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Webdesign Vertrag: Welche Klauseln Sie vor der Unterschrift prüfen sollten

Talha Aslan 16 Minuten Lesezeit 3 Aufrufe

Das Dokument, das Sie vor einem Websiteprojekt unterschreiben, entscheidet am Ende darüber, wem was gehört. In diesem Leitfaden zeigen wir, welche Klauseln ein Webdesign Vertrag enthalten sollte und welche Lücken wir in der Praxis am häufigsten sehen. Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung; lassen Sie jeden Vertrag vor der Unterschrift von einer Anwältin oder einem Anwalt prüfen.

Was ist ein Webdesign Vertrag und warum sollten Sie ihn vor der Unterschrift genau lesen?

Ein Webdesign Vertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen einem Unternehmen und einem Designteam, die Leistungsumfang, Zeitplan, Zahlungsetappen, Nutzungsrechte, Kontoinhaberschaft, Gewährleistung und Kündigung regelt. Er bringt beide Seiten vor Projektstart auf denselben Stand und beugt so späteren Streitigkeiten vor.

Projekte auf Zuruf geraten meist erst nach dem Launch in Schwierigkeiten. Zum Beispiel glaubt die Inhaberin, die Domain gehöre ihrem Unternehmen, dabei liegt die Registrierung im Konto der Agentur. Oder das Team meint, es habe drei Korrekturschleifen angeboten, während der Kunde unbegrenzte Änderungen erwartet. Deshalb empfehlen wir, den Entwurf Zeile für Zeile zu lesen.

Außerdem ist ein Vertrag mehr als eine Absicherung. In der Praxis dient er als Fahrplan, denn er legt fest, wer wann was liefert. Auch in unserem Webdesign Service beginnen wir jedes Projekt damit, diese Klauseln gemeinsam durchzugehen.

Worin unterscheiden sich Briefing, Angebot und Vertrag?

Diese drei Dokumente verwechseln viele, obwohl jedes eine andere Aufgabe hat. Zunächst beschreibt das Briefing Ihren Bedarf. Danach beschreibt das Angebot die Lösung und den Preis des Teams. Schließlich macht der Vertrag aus beidem eine verbindliche Vereinbarung. Daher sollte der Vertrag den Leistungsumfang des Angebots als Anlage enthalten oder klar darauf verweisen.

Wie Sie ein gutes Briefing schreiben, zeigen wir in Webdesign Briefing erstellen. Wie Sie Angebote vergleichen, erklären wir in Webdesign Angebote vergleichen. Hier konzentrieren wir uns also nur auf den Vertrag.

DokumentWer erstellt es?Was enthält es?Verbindlich?
BriefingDas UnternehmenZiele, Zielgruppe, Referenzseiten, Stand der InhalteNein, es ist eine Vorgabe
AngebotDas DesignteamVorgeschlagener Umfang, Preis, geschätzte DauerEingeschränkt bis zur Annahme
VertragBeide SeitenUmfang, Zeitplan, Zahlung, Rechte, Gewährleistung, KündigungJa
NachtragBeide SeitenSpäter ergänzte Leistungen und deren PreisJa

Was gehört in die Leistungsbeschreibung im Webdesign Vertrag?

Der Leistungsumfang ist die wichtigste Klausel, denn alle anderen Klauseln bauen darauf auf. Ein vager Umfang führt zudem zu Streit über Zahlungen und Termine. Fordern Sie deshalb eine Anlage, die Seiten, Sprachen und Funktionen einzeln aufführt.

  • Seitenliste: Startseite, Leistungsseiten, Kontakt, Blogvorlage und so weiter.
  • Anzahl der Sprachen und wer die Übersetzung übernimmt.
  • Funktionen: Kontaktformular, Buchung, Zahlung, Mitgliederbereich, Suche.
  • Zugang zum Redaktionssystem und ob Sie Inhalte selbst pflegen können.
  • Grundlegende SEO Einstellungen, XML Sitemap und Weiterleitungen.
  • Leistungen, die NICHT enthalten sind, unter einer eigenen Überschrift.

