Digitales Marketing

Google Ads Markenbeschwerde: Konkurrent wirbt mit Ihrem Markennamen

Talha Aslan 17 Minuten Lesezeit 2 Aufrufe

Was ist eine Google Ads Markenbeschwerde und was bewirkt sie?

Eine Google Ads Markenbeschwerde ist ein formeller Antrag des Markeninhabers oder seines Bevollmächtigten, mit dem Google Anzeigen prüfen soll, die die eingetragene Marke verwenden. Google gleicht die Anzeige mit der Markenrichtlinie ab und schränkt sie bei einem Verstoß ein. Ein Erfolg ist nie garantiert.

Viele Markeninhaber glauben, dass jedes Gebot auf ihren Namen automatisch ein Verstoß ist. Das stimmt allerdings nicht. Google unterscheidet nämlich klar zwischen Suchbegriffen und Anzeigentext.

Zunächst zeigen wir in diesem Leitfaden, wo die Richtlinie die Grenze zieht. Danach gehen wir auf die nötigen Unterlagen, den Ablauf und die Fälle ein, in denen Sie nicht melden können. Zum Schluss sehen Sie, wie Sie Ihre eigene Markenkampagne schützen und welche Risiken die Nutzung fremder Markennamen birgt.

Hinweis: Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Für Entscheidungen zu Ihren Markenrechten wenden Sie sich an eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt.

Darf ein Konkurrent Ihren Markennamen als Keyword buchen?

Nach der veröffentlichten Richtlinie schränkt Google die Nutzung von Marken als Keywords nicht ein. Ein Konkurrent kann Ihren Namen also als Keyword hinterlegen. Allein ist das kein Grund für eine Markenbeschwerde.

Stellen Sie sich das konkret vor: Eine Person sucht nach Ihrem Namen, und die Anzeige eines Konkurrenten erscheint. Steht Ihr Name nicht im Anzeigentext, greift Google in der Regel nicht ein. Deshalb scheitern Beschwerden, die nur auf Keywords beruhen, meistens.

Allerdings können sich Richtlinien ändern und je nach Land unterscheiden. Prüfen Sie daher vor jedem Antrag den aktuellen Text:

Kurz gesagt: Ein Antrag nur wegen eines Keywords ist meist verlorene Zeit. Somit lautet die entscheidende Frage, was in der Anzeige selbst steht.

Darf ein Konkurrent Ihren Markennamen im Anzeigentext verwenden?

Konkret schaut Google beim Anzeigentext genauer hin. Laut Richtlinie muss die Marke in der Anzeige selbst vorkommen. Außerdem reicht eine Nennung nur auf der Zielseite nicht aus.

Google schränkt vor allem in zwei Fällen ein. Erstens, wenn ein direkter Konkurrent Ihre Marke in der Anzeige nutzt. Zweitens, wenn die Nutzung verwirrend, irreführend oder täuschend ist. Gibt sich ein Wettbewerber zum Beispiel als Ihr offizieller Händler aus, fällt das unter den zweiten Fall.

Beispielszenario: Ein Konkurrent schreibt den Namen einer Möbelmarke in die Überschrift und lenkt Kunden in den eigenen Shop. Die Markeninhaberin sichert dann einen Screenshot, das Datum und die Zielseite. Diese Belege sind dann ein starker Nachweis.

Ihre erste Aufgabe ist also, zu bestätigen, dass die Anzeige Ihren Namen tatsächlich im Text trägt. Es genügt nicht, sie nur in den Suchergebnissen zu sehen; Sie müssen den Anzeigentext selbst lesen.

Welche Unterlagen und Nachweise brauchen Sie vorab?

Google nimmt diese Beschwerden nur von Markeninhabern oder deren Bevollmächtigten an. Deshalb brauchen Sie eine gültige Eintragung. Für einen nicht eingetragenen Namen ist dieser Weg daher kaum erfolgversprechend.

Eine saubere Akte verkürzt zudem den Ablauf. Diese Checkliste stammt aus unserer Praxis:

  • Die Eintragungsurkunde Ihrer Marke mit Land und Klasse.
  • Außerdem ein Nachweis, dass Sie Inhaber oder Bevollmächtigte sind.
  • Ein Screenshot der Anzeige mit Datum, die Ihrer Ansicht nach gegen die Richtlinie verstößt.
  • Die Adresse der Zielseite samt Screenshot dieser Seite.
  • Eine kurze Notiz zu Suchanfrage, Land und Uhrzeit.

