich die Logik. Hier lohnt eine Struktur, in der jede Schwerpunktseite auf die Behandelnden verweist, die dazu arbeiten, und jedes Profil zurück auf seine Schwerpunkte. Anfragen sollten nicht in einem gemeinsamen Postfach landen, in dem niemand zuständig ist. Bewährt hat sich ein Formular mit drei Wahlfeldern: gewünschte Person oder „egal, wer zuerst frei ist“, Sitzungsart und Altersgruppe. Daraus ergibt sich, wer antwortet.
Klären Sie vor dem Projekt, wer in der Praxis Anfragen sichtet, wer zurückruft und wie Urlaub vertreten wird. Die Website kann nur so zuverlässig antworten, wie die Abläufe dahinter es zulassen. Wenn die Praxis später wachsen soll, planen wir Profilseiten und Navigation von Anfang an so, dass neue Kolleginnen und Kollegen ohne Umbau dazukommen.
03Schwerpunktseiten, die informieren statt versprechen
Jeder Schwerpunkt braucht eine eigene Seite, die beschreibt, worum es geht, wie die Arbeit abläuft und für wen das Angebot gedacht ist, ohne Heilung oder Ergebnisse in Aussicht zu stellen. Eine Liste mit Stichworten auf einer Leistungsseite erfüllt keinen dieser Zwecke.
Eine gute Schwerpunktseite, etwa zu Angst und Panik, folgt einem wiederkehrenden Aufbau. Sie beginnt mit einer sachlichen Beschreibung in der Sprache der Betroffenen, nicht in Diagnosekürzeln. Dann folgt, mit welchem Verfahren Sie arbeiten und wie die ersten Sitzungen typischerweise aussehen. Ein Abschnitt nennt ehrlich, wann ein anderes Angebot passender ist, zum Beispiel eine stationäre Behandlung oder eine Fachärztin für Psychiatrie. Am Ende stehen häufige Fragen und dieselbe ruhige Anfrage wie auf allen Seiten.
Formulierungen prüfen wir mit einer einfachen Regel: Beschreiben ist erlaubt, Versprechen nicht. „In der Therapie arbeiten wir daran, Auslöser besser zu verstehen“ informiert; „Endlich frei von Angst in zehn Sitzungen“ verspricht einen Erfolg, den niemand zusagen kann und der berufsrechtlich heikel ist. Ebenso vermeiden wir Selbsttests, die auf der Seite eine Art Diagnose ausgeben.
Für die Suche gilt: Eine Seite, die eine Frage gründlich beantwortet, wird eher gefunden als fünf Sätze auf einer Sammelseite. Wie wir Schwerpunktseiten technisch und inhaltlich für die Suche aufbereiten, beschreiben wir unter Suchmaschinenoptimierung für Praxen. Die fachliche Freigabe jeder Seite liegt immer bei Ihnen.
04Das Profil: Ausbildung, Berufsbezeichnung, Verfahren, Foto
Das Profil ist die Seite, auf der Patienten entscheiden, ob sie dieser Person ihr Anliegen anvertrauen; es muss deshalb genau, vollständig und persönlich zugleich sein. Genau heißt vor allem: jede Bezeichnung so, wie sie nachweislich geführt werden darf.
In Deutschland darf die Bezeichnung Psychotherapeutin oder Psychotherapeut nach § 1 PsychThG nur führen, wer dazu befugt ist. Psychologe, Heilpraktiker für Psychotherapie, Berater und Coach beschreiben jeweils etwas anderes; Patienten unterscheiden das selten, verlassen sich aber darauf, dass die Angabe stimmt. Ein Profil sollte daher folgende Punkte enthalten:
- Berufsbezeichnung und Approbation: die geführte Bezeichnung im genauen Wortlaut, bei Approbierten mit Kammerzugehörigkeit.
- Verfahren und Fachkunde: etwa Verhaltenstherapie oder tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, in einem Satz für Laien erklärt.