Vor allem der letzte Punkt fehlt oft. Zum Beispiel sind Logodesign, Fotografie und Texterstellung selten Teil eines Standardangebots. Wenn Sie ausgeschlossene Leistungen schriftlich sehen, sinkt das Risiko überraschender Rechnungen. Außerdem verändert die Wahl zwischen Template und individueller Lösung den Umfang direkt; dazu mehr in Website Template oder individuelles Webdesign.

Wie sollte ein Webdesign Vertrag Korrekturschleifen regeln?

Die Revisionsklausel nennt, wie viele Korrekturrunden Sie erhalten und was eine Runde umfasst. Eine Formulierung wie "angemessene Änderungen" lässt beiden Seiten zu viel Spielraum. Schreiben Sie stattdessen für jede Phase die Zahl der Runden fest und legen Sie fest, wie Sie Feedback sammeln.

Wir empfehlen eine klare Unterscheidung: Eine Korrektur ist keine Änderung. Konkret gilt ein Tippfehler, ein Farbton oder ein Abstand als Korrektur. Eine neue Seite oder ein komplett neues Layout nach Freigabe gilt dagegen als Änderung des Umfangs. Zudem beschleunigt eine einfache Feedbackregel das Projekt, das heißt: pro Runde eine Liste von einer Person.

  • Anzahl der Korrekturrunden pro Phase: Design, Entwicklung, Inhalte.
  • Frist für Ihr Feedback innerhalb einer Runde.
  • Vergütung, wenn Sie zu einer bereits freigegebenen Phase zurückkehren.
  • Wer Feedback gibt und wer die finale Freigabe erteilt.

Die finale Freigabe ist deshalb entscheidend. Andererseits verhindert eine einzige benannte Ansprechperson die meisten Verzögerungen, wenn in Ihrem Unternehmen mehrere Personen mitentscheiden.

In welche Phasen sollte der Zeitplan gegliedert sein?

Ein Zeitplan in Phasen schützt beide Seiten besser als ein einziger Endtermin. Ein typischer Webdesign Vertrag nennt Konzeption, Design, Entwicklung, Inhaltseingabe, Test und Launch als getrennte Abschnitte. Jede Phase endet dann mit einer schriftlichen Freigabe.

  1. Konzeption und Freigabe des Briefings.
  2. Designentwürfe und deren Freigabe.
  3. Entwicklung und Prüfung auf einer Testumgebung.
  4. Inhaltseingabe und letzte Kontrollen.
  5. Launch und Abnahmeprotokoll.

Am häufigsten fehlt die Frage, wer eine Verzögerung verursacht. Zwar regeln Verträge meist, was bei Verzug des Teams passiert. Allerdings steht selten darin, wie sich der Plan verschiebt, wenn der Kunde Inhalte oder Freigaben nicht liefert. Ergänzen Sie daher einen Satz wie "bei Verzögerungen durch den Auftraggeber verschiebt sich der Zeitplan um denselben Zeitraum." Konkrete Tage nennen wir bewusst nicht, denn die Dauer hängt ganz vom Projekt ab.

Eine Checkliste für die letzte Phase finden Sie in Website Abnahme vor dem Launch.

Wie sollte ein Webdesign Vertrag Zahlungen an Meilensteine koppeln?

Die Zahlungsklausel legt fest, wann welcher Betrag fällig ist und unter welcher Bedingung. In der Praxis ist es am gesündesten, jede Zahlung an eine konkrete Leistung zu binden. Zum Beispiel eine erste Rate bei Unterschrift, eine zweite bei Designfreigabe und die letzte beim Launch.

Prozentsätze nennen wir nicht, denn die Aufteilung hängt vom Projekt und von Ihrer Absprache ab. Trotzdem sollte der Vertrag diese Fragen klar beantworten:

  • Enthält der Preis die Umsatzsteuer?
  • In welcher Währung und zu welchem Kurs stellt das Team Rechnungen?
  • Was passiert bei Zahlungsverzug, ruht dann die Arbeit?
  • Wie berechnet das Team Zusatzleistungen?
  • Wer zahlt Kosten von Drittanbietern wie Themelizenzen, Plugins und Hosting?