Falls Sie Ihre Klasse nicht mehr wissen, hilft zudem unsere Markenrecherche bei der Prüfung Ihres Eintrags und ähnlicher Namen.

Beachten Sie außerdem: Google akzeptiert Beschwerden nur gegen bestimmte Werbetreibende, die über ihre URLs erkennbar sind. Zudem gelten sie nur für Länder und Branchen, in denen Sie Markenrechte nachgewiesen haben.

Wie wirken Länder und Branchen auf Ihre Google Ads Markenbeschwerde?

Google prüft die Beschwerde in den Ländern und Branchen, in denen Sie Rechte nachgewiesen haben. Sind Sie nur in einem Land eingetragen, erwarten Sie anderswo nicht denselben Schutz. Denn Markenrechte sind territorial, und die Anzeigenrichtlinie folgt dieser Logik.

Darum sollten Sie drei Angaben klar benennen: das Land, die Klasse und die Branche. Fehlen Angaben, kann der Antrag deshalb enger ausfallen oder scheitern.

Beispielszenario: Eine Kosmetikmarke ist nur in der Türkei eingetragen. Dann zeigt ein Wettbewerber Nutzerinnen in Deutschland Anzeigen mit dem Markennamen. Hat die Inhaberin dort kein Recht, ist die Beschwerde für dieses Land schwach.

Wer international wachsen will, prüft daher seine Eintragungen vor dem Start der Werbung. Zudem schützt Sie das auch über diese eine Beschwerde hinaus.

Auch die Branche zählt. Außerdem kann derselbe Name in verschiedenen Sektoren verschiedenen Inhabern gehören. Google vergleicht deshalb die eingetragene Branche mit der des Konkurrenten.

  • Land: wo die Eintragung gilt.
  • Klasse: welche Waren und Dienstleistungen sie abdeckt.
  • Branche: wie stark sich das Feld des Konkurrenten mit Ihrem überschneidet.
  • Status: ein aktueller Auszug, der die Gültigkeit zeigt.

Wie belegen Sie, was die Konkurrenzanzeige sagt?

Denn Anzeigen ändern sich je nach Person, Standort und Uhrzeit. Eine Anzeige, die Sie einmal gesehen haben, ist später oft schwer wiederzufinden. Sichern Sie Belege daher sofort.

Zunächst machen Sie den Screenshot in dem Moment, in dem Sie die Anzeige sehen. Das Bild sollte die Suchanfrage, das Datum und die vollständige Anzeige zeigen. Notieren Sie danach die Adresse, auf die die Anzeige führt.

  • Screenshot: Anfrage, Überschrift und Beschreibung in einem Bild.
  • Datum und Uhrzeit: im Dateinamen oder in Ihren Notizen.
  • Standort: Stadt oder Land, von dem aus Sie gesucht haben.
  • Zielseite: Adresse und Screenshot sichern.
  • Wiederholung: an anderen Tagen erneut suchen und jeden Beleg speichern.

Ein privates Browserfenster hilft Ihnen, die Anzeige von personalisierten Ergebnissen zu trennen. Außerdem kann unsere Werbebibliothek Ihre Recherche unterstützen.

Eine Warnung: Klicken Sie nicht auf die Konkurrenzanzeige, um Belege zu sammeln. Unnötige Klicks kosten den Wettbewerber Geld und werfen für Sie ethische Fragen auf. Also genügt das bloße Ansehen.

Legen Sie alles in einem Ordner ab. Dann kann auch Ihre Anwältin dieselbe Akte nutzen.

Wie füllen Sie das Formular für die Google Ads Markenbeschwerde Schritt für Schritt aus?

Für die Google Ads Markenbeschwerde nutzen Sie das offizielle Beschwerdeformular von Google. Menünamen und Felder können sich ändern, verlassen Sie sich also nicht auf einen genauen Schaltflächentext. Stattdessen folgen Sie der Anleitung auf der offiziellen Markenseite.