- Werdegang: Studium, Ausbildung, Weiterbildungen und Sprachen, in denen Sitzungen möglich sind, ohne lange Zertifikatslisten.
- Arbeitsweise: drei oder vier Sätze in der ersten Person, wie ein Erstgespräch mit Ihnen abläuft und was Ihnen in der Zusammenarbeit wichtig ist.
- Echtes Foto: ein ruhiges, aktuelles Porträt bei Tageslicht, kein Bild aus einer Bilddatenbank.
Wir übernehmen Bezeichnungen nur aus Unterlagen, die Sie uns geben, und markieren jede Stelle, die Sie vor dem Livegang ausdrücklich bestätigen. Bei Gemeinschaftspraxen erhalten alle Profile denselben Aufbau, damit Patienten vergleichen können, ohne dass ein Profil wichtiger wirkt als ein anderes.
05Berufsrecht und Werbegrenzen in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Eine psychotherapeutische Praxis darf informieren, unterliegt aber bei der Werbung engeren Grenzen als die meisten Branchen; der Text der Website muss diese Grenzen von Anfang an berücksichtigen. In Deutschland greifen vor allem drei Regelwerke ineinander.
Werbung für die Behandlung von Krankheiten fällt nach § 1 HWG unter das Heilmittelwerbegesetz. § 11 HWG untersagt außerhalb der Fachkreise Werbung mit Äußerungen Dritter wie Dank und Empfehlungsschreiben, wenn sie missbräuchlich, abstoßend oder irreführend erfolgt, und beschränkt die Wiedergabe von Krankengeschichten. Hinzu kommt die Berufsordnung Ihrer Landespsychotherapeutenkammer, die sachliche Information erlaubt und berufswidrige Werbung untersagt. Über allem steht die Schweigepflicht.
Für das Impressum gilt § 5 DDG, das Digitale Dienste Gesetz, das seit dem 14. Mai 2024 das frühere TMG ablöst. Bei reglementierten Berufen gehören die zuständige Kammer, die gesetzliche Berufsbezeichnung mit dem Staat, in dem sie verliehen wurde, und die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen mit Hinweis auf ihre Fundstelle dazu.
In Österreich und der Schweiz gelten eigene Berufsgesetze, Titelregeln und Vorgaben für Anbieterangaben. Wir übernehmen dort die Angaben, die Ihr Berufsverband oder die zuständige Behörde vorgibt, und bitten um eine kurze Prüfung durch Ihre Interessenvertretung, bevor die Seite online geht. Für alle drei Länder gilt: Wir schreiben innerhalb dieser Grenzen, die abschließende rechtliche Bewertung liegt bei Ihrer Praxis.
06Datenschutz im Formular und bei Gesundheitsdaten
Datenschutz beginnt bei einer Praxiswebsite nicht in der Datenschutzerklärung, sondern im Formular: Es darf nur abfragen, was für eine Antwort nötig ist. Gesundheitsdaten gehören nach Art. 9 DSGVO zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten, und schon ein Satz wie „seit Monaten Panikattacken“ ist ein solches Datum.
Ein Freitextfeld „Beschreiben Sie Ihr Anliegen“ lädt genau dazu ein und trägt sensible Inhalte in Postfächer, Weiterleitungen und Sicherungskopien. Besser ist ein Formular, das sich auf die Organisation beschränkt. Diese Felder reichen in aller Regel aus:
- Name und ein Rückkanal: Telefon oder E-Mail Adresse, je nachdem, wie die Person erreicht werden möchte.
- Sitzungsart: online oder in der Praxis, bei Gemeinschaftspraxen zusätzlich die gewünschte Person.
- Altersgruppe und Abrechnung: zum Beispiel Erwachsene oder Jugendliche, gesetzlich versichert, privat oder Selbstzahler.
- Zeitfenster: bevorzugte Tage oder Tageszeiten für einen Rückruf.