Welche Faktoren den Preis bestimmen, erklären wir in Firmenwebsite Kosten und Preisfaktoren. Klären Sie zudem aktuelle Steuersätze und Rechnungsregeln mit Ihrer Steuerberatung. Dieser Beitrag ist keine Steuerberatung.

Wem sollten Nutzungsrechte und Quellcode gehören?

Die Klausel zu Nutzungsrechten regelt, wer welche Rechte an Design, Software und Inhalten erhält. Viele Inhaber gehen davon aus, dass ihnen jede bezahlte Komponente gehört. Tatsächlich hängt das jedoch vom Vertragstext ab. Lassen Sie deshalb die Übergabe von Designdateien, individuellem Code und Quelldateien ausdrücklich festhalten.

Konkret helfen drei Ebenen. Erstens das Design und der Code, die das Team nur für Sie erstellt; die Rechte daran gehen üblicherweise mit der vollständigen Zahlung auf Sie über. Zweitens wiederverwendbare Bausteine, die das Team in vielen Projekten nutzt; dafür erhalten Sie meist eine Nutzungslizenz. Drittens Themes, Plugins, Schriften und Bilder von Drittanbietern, für die eigene Lizenzbedingungen gelten.

  • Zeitpunkt der Rechteübertragung, oft mit der Schlusszahlung.
  • Formate, in denen das Team Quellcode und Designdateien übergibt.
  • Auf wessen Namen Drittanbieterlizenzen laufen.
  • Ob das Team das Projekt im Portfolio zeigen darf.

Kurz gesagt reicht ein Satz wie "alle Rechte liegen beim Kunden" nicht aus. Der Vertrag sollte nennen, welcher Teil unter welcher Bedingung übergeht.

Auf wessen Namen sollten Domain und Hosting laufen?

Wir empfehlen, Domain und Hosting auf das Unternehmen und dessen eigene E-Mail Adresse anzulegen. Das Team erhält dann einen Zugang als berechtigter Nutzer, die Inhaberschaft bleibt jedoch bei Ihnen. Steht das im Vertrag, wird ein späterer Anbieterwechsel deutlich einfacher.

Warum der Status als Domaininhaber wichtig ist, erklärt ICANN auf der Informationsseite für Domaininhaber. Die Registrierungsdaten Ihrer Domain prüfen Sie mit unserer WHOIS Abfrage.

  • Ist das Unternehmen als Domaininhaber eingetragen?
  • Wer hält das Hauptkonto für Hosting, E-Mail und DNS?
  • Wer ist Inhaber von Search Console, Analytics und Werbekonten?
  • Auf welchem sicheren Weg übergibt das Team die Passwörter?

Wie Sie Domain, Konten und Medien dauerhaft im Griff behalten, zeigen wir zudem in digitale Assets verwalten.

Wie verteilt der Vertrag die Verantwortung für Inhalte?

Die Inhaltsklausel legt fest, wer Texte, Bilder und Produktdaten bis wann und in welchem Format liefert. In der Praxis stocken genau hier die meisten Projekte. Das Design steht, aber die Website geht nicht online, weil die Texte fehlen.

Außerdem sollte der Vertrag die rechtliche Verantwortung für Inhalte regeln. Für Urheberrechte an gelieferten Bildern und für die Richtigkeit Ihrer Aussagen sind in der Regel Sie zuständig. Liefert das Team Stockbilder oder Texte, gehören deren Lizenz und Umfang in eine eigene Zeile.

  • Wer schreibt die Inhalte und wer gibt sie frei?
  • Woher stammen die Bilder und auf wen läuft die Lizenz?
  • Gibt das Team die Inhalte ein oder übernehmen Sie das?
  • Was passiert mit Zeitplan und Zahlungen, wenn Inhalte fehlen?