Der grobe Ablauf sieht so aus:

  1. Zunächst geben Sie an, wer Sie sind: Inhaber oder Bevollmächtigte.
  2. Dann nennen Sie Ihre eingetragene Marke, das Land und die Branche.
  3. Danach tragen Sie die Adresse des gemeldeten Werbetreibenden ein.
  4. Anschließend schildern Sie das Problem und fügen Screenshots bei.
  5. Zuletzt lesen Sie die Erklärungen, bestätigen sie und senden den Antrag ab.

Schreiben Sie sachlich. Zitieren Sie zudem den genauen Wortlaut der Anzeige, zeigen Sie den Bezug zu Ihrer Eintragung und nennen Sie die betroffene Stelle der Richtlinie.

Bedenken Sie außerdem, dass eine falsche Angabe rechtliche Folgen haben kann. Raten Sie deshalb nie bei Details, die Sie nicht belegen können.

Was passiert, nachdem Sie die Beschwerde abgeschickt haben?

Zunächst prüft Google den Antrag und kann den Werbetreibenden kontaktieren. Laut Richtlinie folgt auf einen bestätigten Verstoß zunächst eine Warnung, bevor es zu einer Sperre kommt. Korrigiert der Werbetreibende die Anzeige, läuft das Konto weiter.

Allerdings können wir keine feste Bearbeitungszeit nennen. Sie hängt davon ab, wie vollständig der Antrag ist und wie viel Betrieb herrscht. Aktuelle Angaben finden Sie daher auf der offiziellen Hilfeseite.

Es gibt zwei mögliche Ergebnisse. Im ersten Fall schränkt Google die Anzeigen ein, und der Konkurrent ändert seinen Text. Im zweiten Fall findet Google keinen Verstoß, und die Anzeige bleibt online. Somit lässt sich ein Ergebnis nie zusagen.

  • Bei Annahme: Die betroffenen Anzeigen können in den abgedeckten Ländern und Branchen eingeschränkt sein.
  • Bei Ablehnung: Lesen Sie die Begründung; oft fehlen Belege, oder die Nutzung liegt außerhalb der Richtlinie.
  • Erneuter Antrag: Erwägen Sie ihn nur mit neuen, konkreten Belegen.

Lassen Sie Ihre eigenen Kampagnen in der Zwischenzeit weiterlaufen. Stärken Sie stattdessen den Markenschutz, den wir unten beschreiben.

In welchen Fällen können Sie keine Google Ads Markenbeschwerde einreichen?

Die offizielle Richtlinie nennt Nutzungen, die Google nicht einschränkt. Denn wer sie nicht kennt, verschenkt Zeit und Glaubwürdigkeit.

  • Nur Keyword: Ihre Marke dient lediglich als Suchbegriff.
  • Nur Anzeige URL: Ihre Marke steht nur in der sichtbaren URL.
  • Wiederverkäufer: Der Werbetreibende verkauft Ihr Produkt, und die Zielseite dient hauptsächlich dem Verkauf oder erleichtert ihn erkennbar.
  • Informationsseiten: Die Seite beschreibt Produkte oder Dienstleistungen, die zur Marke passen.
  • Gewöhnliche Bedeutung: Das Wort steht in seinem alltäglichen, beschreibenden Sinn.

Vor allem der dritte Punkt ist wichtig. Ein autorisierter Händler oder ein unabhängiger Shop, der Ihr Produkt verkauft, darf Ihre Marke unter Umständen in Anzeigen nennen. Das ist also nicht immer ein Verstoß.

Ebenso schwer zu verteidigen sind Marken aus gebräuchlichen Wörtern. Ist ein Wort aus dem Wörterbuch Ihre Marke, können Sie nicht alle stoppen, die es im normalen Sinn nutzen.

Vergleichen Sie die Nutzung des Konkurrenten daher vor dem Antrag mit dieser Liste. Passt ein Punkt, wählen Sie besser einen anderen Weg.

Was bedeutet Autorisierung und welche Konten können Sie freigeben?

Autorisierung heißt, dass der Markeninhaber bestimmten Werbetreibenden erlaubt, die Marke in Anzeigen zu nutzen. Ein autorisierter Händler oder eine Agentur ist dann nicht eingeschränkt.

Dafür bietet Google den Trademark Troubleshooter an. Damit können Sie einen Werbetreibenden autorisieren oder eine frühere Beschwerde zurückziehen. Oberflächen ändern sich, folgen Sie daher den aktuellen Schritten auf der offiziellen Seite.