Neben dem Formular steht ein kurzer Hinweis, dass Inhalte zum Anliegen besser im Gespräch besprochen werden. Technisch gehören dazu eine verschlüsselte Verbindung, ein Formularversand über den eigenen Server statt über einen Dienst, der Daten weiterverwendet, und ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO mit jedem Dienstleister, der Daten erhält, etwa einem Terminwerkzeug. Wie lange Anfragen aufbewahrt und wann sie gelöscht werden, klären Sie mit Ihrer Datenschutzberatung.
07Sitzungen online und in der Praxis verständlich erklären
Wer online Sitzungen anbietet, muss auf der Website vorab beantworten, wie eine Videositzung praktisch abläuft; Unsicherheit über Technik ist für viele ein Grund, gar nicht erst anzufragen. Für Sitzungen in der Praxis gilt dasselbe in Bezug auf Weg, Räume und Ablauf.
Eine eigene Seite zu Videositzungen beantwortet nüchtern: welcher Dienst genutzt wird, ob ein Konto oder eine Installation nötig ist, wie der Zugang verschickt wird und was bei einer abgebrochenen Verbindung passiert. Dazu kommt ein Hinweis, dass ein ruhiger, ungestörter Raum und Kopfhörer helfen. Wenn Sie Videositzungen mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen, klären Sie mit Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung, welche Anbieter dafür in Frage kommen; die Website nennt dann genau diesen Dienst.
Arbeiten Sie mit Klienten in anderen Ländern, kommen zwei Angaben hinzu: die Zeitzone, in der Termine vergeben werden, und die Sprache der Sitzungen. Ob Sie Menschen mit Wohnsitz im Ausland behandeln dürfen, ist eine berufsrechtliche Frage, die Sie mit Ihrer Kammer klären; die Website formuliert das Angebot erst danach. Für Praxen, die regelmäßig in mehreren Sprachen arbeiten, empfehlen wir eine mehrsprachige Website mit eigenen Seiten je Sprache statt einer automatischen Übersetzung.
Für die Praxis selbst reichen wenige, konkrete Angaben: Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Klingel und Etage, Barrierefreiheit des Zugangs und ein Foto des Eingangs. Gerade beim ersten Termin nimmt so ein Bild spürbar Anspannung.
08Die Anfrage zum Erstgespräch ohne Hürden
Der Weg zur Anfrage soll so kurz sein, dass er in einem Zug gelingt, und so klar, dass danach niemand rätselt, was als Nächstes passiert. Viele Menschen brauchen Wochen für die Entscheidung, sich zu melden; der Moment selbst darf dann nicht an einem Formular scheitern.
Ein bewährter Ablauf sieht so aus:
- Auf jeder Seite steht dieselbe Schaltfläche „Erstgespräch anfragen“, auf dem Smartphone zusätzlich ein Anruf per Klick und, wenn Sie das möchten, WhatsApp.
- Das Formular öffnet sich ohne Seitenwechsel und zeigt höchstens fünf Felder, die Datenschutzhinweise stehen direkt darunter.
- Nach dem Absenden erscheint eine Bestätigung mit einer konkreten Zusage, etwa „Wir melden uns innerhalb von zwei Werktagen telefonisch“.
- Eine kurze automatische E-Mail wiederholt diese Zusage und nennt die telefonischen Sprechzeiten, enthält aber keine Inhalte der Anfrage.
- Die Praxis ruft zurück, vereinbart den Termin und schickt die Terminbestätigung mit Absageregeln.
Ein Onlinekalender zur Selbstbuchung passt eher zu Beratung und Coaching als zur Psychotherapie, in der vor dem ersten Termin oft ein Telefonat sinnvoll ist. Wenn Sie ihn nutzen, sollten Absagefristen, Erinnerungen und der Umgang mit nicht wahrgenommenen Terminen klar auf der Seite stehen.