Zum Beispiel hilft folgender Satz: "Der Auftraggeber liefert die Inhalte bis zum vereinbarten Termin nach der Designfreigabe; fehlen sie, kann das Team einen Launch mit Platzhaltertexten vorschlagen." Somit wartet das Projekt nicht endlos.

Wie lange sollten Gewährleistung und Fehlerbehebung laufen?

Die Gewährleistungsklausel regelt, wie lange das Team Fehler nach der Übergabe kostenlos behebt. Dabei sind also zwei Unterscheidungen wichtig. Ein Fehler ist keine neue Anforderung, und Probleme nach Änderungen durch Sie oder Dritte können außerhalb der Gewährleistung liegen.

Eine Zahl an Tagen nennen wir nicht, denn eine faire Frist hängt vom Projekt ab. Allerdings sollte der Vertrag die Frist immer als Zahl nennen und nicht als "angemessenen Zeitraum". Zudem gehört hinein, wie Sie einen Fehler melden und wie schnell das Team reagiert.

  • Beginn der Frist: Launchdatum oder Abnahmeprotokoll?
  • Umfang: Codefehler, Browserprobleme, defekte Formulare.
  • Ausschlüsse: Änderungen durch den Kunden, Pluginupdates, Serverprobleme.
  • Meldeweg und Reaktionszeit.

Prüfen Sie außerdem am Übergabetag gemeinsam das SSL Zertifikat. Unser SSL Check zeigt, ob es die richtige Domain abdeckt und wann es abläuft.

Warum gehört die Wartung in eine eigene Klausel?

Wartung ist eine andere Leistung als Gewährleistung und braucht daher eine eigene Regelung. Die Gewährleistung deckt Fehler in der gelieferten Arbeit ab. Die Wartung dagegen hält das System dauerhaft aktuell und sicher. Wer beides vermischt, landet schnell im Streit nach dem Motto "die Gewährleistung ist vorbei, also kostet jetzt alles extra".

Wartung läuft meist als monatliches oder jährliches Paket in einem eigenen Vertrag oder einer Anlage. Die Klausel sollte konkret aufzählen, welche Aufgaben enthalten sind, etwa Updates, Backups, Sicherheitsüberwachung, kleine Inhaltsänderungen und Berichte. Einen typischen Umfang beschreiben wir in Website Wartung: was gehört dazu.

Zudem können Sie auf Wartung verzichten. Dann sollte der Vertrag allerdings festhalten, dass Updates in Ihrer Verantwortung liegen und spätere Einsätze des Teams extra kosten. Somit entstehen keine falschen Erwartungen.

Warum brauchen Sie eine Klausel zur Auftragsverarbeitung?

Sammelt Ihre Website personenbezogene Daten über Formulare, Kundenkonten oder Zahlungen, kann das Team bei Entwicklung und Wartung auf diese Daten zugreifen. Dann brauchen Sie eine Regelung zur Auftragsverarbeitung, meist als eigener Vertrag. Welche Punkte eine solche Vereinbarung enthalten muss, regelt Artikel 28 der Datenschutz Grundverordnung.

  • Auf welche Daten das Team zugreift und zu welchem Zweck.
  • Wo die Daten liegen und wer sie sonst erhält.
  • Technische Schutzmaßnahmen und Meldepflichten bei Vorfällen.
  • Rückgabe oder Löschung der Daten bei Vertragsende.

Außerdem sollte feststehen, wer Datenschutzerklärung, Cookiehinweis und Einwilligungstexte verfasst. Das Team baut sie technisch ein, aber der rechtliche Inhalt liegt meist bei Ihnen oder Ihrer Rechtsberatung. Die technische Seite behandeln wir in datenschutzkonforme Website nach DSGVO. Auch dieser Abschnitt ist keine Rechtsberatung.

Was leisten Vertraulichkeit und Wettbewerbsverbot?