Als Inhaber stellen Sie sich diese Fragen:

  • Welche Händler und Agenturen nutzen meine Marke in Anzeigen?
  • Stützt ein schriftlicher Vertrag diese Nutzung?
  • Prüfe ich die freigegebenen Konten regelmäßig?

Wird ein gemeldetes Unternehmen später Ihr Partner, müssen Sie die Beschwerde womöglich zurückziehen. Sonst bleiben seine Anzeigen eventuell eingeschränkt.

Prüfen Sie zudem die Konto IDs. Schaltet Ihre Agentur Anzeigen über ein anderes Konto, sieht Google einen eigenen Werbetreibenden. Dieses Konto muss also ebenfalls erfasst sein.

Wie schützen Sie Ihre eigene Markenkampagne?

Konkret zielt eine Markenkampagne nur auf Ihren eigenen Namen und enge Varianten. Sie können nicht verhindern, dass ein Konkurrent erscheint. Mit Ihrer Anzeige ganz oben begrenzen Sie den Schaden allerdings deutlich.

Wir empfehlen einen einfachen Aufbau:

  • Betreiben Sie eine eigene Kampagne für Ihren Markennamen und mischen Sie sie nicht mit generischen Kampagnen.
  • Zielen Sie mit genau passend und passender Wortgruppe auf den Namen.
  • Nennen Sie in der Überschrift Ihren Namen und ein klares Nutzenversprechen.
  • Ergänzen Sie Sitelinks und weitere Anzeigenerweiterungen, um mehr Platz zu belegen.
  • Begrenzen Sie das Budget nicht zu knapp, denn ein leeres Budget kostet Sichtbarkeit.

Zu den Keyword Optionen hilft unser Leitfaden zu genau passend. Für die Relevanz ist unser Beitrag zum Qualitätsfaktor nützlich.

Bei Markensuchen ist die Qualität oft hoch, weil Ihre Anzeige exakt zur Anfrage passt. Daher sind die Klickkosten häufig niedrig. Messen Sie das trotzdem im eigenen Konto, statt es anzunehmen.

Was verrät der Anteil an möglichen Impressionen über Markensuchen?

Der Suchanteil an möglichen Impressionen zeigt, wie viele der möglichen Einblendungen Ihre Anzeigen tatsächlich erhielten. Ist er in der Markenkampagne niedrig, bremst Sie ein Konkurrent oder das Budget.

Teilen Sie den Bericht in drei Teile:

  • Verlust durch Budget: ein Signal, das Budget zu erhöhen.
  • Verlust durch Rang: ein Gebots und Qualitätsthema, bei dem der Konkurrent ins Spiel kommt.
  • Anteil oben auf der Seite: wie oft Ihre Anzeige das allererste Ergebnis ist.

Überholt Sie ein Konkurrent, prüfen Sie zuerst Ihre Gebote und Anzeigenqualität. Danach sehen Sie sich die Anzeige des Konkurrenten an. Steht Ihr Name im Text, kommt dann eine Beschwerde infrage. Wenn nicht, konzentrieren Sie sich auf die Verteidigung.

Um die Markennachfrage über die Zeit zu verfolgen, lesen Sie unseren Beitrag zu Share of Search. Er zeigt, wie oft Menschen im Vergleich zu Wettbewerbern nach Ihnen suchen.

Für einen schnellen Gesundheitscheck nutzen Sie außerdem unser Google Ads Audit.

Lösen ausschließende Keywords das Problem?

Nein. Ein ausschließendes Keyword steuert nur, wo Ihre eigenen Anzeigen nicht erscheinen. Die Anzeigen des Konkurrenten berührt es dagegen nicht, also bleibt das Problem bestehen.

Die Idee, die eigene Marke auszuschließen, damit der Konkurrent verschwindet, ist also falsch. Ihre Marke in generischen Kampagnen auszuschließen, ist dagegen eine bewusste Entscheidung. Somit leiten Sie Markensuchen in eine eigene Kampagne. Einen Schutz gegen den Konkurrenten bietet das allerdings nicht.