WhatsApp ist bequem, aber nicht für jede Praxis geeignet. Wenn Sie es anbieten, schreiben Sie dazu, dass der Kanal nur für Terminfragen gedacht ist, und klären Sie die datenschutzrechtliche Seite mit Ihrer Beratung.
09Ruhige Gestaltung und Barrierefreiheit für belastete Besucher
Die Gestaltung einer Praxiswebsite soll Ruhe ausstrahlen und Orientierung geben, denn viele Besucher kommen in einer angespannten Verfassung. Was in anderen Branchen Aufmerksamkeit erzeugt, wirkt hier abschreckend: Popups, Laufschriften, grelle Akzente und Stockfotos lächelnder Menschen auf Sofas.
In der Praxis bewährt haben sich gedeckte Farben mit ausreichendem Kontrast, eine Grundschrift von mindestens 17 Pixeln, kurze Absätze und viel Weißraum. Ob Text und Hintergrund genug Kontrast haben, können Sie mit unserem Werkzeug zur Kontrastprüfung selbst testen. Fotos zeigen echte Räume: das Sprechzimmer, den Wartebereich, den Eingang. Eine einzige Schaltfläche für die Anfrage, immer an derselben Stelle, ist besser als drei konkurrierende Aufforderungen.
Barrierefreiheit gehört bei Praxen zum Selbstverständnis. Dazu zählen eine Navigation, die sich per Tastatur bedienen lässt, beschriftete Formularfelder, Alternativtexte für Bilder und eine Sprache ohne unnötige Fachbegriffe. Auf jeder Seite steht zudem ein knapper, gut sichtbarer Hinweis, dass die Website kein Krisendienst ist und im Notfall die in Ihrem Land geltende Notrufnummer gewählt werden sollte, in Deutschland die 112.
Ruhe heißt auch Geschwindigkeit. Google bewertet eine Seite als gut, wenn LCP, also die Zeit bis zum Laden des größten sichtbaren Elements, höchstens 2,5 Sekunden beträgt, INP, die Reaktionszeit auf eine Eingabe, höchstens 200 Millisekunden und CLS, das Verrutschen von Inhalten beim Laden, höchstens 0,1. Wie Ihre aktuelle Seite auf dem Smartphone abschneidet, zeigt unser Test zur mobilen Darstellung.
10Ratgeberinhalte, die Fragen beantworten ohne zu diagnostizieren
Ein Ratgeber auf der Praxiswebsite lohnt sich, wenn er die Fragen beantwortet, die Patienten vor dem ersten Termin tatsächlich stellen, und dabei keine Ferndiagnose anbietet. Gute Themen kommen fast immer aus den Telefonaten und Erstgesprächen der Praxis.
Sammeln Sie vier Wochen lang die Fragen, die am Telefon wiederkehren, und schreiben Sie sie wörtlich auf. Daraus entstehen Beiträge wie „Was passiert im Erstgespräch und muss ich mich vorbereiten“, „Wie unterscheiden sich Psychotherapie, psychologische Beratung und Coaching“ oder „Wie ein Antrag auf Kostenübernahme abläuft“. Solche Texte helfen Patienten, entlasten das Telefon und werden gesucht.
Inhalte zur psychischen Gesundheit berühren Gesundheitsfragen, deshalb achten Suchmaschinen und Leser genau darauf, wer sie geschrieben hat. Jeder Beitrag nennt Autorin oder Autor mit Berufsbezeichnung, das Datum der letzten Prüfung und, wo sinnvoll, die Quellen. Eine Übersicht mit Symptomen, an deren Ende eine Bewertung steht, vermeiden wir ebenso wie Texte, die ein Medikament empfehlen.
Realistisch ist ein Rhythmus von einem gründlichen Beitrag pro Monat, den Sie fachlich prüfen und wir sprachlich und technisch aufbereiten. Ältere Beiträge werden einmal im Jahr durchgesehen; veraltete Angaben, etwa zu Abrechnungswegen, korrigieren oder entfernen wir. Zehn sorgfältige Texte bewirken mehr als fünfzig kurze, die niemand zu Ende liest.