Eine Vertraulichkeitsklausel schützt Geschäftsinformationen, Kundenlisten und Strategien, die Sie im Projekt teilen. Vor allem dann, wenn Sie eine Website für ein noch nicht angekündigtes Produkt bauen lassen, gewinnt sie an Gewicht.

Ein Wettbewerbsverbot braucht dagegen eine sorgfältige Formulierung. Zu verlangen, dass das Team nie wieder für Ihre Branche arbeitet, ist selten realistisch. Ausgewogener ist es stattdessen, die Nutzung Ihrer vertraulichen Informationen zu untersagen und das Projekt bis zu Ihrem Launch nicht im Portfolio zu zeigen.

Zudem sollte Vertraulichkeit in beide Richtungen gelten. Sie teilen Passwörter, Kundendaten und interne Unterlagen; das Team teilt Arbeitsweisen und Preisstruktur. Konkret können Sie vereinbaren, einen gemeinsamen Passwortmanager zu nutzen, keine Passwörter im Klartext per E-Mail zu senden und alle Zugänge nach Projektende zu schließen. Schließlich sollte die Klausel nennen, wie lange sie nach Vertragsende gilt.

Wie sollten Test, Abnahme und Übergabe ablaufen?

Die Abnahmeklausel legt fest, wann die Arbeit als geliefert gilt. Davon hängen sowohl die Schlusszahlung als auch der Beginn der Gewährleistung ab. Deshalb empfehlen wir einen schriftlichen Ablauf: Das Team stellt eine Testumgebung bereit, Sie prüfen sie innerhalb einer Frist, danach unterschreiben beide Seiten ein Abnahmeprotokoll.

  1. Das Team teilt den Testlink und eine Prüfliste.
  2. Sie testen die Website auf verschiedenen Geräten und Browsern.
  3. Sie senden alle Punkte gesammelt in einer Liste.
  4. Das Team behebt sie und bittet erneut um Freigabe.
  5. Beide Seiten unterschreiben, und das Team übergibt Konten und Dateien.

Manche Verträge enthalten den Satz "erfolgt innerhalb der Frist kein Feedback, gilt die Leistung als abgenommen". Das schützt vor allem das Team. Trotzdem können Sie eine realistische Prüffrist aushandeln.

Welche Fälle sollte die Kündigungsklausel abdecken?

Die Kündigungsklausel regelt, was passiert, wenn das Projekt mittendrin endet. Niemand denkt bei der Unterschrift gern an eine Trennung. Dennoch ist genau diese Klausel oft die wichtigste. Sie sollte nennen, wann eine Seite kündigen darf und wer dann was übergibt.

  • Kündigungsgründe: Zahlungsverzug, lange Funkstille, schwere Pflichtverletzung.
  • Form und Frist der Kündigung.
  • Vergütung der bis dahin erbrachten Arbeit.
  • Übergabe fertiger Dateien, des Codes und aller Zugänge.

Gerade der letzte Punkt zählt. Endet das Projekt zum Beispiel in der Designphase, sollten Sie die Designdateien erhalten, die Ihrer Zahlung entsprechen. Folglich müssen Sie mit einem neuen Team nicht bei null anfangen.

Wie lesen Sie Haftungsgrenze und Streitbeilegung?

Die Haftungsklausel legt fest, bis zu welcher Höhe das Team haftet, wenn etwas schiefgeht. Viele Verträge koppeln diese Grenze an das Projekthonorar. Das allein ist also üblich. Allerdings sollten Sie gesondert prüfen, wie der Vertrag schwere Fälle wie Datenverlust oder Sicherheitsvorfälle behandelt.

Die Klausel zur Streitbeilegung nennt den Weg bei Konflikten, etwa den Gerichtsstand oder eine Mediation. Weil sie echte rechtliche Folgen hat, überlassen Sie die Auslegung bitte Ihrer Rechtsberatung.

Unsere Beobachtung aus der Praxis ist einfach. Die meisten Konflikte entstehen nicht vor Gericht, sondern durch einen vagen Umfang und schwache Kommunikation. Daher sind klare Klauseln davor der beste Weg, diese hier nie zu brauchen.