Sinnvoll sieht der Einsatz so aus:

  • Schließen Sie Ihre Marke in generischen Kampagnen aus, damit der Markenverkehr getrennt gemessen wird.
  • Reinigen Sie die Markenkampagne mit ausschließenden Keywords von irrelevanten Anfragen.
  • Prüfen Sie den Suchbegriffsbericht regelmäßig.

Mehr dazu lesen Sie in unserem Leitfaden zu negativen Keywords und in der Anleitung zum Suchbegriffsbericht.

Kurz gesagt halten ausschließende Keywords Ihr Konto sauber. Eine Markenbeschwerde betrifft dagegen die Anzeige eines anderen. Es sind also zwei verschiedene Werkzeuge.

Welche Risiken entstehen, wenn Sie fremde Markennamen nutzen?

Dieselbe Richtlinie gilt auch für Sie. Zwar schränkt Google es nicht ein, einen fremden Namen als Keyword zu buchen. Setzen Sie den Namen des Konkurrenten allerdings in Ihren Anzeigentext, kann Ihr Konto eine Beschwerde treffen.

Die Risiken lassen sich bündeln:

  • Ihre Anzeigen können abgelehnt oder gestoppt sein.
  • Wiederholte Verstöße können Maßnahmen für das gesamte Konto nach sich ziehen.
  • Der Markeninhaber kann außerhalb von Google rechtliche Schritte prüfen.
  • Außerdem schaden verwirrte Nutzer Ihrem Ruf.

Außerdem lohnt sich ein Gebot auf fremde Namen oft nicht. Ihre Anzeige passt nicht zur Anfrage, daher leiden Qualität und Klickrate.

Entscheiden Sie sich trotzdem dafür, lassen Sie den fremden Namen aus dem Anzeigentext heraus. Bei Vergleichen stellen Sie sicher, dass Sie jede Aussage belegen können.

Versuchen Sie nie Abkürzungen, die gegen die Regeln verstoßen. Ein neues Konto zu eröffnen, um eine Einschränkung zu umgehen, gefälschte Unterlagen einzureichen oder das Konto einer anderen Person zu nutzen, gilt als Umgehung der Systeme. Deshalb gefährdet jede dieser Methoden Ihr Konto ernsthaft.

Die rechtlichen Grenzen unterscheiden sich je nach Land, also fragen Sie eine Fachanwältin.

Welcher Schritt passt zu welcher Situation?

Die Tabelle fasst häufige Szenarien und einen sinnvollen ersten Schritt zusammen. Sie ist ein grober Rahmen; jeder Fall hängt von seinen eigenen Tatsachen ab.

SituationBeschwerde sinnvoll?Erster Schritt
Konkurrent bucht Ihren Namen nur als KeywordMeist neinMarkenkampagne stärken und Impressionsanteil beobachten
Konkurrent nennt Ihren Namen in der ÜberschriftMöglicherweise jaScreenshot sichern und mit Eintragung melden
Konkurrent gibt sich als Ihr offizieller Händler ausMöglicherweise jaMelden und die irreführende Nutzung betonen
Unabhängiger Händler verkauft Ihr ProduktMeist neinHändlervertrag und Autorisierung prüfen
Informationsseite nennt Ihren NamenMeist neinBei Bedarf den Seitenbetreiber direkt ansprechen
Ihre autorisierte Agentur nutzt Ihren NamenNeinAutorisierung bestätigen

Das Wort "meist" ist Absicht. Denn Google prüft jeden Fall nach Umfang der Eintragung, Land und Branche.

Für Ihre Entscheidung gilt eine Frage: Steht meine Marke in der Anzeige selbst oder nur im Hintergrund?

Wie überwachen Sie Konkurrenzanzeigen und Markensuchen?

Verteidigung beginnt mit Messung. Verfolgen Sie also Ihre Markensuchen und die Leistung Ihrer Anzeigen dazu.

Ein einfacher Rhythmus aus unserer Arbeit sieht so aus:

  • Wöchentlich: Impressionsanteil, Klickrate und Kosten der Markenkampagne.
  • Monatlich: Gesamtvolumen der Markensuchen und Ihr Anteil gegenüber Wettbewerbern.
  • Ereignisbezogen: ein Screenshot, sobald eine unerwartete Konkurrenzanzeige auftaucht.