11Lokale Suche: Google Unternehmensprofil und Verzeichnisse
Für Praxen mit Sitzungen vor Ort entscheidet die lokale Suche oft darüber, ob sie gefunden werden; das Google Unternehmensprofil und eine Handvoll Verzeichnisse müssen deshalb mit der Website übereinstimmen. Patienten suchen etwa nach Paartherapie, Kinderpsychologe oder Psychotherapie und ergänzen ihre Stadt.
Nach den Richtlinien von Google muss der Name im Unternehmensprofil dem tatsächlichen Namen der Praxis entsprechen, ohne zusätzliche Suchbegriffe. „Praxis für Psychotherapie Dr. Muster“ ist zulässig, wenn die Praxis so heißt; „Psychotherapie Angst Depression Köln Dr. Muster“ ist es nicht und gefährdet das Profil. Wer ausschließlich online arbeitet, kann als Anbieter mit Einzugsgebiet die Adresse ausblenden.
Für ein gepflegtes Profil reichen wenige Handgriffe:
- Kategorie: die Hauptkategorie wählen, die Ihre Tätigkeit am genauesten beschreibt, und nur passende Nebenkategorien ergänzen.
- Einheitliche Angaben: Name, Adresse und Telefonnummer in exakt derselben Schreibweise auf Website, Profil und Verzeichnissen.
- Verzeichnisse: die Suchdienste Ihrer Kammer oder Ihres Berufsverbands, Arztsuchen und regionale Portale prüfen und aktuell halten.
- Bewertungen: so antworten, dass weder eine Behandlung noch ein Patientenverhältnis bestätigt wird; schon diese Bestätigung berührt die Schweigepflicht.
Patienten aktiv um öffentliche Bewertungen zu bitten, ist in einer therapeutischen Beziehung heikel. Klären Sie Ihren Umgang damit mit Ihrer Kammer, bevor die Website dafür einen Aufruf erhält.
12Messen mit Zurückhaltung: was erfasst wird und was nicht
Eine Praxis muss wissen, wie viele Anfragen über die Website kommen, aber nicht, wer welche Themenseite gelesen hat. Messung auf einer psychotherapeutischen Website beschränkt sich deshalb auf wenige, anonyme Kennzahlen und läuft nur mit Einwilligung.
Nach § 25 TDDDG ist für das Speichern oder Auslesen nicht notwendiger Informationen auf Endgeräten, etwa durch Analysecookies, eine Einwilligung nötig. Google verlangt für Nutzer im Europäischen Wirtschaftsraum zudem den Consent Mode, wenn Messung und personalisierte Werbefunktionen genutzt werden. Das Cookiebanner bietet „Ablehnen“ und „Akzeptieren“ gleichwertig an.
Wir erfassen in der Regel nur diese Ereignisse:
- Abgeschickte Anfragen: als Zählung, ohne Inhalte, ohne Namen und ohne die gewählte Person.
- Anrufe und WhatsApp Klicks: als Klick auf die Schaltfläche, ohne Telefonnummer des Anrufers.
- Einstiegsseiten: über welche Seite Besucher kommen, um zu sehen, welche Schwerpunktseiten gefunden werden.
- Technische Werte: Ladezeiten und Fehler, damit Probleme auffallen, bevor Patienten sie melden.
Formularinhalte gelangen nie in Analysewerkzeuge. Auf Remarketing, also das erneute Ansprechen von Besuchern mit Anzeigen, verzichten wir bei Themenseiten vollständig, weil schon die Zielgruppe etwas über die Gesundheit eines Menschen aussagt. Wer Anzeigen schaltet, etwa für einen Gruppenkurs, braucht eine eigene, sachliche Landingpage mit einem einzigen Ziel. Bei Google Ads bewertet der Qualitätsfaktor unter anderem die Erfahrung auf der Zielseite; Google beschreibt ihn als Diagnosewerkzeug, nicht als direkten Faktor in der Auktion.