Zudem empfehlen wir, den Kommunikationsweg festzuhalten. Notieren Sie, an welche E-Mail Adresse förmliche Mitteilungen gehen, ob es einen wöchentlichen Statustermin gibt und wen Sie im Notfall erreichen. Außerdem sind diese Aufzeichnungen im Streitfall der klarste Nachweis, wie das Projekt verlaufen ist.

Wie steuern Sie Änderungswünsche und Zusatzleistungen?

Im Projektverlauf entstehen neue Ideen, und das ist normal. Das Problem beginnt, wenn sie still in den Umfang rutschen. Nehmen Sie deshalb einen Ablauf für Änderungsanfragen in den Vertrag auf: Sie reichen den Wunsch schriftlich ein, das Team schätzt Zeit und Kosten, und erst nach Ihrer Freigabe beginnt die Arbeit.

  1. Formulieren Sie den Wunsch in einem Satz mit Begründung.
  2. Das Team nennt schriftlich die Folgen für Zeitplan und Kosten.
  3. Nach Ihrer Zustimmung unterschreiben beide Seiten einen kurzen Nachtrag.
  4. Das Team plant die Arbeit ein und passt die folgenden Phasen an.

Angenommen, Sie wünschen sich nach der Designfreigabe eine mehrsprachige Website. Dann steigen Seitenzahl, Testaufwand und Inhaltsbedarf gleichzeitig. Ohne schriftlichen Ablauf arbeitet das Team entweder unbezahlt oder schickt später eine überraschende Rechnung. Folglich leidet in beiden Fällen die Zusammenarbeit.

Kurz gesagt geht es nicht darum, Zusatzarbeit zu verhindern, sondern sie sichtbar zu machen. So behalten Sie Ihr Budget im Blick, und das Team erhält eine faire Vergütung.

Was sollte die Klausel zu Lizenzen und Abonnements von Drittanbietern enthalten?

Zunächst: Eine moderne Website besteht selten aus einem Stück. Themes, Plugins, Schriften, Kartendienste, Formulartools und die E-Mail Infrastruktur hängen von Lizenz oder Abonnementbedingungen Dritter ab. Ihre jährlichen Verlängerungskosten laufen nach dem Projekt weiter, deshalb gehören sie in eine eigene Liste im Vertrag.

  • Welche Themes, Plugins und Dienste die Website nutzt.
  • Auf welches Konto jede Lizenz läuft und wer sie verlängert.
  • Wer die Verlängerungstermine im Blick behält.
  • Was passiert, wenn ein Dienst eingestellt wird oder seinen Preis ändert.

Eine Situation sehen wir häufig: Das Team kauft eine Lizenz über das eigene Konto, das Projekt endet, und ein Jahr später verlängert sie niemand, also bleiben Updates aus. Daher kaufen Sie Lizenzen am besten über das Unternehmenskonto oder halten die Übertragung im Abnahmeprotokoll fest. Zudem hilft es, Abonnementkosten getrennt vom Projektpreis zu sehen, um die Gesamtkosten realistisch zu planen.

Gehören Ziele zu Ladezeit und Barrierefreiheit in den Vertrag?

Ja, zumindest als allgemeine Ziele. Eine schnelle mobile Darstellung, grundlegende Barrierefreiheit und Seiten, die Suchmaschinen crawlen können, gehören zu Ihren Qualitätserwartungen. Stehen sie nicht im Vertrag, wissen Sie bei der Abnahme nicht, was Sie messen sollen.

Einen festen Punktwert zu verlangen, ist allerdings heikel. Messergebnisse hängen von Bildern, Plugins und dem Server ab, und nicht alles davon liegt in der Hand des Teams. Stattdessen sind solche Formulierungen fairer:

  • Das Team folgt den grundlegenden Performanceprinzipien aus den Leitfäden auf web.dev.
  • Das Team teilt bei der Übergabe die mobilen und die Desktop Testergebnisse.
  • Formulare und Menüs funktionieren auch mit der Tastatur.
  • Das Team zeigt die grundlegenden SEO Einstellungen bei der Übergabe anhand einer Checkliste.