Sehen Sie einen auffälligen Sprung bei Klicks auf Markenbegriffe, steckt nicht immer ein Konkurrent dahinter. Unser Beitrag zu Klickbetrug und ungültigen Klicks hilft bei der Unterscheidung.

Kosten und Ertrag sehen Sie mit unserem ROAS Rechner. Markenkampagnen zeigen oft einen hohen ROAS, vor allem weil diese Suchenden Sie schon kennen.

Auch Telefonanfragen zählen. Wie Sie Anrufe aus Markensuchen messen, lesen Sie im Beitrag, wie Sie Anrufe aus Google Ads als Conversion tracken.

So sehen Sie die echte Wirkung einer Konkurrenzanzeige in Zahlen.

Beschweren, verteidigen oder beides?

Für die meisten Marken ist beides zusammen der gesündeste Weg. Zum einen kann eine Beschwerde eine Konkurrenzanzeige stoppen, wenn ein Verstoß vorliegt. Die Verteidigung sorgt dafür, dass Sie die Nutzer zuerst erreichen, auch wenn kein Verstoß besteht.

Diese Reihenfolge hilft:

  1. Zuerst stellen Sie sicher, dass Ihre Markenkampagne solide läuft.
  2. Dann prüfen Sie die Konkurrenzanzeige und schauen, ob Ihre Marke im Text steht.
  3. Steht sie dort, sammeln Sie Belege und stellen den Antrag.
  4. Steht sie nicht dort, konzentrieren Sie sich auf Gebote, Anzeigenqualität und Budget.

Ein festes Verteidigungsbudget empfehlen wir nicht. Suchvolumen der Marke und Aktivität der Konkurrenz schwanken je nach Branche zu stark. Legen Sie es mit Ihren eigenen Daten fest, zum Beispiel mit unserem Google Ads Budget Rechner.

Das Ziel ist also nicht, den Konkurrenten zum Schweigen zu bringen. Es geht darum, keine Nachfrage zu verlieren, die für Ihre Marke gedacht war.

Was tun Sie in den ersten 24 Stunden nach der Entdeckung einer Konkurrenzanzeige?

Bleiben Sie ruhig, wenn Sie Ihren Namen in einer fremden Anzeige sehen. Denn ein ruhiges, geordnetes Vorgehen verbessert Belege und Entscheidungen.

Diesen Plan für den ersten Tag empfehlen wir:

  1. Anzeige festhalten: Screenshot, Datum und Suchanfrage.
  2. Text lesen: Steht Ihre Marke in Überschrift oder Beschreibung?
  3. Zielseite prüfen: Händler, Informationsseite oder direkter Konkurrent?
  4. Markenkampagne kontrollieren: Vielleicht ist Ihr Budget aufgebraucht.
  5. Eintragung ansehen: Land und Klasse sollten vollständig sein.
  6. Beschwerde, Verteidigung oder beides wählen.

Diese Reihenfolge verhindert auch unnötige Anträge. Häufig zeigen schon die ersten drei Schritte, dass die Nutzung nicht infrage kommt.

Benennen Sie außerdem eine verantwortliche Person im Team. Entscheiden Marketing, Recht und Geschäftsführung getrennt, zieht sich der Ablauf hin. Klare Rollen machen eine Marke schneller.

Wie schützen Sie eine Marke in mehreren Ländern?

Verkaufen Sie in mehreren Ländern, behandeln Sie den Schutz Land für Land. Jeder Markt hat einen eigenen Eintragungsstatus, eine eigene Sprache und andere Wettbewerber.

Praktisch ist eine eigene Markenkampagne je Land. So lesen Sie Budget, Impressionsanteil und Konkurrenzdruck pro Markt getrennt ab.

BereichEin LandMehrere Länder
KampagnenaufbauEine MarkenkampagneEine Markenkampagne je Land
EintragungsprüfungEin EintragEin Eintrag je Land
Umfang der BeschwerdeDas eingetragene LandNur eingetragene Länder
BerichteEin ImpressionsanteilImpressionsanteil je Land

Bei mehrsprachigen Seiten schreiben Sie auch den Anzeigentext je Land. Lokale Schreibweisen und häufige Tippfehler tauchen in den Suchbegriffen auf, also nehmen Sie diese in die Markenkampagne auf.