13Häufige Fehler bei Praxiswebsites und bessere Wege
Die meisten Schwächen von Praxiswebsites entstehen nicht aus Nachlässigkeit, sondern weil Vorlagen für Handwerk oder Handel übernommen werden. Diese sechs Fehler sehen wir bei psychotherapeutischen und psychologischen Praxen am häufigsten, jeweils mit dem besseren Weg:
- Kein Wort zur Warteliste: Patienten rufen wochenlang an, ohne zu erfahren, dass keine Plätze frei sind; besser steht der aktuelle Aufnahmestatus auf der Startseite und wird bei jeder Änderung angepasst.
- Bezeichnungen aus dem Werbetext: Begriffe wie „Expertin für Trauma“ ohne passende Qualifikation erzeugen falsche Erwartungen; besser stehen geführte Bezeichnung, Verfahren und Fortbildungen nüchtern nebeneinander.
- Zitate von Patienten: Dankesworte auf der Startseite berühren Schweigepflicht und Werberecht; besser beschreibt eine Seite ehrlich, wie das Erstgespräch und die ersten Sitzungen ablaufen.
- Selbsttest mit Ergebnis: Ein Fragebogen, der eine Einschätzung ausgibt, wirkt wie eine Diagnose aus der Ferne; besser hilft ein Text mit Fragen, die Patienten in das Erstgespräch mitnehmen können.
- Externe Schriften und Karten ohne Einwilligung: Eingebundene Dienste übertragen Daten schon beim Laden; besser liegen Schriften auf dem eigenen Server und Karten laden erst nach einem Klick.
- Kontakt nur am Seitenende: Wer auf dem Smartphone erst lange scrollen muss, gibt eher auf; besser bleibt eine kleine Leiste mit Anruf und Anfrage immer erreichbar.
Prüfen Sie Ihre aktuelle Seite gegen diese Liste; meist lohnt es sich, mit Aufnahmestatus und Formular zu beginnen.
14Den passenden Partner wählen und die nächsten Schritte
Ein guter Partner für eine Website für Psychotherapeuten fragt zuerst nach Ihren Abläufen und Ihren Berufsbezeichnungen, nicht nach Farben. Im Gespräch mit einer Agentur zeigen einige Fragen schnell, ob sie die Besonderheiten dieser Branche kennt:
- Wie gehen Sie mit Berufsbezeichnungen, Heilmittelwerberecht und Patientenstimmen um, und wer gibt Texte frei?
- Welche Felder hat Ihr Anfrageformular, und wohin gehen die Daten technisch?
- Welche Dienste binden Sie ein, und mit welchen schließe ich einen Auftragsverarbeitungsvertrag?
- Was messen Sie, und was ausdrücklich nicht?
- Wer pflegt nach dem Livegang den Aufnahmestatus und neue Profile, und wie schnell?
Wir haben Websites für psychologische Praxen gestaltet und programmiert; Beispiele finden Sie bei unseren Referenzprojekten. Wie wir ein Projekt vom Konzept bis zur Pflege begleiten, erklärt die Seite zu unserem Webdesign für Praxen und Unternehmen. Die Zusammenarbeit mit Praxen in Deutschland, Österreich und der Schweiz läuft vollständig per Videocall.
Für den nächsten Schritt reichen wenige Angaben: Einzelpraxis oder Gemeinschaftspraxis, Ihre Schwerpunkte, Sitzungen online oder vor Ort und gewünschte Sprachen. Schicken Sie uns diese über die Kontaktseite, und wir antworten mit einer Seitenstruktur und einem schriftlichen Angebot. Einen ersten Überblick über den Rahmen gibt unsere Seite zu Preisen und Paketen.