So bleiben die Ziele messbar, und niemand verpflichtet sich auf eine Zahl, die er nicht steuern kann. Zudem macht eine gemeinsame Durchsicht am Launchtag die Abnahme klarer.

Was sollte ein Webdesign Vertrag bei einem Relaunch ergänzen?

Erneuern Sie eine bestehende Website, braucht der Vertrag mehr als eine neue Seitenliste. Weiterleitungen alter Adressen, die Übernahme bestehender Inhalte und der Schutz der Sichtbarkeit in Suchmaschinen sind eigene Arbeitspakete. Fehlen sie, sieht die neue Website gut aus, während der Traffic sinkt.

  • Wer erstellt die Weiterleitungsliste und wer setzt sie live?
  • Welche Inhalte ziehen um, welche fasst das Team zusammen, welche entfallen?
  • Wie lange beobachtet das Team die Website nach dem Launch?

Die technische Seite erklären wir Schritt für Schritt in Website Relaunch ohne Ranking Verlust. Wechselt zusätzlich der Server, hilft unsere Anleitung zum Webhosting Wechsel ohne Ausfall.

Welche Checkliste sollten Sie vor der Unterschrift nutzen?

Mit der folgenden Liste prüfen Sie Ihren Entwurf schnell. Können Sie jeden Punkt mit "ja, das steht klar im Vertrag" beantworten, steht Ihre Vereinbarung auf einer soliden Basis. Lautet die Antwort "nein" oder "unsicher", bitten Sie das Team, diese Klausel zu präzisieren.

  1. Leistungsumfang und Ausschlüsse stehen in getrennten Listen.
  2. Korrekturrunden und die freigebende Person sind klar.
  3. Der Zeitplan hat Phasen und regelt Verzögerungen durch den Kunden.
  4. Jede Zahlung hängt an einer konkreten Leistung.
  5. Nutzungsrechte und Übergabe des Quellcodes sind klar.
  6. Domain, Hosting und Analysekonten laufen auf das Unternehmen.
  7. Verantwortung und Termine für Inhalte sind klar.
  8. Die Gewährleistung hat eine konkrete Frist, die Wartung steht separat.
  9. Auftragsverarbeitung und Vertraulichkeit sind geregelt.
  10. Die Kündigungsklausel nennt die Dateien, die Sie erhalten.

Diese Liste können Sie auch Ihrer Rechtsberatung geben. Somit prüfen Sie die technische Seite und Ihre Beratung die rechtliche.

Welche Fehler passieren beim Webdesign Vertrag am häufigsten?

Am häufigsten sehen wir eine allgemeine Vorlage aus dem Internet, die niemand an das Projekt angepasst hat. Eine Vorlage ist ein guter Start, aber sie enthält weder Ihren Umfang noch Ihre Konten oder Übergaben. Der zweite Fehler: Zusatzleistungen nur mündlich zu vereinbaren.

  • Den Umfang in einem Satz beschreiben, etwa "eine Unternehmenswebsite".
  • Die Domain über das Konto des Teams registrieren lassen.
  • Gewährleistung und Wartung in einer Klausel vermischen.
  • Bei Kündigung die Übergabe von Dateien nicht regeln.
  • Sich auf E-Mail Verläufe statt auf einen unterschriebenen Nachtrag verlassen.

Schließlich ist es ein Fehler, den Vertrag zu unterschreiben und abzuheften. Halten Sie ihn während des Projekts griffbereit und prüfen Sie bei jeder Freigabe die passende Klausel. Gerade bei langen Projekten hilft das, denn Details aus den ersten Wochen vergisst man nach Monaten leicht.

Wie erleichtert das richtige Team den Vertragsprozess?