Beobachten Sie zudem die Konkurrenz je Land. Ein Wettbewerber, der Sie in einem Markt schlägt, erscheint im nächsten vielleicht gar nicht.

Dadurch wird auch Ihre Beschwerde konkret: Sie zeigen, welche Anzeige in welchem Land zu welcher Eintragung im Widerspruch steht.

Wie bewerten Sie die Kosten der Markenkampagne mit einer Beispielrechnung?

Legen Sie Budgets für Markenkampagnen durch Messung fest, nicht durch Schätzung. Die folgende Beispielrechnung zeigt nur die Logik; echte Zahlen unterscheiden sich je nach Branche.

Beispielrechnung: Eine Marke hat im Monat 1.000 Markensuchen. Ihre Anzeige erscheint bei 600 davon, der Impressionsanteil liegt also bei 60 Prozent. Bei den übrigen 400 erscheint womöglich der Konkurrent zuerst.

Nun stellen Sie zwei Fragen. Wie viel des Verlusts stammt aus dem Budget und wie viel aus dem Rang? Und wie viele der verlorenen Suchen hätten zu Verkäufen führen können?

  • Ursache Budget: Erhöhen Sie das Tagesbudget oder verschieben Sie Budget aus einer anderen Kampagne.
  • Ursache Rang: Prüfen Sie Gebotsstrategie und Anzeigentext.
  • Hoher Conversion Wert: Geben Sie der Markenkampagne Vorrang.

Vergleichen Sie das Ergebnis dann mit Ihrem Werbeertrag. Unser ROAS Rechner macht das leicht.

Ein Vorbehalt: Überschätzen Sie den Ertrag der Markenkampagne nicht. Ein Teil dieser Suchenden wäre ohnehin organisch zu Ihnen gekommen. Testen Sie daher regelmäßig die Zusatzwirkung, also die Verkäufe, die Ihre Anzeigen wirklich ergänzen.

Wie gehen wir beim Markenschutz in Google Ads vor?

Wir von Talha Aslan und Team beginnen mit der Kontoprüfung. Gibt es eine Markenkampagne? Wie hoch ist der Impressionsanteil? Zeigen die Suchbegriffe Spuren von Konkurrenten?

Danach gehen wir die Unterlagen der Inhaberin oder des Inhabers durch. Umfang der Eintragung, Land und Branche entscheiden über das Schicksal einer Beschwerde.

Unser Ablauf umfasst diese Schritte:

  • Prüfung der aktuellen Markenkampagne und des Impressionsanteils.
  • Datierte Belege der Konkurrenzanzeigen.
  • Trennung der Nutzungen, die nach der Richtlinie für eine Beschwerde infrage kommen.
  • Vorbereitung der Akte und Abstimmung mit der Fachanwältin.
  • Beobachtung nach dem Antrag und Verbesserung der Verteidigungskampagne.

Ergebnisse versprechen wir nicht. Google entscheidet. Wir sorgen dafür, dass Ihre Akte vollständig und korrekt ist.

Wenn Sie Unterstützung für Ihr Konto wünschen, sehen Sie sich unsere Google Ads Verwaltung an.

Welche Fehler passieren am häufigsten?

Wir sehen in der Praxis immer wieder dieselben Fehler. Wer sie kennt, spart Zeit.

  • Ein Antrag, der nur auf einem Keyword beruht.
  • Ein Start ohne Screenshots und Datum.
  • Der Versuch, einen Namen ohne Eintragung zu schützen.
  • Die versehentliche Meldung eines Händlers oder einer Agentur.
  • Das Vertrauen auf die Beschwerde, ohne je eine Markenkampagne aufzubauen.
  • Der Name des Konkurrenten im eigenen Anzeigentext.

Zudem greifen manche Werbetreibende zu riskanten Abkürzungen. Ein neues Konto nach einer Sperre oder gefälschte Unterlagen sind die üblichen. Das gilt als Umgehung der Systeme und hat ernste Folgen.

Halten Sie daher jeden Schritt im Einklang mit der Richtlinie. Wählen Sie den belegten Weg statt der schnellen Lösung.

Verbrauchen Sie schließlich nicht zu viel Energie für eine einzelne Konkurrenzanzeige. Die meisten Markensuchen kommen von Menschen, die ohnehin nach Ihnen gesucht haben.