Ein gutes Team spricht diese Klauseln an, bevor Sie es tun. Es fragt schon im ersten Gespräch, auf wessen Namen die Konten laufen, wie viele Korrekturrunden Sie erhalten und welche Dateien Sie am Ende bekommen. Diese Haltung zeigt, dass Probleme früh auf den Tisch kommen.

Bei Talha Aslan und Team halten wir den Umfang in einer schriftlichen Anlage fest, legen Konten auf den Namen des Kunden an und übergeben bei Projektende die Quelldateien. Möchten Sie Ihr Projekt mit derselben Klarheit starten, können Sie über unsere Seite zum Webdesign ein Angebot anfragen. Die rechtliche Schlussprüfung überlassen Sie aber bitte immer Ihrer Rechtsberatung.

Häufig gestellte Fragen

Muss ein Webdesign Vertrag schriftlich sein?
Wir empfehlen immer einen schriftlichen Vertrag, denn bei mündlichen Absprachen lassen sich Umfang, Korrekturrunden und Kontoinhaberschaft kaum belegen. Schon bei kleinen Projekten verhindert ein kurzer Text mit Leistungsanlage die meisten späteren Konflikte. Fragen zur rechtlichen Wirksamkeit klären Sie bitte mit Ihrer Rechtsberatung, denn diese Antwort ist keine Rechtsberatung.
Ist es üblich, den Quellcode zu verlangen?
Ja, die Übergabe von individuellem Code und Designdateien nach vollständiger Zahlung ist eine übliche Forderung. Allerdings gelten für wiederverwendbare Bausteine des Teams und für Lizenzen von Drittanbietern andere Regeln. Deshalb sollte der Vertrag getrennt nennen, welche Teile auf Sie übergehen und welche Sie nur im Rahmen einer Nutzungslizenz erhalten.
Was tun, wenn die Agentur die Domain auf sich registriert hat?
Prüfen Sie zunächst die Registrierung mit einer WHOIS Abfrage. Danach bitten Sie das Team schriftlich, die Domain auf Ihr Unternehmen zu übertragen. Bei neuen Projekten vermeiden Sie das Risiko mit einer Klausel, nach der das Unternehmen die Domain selbst registriert. Bewahren Sie alle Nachrichten auf und holen Sie bei Problemen rechtlichen Rat ein.
Worin unterscheiden sich Gewährleistung und Wartung?
Die Gewährleistung umfasst die kostenlose Behebung von Fehlern in der gelieferten Arbeit für eine begrenzte Zeit nach dem Launch. Wartung ist dagegen eine eigene, laufende Leistung mit Updates, Backups und Sicherheitsüberwachung. Getrennte Klauseln zeigen klar, wer nach Ablauf der Gewährleistung zuständig ist, und verhindern Streit über kostenpflichtige Aufgaben.
Wie viele Korrekturrunden sollte ein Vertrag enthalten?
Eine allgemein richtige Zahl gibt es nicht, denn sie hängt von Projektgröße und Phasen ab. Wichtig ist, dass der Vertrag die Zahl klar nennt, beschreibt, was eine Runde umfasst, und regelt, wie das Team die Rückkehr zu einer freigegebenen Phase berechnet. Eine gesammelte Feedbackliste und eine freigebende Person helfen dabei sehr.
Sollte eine Anwältin den Vertrag prüfen?
Ja. Klauseln zu Nutzungsrechten, Haftung, Auftragsverarbeitung und Streitbeilegung haben rechtliche Folgen, daher empfehlen wir eine anwaltliche Prüfung vor der Unterschrift. Dieser Leitfaden hilft Ihnen bei der technischen und praktischen Seite, ersetzt aber keine Rechtsberatung. Prüfen Sie die technischen Punkte selbst und überlassen Sie die rechtlichen Punkte Ihrer Beratung.
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Talha Aslan

Google Partner und Experte für digitales Marketing. Seit 2012 praktisch in SEO, Google Ads, Webdesign und E-Commerce Projekten; jeder Beitrag hier stammt aus dieser Erfahrung.

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