Wann sollten Sie eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt hinzuziehen?

Das Beschwerdeverfahren von Google ersetzt weder ein Gericht noch ein Markenamt. Schadet die Nutzung eines Konkurrenten Ihrer Marke ernsthaft, kommen rechtliche Wege separat ins Spiel.

Fachliche Hilfe ist in diesen Fällen sinnvoll:

  • Der Konkurrent ahmt Ihre Marke samt Produkt oder Logo nach.
  • Sie sehen Verstöße in mehr als einem Land.
  • Google hat Ihre Beschwerde mehrfach abgelehnt.
  • Ihre Markeneintragung ist noch nicht abgeschlossen.

Unser Team gibt keine Rechtsauskunft. Wir betreuen die Seite des Werbekontos und überlassen die Auslegung der Markenrechte qualifizierten Fachleuten.

Denken Sie daran: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Prüfen Sie den aktuellen Richtlinientext immer an der offiziellen Quelle. Eine gute Gewohnheit ist es, zuerst die eigene Marke gut zu verteidigen und dann bei Bedarf eine Beschwerde einzureichen.

Häufig gestellte Fragen

Ist das Gebot eines Konkurrenten auf meinen Namen ein Beschwerdegrund?
Meist nein, denn die Nutzung als Keyword allein genügt nicht. Laut der veröffentlichten Markenrichtlinie schränkt Google Marken als Keywords nicht ein. Entscheidend ist vor allem die Nutzung im Anzeigentext. Richtlinien können sich ändern und je nach Land abweichen, prüfen Sie also vorab die aktuelle offizielle Seite.
Brauche ich eine Eintragung für eine Markenbeschwerde?
In der Praxis ja. Google nimmt Beschwerden von Markeninhabern oder deren Bevollmächtigten an, und Sie sind auf Länder und Branchen beschränkt, in denen Sie Rechte nachgewiesen haben. Für einen nicht eingetragenen Namen sind Ergebnisse unrealistisch. Klären Sie zuerst mit einer Fachanwältin Ihren Status und notieren Sie Land und Klasse.
Stoppt die Konkurrenzanzeige sicher, wenn ich mich beschwere?
Nein, eine Garantie gibt es nicht. Google prüft jeden Antrag einzeln und findet womöglich keinen Verstoß, dann bleibt die Anzeige online. Bei Annahme gilt die Einschränkung eventuell nur für die abgedeckten Länder und Branchen. Halten Sie deshalb auch Ihre eigene Markenkampagne stark.
Mein Händler nutzt meine Marke in Anzeigen. Kann ich ihn melden?
Verkauft der Händler Ihr Produkt und dient die Zielseite hauptsächlich dem Verkauf, schränkt Google diese Nutzung meist nicht ein. Prüfen Sie zuerst Ihren Händlervertrag. Wollen Sie die Nutzung erlauben, autorisieren Sie ihn über den Trademark Troubleshooter. Eine Beschwerde kann außerdem die Geschäftsbeziehung belasten.
Blockiert eine Markenkampagne die Anzeigen der Konkurrenz?
Nein, das tut sie nicht. Eine Markenkampagne sorgt dafür, dass Ihre eigene Anzeige stark und weit oben erscheint. Die Konkurrenzanzeige kann weiter auftauchen, doch ihre Wirkung sinkt. Beobachten Sie Impressionsanteil und Rangverlust regelmäßig und passen Sie Gebote, Budget und Anzeigentext an.
Darf ich den Namen eines Konkurrenten als Keyword nutzen?
Technisch schränkt Google die Keyword Nutzung nicht ein. Setzen Sie den Namen des Konkurrenten aber in Ihren Anzeigentext, kann Ihr Konto eine Beschwerde treffen. Zudem bringt diese Taktik oft niedrigere Qualität und höhere Kosten. Wägen Sie die Risiken ab und fragen Sie vorher eine Fachanwältin.
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  • Konkurrenzanzeigen
  • Anzeigenrichtlinie
  • Impressionsanteil
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Talha Aslan

Google Partner und Experte für digitales Marketing. Seit 2012 praktisch in SEO, Google Ads, Webdesign und E-Commerce Projekten; jeder Beitrag hier stammt aus dieser Erfahrung.

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